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Rückleuchten

BMW 3er
Themenstarteram 20. Februar 2014 um 6:54

Hallo Zusammen, meine Frage wäre ,ist möglich das Rücklicht im f30 so zucodieren , dass es auch bei Tagfahrlicht leuchtet? Bei den Vorgängermodellen wie z.B. Mein E92 hatte diese Funktion. Gruß

Beste Antwort im Thema

Oh mein gott was für ein sinnfreies gequatsche hier!

Es ist wirklich scheissegal ob die lampen beim unfall hinten brennen oder nicht(ausnahme bei dunkelheit)

Wer kontrolliert das nach einem unfall?

Ich finde es immer wieder faszinierend wie hier panikmache mit erloschenen abe's gemacht wird und das wegen tfl hinten!

Wer mir diesbezügkich in der lage ist einen fundierten beweis zu erbringen, das eine versicherung deshalb nicht bezahlt hat, dem schicke ich einen kasten bier damit die lampen mal an der richtigen stelle brennen!

In sofern prost gemeinde und schreibt dem interessenten endlich mal eine adresse hier hinein wo er seine lanpen codieren lassen kann!

Ist zielführender.

Ps. Wenn es codierer im raum saarland gubt bitte pn an mich;-)

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Zitat:

Original geschrieben von murdy

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

 

Geht natürlich; nur denke ich, Du hast Du Sinn und Zweck vom TFL nicht verstanden.

Auf dem Weg durch einen Wald bei Sonnnenschein mit hellen und dunklen Passagen und Hinterleuten, die mit Sonnenbrille schnell näher kommen, macht es durchaus Sinn auch hinten mit TFL zu fahren.

Quatsch

TFL nicht verstanden!

Wer wird denn gleich so grantig reagieren?

;)

Finde das TFL schon sehr hilfreich, wenn man tagsüber dunkle Passagen hat. Normalerweise würde man ja dann das Licht anschalten aber viele Menschen glauben immer noch, dass Licht nur dazu da ist, dass man selber im Dunkeln was sieht und verstehen nicht, dass es auch ums Gesehen werden geht. Bin darum wirklich froh, dass zumindest das TFL an ist, wenn es ein neueres Auto ist.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

Zitat:

Original geschrieben von BlackFloyd

Wenn ich ganz ehrlich bin juckt mit das rechtlich eigentlich wenig.

Die Frage ist, ob das jemand anderen juckt, der dir einen Strick daraus drehen will. Das ist regelmäßig bei Unfällen der Fall, wo gegnerische Versicherungen versuchen so wenig wie möglich zu bezahlen. Die Frage ist dann nicht, ob das Rücklicht irgendeinen Einfluss auf den Unfall hatte, sondern ob Du mit einem Fahrzeug ohne Straßenverkehrszulassung unterwegs warst.

So schnell erlöscht die Betriebserlaubnis nicht - da sind schon erheblichere Veränderungen am Fahrzeug notwendig.

Aber der Versicherungsschutz kann entzogen werden... das ist viel schlimmer. Mein ja auch nur, dass es sich hier wohl um eine unrechtmäßige Veränderung handeln wird. Darüber muss man sich im Klaren sein und auch über die Folgen.

Zitat:

Original geschrieben von DUEW

Aber der Versicherungsschutz kann entzogen werden... das ist viel schlimmer. Mein ja auch nur, dass es sich hier wohl um eine unrechtmäßige Veränderung handeln wird. Darüber muss man sich im Klaren sein und auch über die Folgen.

Warum sollte der Versicherungsschutz entzogen werden wenn die Betriebserlaubnis nicht erlöscht.

So schlimm wie hier immer wieder geschrieben wird, sind die Versicherungen nicht.

Zumindest mein Arbeitgeber nicht:D

Zitat:

Original geschrieben von BMW 530DA

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

 

Die Frage ist, ob das jemand anderen juckt, der dir einen Strick daraus drehen will. Das ist regelmäßig bei Unfällen der Fall, wo gegnerische Versicherungen versuchen so wenig wie möglich zu bezahlen. Die Frage ist dann nicht, ob das Rücklicht irgendeinen Einfluss auf den Unfall hatte, sondern ob Du mit einem Fahrzeug ohne Straßenverkehrszulassung unterwegs warst.

So schnell erlöscht die Betriebserlaubnis nicht - da sind schon erheblichere Veränderungen am Fahrzeug notwendig.

Vor allem dann nicht, wenn es BMW gibt, bei denen das ab Werk so konfiguriert ist (bei meinem z.B.)

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 16:27

Es geht hier nur um zwei Rote Striche. Alleine schon wenn man an einer Glasfassade herfährt und rüber guckt, sieht es einfach schön aus. Wer sollte bei einem Unfall darauf achten, ob das Licht hinten an war oder nicht. Wie lächerlich ist das bitte!? Also nein den Schaden übernehmen wir nicht...er hatte das Licht hinten an. :D

Jeder wie er mag. Ich für meinen Teil mache keine Veränderungen, die keine Zulassung haben ... mir ist das zu riskant... auch wenn es bestimmt schön aussieht. :D

Zitat:

Original geschrieben von DUEW

Jeder wie er mag. Ich für meinen Teil mache keine Veränderungen, die keine Zulassung haben ... mir ist das zu riskant... auch wenn es bestimmt schön aussieht. :D

Das halte ich grundsätzlich auch für die richtige Einstellung...

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

Zitat:

Original geschrieben von murdy

 

Auf dem Weg durch einen Wald bei Sonnnenschein mit hellen und dunklen Passagen und Hinterleuten, die mit Sonnenbrille schnell näher kommen, macht es durchaus Sinn auch hinten mit TFL zu fahren.

Quatsch

TFL nicht verstanden!

Es geht doch um das Gesehen werden,....

Jetzt Du

Zitat:

Original geschrieben von murdy

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

 

Quatsch

TFL nicht verstanden!

Es geht doch um das Gesehen werden,....

Jetzt Du

Nochmal:

TFL eben immer noch nicht verstanden! Sorry.

Beispiel:

1.) Entgegenkommende Fzge 80 km/h und 100 km/h : Differenz = 180 km/h.

2.) Hintereinander fahrende Fzge: 80 km/h und 100 km/h : Differenz = 20 km/h.

Wie soll bitteschön im 2. Fall jemand auffahren? Ein Blinder höchstens!

Und wenn es wirklich "dunkel" wird, MUSS man eh das Fahrlicht einschalten.

Wenn (!) die Fahrer das Fahrlicht einschalten, wenn es so dunkel ist, dass man schlecht gesehen (!) werden kann. Wie schon gesagt, gibt es viele Fahrer, die erst das Licht einschalten, wenn sie die Strasse nicht mehr richtig sehen können. Man braucht doch nur bei Dämmerung auf der Strasse unterwegs sein. Soviele Autos ohne Licht, obwohl sie schon schlecht zu erkennen sind.

Das Argument mit der Geschwindigkeit ist in dem Fall nicht korrekt, sonst könnte man ja auch nachts auf Rücklichter verzichten.

Natürlich ist das TFL vorne am wichtigsten aber bei den heutigen energiesparenden Lichtern, wäre es für diese Menschen hinten auch für die anderen Fahrer eine Erleichterung.

Würden alle vorschriftsmäßig rechtzeitig ihr Licht anschalten, dann hast Du allerdings Recht.

;)

Aber ist ja eh egal, weil es das TFL so derzeit nicht gibt, sondern nur vorne.

Also: Cool bleiben!

:D

Hallo,

soweit ich weiß, ist es in Deutschland nicht verboten ganztags mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten automatisch auch die Rücklichter.

Wo ist nun der Sinn, dass beim TFL die Rücklichter aus, beim Abblendlicht aber an sind? Der hintermann weiß doch nicht ob ich TFL anhabe oder das Abblendlicht...

bye,

Darky

Zitat:

Original geschrieben von Dark-Sider

Wo ist nun der Sinn, dass beim TFL die Rücklichter aus, beim Abblendlicht aber an sind? Der hintermann weiß doch nicht ob ich TFL anhabe oder das Abblendlicht...

Genau das erschliesst sich mir hier auch nicht wirklich! - Ich fahre uebrigens immer mit eingeschaltetem Abblendlicht, auch tagsueber!

Was dabei jetzt mit TFL und eingeschalteten RLten nun gravierend anders sein soll, das erschliesst sich mir - zumindest in dem Zusammenhang - auch nicht wirklich!

Denn die Rueckleuchten (mit) ein zu schalten ist - zumindest in DE - keineswegs "verboten" und wird auch sicher nicht durch eine "kann Bestimmung" bzgl. des TFL generell "verboten" sein ...

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

Zitat:

Original geschrieben von Dark-Sider

Wo ist nun der Sinn, dass beim TFL die Rücklichter aus, beim Abblendlicht aber an sind? Der hintermann weiß doch nicht ob ich TFL anhabe oder das Abblendlicht...

Genau das erschliesst sich mir hier auch nicht wirklich! - Ich fahre uebrigens immer mit eingeschaltetem Abblendlicht, auch tagsueber!

Was dabei jetzt mit TFL und eingeschalteten RLten nun gravierend anders sein soll, das erschliesst sich mir - zumindest in dem Zusammenhang - auch nicht wirklich!

Denn die Rueckleuchten (mit) ein zu schalten ist - zumindest in DE - keineswegs "verboten" und wird auch sicher nicht durch eine "kann Bestimmung" bzgl. des TFL generell "verboten" sein ...

Zumal ja - wenn man tagsüber mit Abblendlicht fährt (was ja auch ohne Weiteres zulässig ist) - ja auch die Rückleuchten an sind.

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