Rückleuchten
Hallo Zusammen, meine Frage wäre ,ist möglich das Rücklicht im f30 so zucodieren , dass es auch bei Tagfahrlicht leuchtet? Bei den Vorgängermodellen wie z.B. Mein E92 hatte diese Funktion. Gruß
Beste Antwort im Thema
Oh mein gott was für ein sinnfreies gequatsche hier!
Es ist wirklich scheissegal ob die lampen beim unfall hinten brennen oder nicht(ausnahme bei dunkelheit)
Wer kontrolliert das nach einem unfall?
Ich finde es immer wieder faszinierend wie hier panikmache mit erloschenen abe's gemacht wird und das wegen tfl hinten!
Wer mir diesbezügkich in der lage ist einen fundierten beweis zu erbringen, das eine versicherung deshalb nicht bezahlt hat, dem schicke ich einen kasten bier damit die lampen mal an der richtigen stelle brennen!
In sofern prost gemeinde und schreibt dem interessenten endlich mal eine adresse hier hinein wo er seine lanpen codieren lassen kann!
Ist zielführender.
Ps. Wenn es codierer im raum saarland gubt bitte pn an mich;-)
62 Antworten
Man kann sogar kodieren ob nur die inneren oder nur die äußeren (so hab ichs gemacht) oder beides leuchten soll beim TFL.
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Zitat:
Original geschrieben von BlackFloyd
Hallo Zusammen, meine Frage wäre ,ist möglich das Rücklicht im f30 so zucodieren , dass es auch bei Tagfahrlicht leuchtet? Bei den Vorgängermodellen wie z.B. Mein E92 hatte diese Funktion. Gruß
Geht natürlich; nur denke ich, Du hast Du Sinn und Zweck vom TFL nicht verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Geht natürlich; nur denke ich, Du hast Du Sinn und Zweck vom TFL nicht verstanden.Zitat:
Original geschrieben von BlackFloyd
Hallo Zusammen, meine Frage wäre ,ist möglich das Rücklicht im f30 so zucodieren , dass es auch bei Tagfahrlicht leuchtet? Bei den Vorgängermodellen wie z.B. Mein E92 hatte diese Funktion. Gruß
Auf dem Weg durch einen Wald bei Sonnnenschein mit hellen und dunklen Passagen und Hinterleuten, die mit Sonnenbrille schnell näher kommen, macht es durchaus Sinn auch hinten mit TFL zu fahren.
Mal ne Frage dazu: Auch wenn ich die Idee gut finde, was passiert dann beim nächsten TüV? Das ist doch wahrscheinlich nicht zulässig, oder? Muss man das dann nicht jedesmal wieder rauscodieren lassen?
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Geht natürlich; nur denke ich, Du hast Du Sinn und Zweck vom TFL nicht verstanden.Zitat:
Original geschrieben von BlackFloyd
Hallo Zusammen, meine Frage wäre ,ist möglich das Rücklicht im f30 so zucodieren , dass es auch bei Tagfahrlicht leuchtet? Bei den Vorgängermodellen wie z.B. Mein E92 hatte diese Funktion. Gruß
Eventuell hat man aber bei der rechtlichen Fassung des Tagfahrlichts nicht bedacht, dass es hinten durchaus auch Sinn machen kann. Schließlich war es ja die ganze Zeit bei BMW so geregelt, bis man dann einfach die rechtliche Vorgabe umgesetzt hat.
Zitat:
Original geschrieben von DUEW
Mal ne Frage dazu: Auch wenn ich die Idee gut finde, was passiert dann beim nächsten TüV? Das ist doch wahrscheinlich nicht zulässig, oder? Muss man das dann nicht jedesmal wieder rauscodieren lassen?
Bei jedem Vorgängermodell ist es so - generell verboten kann es also nicht sein.
http://lmgtfy.com/?q=tagfahrlich+r%C3%BCckleuchten+erlaubtZitat:
Original geschrieben von DUEW
Das beantwortet aber nicht meine Frage.
😉
Es scheint wohl so zu sein, dass BMW die ganze Zeit eine Tagfahrlichschaltung hatte, wo das erlaubt ist. Bei einem wirklichen Tagfahrlicht (was für Neuwagen vorgeschrieben ist) hingegen nicht: klick
Zitat:
Das seit 2006 von BMW eingesetzte Tagfahrlicht lässt auch – im Gegensatz zum Tagfahrlicht anderer Hersteller – die Rückleuchten mit verminderter Stärke leuchten. Ab Modelljahr 2012 sind die Rückleuchten bei Tagfahrlicht jedoch deaktiviert.
D.h. bei den Vorgängermodellen war die Leuchtstärke der Rückleuchten am Tag vermindert.
Der TÜV ist somit meines Erchtens nicht das Hauptproblem, sondern eher die Tatsache, dass man mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
Wenn ich ganz ehrlich bin juckt mit das rechtlich eigentlich wenig. Es sieht einfach schöner aus! Wenn man doch alles codieren kann, kann man auch sicherlich das Licht dimmen. Gruß
Zitat:
Original geschrieben von BlackFloyd
Wenn ich ganz ehrlich bin juckt mit das rechtlich eigentlich wenig.
Die Frage ist, ob das jemand anderen juckt, der dir einen Strick daraus drehen will. Das ist regelmäßig bei Unfällen der Fall, wo gegnerische Versicherungen versuchen so wenig wie möglich zu bezahlen. Die Frage ist dann nicht, ob das Rücklicht irgendeinen Einfluss auf den Unfall hatte, sondern ob Du mit einem Fahrzeug ohne Straßenverkehrszulassung unterwegs warst.