Rückgabe eines Werksdienstwagens?

VW Golf 7 (AU/5G)

Bitte würgt mich nicht gleich beim ersten Eintrag.

Ich habe bei einem 250 km entfernten VW-Autohaus einen Golf 7 gefunden, der genau meinen Ausstattungswünschen entsprach. Es handelt sich um einen Werksdienstwagen, 9 Monate alt, 6.200 km auf der Uhr. Ich habe recherchiert, dass er von einem Bandmitarbeiter geleast wurde.

Der Kaufvertrag kam per Mail zustande. Bei Abholung Giel mir schon ein leicht süßlicher Geruch auf. Schob dies zunächst auf Putzmittel, die bei der Reinigung vor Übergabeeingesetzt wurden. Zigarettenanzünder und Aschenbecher sind unbenutzt. Nach einigen Tagen bin ich mir nun gewiss, dass es ein Raucherfahrzeug ist. In meiner Naivität, dass Werksmitarbeiter in diesen Fahrzeugen nicht rauchen dürfen, habe ich mir nicht die Eigenschaft zusichern lassen, dass es ein Nichtraucherfahrzeug ist.

Was würdet Ihr machen? Aus meiner Sicht habe ich bei Fernabsatz neben den Widerrufsrecht auch ein 14-tägiges Rückgaberecht. Finde Raucherwagen einfach eklig. Habt Ihr schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Wird sich der Händler querstellen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@unbrakeable schrieb am 16. Februar 2015 um 12:37:18 Uhr:



Zitat:

@Desastermasterchen schrieb am 16. Februar 2015 um 10:36:11 Uhr:


Auto ist wieder beim Händler und steht dort laut mobile.de wieder als "Nichtraucher-Fahrzeug" zum Verkauf... wer also Interesse hat... ran an den "Speck" ;-)!
Zwei, drei Zusatzinfos zum Ablauf der Reinigung / Rückgabe wären noch nett gewesen ... 😕

Schönen Gruß

Gerne!

-Wagen bei mobile.de als Nichtraucherfahrzeug bei VW-Händler entdeckt und telefonisch/ per Mail gekauft;
-Händler schickt Kfz-Brief zu, ich überweise Geldbetrag und melde den Wagen an;
-nach Abholung wurde zu Hause de facto deutlich: es war ein Raucherwagen;
-Händler kontaktiert: bot eine Beteiligung über 100 EUR für eine Innenraumreinigung an;
-ließ Naß-Trockenreinigung des Himmels und der Polster sowie eine Reinigung der Kunststoffe durchführen;
-nach Abholung roch es nach Reinigungsmitteln; bereits nach zwei Tagen stank die Karre wieder;
-es hätte mindestens eine Ozonbehandlung durchgeführt werden müssen; Recherchen hier im Forum und Nachfragen bei Leidgeplagten zeigten, dass die Gerüche dauerhaft dennoch nicht einfach so zu entfernen sind;
-Händler hat vergessen, mich im Rahmen des Fernabsatzes auf unser Widerrufsrecht hinzuweisen;
-ich schickte einen Widerruf des Kaufvertrags an den Händler und wies darauf hin, dass ich keinen Wertersatz zu leisten habe;
-ich übermittelte den Sachverhalt gleichzeitig an die Schiedsstelle der Kfz-Innung;
-am Tag darauf Anruf vom Verkäufer: darf Fzg. wieder zurückgegeben;
-Mittwoch um 17.30 Uhr habe ich das Auto wieder abgegeben; um 23.30 Uhr war das Auto bereits wieder als Nichtraucherfahrzeug bei mobile.de inseriert;
-heute war der volle Geldbetrag auf meinem Konto.

Werden uns trotz allen Glücks, das wir am Ende hatten, doch auch noch mal an VW wenden, alleine, um möglichen Schaden von künftigen Betroffenen abzuwenden.

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Zitat:

@f2711 schrieb am 23. Januar 2015 um 00:32:21 Uhr:



Zitat:

@Desastermasterchen schrieb am 22. Januar 2015 um 23:13:03 Uhr:


Es ist bei mobile.de als Nichtraucherfahrzeug deklariert worden.
Das kann ja stimmen, sofern der von Dir beanstandete Geruch eine andere Ursache hat (zb Erbrochenes, verschüttete Milch o.ä.)

Wenn Du also bei den Rückgabeverhandlungen darauf pochen willst, dass die Angabe "Nichtraucherfahrzeug" falsch war, besorg Dir schon mal einen Experten für Geruchsanalysen.

....Sachen gibt's.... 😁

Kommissar Rex 😛

Ich bin auf jeden Fall gespannt wie der Fall ausgeht, und das ganz ohne Flachs.
Ne Rücknahme wegen Geruchs kann ich mir kaum vorstellen.

Zitat:

@f2711 schrieb am 23. Januar 2015 um 06:59:11 Uhr:


Kommissar Rex 😛

Ich bin auf jeden Fall gespannt wie der Fall ausgeht, und das ganz ohne Flachs.
Ne Rücknahme wegen Geruchs kann ich mir kaum vorstellen.

Hmmmm.... Wenn er als Nichtraucherauto inseriert wurde und es sich rausstellt, dass doch darin gequalmt wurde, geht das ja schon nahe an arglistige Täuschung....und dann hat man als Käufer schon Möglichkeiten....

Schreib den Typ auf Facebook an und frag ihn mal nach Feuer, wenn er eins hat ist er Raucher 😁

Nein Spaß aber wenn du seine Aussage als Beweis hättest, wäre deine Position in dem Fall besser und bei einer Klage käme vllt mehr bei rum als nur ein getauschtes Auto :P

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Grundsätzlich kann ich das Fahrzeug aufgrund des Fernabsatzgesetzes ohne jeden Grund wieder auf den Hof stellen.

Aber nur wenn die komplette Abwicklung und der Kauf über Internet oder Telefon durchgeführt wurde. Aber ich kann mir vorstellen dass du Vorort noch einen Kaufvertrag unterschrieben hast oder?

Zitat:

@Desastermasterchen schrieb am 22. Januar 2015 um 23:13:03 Uhr:


Es ist bei mobile.de als Nichtraucherfahrzeug deklariert worden. Aufbereitet wurde es übrigens nicht, sonst wären die Gerüche ja neutralisiert gewesen.

.

Man sollte dieses widerliche Gepaffe in Fzg. generell auch unter Strafe setzen 😉 😁

E.

erstmal fahren Bandarbeiter keine Werksdienstwagen.

wenn überhaupt sind es Leasingfahrzeuge, Werksdienstwagen fahren eher die Angestellten.

Raucherfahrzeug?

Beim abgeben des Fahrzeuges wird geschaut ob der aschenbecher/anzüner benutzt ist, wenn ja werden 19€ als schaden für ein neues set verrechnet.

Es wird auch immer mit angegeben ob es ein Raucherfahrzug war oder nicht. Was dein händler theoretisch untern tisch fallen lassen kann.

" Ich habe recherchiert, dass er von einem Bandmitarbeiter geleast wurde."
... hast du nicht.

und doch die dürfen in dn fahrzeugen rauchen... doch dürfen sie.... DOCH dürfen sie...

hättest du mal vorher besser recherchiert

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 23. Januar 2015 um 16:21:10 Uhr:


erstmal fahren Bandarbeiter keine Werksdienstwagen.

Unter dieser Bezeichnung werden die Ex-Leasingfahrzeuge aber meistens weiter vermarktet.

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 23. Januar 2015 um 16:21:10 Uhr:


wenn überhaupt sind es Leasingfahrzeuge

Das hat der TE ja schon selbst herausgefunden wie man seinem 1.Beitrag entnehmen kann.

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 23. Januar 2015 um 16:21:10 Uhr:


Beim abgeben des Fahrzeuges wird geschaut ob der aschenbecher/anzüner benutzt ist, wenn ja werden 19€ als schaden für ein neues set verrechnet.

Schön blöd wenn man als Raucher den Aschenbecher bei der Rückgabe in einem Zustand präsentiert, dass man ihm die Benutzung ansieht.

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 23. Januar 2015 um 16:21:10 Uhr:


Es wird auch immer mit angegeben ob es ein Raucherfahrzug war oder nicht.

Bestimmt antworten immer alle Nutzer bei der Rückgabe wahrheitsgemäss auf die häufig gestellte Frage "Wurde in dem Fahrzeug geraucht ?"

Genauso wie man bestimmt erzählt, wenn der Beifahrer mal beim "aus dem Fenster kotzen" die Scheibe nicht schnell genug runtergekriegt hat bzw. nicht richtig "gezielt" hat, und ein Teil der Ladung ins Innere der Tür gelaufen ist.

Bestell Dir nen Neuen.

Am Band herrscht im Allgemeinen Rauch- und Kotzverbot.

PS: Werksdienstwagen und Werkswagen / Werkszulassungen sind zwei paar Schuhe. In Variante 2 darf geraucht werden, in Variante kann es nur ;-)

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 23. Januar 2015 um 16:21:10 Uhr:


erstmal fahren Bandarbeiter keine Werksdienstwagen.

wenn überhaupt sind es Leasingfahrzeuge, Werksdienstwagen fahren eher die Angestellten.

Wenn schon Klugscheißen, dann bitte richtig. Auch wenn das Fahrzeug geleast wurde: Die Autos sind dann immer über VW zugelassen. Insofern war es ein Werksdienstwagen.

Ob Bandarbeiter, Angestellter, Werkswagen, Werkszulassung, Werksdienstwagen oder Leasingfahrzeug ist ja nun letztendlich egal.

Wir sollten zum Kern der Angelegenheit zurückkehren:

Der Thread-Ersteller möchte sein Fahrzeug gerne zurück geben, weil ihm ein Geruch in dem Fahrzeug nicht gefällt. Er vermutet, dass die Ursache für den Geruch Zigarettenkosum im Fahrzeug ist und fühlt sich betrogen, weil in der Beschreibung "Nichtraucher-Fahrzeug" stand.
Er hat hier um Einschätzungen gebeten, wie die Chancen für eine Rückgabe stehen.

Das haben wir ja inzwischen hinter uns.

Und wie geht / ging es jetzt weiter ?

Wurde das Rücknahme-Begehren (incl. Begründung) dem Verkäufer schon mitgeteilt ?
Wie war die Reaktion ?

Es wurde die Übernahme der Kosten für eine komplette Aufbereitung angeboten. Sollte die nicht wirken, wird das Auto auf den Hof gestellt.

@f2711: Der beste Beitrag seit langer Zeit in diesem Thread!

Zitat:

@Desastermasterchen schrieb am 23. Januar 2015 um 18:22:11 Uhr:


Es wurde die Übernahme der Kosten für eine komplette Aufbereitung angeboten. Sollte die nicht wirken, wird das Auto auf den Hof gestellt.

Fairer Deal!

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