Rückgabe eines Werksdienstwagens?
Bitte würgt mich nicht gleich beim ersten Eintrag.
Ich habe bei einem 250 km entfernten VW-Autohaus einen Golf 7 gefunden, der genau meinen Ausstattungswünschen entsprach. Es handelt sich um einen Werksdienstwagen, 9 Monate alt, 6.200 km auf der Uhr. Ich habe recherchiert, dass er von einem Bandmitarbeiter geleast wurde.
Der Kaufvertrag kam per Mail zustande. Bei Abholung Giel mir schon ein leicht süßlicher Geruch auf. Schob dies zunächst auf Putzmittel, die bei der Reinigung vor Übergabeeingesetzt wurden. Zigarettenanzünder und Aschenbecher sind unbenutzt. Nach einigen Tagen bin ich mir nun gewiss, dass es ein Raucherfahrzeug ist. In meiner Naivität, dass Werksmitarbeiter in diesen Fahrzeugen nicht rauchen dürfen, habe ich mir nicht die Eigenschaft zusichern lassen, dass es ein Nichtraucherfahrzeug ist.
Was würdet Ihr machen? Aus meiner Sicht habe ich bei Fernabsatz neben den Widerrufsrecht auch ein 14-tägiges Rückgaberecht. Finde Raucherwagen einfach eklig. Habt Ihr schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Wird sich der Händler querstellen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@unbrakeable schrieb am 16. Februar 2015 um 12:37:18 Uhr:
Zwei, drei Zusatzinfos zum Ablauf der Reinigung / Rückgabe wären noch nett gewesen ... 😕Zitat:
@Desastermasterchen schrieb am 16. Februar 2015 um 10:36:11 Uhr:
Auto ist wieder beim Händler und steht dort laut mobile.de wieder als "Nichtraucher-Fahrzeug" zum Verkauf... wer also Interesse hat... ran an den "Speck" ;-)!Schönen Gruß
Gerne!
-Wagen bei mobile.de als Nichtraucherfahrzeug bei VW-Händler entdeckt und telefonisch/ per Mail gekauft;
-Händler schickt Kfz-Brief zu, ich überweise Geldbetrag und melde den Wagen an;
-nach Abholung wurde zu Hause de facto deutlich: es war ein Raucherwagen;
-Händler kontaktiert: bot eine Beteiligung über 100 EUR für eine Innenraumreinigung an;
-ließ Naß-Trockenreinigung des Himmels und der Polster sowie eine Reinigung der Kunststoffe durchführen;
-nach Abholung roch es nach Reinigungsmitteln; bereits nach zwei Tagen stank die Karre wieder;
-es hätte mindestens eine Ozonbehandlung durchgeführt werden müssen; Recherchen hier im Forum und Nachfragen bei Leidgeplagten zeigten, dass die Gerüche dauerhaft dennoch nicht einfach so zu entfernen sind;
-Händler hat vergessen, mich im Rahmen des Fernabsatzes auf unser Widerrufsrecht hinzuweisen;
-ich schickte einen Widerruf des Kaufvertrags an den Händler und wies darauf hin, dass ich keinen Wertersatz zu leisten habe;
-ich übermittelte den Sachverhalt gleichzeitig an die Schiedsstelle der Kfz-Innung;
-am Tag darauf Anruf vom Verkäufer: darf Fzg. wieder zurückgegeben;
-Mittwoch um 17.30 Uhr habe ich das Auto wieder abgegeben; um 23.30 Uhr war das Auto bereits wieder als Nichtraucherfahrzeug bei mobile.de inseriert;
-heute war der volle Geldbetrag auf meinem Konto.
Werden uns trotz allen Glücks, das wir am Ende hatten, doch auch noch mal an VW wenden, alleine, um möglichen Schaden von künftigen Betroffenen abzuwenden.
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Zitat:
@Bigmogly schrieb am 16. Februar 2015 um 18:21:41 Uhr:
Die Haben ja keine andere Wahl, wer würde ein raucherauto kaufen ? Außer er ist 2-3000 € billiger.Zitat:
@Desastermasterchen schrieb am 16. Februar 2015 um 10:36:11 Uhr:
Auto ist wieder beim Händler und steht dort laut mobile.de wieder als "Nichtraucher-Fahrzeug" zum Verkauf... wer also Interesse hat... ran an den "Speck" ;-)!Mit wie viel hast du ihn gekauft und mit wie viel Steht er jetzt da ?
Gekauft für 19.650 EUR, jetzt steht er für 18.989 Euro drin.
Wenn ich ehrlich bin, hätte ich ein derartiges Verhalten einem VW-Vertragshändler niemals zugetraut. Wenn schon eindeutig wahrnehmbare Sachverhalte verschwiegen und vertuscht werden, ist dann ein unfallfreier Wagen auch tatsächlich unfallfrei?