Riss im Dach zwischen Schiebedach und Tür

VW Golf 7 (AU/5G)

Grüß euch,

kann mir jemand weiterhelfen?
Heute ist mir aufgefallen, dass bei meinem Auto am Dach Risse aufgetreten sind (linke und rechte Seite).
Die Risse befinden sich jeweils zwischen Schiebedach und Türrahmen.

1.) Kann durch diese Risse Wasser in den Innenraum eindringen?
2.) Kulanzantrag?

VW Golf 7 Baujahr 2013

Danke für eure Mithilfe

Liebe
Grüße

Beste Antwort im Thema

Es ist eigentlich egal ob es sich um eine Blende handelt, oder nicht.
Die Risse sind aufgrund von Spannungen entstanden, welche in dem Bereich nicht auftreten sollten.

Da die gesamte Karosserie tragend ist, hat auch das Dach eine stabilisierende Funktion. Das gilt auch wenn ein Panoramadach verbaut wird.
Deshalb müssen schon sehr starke Instabilitäten vorhanden sein, um einen solchen Riss zu provozieren.
Wenn solche Spannungen in der Karosserie auftreten, ist das auch sicherheitsrelevant.

Deshalb auch noch einmal die Frage ob es sich um ein Fahrzeug mit einem massiven Vorschaden handelt?
Auffahrunfall, Unterboden beschädigt?

Habe bisher auch noch kein Fahrzeug gesehen das in dieser Form geschädigt war.

565 weitere Antworten
565 Antworten

Zitat:

@benifan schrieb am 22. Februar 2022 um 14:00:37 Uhr:


Guten Tag zusammen,

beim Golf GTI meines Sohnes haben wir einen solchen Riss in der Blende des Panoramadaches glücklicherweise kurz vor Ende der 2-Jahresgarantie entdeckt. Die Reparatur wurde kostenfrei vom VW-Händler durchgeführt. Eigentlich wäre das Leasingfahrzeug nach 24 Monaten Vertragslaufzeit kurze Zeit später gegen das bestellte Folgefahrzeug getauscht worden. Wegen der bekannten Lieferschwierigkeiten durfte mein Sohn den ‚alten’ GTI zu gleichen Bedingungen rund sechs Monate weiter nutzen (lief rein telefonisch über den Kundenberater), bis endlich das Folgefahrzeug geliefert wurde. Im Rahmen der üblichen Begutachtung des ‚alten‘ GTI durch den vom Händler beauftragten TÜV wurde laut Gutachten und Fotos erneut ein solcher Riss festgestellt. Uns war dieser Riss allerdings nicht aufgefallen, obwohl wir das Fahrzeug unmittelbar vor Abgabe gewaschen und auch abgeledert haben. Möglicherweise ist der Riss auch während der fünf Tage entstanden, an den das Fahrzeug beim Händler auf dem Hof stand, bevor die Begutachtung durchgeführt wurde. Jedenfalls hat der Gutachter 1.000 Euro Reparaturkosten angesetzt, und der Händler fragt, ob der Leasingnehmer damit einverstanden ist. Das ist mein Sohn natürlich nicht und hat unter Verweis auf den offensichtlich allseits bekannten technisch bedingten Fehler bei diesem Schaden sowie auf die doch wohl vorhandene Garantie auf die erst vor sechs Monaten durchgeführte Reparatur. Der Händler teilt daraufhin mit, dass das nun an die VW Leasing abgegeben wird und die sich melden werden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht noch einen Tipp?

Update: Die VW Leasing hat sich noch nicht wieder gemeldet mit der Endabrechnung. Vor zwei Wochen stand das Fahrzeug immer noch auf dem Hof des (großen) Händlers. Und siehe da: auf der anderen Seite des Dachs befindet sich inzwischen ein weiterer Riss, habe ich sicherheitshalber mal fotografiert. Möglicherweise ist der ja durch die krassen Temperaturunterschiede (nachts Minusgrade, tagsüber volle Sonne) entstanden.

Zitat:

@benifan schrieb am 20. März 2022 um 11:21:56 Uhr:


Update: Die VW Leasing hat sich noch nicht wieder gemeldet mit der Endabrechnung. Vor zwei Wochen stand das Fahrzeug immer noch auf dem Hof des (großen) Händlers. Und siehe da: auf der anderen Seite des Dachs befindet sich inzwischen ein weiterer Riss, habe ich sicherheitshalber mal fotografiert. Möglicherweise ist der ja durch die krassen Temperaturunterschiede (nachts Minusgrade, tagsüber volle Sonne) entstanden.

Die Leasing zieht sich in unserem Fall aktuell den Schuh nicht an. Ich schildere meinen/unseren Fall mal in einem neuen Post. Hast Du das Gutachten vorliegen?

Hallo zusammen,

ich bzw. wir reihen uns hier einmal in die Gruppe der Betroffenen ein. Es dreht sich um den GTI meines Sohnes.

Golf GTI Baujahr 2019 nach 26 Monaten zurück zur Leasing. Im Rahmen der Rücknahme hat der TÜV Rheinland für den bekannten Riss einseitig Reparaturkosten/Minderwerte in Höhe von 3.271,70 angesetzt.

Dies haben wir mit Hinweis auf bekannten Produktionsmangel abgelehnt und wurden daraufhin zwecks Garantieansprüchen an den Hersteller - also VW - verwiesen. Bis dahin sind wir davon ausgegangen bei VW geleast zu haben und die das intern klären können - leider nein.

"Bezüglich des Panoramadachs müssen wir an den Hesrteller verweisen. Gemäß den Leasingbedinngungen sind die Garantieansprüche immer an den Hersteller zu richten."

Gesagt getan. Von VW wurde uns daraufhin mitgeteilt, dass die Garantie abgelaufen ist. (Anmerkung: nicht ganz 2 Monate !!!)

"Die Garantie des Golf GTI ist abgelaufen. Daher können wir uns leider nicht an den Reparaturkosten beteiligen. Dafür bitten wir um Ihr Verständis."

Darauf hin haben wir um Kulanz gebeten, da der Schaden nachweislich bereits früher bestand und der Produktionsmangel bekannt ist. Hinterlegt mit Beweismaterial aus diversen Internetquellen, wie auch dieses Forum. VW lehnt Garantie und Kulanz ab, da wir nicht mehr Besitzer des Fahrzeugs sind.

"Da sich das Fahrzeug nicht mehr in Ihrem Besitz befindet, sind Sie inzwischen auch kein Garantienehmer mehr, sodass uns eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen gelten auch für ein freiwilliges Entgegenkommen im Rahmen einer Kulanz nach Ablauf der zweijährigen Garantie"

Diese Information haben wir nun der Leasing weiter gegeben, so dass sich die Leasing mit dem Hersteller auseinandersetzen kann, da wir ja nun kein Besitzer mehr sind. Zudem hatten wir in Hinblick auf die o.g. Kosten bereits am 09.02. um die Benennung eines Ansprechpartners für einen weiteren Gutachtertermin gebeten und die Leasing daran erinnert.

Haltet Euch fest:

"Leider ist eine weitere Besichtigung des Fahrzeuges nicht mehr möglich da dieses bereits verkauft wurde. Auch hatten Sie bei Abschluss des Leasingvertrages der Schadensfeststellung durch nur einmalige Besichtigung zugestimmt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Leasinggeber nicht für eventuell herstellerbedingte Schäden eintreten können. Dem beigefügtem Schriftwechsel entnehmen wir, dass die Herstellergarantie durch verspätete Geltendmachung mittlerweile verjährt ist. Das bedauern wir sehr."

Nach aktuellem Stand werden wir den Schaden nicht übernehmen. Die Kosten des Gutachtens sind viel zu hoch angesetzt und die Schäden treten hier ohnehin auch bei einer nicht übermäßigen Nutzung auf. Falls hier ein Anwalt mitliest, darf er sich gerne melden.

Für uns hat sich Volkswagen damit zukünftig erledigt.

Ähnliche Themen

Wow. Danke für deine ausführliche Schilderung und viel Erfolg, dass ihr da heil rauskommt.

Zitat:

@sflodus schrieb am 29. März 2022 um 14:36:35 Uhr:


Hallo zusammen,

ich bzw. wir reihen uns hier einmal in die Gruppe der Betroffenen ein. Es dreht sich um den GTI meines Sohnes.

Golf GTI Baujahr 2019 nach 26 Monaten zurück zur Leasing. Im Rahmen der Rücknahme hat der TÜV Rheinland für den bekannten Riss einseitig Reparaturkosten/Minderwerte in Höhe von 3.271,70 angesetzt.

Dies haben wir mit Hinweis auf bekannten Produktionsmangel abgelehnt und wurden daraufhin zwecks Garantieansprüchen an den Hersteller - also VW - verwiesen. Bis dahin sind wir davon ausgegangen bei VW geleast zu haben und die das intern klären können - leider nein.

"Bezüglich des Panoramadachs müssen wir an den Hesrteller verweisen. Gemäß den Leasingbedinngungen sind die Garantieansprüche immer an den Hersteller zu richten."

Gesagt getan. Von VW wurde uns daraufhin mitgeteilt, dass die Garantie abgelaufen ist. (Anmerkung: nicht ganz 2 Monate !!!)

"Die Garantie des Golf GTI ist abgelaufen. Daher können wir uns leider nicht an den Reparaturkosten beteiligen. Dafür bitten wir um Ihr Verständis."

Darauf hin haben wir um Kulanz gebeten, da der Schaden nachweislich bereits früher bestand und der Produktionsmangel bekannt ist. Hinterlegt mit Beweismaterial aus diversen Internetquellen, wie auch dieses Forum. VW lehnt Garantie und Kulanz ab, da wir nicht mehr Besitzer des Fahrzeugs sind.

"Da sich das Fahrzeug nicht mehr in Ihrem Besitz befindet, sind Sie inzwischen auch kein Garantienehmer mehr, sodass uns eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen gelten auch für ein freiwilliges Entgegenkommen im Rahmen einer Kulanz nach Ablauf der zweijährigen Garantie"

Diese Information haben wir nun der Leasing weiter gegeben, so dass sich die Leasing mit dem Hersteller auseinandersetzen kann, da wir ja nun kein Besitzer mehr sind. Zudem hatten wir in Hinblick auf die o.g. Kosten bereits am 09.02. um die Benennung eines Ansprechpartners für einen weiteren Gutachtertermin gebeten und die Leasing daran erinnert.

Haltet Euch fest:

"Leider ist eine weitere Besichtigung des Fahrzeuges nicht mehr möglich da dieses bereits verkauft wurde. Auch hatten Sie bei Abschluss des Leasingvertrages der Schadensfeststellung durch nur einmalige Besichtigung zugestimmt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Leasinggeber nicht für eventuell herstellerbedingte Schäden eintreten können. Dem beigefügtem Schriftwechsel entnehmen wir, dass die Herstellergarantie durch verspätete Geltendmachung mittlerweile verjährt ist. Das bedauern wir sehr."

Nach aktuellem Stand werden wir den Schaden nicht übernehmen. Die Kosten des Gutachtens sind viel zu hoch angesetzt und die Schäden treten hier ohnehin auch bei einer nicht übermäßigen Nutzung auf. Falls hier ein Anwalt mitliest, darf er sich gerne melden.

Für uns hat sich Volkswagen damit zukünftig erledigt.

Wende dich doch mal an Autobild und wenn das nicht hilft, an xtra3.

Übrigens trotz deutlich verbesserter Restwerte scheint bei Leasingrückgaben die Prüforganisationen ein deutliches Interesse an hohen Reperaturkosten und schrecken dabei auch vor offenbar eher zweifelhaften Unterstellungen nicht zurück: ich hatte bei der Rückgabe eines Audi ein eingefahrenes Gummistückchen im Reifen. Unterstellung des Gutachters: der Reifen ist geflickt worden; erst auf Intervention von mir wurde der Reifen von der Felge genommen und siehe da: Kein Flicken.

Übrigens es sollte ein kompletter Satz in Rechnung gestellt werden obwohl die Restprofiltiefe bei circa 5,5 mm Lack Begründung beim quattro muss man alle Reifen erneuern. Eine zeitwertgerechte Reparatur durch einen gebrauchten angefahrenen Reifen mit ebenfalls 5-6 mm Profiltiefe schien überhaupt nicht in Betracht zu kommen.

@sflodus Rechtlich relevant wäre, ob du den Schaden vor Ablauf der 24 Monate bei VW oder dem Händler gemeldet hat. Falls ja, ist die Schadensmeldung Fristhemmend und somit ist für diesen Schaden die Gewährleistungspflicht nicht abgelaufen.
Ob die Gewährleistung dir gegenüber noch besteht muss aber noch geklärt werden. Dafür musst du das Kleingedruckte im Leasing Vertrag durchlesen. Sollte da nichts von wegen Gewährleistungsübergang oder entstandenen Ansprüchen stehen besteht der Anspruch dir gegenüber noch.

Außerdem würde ich mal ein paar VW Häuser abtelefonieren. Sag, dass dein Dach den berüchtigten Riss hat, die Gewährleistung abgelaufen ist und VW selber bereits eine Kulanz bei einer initiativen Direktanfrage abgelehnt hat. Frag gezielt, ob die bereits Fälle repariert haben bei denen die Gewährleistung abgelaufen und wie viel das kostet. Kannst ja sagen, dass „dein“ VW Haus mit der VW Aussage knapp 3300€ sehen will. Frag gezielt nach einem Kostenvoranschlag. Das Bild kannst du ja per Mail schicken.
Hast du erstmal den Kostenvoranschlag, kannst du den Pfeifen vom Leasing Druck machen. Denn die werden einen Schei* tun, um etwaige Rechte die sie selber ggü. VW haben bzw. ggü. dir (du aber womöglich noch ggü. VW) durchzusetzen. Da ist es viel weniger Arbeit dem Leasingnehmer eine Rechnung zu präsentieren.

Im Leasingvertrag sollten Haftungsfragen doch eindeutig geklärt sein. Als Alternative zu emotional gesteuerten Achterbahnfahrten sollte das m.E. ggf unter Einbeziehung von Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung geklärt werden.
Falls die Formulierung unklar oder eindeutig zu Gunsten des Leasingnehmers ist -> Rechtsanwalt und ggf gerichtlich durchsetzen.
Falls nicht, beim nächsten Mal genauer prüfen, was man unterschreibt. Schließlich hat jeder Vertrag genau den Zweck, ein Rechtsverhältnis möglichst eindeutig zu verfassen.
In diesem konkreten Fall scheint ja nicht einmal klar zu sein, mit wem der Vertrag geschlossen wurde.

@rolaleko

Zitat:

Wende dich doch mal an Autobild und wenn das nicht hilft, an xtra3.

Sich damit an die Medien und Öffentlichkeit zu wenden, hatte mein Sohn auch. Ich bin mir hier nicht sicher, ob dieses Vorgehen etwas bringen wird.

Zitat:

Übrigens trotz deutlich verbesserter Restwerte scheint bei Leasingrückgaben die Prüforganisationen ein deutliches Interesse an hohen Reperaturkosten und schrecken dabei auch vor offenbar eher zweifelhaften Unterstellungen nicht zurück: ich hatte bei der Rückgabe eines Audi ein eingefahrenes Gummistückchen im Reifen. Unterstellung des Gutachters: der Reifen ist geflickt worden; erst auf Intervention von mir wurde der Reifen von der Felge genommen und siehe da: Kein Flicken.

Übrigens es sollte ein kompletter Satz in Rechnung gestellt werden obwohl die Restprofiltiefe bei circa 5,5 mm Lack Begründung beim quattro muss man alle Reifen erneuern. Eine zeitwertgerechte Reparatur durch einen gebrauchten angefahrenen Reifen mit ebenfalls 5-6 mm Profiltiefe schien überhaupt nicht in Betracht zu kommen.

Ich denke, es gehört mittlerweile zum Geschäft im Rahmen der Leasingrückgaben kleinste Schäden mit überhöhten Kosten in Rechnung zu stellen. Nur so rechnen sich die günstigen Leasingraten für die Gesellschaften. Die Klüngelei mit den Prüforganisationen ist offensichtlich - "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing?"

Um sowas vorzubeugen hilft es zumindest einen Kostenvoranschlag zu haben, der eine gute Ecke von den geforderten Kosten entfernt ist. Denn dann sind die unter Druck zu argumentieren warum die Preisdifferenz so weit voneinander entfernt ist.

Zitat:

@sflodus schrieb am 30. März 2022 um 21:58:10 Uhr:


@rolaleko

Zitat:

@sflodus schrieb am 30. März 2022 um 21:58:10 Uhr:



Zitat:

Wende dich doch mal an Autobild und wenn das nicht hilft, an xtra3.


Sich damit an die Medien und Öffentlichkeit zu wenden, hatte mein Sohn auch. Ich bin mir hier nicht sicher, ob dieses Vorgehen etwas bringen wird.

Zitat:

@sflodus schrieb am 30. März 2022 um 21:58:10 Uhr:



Zitat:

Übrigens trotz deutlich verbesserter Restwerte scheint bei Leasingrückgaben die Prüforganisationen ein deutliches Interesse an hohen Reperaturkosten und schrecken dabei auch vor offenbar eher zweifelhaften Unterstellungen nicht zurück: ich hatte bei der Rückgabe eines Audi ein eingefahrenes Gummistückchen im Reifen. Unterstellung des Gutachters: der Reifen ist geflickt worden; erst auf Intervention von mir wurde der Reifen von der Felge genommen und siehe da: Kein Flicken.

Übrigens es sollte ein kompletter Satz in Rechnung gestellt werden obwohl die Restprofiltiefe bei circa 5,5 mm Lack Begründung beim quattro muss man alle Reifen erneuern. Eine zeitwertgerechte Reparatur durch einen gebrauchten angefahrenen Reifen mit ebenfalls 5-6 mm Profiltiefe schien überhaupt nicht in Betracht zu kommen.

Ich denke, es gehört mittlerweile zum Geschäft im Rahmen der Leasingrückgaben kleinste Schäden mit überhöhten Kosten in Rechnung zu stellen. Nur so rechnen sich die günstigen Leasingraten für die Gesellschaften. Die Klüngelei mit den Prüforganisationen ist offensichtlich - "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing?"

Ich werde wahrscheinlich das nächste Mal bei einer Rückgabe selbst eine Prüforganisation mit einem Gutachten beauftragen. Mal schauen was dann rauskommt

@6N1

Zitat:

@sflodus Rechtlich relevant wäre, ob du den Schaden vor Ablauf der 24 Monate bei VW oder dem Händler gemeldet hat. Falls ja, ist die Schadensmeldung Fristhemmend und somit ist für diesen Schaden die Gewährleistungspflicht nicht abgelaufen.
Ob die Gewährleistung dir gegenüber noch besteht muss aber noch geklärt werden. Dafür musst du das Kleingedruckte im Leasing Vertrag durchlesen. Sollte da nichts von wegen Gewährleistungsübergang oder entstandenen Ansprüchen stehen besteht der Anspruch dir gegenüber noch.

Leider wurden wir auf den Schaden erst im Rahmen der Rückgabe aufmerksam - ansonsten hätten wir diesen natürlich vorher im Rahmen der Garantie beseitgen lassen. Wir sind Nutzer und laufen nicht jeden Tag um unser Auto, ob es Mängel gibt, die im Rahmen der Garantie beseitigt werden sollten. In einem zufällig entstandenem Video ist der Riss jedoch schon innerhalb der Garantielaufzeit ersichtlich.

Zitat:

Außerdem würde ich mal ein paar VW Häuser abtelefonieren. Sag, dass dein Dach den berüchtigten Riss hat, die Gewährleistung abgelaufen ist und VW selber bereits eine Kulanz bei einer initiativen Direktanfrage abgelehnt hat. Frag gezielt, ob die bereits Fälle repariert haben bei denen die Gewährleistung abgelaufen und wie viel das kostet. Kannst ja sagen, dass „dein“ VW Haus mit der VW Aussage knapp 3300€ sehen will. Frag gezielt nach einem Kostenvoranschlag. Das Bild kannst du ja per Mail schicken.
Hast du erstmal den Kostenvoranschlag, kannst du den Pfeifen vom Leasing Druck machen.

Gute Idee. Wir werden das bestehene Gutachten einem "freien" Gutachter zur Verfügung stellen und um eine Einschätzung bitten. Zusätzlich fordern wir Angebote für eine Reparatur an. Gekauft bzw. vermittelt wurde der Wagen bei Moll in Düsseldorf. Die reagieren nicht auf auf Anrufe, gewünschte Rückrufe etc.pp. - "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"? @Lompa, Klaus: Verläugnen können Sie sich gerne, wenn das Ihrem naturell entspricht. Telefonanrufe nicht annehmen ... usw. Rückfall auf die Zentrale: Ahhhh Herr XYZ - es geht um die Rücknahme des GTI... doof sind wir nicht.

Zitat:

Denn die werden einen Schei* tun, um etwaige Rechte die sie selber ggü. VW haben bzw. ggü. dir (du aber womöglich noch ggü. VW) durchzusetzen. Da ist es viel weniger Arbeit dem Leasingnehmer eine Rechnung zu präsentieren.

Da bin ich komplett bei Dir. Einfach mal eine Rechnung aufmachen ... mal sehen, wie es weiter geht.

Beste Grüße
sflodus

@sflodus Das Ganze ist natürlich ärgerlich und die Instandsetzungskosten mMn zu hoch angesetzt, aber...
Rechtlich ist VW raus, da der Gewährleistungszeitraum von 2 Jahren überschritten wurde. Auch wenn Du das mit "nicht ganz 2 Monate" und mehr Ausrufezeichen als nötig angibst. Vorbei ist vorbei.
Eine Abrechnung auf Kulanz wäre zwar wünschenswert, ist rechtlich aber nicht notwendig, da freiwillige Leistung.
Der Verweis auf einen bekannten Mangel verschafft Dir auch kein Recht auf eine kostenlose/rabattierte Behebung desselbigen.

Der einzige Punkt, den Du rechtlich eventuell angehen kannst sind mMn die Instandsetzungskosten. Da könnte sich ein Gang zu einer Werkstatt zwecks KVA bzw. die Bemühung eines Rechtsbeistands lohnen. Umsonst wird das Ganze aber keinesfalls.

Wünsche Dir, dass Du halbwegs heil aus der Sache kommst.

Der Riss im Rahmen ist ein bekanntes Problem beim 7er Golf. Es gibt eine TPI bei VW.
Es kann sich niemand herrausreden. VW muss den Schaden übernehmen. Auch außerhalb der Garantie.
Probleme kann es geben wenn die Ölwechsel/Service arbeiten nicht immer und zeitnah bei VW durchgeführt wurden.
Der Gutachter stellt den "Schaden" ordnungsgemäß fest. Aber eine gute Vertragswerkstatt würde vor Rückgabe des Fahrzeug noch einen Termin in der Werkstatt machen und vor Rückgabe an die Leasing den Rahmen instandsetzen. Die verdienen ja trotzdem.

VW "muss" hier erstmal gar nichts, selbst wenn es sich um ein bekanntes Problem handelt. Wäre dem so, würden sie auf eigen Kosten immer noch Steuerketten vom Golf 6 tauschen.
Das Einhalten der Wartungsintervalle hat damit gar nichts zu tun.

Deine Antwort
Ähnliche Themen