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Riesen Problem UWP
Ich hatte im August das Forum mit meiner Kaufentscheidung gequelt und jetzt nach dem alles so toll war
ein riesen Problem.
Ich habe mir den 1,8tsi am 13.08 bei autowelt König bestellt.
Folgende Ausgangslage: Ich habe ein Altfahrzeug PUG 106 von 1993
Auf mich zugelassen am 24.02.09,
Als ich gefragt hatte ob dieses Autoabwrackfähig sei, haben mir alle Händler zugesagt.... ja aber das auto muss am erst nachdem 24.02.2010 verschrottet werden. Auch heute noch wurde mir vom Händler´und vw hotline bestätigt das dies möglich sei.
Laut BAFA Seite muss aber der Wagen bis zum 31.12.2009 1 Jahr durchgehend auf mich zugelassen gewesen sein.
Es entsteht durch diese Falschaussage eine Finanzlücken von 5000€ (2500 bafa+ 2500 VW).
Ich habe noch nicht die Anzahlung überwiesen und sollte aber den Wagen am 28.10.2009 in WOB abholen.
Ohne diese 5000€ ist der Golf verständlicherweise nicht so preislich attraktiv und für das Geld von 24000€, kann ich mir auch ein anderes Auto kaufen.
Bitte um guten Rat und Tat, denn ich bin den Kauf nur unter diesen Bedingungen eingegangen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BjoernX
Zitat:
Original geschrieben von zyll
Warum denn nicht? Virus? Irgendwas illegales?
Das mwill ich jetzt aber auch wissen;)
@ LC5L
Bitte aufklären!
Ich hab geklickt, BEVOR ich die Warnung gelesen hatte.
Es handelt sich um eine gesperrte P*rno-Seite.
Ich denke, wir sollten das Thema nicht vertiefen, aber solche Leute, die sowas hier
verlinken, gehören gesperrt, auf alle Zeiten !! Solche Schwachmaten !!:mad:
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79 Antworten
hast du es schriftlich?
wenn antwort ja: ab zum freundlichen und nachfragen + anwalt einschalten. da dann vw bzw dein händler dafür aufkommen sollte
wenn antwort nein: dann auch zum anwalt aber ich würde sagen schlechte karten, da die rahmenbedingungen ja bekannt waren und
auf der bafa seite eingesehen werden konnten
-> da dein auto schon gebaut wurde, weiß ich nicht wie es mit dem stornieren aussieht, glaube aber du hast nicht die besten chancen bzw ausgangslage
Zitat:
Original geschrieben von Navi@E-Class
Laut BAFA Seite muss aber der Wagen bis zum 31.12.2009 1 Jahr durchgehend auf mich zugelassen gewesen sein.
Richtig,alles andere ist Makulatur.
Sieht wohl schlecht aus für dich.Kannst höchstens auf Kulanz bei der Stornierung rechnen.
Eine Stornierung dürfte kein Problem darstellen. Einen Golf ohne Lieferzeit können die
momentan ohne Probleme verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von frankp10
Eine Stornierung dürfte kein Problem darstellen. Einen Golf ohne Lieferzeit können die
momentan ohne Probleme verkaufen.
Warum sollte der Händler auf ein bereits verkauftes Auto verzichten?
1. weil er in der Beratung einen Fehler gemacht hat
2. er verzichtet ja nicht, er verkauft den wagen nur an eine andere Person
Zu 1.: dann weis ihm das erstmal nach. Einsicht/Kulanz ist nicht die Stärke von (den meisten) Autohändlern.
Zu 2: trotzdem bleibt es bei einem Auto minus. Dem neuen Kunden hätte er ja auch eins verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von haah
Zu 2: trotzdem bleibt es bei einem Auto minus. Dem neuen Kunden hätte er ja auch eins verkauft.
Nicht wenn der Kunde sagt, er brauche in 4 Wochen einen Golf oder er landet bei Opel...
"Bei Vorlage aller notwendigen und vollständigen Unterlagen wird eine Volkswagen Umweltprämie i.H.v. 2500,-- Euro incl. Mwst. gewährt. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen
Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser
Prämien zu entrichten ist."
Das steht bei mir im KV. Also bei mir wäre der KV trotzdem rechtskräftig, auch wenn ich keine Förderung erhalten würde.
Tut mir leid für dich. Ist schon mist. Viel Glück
Zitat:
Original geschrieben von Navi@E-Class
... Bitte um guten Rat ...
Hallo Navi@E-Class!
Ich fürchte guter Rat wird nun teuer... Ich habe Deine Diskussion "Soll ich???? GOLF VI Highline" Anfang August mitverfolgt. Leider hast Du damals keine Details zu Deinem Abwrackauto gepostet, sonst hätte man Dich damals schon warnen können, siehe Abs. 4.2, letzter Satz in der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von PKW bei dem BAFA...
Wie hier schon richtig gesagt wurde, wenn Du von der "Autowelt König" etwas schriftlich über die Zusicherung der Prämien hast, die Deinen Sachverhalt betreffen, dann hast Du vielleicht Glück, andernfalls musst Du sehen was Du nun noch aushandeln kannst.
Ich denke der Händler wird auf eine Abnahme des Wagens drängen oder das Auto gegen Schadenersatz wg. Nichterfüllung/Rücktritt vom Kaufvertrag i.H.v. 15% des vereinbarten Preises (siehe Kaufvertrag und AGB) in sein Lager nehmen...
In jedem Fall wirst Du leider Geld verlieren! Sorry 4 the bad news!
Ist stimme den Vorrednern vollkommen zu, wenn du das schriftlich hast dann hast du gute Chancen beim König den Verlust geltend zu machen dass die dafür aufkommen. Aber ich denke dass wird nicht schriftlich gemacht worden sein, oder?
Hast du die Reservierung für Umweltprämie selber abgeschickt oder die für dich?!?
Übrigens entsteht keine Finanzlücke von 5000€ für dich sondern nur 2500€
Denn du bekommst die Umweltprämie von VW auch wenn du deinen verschrottest und den Nachweis bringst auch wenn die staatliche nicht für dich gilt (wie in deinem Fall jetzt).
Auf die 2500€ vom Staat brauchst du natürlich nicht hoffen da du definitiv nicht Prämienberechtigt bist und somit sicher eine Ablehnung bekommst.
Gruß
Matthias
Zitat:
Original geschrieben von Matthias190782
Denn du bekommst die Umweltprämie von VW auch wenn du deinen verschrottest und den Nachweis bringst auch wenn die staatliche nicht für dich gilt (wie in deinem Fall jetzt).
Öhm..nö? Wie der Voredner schon klarstellte: die UPP (VW) ist an die UWP (BAFA) gebunden. Liegen die Vorraussetzungen nicht vor, gibt's kein Geld. Und da er nicht ein bis zum 31.12.09 ein Jahr eingetragener Halter war, sieht's mithin schlecht aus.
Also ich bekomme ja sowohl die UWP vom Staat als auch die von VW daher betriffts mich nicht.
Aber ich hab den Händler mal gefragt warum VW immernoch wirbt mit der Umweltprämie bis 30.09.2010 wo der staatliche Topf leer ist, und er sagte mir die bekommt man auch noch wenn man sein Auto verschrottet und den Nachweis bringt. Natürlich die staatliche UWP bekommt man nicht das ist klaro :)
Ja, damit hast du auch Recht. Aber die Voraussetzngen müssen erfüllt sein. Also es muss alles vorliegen, so dass wäre noch die UWP erhältlich, du sie bekämst.
Der TE ist aber nach den Voraussetzungen schon nicht berechtigt, mithin auch nicht für die UPP - auch wenn er verschrottet.
Im schlimmsten Fall verschrottet er und bekommt gar nichts.
Im jetzt noch besten Fall verkauft er den Wagen und mindert den Verlust.
Vll. hast du ja Glück und die bei VW bemerken es nicht ;)
Sprich du verschrottest dein Auto und bekommst dann zumindest die 2,5' von VW.
Weiß jemand wie genau die Sachverhalte bei VW geprüft werden?
Lg