Reduktion der Mehrwertsteuer
Nun soll ja die Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 von aktuell 19 auf 16% reduziert werden.
Meinen Wagen habe ich im Dezember bestellt. Er soll nun im Juli produziert und ausgeliefert werden.
Was meint ihr, komme ich dann in den Genuss der geringeren Mehrwertsteuer?
CU on the Autobahn!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@OHVer212 schrieb am 4. Juni 2020 um 16:30:01 Uhr:
Gehe mal davon aus wohl eher nicht, entscheidend wird das Datum vom Kaufvertrag sein und das liegt ja vor dem 01.07.2020.
Das wäre ich mir nicht so sicher. Rechnungsdatum und Leistungsdatum wird ja nach dem 01.07. sein...
91 Antworten
Hallo zusammen,
Ich gehöre auch bald zu den glücklichen Besitzer eines V177.
Heute hatte ich den Kaufvertrag für einen jungen Stern unterschrieben und darauf steht Nettopreis + 19% MwSt, aber bei Lieferdatum nichts.
Nun ist meine Frage wann das Leistungsdatum beim Kauf von Gebrauchtwagen ist? Sobald ich den Fahrzeugbrief per Post für die Anmeldung bekomme oder erst wenn ich Auto abhole und die meine Schilder ran montiere?
Danke schon mal vorab
Leistungsdatum ist der Tag der Übergabe des Fahrzeugs. Also warte bis Juli und hole den dann ab
Weiss jemand wie es bei einem EU Fahrzeug aussieht? Denn ich importiere selber ein Neufahrzeug, gekauft bei einem Händler als Pruvatperson aus einem EG Land nach D.
Also Fahrzeugeinzelbesteurung.
Bemessungsgrundlage ist der Entgelt. Der Entgelt wiederum ist der in Rechnung gestellte Betrag wir es hier steht.
https://www.formulare-bfinv.de/.../display.do?...
Kann der Kaufvertrag im Juni noch mit dem Händler gemacht werden und bezahlt werden? Bekomme ich dann bei Abholung im Juli eine gesonderte Rechnung von ihm?
Zitat:
@Niklas0412 schrieb am 9. Juni 2020 um 11:34:24 Uhr:
Laut meinem Händler bekomme ich die reduzierte Mehrwertsteuer, da mein Auto nach dem 01.07. ausgeliefert wird. Die bleibt dann auch so und vermindert die Leasingrate dauerhaft.
Schön zu hören🙂
Ich denke auch, dass die MWST nur Auswirkung auf die Sonderzahlung und Leasingraten von 07/20 - 12/20 hat.
Zitat:
@noerle schrieb am 14. Juni 2020 um 20:45:12 Uhr:
Zitat:
@Niklas0412 schrieb am 9. Juni 2020 um 11:34:24 Uhr:
Laut meinem Händler bekomme ich die reduzierte Mehrwertsteuer, da mein Auto nach dem 01.07. ausgeliefert wird. Die bleibt dann auch so und vermindert die Leasingrate dauerhaft.
Schön zu hören🙂Ich denke auch, dass die MWST nur Auswirkung auf die Sonderzahlung und Leasingraten von 07/20 - 12/20 hat.
Ja, auch das kann sein. Wir werden es sehen
Zitat:
@lukasOAE schrieb am 9. Juni 2020 um 15:12:41 Uhr:
Noch interessanter wird es doch bei laufenden Finanzierungen und Leasing in den sechs Monaten.Gruß
In den 6 Monaten bezahlst du 16% statt 19% auf die Monatsrate
Das macht aber nicht viel aus...
Das sind auch die Infos die ich bekommen habe. Ganz genau werde ich es sehen wenn ich nächste Woche nen cla abhole und am 3.7 dann den A Hybrid, den haben wir wegen des erhöhten Bonus in den Juli gelegt.
Grüße
Hallo, habe gerade den A 200 als Jahreswagen gekauft.
In der Rest-Finanzierung werden 19 % berechnet, aber mit Abholung Mitte Juli werden auf der Rechnung 16% ausgewiesen und der Finanzierungsvertrag im Nachhinein geändert.
Die Mwst/ Umsatzsteuer wird an den Staat abgeführt, so dass der Händler keinen Schaden oder Nutzen von einer etwaigen Erhöhung/ Senkung hat.
Entscheidend ist, wann der Wagen abgeholt wird und das ist auch der Tag der Lieferung, somit mit der Umsatzsteuer zu berechnen, die gerade gültig ist.
Viele Grüße
Zitat:
@Jolinike schrieb am 18. Juni 2020 um 14:32:08 Uhr:
Entscheidend ist, wann der Wagen abgeholt wird und das ist auch der Tag der Lieferung, somit mit der Umsatzsteuer zu berechnen, die gerade gültig ist.
Viele Grüße
Weißt du ob das auch für Neuwägen gilt, die im Werk abgeholt werden?
Dann würde es ja Sinn machen die Abholung auf den Juli zu verschieben.
Es gilt immer der Tag der Lieferung bzw. Abholung im Werk. Abholung im Juli = 16% Mwst
Entscheidend ist der Tag der Lieferung oder wie dann bei dir Tag der Abholung. Mit diesem Tag wird die Rechnung erstellt und dann muss auch 16% ausgewiesen werden.
Allerdings weiß ich nicht, wie es ist, wenn sie dir den Liefertermin z.B. 20. Juni mitteilen und du den nicht annimmst, was dann rechtlich passiert. Da würde ich mich evtl. mal schlau machen. Aber solltest du einen Termin zwischen 01.07. und 31.12.2020 mitgeteilt bekommen gelten definitiv 16%.
Zitat:
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 13 Entstehung der Steuer
(1) Die Steuer entsteht
1.für Lieferungen und sonstige Leistungen
a)
bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
Und damit zählt der Zeitpunkt der Bereitstellung. Anders gesagt, wenn die Bereitstellungsanzeige raus geht, dann ist dieser Zeitpunkt maßgeblich, egal wann die Rechnung fakturiert wird. Also Bereitstellung, Zulassung und Abholung müssen nach dem 01.07. erfolgen, so die 16% greifen sollen.
Genau darum ging es mir, danke für eure Antworten!
Das Auto wird voraussichtlich noch im Juni bereitgestellt. Also könnte man es da ja schon theoretisch entgegennehmen.
Die Überlegung war den Termin zur Abholung im Juli zu machen und eben die 16% mitzunehmen,
aber das würde ja dann nichts bringen da Bereitstellung im Juni.
Du hast, meine ich, 14 Tage Zeit das Auto im Werk abzuholen. Geschieht dies nicht, dann wird es an den Händler geliefert mit entsprechenden Kosten.
Dies bekommst du aber noch, wenn nicht geschehen, schriftlich mitgeteilt.
Gruß
Zitat:
@starcourse schrieb am 18. Juni 2020 um 15:57:48 Uhr:
Und damit zählt der Zeitpunkt der Bereitstellung. Anders gesagt, wenn die Bereitstellungsanzeige raus geht, dann ist dieser Zeitpunkt maßgeblich, egal wann die Rechnung fakturiert wird. Also Bereitstellung, Zulassung und Abholung müssen nach dem 01.07. erfolgen, so die 16% greifen sollen.
Zumindest für Werksabholung kann das nicht richtig sein.
Und auch, wenn der Händler die Zulassung übernimmt, passt das nicht.
Ich gehe eher von Abholung als relevantem Termin aus.