Reduktion der Mehrwertsteuer
Nun soll ja die Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 von aktuell 19 auf 16% reduziert werden.
Meinen Wagen habe ich im Dezember bestellt. Er soll nun im Juli produziert und ausgeliefert werden.
Was meint ihr, komme ich dann in den Genuss der geringeren Mehrwertsteuer?
CU on the Autobahn!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@OHVer212 schrieb am 4. Juni 2020 um 16:30:01 Uhr:
Gehe mal davon aus wohl eher nicht, entscheidend wird das Datum vom Kaufvertrag sein und das liegt ja vor dem 01.07.2020.
Das wäre ich mir nicht so sicher. Rechnungsdatum und Leistungsdatum wird ja nach dem 01.07. sein...
91 Antworten
Wie ist es bei einem Eu Wagen?
Ich importiere ihn selber und habe schon 5% angezahlt. Dafür habe ich schon eine Rechnung erhalten. Den Rest 95% werde ich am 1.07 überweisen und dann eine Rechnung erhalten, im Anschluss hole ich den Wagen. Bekomme ich die 16% bei der Fahrzeugeinzelbesteurung?
Bei Importen gilt der Zeitpunkt des Grenzübertritts - das ist dann die Einfuhrumsatzsteuer und die wird mit der Verbringung in den Geltungsbereich des deutschen Staates fällig. Nicht vorher!
Zitat:
@starcourse schrieb am 19. Juni 2020 um 00:17:29 Uhr:
Bei Importen gilt der Zeitpunkt des Grenzübertritts - das ist dann die Einfuhrumsatzsteuer und die wird mit der Verbringung in den Geltungsbereich des deutschen Staates fällig. Nicht vorher!
Das wurde aber hier anders dargestellt, da hat man vom Tag der Rechnungsstellung gesprochen.
https://www.motor-talk.de/.../...g-fuer-eu-fahrzeuge-t6879990.html?...
Zitat:
@born_hard schrieb am 19. Juni 2020 um 01:15:51 Uhr:
Zitat:
@starcourse schrieb am 19. Juni 2020 um 00:17:29 Uhr:
Bei Importen gilt der Zeitpunkt des Grenzübertritts - das ist dann die Einfuhrumsatzsteuer und die wird mit der Verbringung in den Geltungsbereich des deutschen Staates fällig. Nicht vorher!Das wurde aber hier anders dargestellt, da hat man vom Tag der Rechnungsstellung gesprochen.
https://www.motor-talk.de/.../...g-fuer-eu-fahrzeuge-t6879990.html?...
Seit wann ist @born_hard Unternehmer und tätigt einen innergemeinschaftlichen Erwerb?????😕😕
§ 1a Innergemeinschaftlicher Erwerb
(1) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1.
Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete, auch wenn der Lieferer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat,
2.
der Erwerber ist
a)
ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, oder
b)
eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt, und
3.
die Lieferung an den Erwerber
a)
wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt und
b)
ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht auf Grund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei.
Ich zitiere mal aus dem genannten Thread:
Zitat:
Mir stehen immer die Haare zu Berge, wenn ich hier sehe, dass Laienjuristen und -steuerberater zu Gange sind.
§ 13 Nr. 7 UStG bezieht sich aber nur auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 und die Definition der Lieferung und Leistung § 3.
Edit: Nochmal zur Klarstellung, obige Ausführungen verstehen sich nur für den privaten Erwerb und die private Einfuhr eines Fahrzeugs. Macht dagegen der Verkäufer von der Möglichkeit Gebrauch, das Fahrzeug mit dem Steuerprivileg der Nichterrichtung der landesüblichen Steuern (USt, Luxussteuer) an einen Deutschen zu veräußern, dann gilt nicht § 21 sondern § 13 und das Datum der erstmaligen Rechnungsstellung (sprich das Erwerbsdatum)!! Das ist wichtig!
Zitat:
@starcourse schrieb am 19. Juni 2020 um 09:57:47 Uhr:
Zitat:
@born_hard schrieb am 19. Juni 2020 um 01:15:51 Uhr:
Das wurde aber hier anders dargestellt, da hat man vom Tag der Rechnungsstellung gesprochen.
https://www.motor-talk.de/.../...g-fuer-eu-fahrzeuge-t6879990.html?...Seit wann ist @born_hard Unternehmer und tätigt einen innergemeinschaftlichen Erwerb?????😕😕
§ 1a Innergemeinschaftlicher Erwerb
(1) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1.
Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete, auch wenn der Lieferer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat,
2.
der Erwerber ist
a)
ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, oder
b)
eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt, und
3.
die Lieferung an den Erwerber
a)
wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt und
b)
ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht auf Grund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei.Ich zitiere mal aus dem genannten Thread:
Zitat:
@starcourse schrieb am 19. Juni 2020 um 09:57:47 Uhr:
Zitat:
Mir stehen immer die Haare zu Berge, wenn ich hier sehe, dass Laienjuristen und -steuerberater zu Gange sind.
§ 13 Nr. 7 UStG bezieht sich aber nur auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 und die Definition der Lieferung und Leistung § 3.Edit: Nochmal zur Klarstellung, obige Ausführungen verstehen sich nur für den privaten Erwerb und die private Einfuhr eines Fahrzeugs. Macht dagegen der Verkäufer von der Möglichkeit Gebrauch, das Fahrzeug mit dem Steuerprivileg der Nichterrichtung der landesüblichen Steuern (USt, Luxussteuer) an einen Deutschen zu veräußern, dann gilt nicht § 21 sondern § 13 und das Datum der erstmaligen Rechnungsstellung (sprich das Erwerbsdatum)!! Das ist wichtig!
Danke, das wurde schon im genannten Thread geklärt.
Nun, zu dem Datum der erstmaligen Rechnungsstellung hatte ich gestern folgende Frage gehabt:
Wie ist es bei einem Eu Wagen?
Ich importiere ihn selber und habe schon 5% angezahlt. Dafür habe ich schon eine Rechnung erhalten. Den Rest 95% werde ich am 1.07 überweisen und dann eine Rechnung erhalten, im Anschluss hole ich den Wagen. Bekomme ich die 16% bei der Fahrzeugeinzelbesteurung?
Darf die Anzahlung für den Wagen (erfolgte im Juni samt Rechnung zur Anzahlung) auf der Hauptrechnung wekcher im Juli ausgestellt wird auftauchen?
Ok, dann mal so rum:
Steht auf der Rechnung von 5 % ein Passus über die Nichterhebung der Landessteuern? Falls ja, liegt innergemeinschaftliche Lieferung vor und zu diesem Zeitpunkt gültige Steuern fallen an.
Ansonsten wenn die Ausfuhrrechnung (so heißt das Ding) über den Gesamtbetrag ein Lieferdatum nach dem 01.07. ausweist, dann sind es die 16%.
Edit: ich versteh bei einem Exportgeschäft diese Rechnungsteilung von 5% und 95% ehrlich gesagt nicht wirklich. Eine Anzahlung quittiert man aber fakturiert doch nicht!
Jetzt kommen wir der Sache näher. Danke.
Auf der Rechnung mit den 5% Anzahlung steht:
Netto Warenwert: 300000HUF (ungarische Forint)
Landesteuern: O HUF
Brutto Warenwert: 300000HUF
Aber das eine schliesst das andere nicht aus.
Ich werde zusätzlich noch eine Gesamtrechnung erhalten ab Juli und den Wagen hole ich auch erst ab Juli ab.
Die Frage ist eher,falls auf der Gesamtrechnung im Juli diese 5% Anzahlung vom Juni aufgeführt sein wird, ob das dann bereits den worst case bringt und ich auf die gesamte Kaufsumme 19% zahlen muss?
Gilt die Reduktion überhaupt auch auf die EUSt. oder rein auf die MwSt.?
Es soll ja eigentlich die inländische Nachfrage erhöht werden und keine Importe.
@born_hard
Alles was man dazu schreiben konnte und durfte ist geschrieben!
Zitat:
@starcourse schrieb am 19. Juni 2020 um 15:55:34 Uhr:
@born_hard
Alles was man dazu schreiben konnte und durfte ist geschrieben!
Ja, die Anzahlung war definitiv eine Rechnung mit Rechnungsnummer.
Ich hab das Autohaus angerufen und gebeten dass auf der Hauptrechnung im Juli kein Datum von der Anzahlung im Juni aufgeführt wird.
Mal schauen ob sie es hinbekommen. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Infos von meinem Händler. Da ich eine Plus3 Finanzierung habe, gilt das Fahrzeug als "gekauft". Sprich der Grundpreis wird um 3% gesenkt. Anzahlung bleibt gleich, Rate geht dadurch runter für die gesamte Laufzeit.
Ich bekomme (leider) das neue Modelljahr aber zum alten Preis, also vor der inflatorischen Preisanpassung 😉
Ich bin zufrieden und umgehe die neue Kfz Steuer ab 2021.
Hast du die Info automatisch vom Händler bekommen?
Oder auf Anfrage?
Auf Nachfrage
Ich warte noch bis Juli, dann Frage ich auch mal nach...
Ich habe ein Neufahrzeug im Mai bestellt. Lieferung soll ende Juli erfolgen. Jetzt habe ich komischerweise schon die Rechnung mit Datum 30.6.20 erhalten. Hab sofort beim Händler angerufen. Er sagt Fehler Buchhaltung. Ich hab gesagt er könne mir die Rechnung geben bei Übergabe des Fahrzeugs und nicht schon 4 Wochen vorher mit dem alten Steuersatz. Mal schaun was daraus wird.