Reduktion der Mehrwertsteuer
Nun soll ja die Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 von aktuell 19 auf 16% reduziert werden.
Meinen Wagen habe ich im Dezember bestellt. Er soll nun im Juli produziert und ausgeliefert werden.
Was meint ihr, komme ich dann in den Genuss der geringeren Mehrwertsteuer?
CU on the Autobahn!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@OHVer212 schrieb am 4. Juni 2020 um 16:30:01 Uhr:
Gehe mal davon aus wohl eher nicht, entscheidend wird das Datum vom Kaufvertrag sein und das liegt ja vor dem 01.07.2020.
Das wäre ich mir nicht so sicher. Rechnungsdatum und Leistungsdatum wird ja nach dem 01.07. sein...
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Zitat:
@dirk_aw schrieb am 6. Juni 2020 um 12:05:52 Uhr:
Hi,die Grundpreise der MFA II Baureihen W / V 177, W 247 und C / X 118 werden zum 08.06.2020 angepasst.
Grund dafür ist, dass Sonderausstattungen in die Serienausstattung mit aufgenommen werden und inflatorische Gründe.
Der A 250 e, der GLA und GLB bleiben außen vor.Gruß Dirk
Welche Sonderausstattungen werden denn Teil der Serie?
Gruß Nico
Zitat:
@Vuldro schrieb am 6. Juni 2020 um 12:13:58 Uhr:
Zitat:
@dirk_aw schrieb am 6. Juni 2020 um 12:05:52 Uhr:
Hi,die Grundpreise der MFA II Baureihen W / V 177, W 247 und C / X 118 werden zum 08.06.2020 angepasst.
Grund dafür ist, dass Sonderausstattungen in die Serienausstattung mit aufgenommen werden und inflatorische Gründe.
Der A 250 e, der GLA und GLB bleiben außen vor.Gruß Dirk
Welche Sonderausstattungen werden denn Teil der Serie?
Gruß Nico
Hi,
Digitales Radio (537)
Touchpad (446)
Erweiterte Funktionen MBUX (355)
Gruß Dirk
Zitat:
@dirk_aw schrieb am 6. Juni 2020 um 12:17:41 Uhr:
Zitat:
@Vuldro schrieb am 6. Juni 2020 um 12:13:58 Uhr:
Welche Sonderausstattungen werden denn Teil der Serie?
Gruß Nico
Hi,
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Touchpad (446)
Erweiterte Funktionen MBUX (355)Gruß Dirk
was bedeutet das in Euro ?
Hängt vom Modell ab. Touchpad ist z.B. beim A45 schon jetzt Serie.
Besser wäre es, wenn MB die Fertigungsqualität erhöhen würde.
Ich dachte das Touchpad ist ohnehin Serie.
Maßgeblich ist Zeitpunkt der Leistungserbringung, soweit so gut - dennoch stellen sich mir 2 Fragen:
Angenommen ich unterzeichne ich heute einen Kaufvertrag für 100T€ + 19% Mwst. = 119T€, dann könnten doch 2 Dinge passieren.
Fall 1)
Das Auto wird im Laufe des 2. Halbjahres geliefert und der Händler sagt: Sie haben für einen Bruttopreis von 119T€ unterschrieben. Der Bruttopreis ist für Sie als Endverbraucher verbindlich. Nun ist zwar die MwSt. gesunken, aber ich "musste" den Nettopreis erhöhen und berechne wie vereinbart 119T€.
Fall 2)
Die Lieferung verzögert sich bis in 2021 und ich muss 119T€ zahlen.
Was meint ihr, könnten diese beiden Fälle eintreten? Ich denke Fall 2 sicherlich, aber auch Fall 1 halte ich nicht für ausgeschlossen, zumindest finde ich keinen Händler der mir eine Zusage hierzu macht, also mich lediglich für den Nettopreis unterschreiben lässt.
Zu Fall 1:
Du könntest dir doch einen Kaufvertrag mit ausgewiesener Mwst iHv 19% fertigen lassen. Also muss da stehen Kaufpreise inkl. 19% Mwst. Wenn sich dann diese auf 16% reduziert, dann ist ja die logische Schlussfolgerung, dass sich der Bruttopreis ebenfalls reduziert 😉
Moin,
gibt es denn schon was "rechtliches" zum verminderten Steuersatz?
Es geht ja hier nicht um einen Kaufpreis, sondern um die Steuern, die auf dem Kaufpreis fällig werden.
Wenn Mercedes/Verkäufer jetzt ab Juli ( wenn es denn Gesetz wird) 19% Steuern vom Kunden kassiert,
und nur 16% an den Fiskus abführt, wäre das Steuerbetrug/Hinterziehung?
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 9. Juni 2020 um 09:37:21 Uhr:
Moin,
gibt es denn schon was "rechtliches" zum verminderten Steuersatz?Es geht ja hier nicht um einen Kaufpreis, sondern um die Steuern, die auf dem Kaufpreis fällig werden.
Wenn Mercedes/Verkäufer jetzt ab Juli ( wenn es denn Gesetz wird) 19% Steuern vom Kunden kassiert,
und nur 16% an den Fiskus abführt, wäre das Steuerbetrug/Hinterziehung?
Ähm, nee ... falscher Film.
Natürlich wird MB die gültige MwSt. auf der Rechnung ausweisen und in Rechnung bringen.
Die Rechnung wird erst bei Fertigung / Abholung gestellt. Was wir unterschrieben haben ist eine Bestellung.
Die AGBs von Mercedes erlauben unter gewissen Rahmenbedingungen eine Preisanpassung. Das habe ich weiter oben auch gepostet.
Genau so etwas ist nun zum 08.06. auch geschehen.
Spannend ist nun, ob MB bei vorherigen Bestellungen die neue oder die alte Preisliste als Basis nimmt.
Man munkelt (gelesen im Netz, aber noch keine Bestätigung von Mercedes vorhanden), dass Bestellungen vor letztem Montag mit Auslieferung in diesem Jahr auf Basis der alten Preisliste (Nettopreise) abgerechnet wird.
Diese Rechnung wird dann mit 16% MwSt gestellt werden.
ABER ... bislang wurden die 16% ja nur in der Regierung verhandelt. Rechtsverbindlich wird dies erst nachdem dies im Bundestag beschlossen wird.
Das wird dann hoffentlich bald geschehen.
Der Händler muss ja dann eine Rechnung mit 16% Mwst. ausstellen. Sollte der Bruttopreis jedoch in der vereinbarten Höhe bleiben, dann erhöht sich der Nettopreis und somit der Gewinn. Der Verband hat zwar zugesichert, dass dieser "Vorteil" an den Endkunden weitergegeben werden soll, schauen wir mal ob das wirklich passiert. Zumindest wurden die Nettopreise schon mal richtig angezogen seit gestern. Die letzten Preiserhöhung im 11/2019 war dagegen ja sehr moderat
Letzter Montag, das war Pfingstmontag der 1.6.
Ich habe am 2.6. bestellt...
Bin mal gespannt, wie das weiter geht...
Meine bestellten Felgen gibt es dann wohl nicht mehr.
Wäre dann für mich die Frage, ob die "Altbesteller" noch die bestellten Felgen bekommen werden...
Nun heißt es sicher warten auf Schreiben vom Verkäufer/Händler...
Laut meinem Händler bekomme ich die reduzierte Mehrwertsteuer, da mein Auto nach dem 01.07. ausgeliefert wird. Die bleibt dann auch so und vermindert die Leasingrate dauerhaft.
Schön zu hören🙂
Zitat:
@Niklas0412 schrieb am 9. Juni 2020 um 11:34:24 Uhr:
Laut meinem Händler bekomme ich die reduzierte Mehrwertsteuer, da mein Auto nach dem 01.07. ausgeliefert wird. Die bleibt dann auch so und vermindert die Leasingrate dauerhaft.
Schön zu hören🙂
Hi,
sofern er vor dem 01.01.2021 ausgeliefert wird.
Gruß Dirk
Zitat:
@Berlinertiguan schrieb am 9. Juni 2020 um 09:30:51 Uhr:
Zu Fall 1:
Du könntest dir doch einen Kaufvertrag mit ausgewiesener Mwst iHv 19% fertigen lassen. Also muss da stehen Kaufpreise inkl. 19% Mwst. Wenn sich dann diese auf 16% reduziert, dann ist ja die logische Schlussfolgerung, dass sich der Bruttopreis ebenfalls reduziert 😉
Genau das ist eben die Frage: Ist der Bruttopreis oder Nettopreis der Bestellung verbindlich. Nach meinem Rechtsverständnis leider nur der Bruttopreis, daher sehe ich die Gefahr das der Händler später bei 16% den Nettopreis ganz oder teilweise erhöht, jedoch immernoch unterhalb des unterzeichneten Bruttopreises bleibt und damit rechtlich sauber wäre.
Hier findet man im Internet keine eindeutige Antwort, auch bei meinauto.de gibts ein aktuelles Update das die Frage m.M. offen lässt. Zwar steht dort, dass die Preise angepasst werden, aber offen bleibt wie:
Wie verändern sich die Listenpreise durch die reduzierte Mehrwertsteuer?
Die Preislisten der Händler müssen grundsätzlich den Bruttopreis eines Fahrzeugs angeben. Aus diesem Grund müssen alle Listenpreise der Autos zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 aufgrund der reduzierten MwSt. von 16% angepasst werden.