Reduktion der Mehrwertsteuer
Nun soll ja die Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 von aktuell 19 auf 16% reduziert werden.
Meinen Wagen habe ich im Dezember bestellt. Er soll nun im Juli produziert und ausgeliefert werden.
Was meint ihr, komme ich dann in den Genuss der geringeren Mehrwertsteuer?
CU on the Autobahn!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@OHVer212 schrieb am 4. Juni 2020 um 16:30:01 Uhr:
Gehe mal davon aus wohl eher nicht, entscheidend wird das Datum vom Kaufvertrag sein und das liegt ja vor dem 01.07.2020.
Das wäre ich mir nicht so sicher. Rechnungsdatum und Leistungsdatum wird ja nach dem 01.07. sein...
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Rechnungsdatum ist soweit ich mich erinnere Bestelldatum. Mercedes wird da sicher keine rückwirkenden 3% Nachlassen 😁
Gehe mal davon aus wohl eher nicht, entscheidend wird das Datum vom Kaufvertrag sein und das liegt ja vor dem 01.07.2020.
Ich habe thematisch eine ganz ähnliche Frage. Meiner wird (vermutlich) in diesem Jahr noch ausgeliefert (Geschäftsfahrzeugleasing) und für die 1%-Regelung wird ja der Brutto-Listenpreis herangezogen. Nur: Bei Bestellung oder bei Auslieferung?
Zitat:
@OHVer212 schrieb am 4. Juni 2020 um 16:30:01 Uhr:
Gehe mal davon aus wohl eher nicht, entscheidend wird das Datum vom Kaufvertrag sein und das liegt ja vor dem 01.07.2020.
Das wäre ich mir nicht so sicher. Rechnungsdatum und Leistungsdatum wird ja nach dem 01.07. sein...
Zitat:
@TommmmeZ schrieb am 4. Juni 2020 um 16:29:31 Uhr:
Rechnungsdatum ist soweit ich mich erinnere Bestelldatum. Mercedes wird da sicher keine rückwirkenden 3% Nachlassen 😁
Würden sie ja garnicht. Es werden nur weniger Steuern bezahlt.
Also nur mal so wenn ich heute online einen Artikel irgendwo bestelle zahle ich auch den Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Bestellung also aktuell 19% und nicht etwa den verringerten Satz von 16% wenn die Lieferung oder Leistungserbringung erst nach dem 01.07.2020 erfolgt. Warum sollte das beim Autokauf anders sein?
Die Maßnahme soll ja gerade Käufe in den verschiedensten Bereichen ab dem 01.07.2020 fördern Kunden zu motivieren Geld auszugeben und nicht zu horten im nächsten halben Jahr damit die Wirtschaft kurzfristig angekurbelt wird.
Zitat:
@OHVer212 schrieb am 4. Juni 2020 um 16:40:15 Uhr:
Also nur mal so wenn ich heute online einen Artikel irgendwo bestelle zahle ich auch den Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Bestellung also aktuell 19% und nicht etwa den verringerten Satz von 16% wenn die Lieferung oder Leistungserbringung erst nach dem 01.07.2020 erfolgt. Warum sollte das beim Autokauf anders sein?
Was macht dich so sicher, dass dies so ist? Ich würde eher denken, dass der gültige MwSt.-Satz bei der Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung relevant ist. Haben wir denn keinen Steuerspezialisten hier? :-D
Edit: Ich hab hier was von der letzten Steuererhöhrung gefunden und hier wird aufgeführt, dass tatsächlich das Leistungsdatum relevant ist: MwSt.-Erhöhung 2007
Jetzt würde ich mich ja fast ärgern, wenn meiner doch noch im Juni kommt :-)
Genau so ist es, dann müssten alle aus dem Wartezimmer die eine Auslieferung im Juni noch haben darauf hoffen das die Auslieferung sich auf einen Zeitpunkt nach dem 01.07.2020 verschieben lässt. Dann könnte sich die lange Wartezeit doch noch in Euronen bezahlt machen.
Meines Wissens nach gilt hier der Zeitpunkt der Leistungserbringung - sprich Lieferung - des Fahrzeuges.
Wann die Rechnung ausgestellt wird, ist unerheblich.
Zumindest kenne ich das noch so aus der MWSt-Erhöhung 16 auf 19%.
Da war vor allem Ende 2006 wichtig.
Lieferung im alten Jahr --> 16%, 2007 dann 19%.
Auch wenn in beiden Fällen die Rechnung erst 2007 ausgestellt wurde.
Ich habe mir eben mal den Kaufvertrag angeschaut:
In den AGBs steht dort:
II Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Herstellerwerk zuzüglich etwaiger Überstellungskosten und zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern.
Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts für die Überstellung in der Kaufpreismitteilung die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % – bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr – übersteigt. Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen.
Liest sich für mich definitiv so, dass die MWSt. von 16% gilt, wenn das Fahrzeug nach 01.07. geliefert wird.
Das heißt aber auch, dass Mercedes hier die Möglichkeit hätte, den Nettopreis um bis zu 3% anzuheben, das würde bei der MWSt. Änderung auf 16% dann im Endeffekt zu einem höheren Preis führen....
Ich hoffe dass die das nicht machen.....
S.
Zitat:
@OHVer212 schrieb am 4. Juni 2020 um 16:40:15 Uhr:
Also nur mal so wenn ich heute online einen Artikel irgendwo bestelle zahle ich auch den Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Bestellung also aktuell 19% und nicht etwa den verringerten Satz von 16% wenn die Lieferung oder Leistungserbringung erst nach dem 01.07.2020 erfolgt. Warum sollte das beim Autokauf anders sein?
Die Maßnahme soll ja gerade Käufe in den verschiedensten Bereichen ab dem 01.07.2020 fördern Kunden zu motivieren Geld auszugeben und nicht zu horten im nächsten halben Jahr damit die Wirtschaft kurzfristig angekurbelt wird.
Wenn Du heute Online was bestellst, das erst nach dem 01.07. geliefert wird, zahlst Du nur 16%.
Das Thema habe ich zum Jahreswechsel 2006/2007 zig mal gehabt - allerdings in umgekehrter Reihenfolge.
Es sei denn, auf der Rechnung steht "Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum".
Aber dagegen kannst du tatsächlich vorgehen, wenn Du heute was orderst und die erst später liefern.
Fiskalischer Hintergrund:
Du kaufst was für 100€ netto.
Wenn das was Du sagst stimmen würde, würde der Verkäufer von Dir 119€ bekommen.
Da er erst nach 01.07. liefert ist das Leistungsdatum danach und der Verkäufer führt an das Finanzamt nur 16% ab, also 16€.
Die restlichen 3€ würde er behalten.....das platzt bei der nächsten Steuerprüfung definitiv die Bombe...
Deshalb macht das keiner.
S.
Wann wird das Fahrzeug denn bezahlt?
Ich bezahle immer mit Aushändigung des Torpasses...
Gruß
Ich habe gerade eine Antwort von meinem Händler erhalten.
... wir haben hier diesbezüglich heute schon eine TelKo gehabt.
Nichts Genaues weiß man….. Ich melde mich gerne wenn wir Neuigkeiten in Bezug auf diese besondere Situation haben.
Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass man mit Hochdruck daran arbeitet und Informationen zur Verfügung zu stellen.
Das würde aber auch bedeuten wenn ich z.B.heute bestelle und die Auslieferung würde dann erst im Januar 21 sein, was ja bei den teilweise doch recht langen Lieferzeiten aktuell möglich ist, würde ich wieder den Steuersatz von 19% bezahlen da ja die Absenkung nur bis Dezember sein soll. Wäre zumindest für den zukünftigen Käufer ein zusätzlicher unkalkulierbarer Risikofaktor den man dann hätte. Richtig?