Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
So auch LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16:
https://dejure.org/2017,9
Volltext:
https://autokaufrecht.info/.../
Oder:
http://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/0/3/0/0/0/191078.pdf
Mehr solcher Urteile findet man dort:
https://www.test.de/.../
Ja, es gibt (auch in der o.g. Liste) auch Urteile mit einer anderen Einschätzung.
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 17. Dezember 2017 um 20:18:04 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 17. Dezember 2017 um 20:16:49 Uhr:
Zur Fahrzeuggattung (Ersatzlieferung aus aktueller Produktion) hat gerade das LG Potsdam verbraucherfreundlich geurteilt:LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17 - https://dejure.org/2017,48412
Volltext:
http://...ngen.berlin-brandenburg.de/.../sammlung.psml?...Ja, die einen so, die anderen so, diskutiert unter den Gesichtspunkten "objektive Unmöglichkeit" und "Identität".
Zur Aliud-Frage und Gattungsschuld s. u.a. auch LG Offenburg vom 21.03.2017, Az: 3 O 77/16 und LG Arnsberg vom 24.03.2017, Az 2 O 375/16 sowie den Hinweis des OLG Stuttgart 3 U 133/17!
Zahlreiche weitere verbraucherfreundliche Urteile wurden dahingehend argumentierend inzwischen gesprochen.
Ich sehe es auch so, dass ein Golf VII einen VI ersetzen kann, ein Up aber keinen Lupo oder ein Skoda Rapid einen Roomster. Auf die Gattung kommt es an und eine Modellreihe ist eine Gattung!
So sehe ich es auch (was nichts bedeutet 😉). Aber es kommt darauf an, einen sehr guten Anwalt zu haben, der das gut argumentieren kann - und eine Kammer oder Senat, die/der auch folgen mag.
Schade:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 17. Dezember 2017 um 18:15:42 Uhr:
https://derstandard.at/2000068039127/VW-Ablasshandel-im-AbgasskandalAbgasgutachten sorgt im VW-Dieselskandal für Nervosität
7. Dezember 2017, 08:00
Das mit Spannung erwartete Gutachten im Abgasskandal kommt erst Mitte Dezember. Tausende VW-Besitzer hoffen auf den Durchbruch - derstandard.at/2000069755588/Abgasgutachten-sorgt-im-VW-Dieselskandal-fuer-Nervositaet
Was läuft da wohl hinter den "Kulissen"...
Mitte Dezember sollte das Gutachten präsentiert...
Wahrscheinlich ist das Vergleichsangebot von VW so unmoralisch und teuflisch gut, dass der Kläger doch schwach wurde...
Voila (Quelle: aaO)Zitat:
Klägeranwalt Michael Poduschka resümiert: "VW hat panische Angst vor diesem Gutachten", es könnte sich ja herausstellen, dass die Grenzwerte im "Schmutzmodus" überschritten werden. Dann könnten bis Jahresende (da verjähren die Ansprüche) noch viele Autokäufer klagen – und zumindest funkelnagelneue Fahrzeuge bekommen, ohne Aufzahlung. Der Kläger im Fall Linz hat das Angebot übrigens nicht angenommen. Er will, "dass endlich Licht in die Sache kommt".
Dem klägerseitigen Argument, dass sich die Verkäufer von VW-Neufahrzeugen nach ihren eigenen AGB die Lieferung von Fahrzeugen mit Änderungen infolge der herstellerseitigen Weiterentwicklung vorbehalten, begegnet z.B. das LG Braunschweig mit der rechtlichen Wertung, dass diese AGB-Klausel lediglich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zugunsten des Verkäufers enthält. Freunde der Nacht! 😉
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Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 17. Dezember 2017 um 20:49:02 Uhr:
Dem klägerseitigen Argument, dass sich die Verkäufer von VW-Neufahrzeugen nach ihren eigenen AGB die Lieferung von Fahrzeugen mit Änderungen infolge der herstellerseitigen Weiterentwicklung vorbehalten, begegnet z.B. das LG Braunschweig mit der rechtlichen Wertung, dass diese AGB-Klausel lediglich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zugunsten des Verkäufers enthält. Freunde der Nacht! 😉
Braunschweig? Wo war das nochmal? ;-)
Ja, das habe ich auch gelesen - und genauso auch ein weiteres Urteil eines anderen Gerichts. Ich will hier keinesfalls alles weiß malen. Es ist gut zu wissen, wo es Unsicherheiten oder wenigstens eine uneinheitliche Rechtsprechung gibt. Es gibt zwar viele Paragraphen, aber zu etlichen Themen doch wohl einen gewissen Spielraum für Interpretationen - bis zum BGH, aber das kann noch lange dauern.
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 17. Dez. 2017 um 20:49:02 Uhr:
... dass diese AGB-Klausel lediglich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zugunsten des Verkäufers enthält.
Einige Gerichte benötigten den Hinweis auf die AGB-Klausel nicht, um verbraucherfreundlich zu urteilen, dass z.B. ein Tiguan IV mit 6 cm mehr Länge durchaus einen Tiguan III mit illegaler Abschaltvorrichtung ersetzen kann. 😉
Zitat:
@Flaherty schrieb am 17. Dezember 2017 um 20:37:35 Uhr:
Ich sehe es auch so, dass ein Golf VII einen VI ersetzen kann, ein Up aber keinen Lupo oder ein Skoda Rapid einen Roomster. Auf die Gattung kommt es an und eine Modellreihe ist eine Gattung!
So "kann" man argumentieren. Das führt dann aber dazu, dass der Käufer nicht nur ein mangelfreies, sondern u.U. ein deutlich verbessertes und nicht mehr gleichwertiges Fahrzeug erhält, und das gefällt einigen "billig und gerecht Denkenden" nicht. 🙂 🙂 🙂
Theoretisch wäre ich sogar bereit, einen angemessenen(!) Aufpreis zu zahlen. Allerdings ist das für mich wirklich nur Theorie, da ich auf Rückabwicklung klage und von VW die Nase voll habe. Mein Vertrauen wird regelmäßig erschüttert (jüngst die Meldung, dass das KBA den Rückruf für weitere zigtausende, bisher nicht bekanntermaßen manipulierte VW Fahrzeuge angeordnet hat - Wahnsinn!).
Es gab dazu auch ein Urteil des BGH, wo es um einen mangelhaften Gebrauchten ging. Da beurteilte der Senat den Fall anders als man es bei einem Neufahrzeug erwarten würde, aber durchaus auch für Laien nachvollziehbar: Wer einen Gebrauchten kauft, hat sich genau dieses Fahrzeug vorher angeschaut. Da wird es mit einer Nachlieferung in Form eines Fahrzeugs aus aktueller Produktion schwierig, weil man kaum einen wertgleichen Ersatz für ein gebrauchtes Fahrzeug mit individuellen "Macken" etc. finden kann im Werk. Logisch für mich.
Bei Bestellung eines Neufahrzeugs und Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs liegt die Sache bei Forderung einer Ersatzlieferung m.E. aber anders, d.h. einfacher.
Pro-VW Urteile lauteten hierzu so, dass eine Ersatzlieferung alleine deshalb unmöglich sei, da diese Fahrzeuge ja denselben Mangel hätten. Das ist für mich (sorry) Unsinn.
"Mangelfrei" können nur NICHT bereits mit einem Softwareupdate nachgebesserte gleichartige und gleichwertige Fahrzeuge ohne Abschalteinrichtung sein. Oder?
Bin mal gespannt, ob der BGH in ca. 5 Jahren entscheiden wird, ob Käufern die Duldung des Aufspielens des Updates, im Sinne einer Nachbesserung, zumutbar ist bzw.war oder nicht.
http://www.nw.de/.../...handelt-Diesel-Skandal-im-Halbstundentakt.html
Paderborner Landgericht verhandelt Diesel-Skandal im Halbstundentakt
VW-Prozesse: Neun Verhandlungen stehen Donnerstag auf dem Plan des Landgerichts Paderborn. Einige Verbraucher haben den Wolfsburger Konzern, andere ihren Autohändler verklagt. Obergerichtliche Entscheidungen stehen weiterhin aus.
08.12.2017 | Stand 08.12.2017, 12:03 Uhr
Paderborn. Rote Häftlingskleidung und Fußfesseln trägt VW-Mananger Oliver Schmidt, als er in Detroit zur Urteilsverkündung erscheint. Während für die US-Justiz feststeht, dass der sogenannte Diesel-Skandal eine zu verurteilende Straftat ist – für die Schmidt sieben Jahre Haft abzusitzen hat –, ringen die Richter in Deutschland vorwiegend mit der zivilrechtlichen Aufarbeitung. So auch vor dem Landgericht Paderborn: Donnerstag stehen in der 3. Kammer neun Verhandlungen auf dem Plan.
Im Halbstundentakt hat der Vorsitzende Richter Frank Henkenmeier die Verhandlungen terminiert. Denn die Sachverhalte ähneln einander. Drei Mal haben Verbraucher den VW-Konzern direkt verklagt, sechs Mal soll der Autohändler in die Pflicht genommen werden. Eine solche Bündelung von Verfahren sei für alle Beteiligten einfacher, erklärt Gerichtssprecher Bernd Emminghaus. Vor allem die Richter müssten sich so nur ein Mal gründlich einarbeiten.
Und so führt Richter Henkenmeier mit viel Umsicht durch die Verhandlung, geduldig lässt er immer wieder die Laufleistung des jeweiligen Dieselfahrzeugs ermitteln und dann dessen verbliebenen Wert berechnen, bevor er sich den Umständen des Autokaufs widmet. Denn das ist wichtig, wenn es um eine Klage gegen den Volkswagen-Konzern geht. Schließlich stützen sich die Kläger auf Paragraf 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sie fühlen sich vorsätzlich getäuscht.
Kläger: "Das ist Betrug."
So wie Elmar Reineke. „In meinen Augen ist das Betrug", nimmt der Nieheimer kein Blatt vor den Mund und erzählt temperamentvoll, wie 2013 die Wahl auf den VW Tiguan mit Dieselmotor fiel. Der sei als „das sauberste Auto der Welt" angepriesen worden – für ihn damals der maßgebliche Kaufgrund. Heute will er den Wagen loswerden und sein Geld zurück.
Dass der 62-Jährige gute Karten hat, in Paderborn Recht zu bekommen, macht Richter Henkenmeier schon während der Sitzung klar. Andere Kammern hätten bereits im Sinne der Verbraucher entschieden und VW in die Pflicht genommen. „Wir neigen dazu, dass das überzeugend ist", sagt er zu den Urteilen seiner Kollegen und nennt als Kernargument: „Es wurde den Kunden nicht alles verraten."
Anders aber der Fall von Klaus Vogt. Der Brakeler verlangt von seinem Autohändler die Rücknahme seines VW-Tiguans. Diesem Ansinnen werde das Gericht wahrscheinlich nicht nachkommen, sagt Henkenmeier und verweist wieder auf Entscheidungen in ähnlichen Fällen. Sicher trage der Händler ein Stück Verantwortung, aber man müsse ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, so deren Tenor.
Ob all das Bestand haben wird, das „kann nur die Zukunft zeigen", sagt Henkenmeier, der die Urteile seiner Kammer heute verkünden will. Denn obergerichtliche Entscheidungen gibt es zum Thema VW-Skandal bislang noch nicht. Die Auseinandersetzungen, die in die zweite Instanz gingen, wurden stets außergerichtlich beendet. Zu welchen Bedingungen, ist unbekannt. Man hat augenscheinlich jeweils striktes Stillschweigen vereinbart.
Nein, das war eine telefonische Auskunft des TÜV in Bayreuth. In der Regel kann man sich auf die Auskünfte dort verlassen.
Zitat:
@4r7ur schrieb am 13. Dezember 2017 um 08:59:19 Uhr:
Zitat:
@Schlaubi68 schrieb am 13. Dezember 2017 um 08:40:22 Uhr:
Habe gerade beim TÜV SUED hinsichtlich Hauptuntersuchung bei nicht aufgespielten Update nachgefragt:Hast Du das schriftlich? 🙄
Meine schriftliche Anfrage an den TÜV-Süd von gestern:
Zitat:
@4r7ur schrieb am 13. Dezember 2017 um 08:59:19 Uhr:
Zitat:
gestern, am 11. Dezember war ich mit unserem Fahrzeug Tiguan, Kennzeichen xx-xx x bei der TÜV Süd Prüfstelle in xxxxxxxxx (Quittung xxxxxxxxxx-x).
Bei dem Fahrzeug wurde das Update wegen dem Dieselbetrug von VW noch nicht eingespielt, der 18-Monats Zeitraum für die Umrüstung ist noch nicht abgelaufen (vgl. Drucksache 18/9975 des Deutschen Bundestags, der VW gehört zum Cluster 7 und hat damit eine Frist bis zum Januar 2018).
Die Abgasuntersuchung wurde ohne Mängel bestanden (Ergebnis: vorschriftsmäßig). Der TÜV wurde mir verweigert, weil das Abgasupdate nicht eingespielt sei.
Eine schriftliche Begründung, auf welcher Grundlage kein TÜV erteilt wurde, wurde mir nicht gegeben. Ebenso konnte der Prüfer mir keine rechtliche Grundlage nennen, auf welcher er mir den TÜV verweigert hat.
Bitte teilen Sie mir bis zum 23.12.2017 schriftlich mit, auf welcher rechtlichen Grundlage ihre Prüforganisation den TÜV für mein Fahrzeug verweigert, welches frei von Sicherheitsmängel ist.
ist noch unbeantwortet.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 16. Dezember 2017 um 12:12:37 Uhr:
Zitat:
204 BGB
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch
...
4. die Veranlassung der Bekanntgabe eines Antrags, mit dem der Anspruch geltend gemacht wird, bei einer
a) staatlichen oder staatlich anerkannten Streitbeilegungsstelle oder
b) anderen Streitbeilegungsstelle, wenn das Verfahren im Einvernehmen mit dem Antragsgegner betrieben wird;
die Verjährung wird schon durch den Eingang des Antrags bei der Streitbeilegungsstelle gehemmt, wenn der Antrag demnächst bekannt gegeben wird,
...
(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens.Versteht ich es richtig, dass wenn der Antrag bei der Schlichtungsstelle eingeht die Hemmung (6 Monate) in Kraft tritt, auch wenn der Händler die Schlichtung ablehnen sollte, sofern keine AGB-Klausel diesbezüglich vorhanden ist?
Hallo.
Ich muss erst einmal zugeben, dass ich Anfang der Woche erst auf diesen Thread aufmerksam geworden bin, leider noch nicht alle Seiten gelesen habe, kein bisschen juristisches Wissen habe und mich im Dezember dazu entschieden habe, Ansprüche wegen des Betruges geltend machen zu wollen. Da meine RS-Vericherung nicht greift habe ich mich entschlossen bei einer Mandantensammelinternetseite einzuklinken.
Bei Bestätigung der Verfahrensaufnahme wurde ich drauf hingewiesen, dass Ansprüche gegen den Händler nicht mehr geltend gemacht werden können, da die Verjährung zum 31.12.2017 eintritt und dafür die Bearbeitungszeit zu knapp wäre. Daher habe ich in Eigenregie ein Mustervordruck zum Verzicht der Verjährungseinrede an den Händler gesendet, bisher keine Antwort. Da dieser freiwillig sein soll habe ich mich ebenfalls an eine Kfz-Schiedsstelle gewand. Leider mit negativem Ergebnis, da der Händler kein Mitglied im Landesverband des Kfz-Gewerbes ist.
Wie könnte man nun weiter vorgehen, um Ansprüche gegen den Händler über den Jahreswechsel hinaus zu sichern?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 17. Dezember 2017 um 20:41:54 Uhr:
So sehe ich es auch (was nichts bedeutet 😉). Aber es kommt darauf an, einen sehr guten Anwalt zu haben, der das gut argumentieren kann - und eine Kammer oder Senat, die/der auch folgen mag.
Doch nicht die GUTEN Anwälte haben das "letzte" Wort, sondern die Richter. 🙂 🙂 🙂
Schrieb ich doch: "... auch folgen mag." 😉
Wenn man aber nichts Gescheites vorträgt, wird es eher nichts.
@marcusr1:
Hast Du Dir die Absage Deiner RSV genau angeschaut? Ist es sicher, dass die nicht greift. Aber selbst wenn, das Problem ist einfach die viel zu knappe Zeit. Ansprüche aus Gewährleistung verjähren Ende 2017, falls der Händler nicht eine längere Frist eingeräumt hat (keine Ahnung, ob es solche Fälle gibt).
Daneben gibt es ggf. noch Ansprüche gegen die VW AG wegen arglistiger Täuschung. Diese Ansprüche verjähren m.E. erst Ende 2018 (ohne Garantie auf Korrektheit).
Bei test.de gab es noch ein paar Hinweise bezüglich Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen (kennst Du eventuell schon?):