Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Ist der im folgenden Artikel beschriebene Vorgang zum VW Bulli T6 ggf. übertragbar auf andere/ältere Diesel-Fahrzeuge, die vom EA189-Skandal betroffen sind? Mit anderen Worten: Lohnt es sich, da bei seinem eigenen, ohnehin vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeug noch einmal nachzubohren? Wer könnte einem Auskunft geben? Nur das KBA? Das rückt nach meiner Erfahrung keine Infos heraus, mit Hinweis auf laufende strafrechtliche Ermittlungen. Aber wie sonst käme man an die Infos ran? Klar, ein Blick ins "COC" (EU-Übereinstimmung), wo alle Werte drauf stehen, lohnt auch, aber es würde ja dann noch das "Gegenstück" fehlen, also die Daten, wie sie beim KBA hinterlegt sind bzw. wie sie tatsächlich auftreten. Das mit dem im Artikel beschriebenen "Korrekturfaktor" habe ich leider nicht verstanden. Weiß jemand mehr?

Vielleicht tut sich da ein weiteres (Advents-)Türchen auf, über welches man die Karre an den Sender zurückschicken kann:

http://www.spiegel.de/.../...ert-bulli-t6-nicht-aus-a-1182275-amp.html

Ich schätze, das größte Adventskalendertürchen kommt kommende Woche mit dem Gutachten der TU Wien:
https://derstandard.at/.../...gt-im-VW-Dieselskandal-fuer-Nervositaet.

M.E. müssten die (gefakten) Werte in den jeweiligen EG-Übereinstimmungsbescheinigungen (Punkt 48. Abgasverhalten mit Verweis auf EU-Verordnung 715/2007, Unterpunkt 1.2. u.a. NOx, unterzeichnet vom Leiter Typprüfung) auch jene sein, die dem KBA vorgelegt wurden. Die sind ja ausführendes Organ zur Überprüfung der nationalen Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgabe.

Da ferner das Software-Update, welches die millionenfach unzulässigen Typgenehmigungen heilen soll, noch immer eine Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aufweist, was legalisiert vom BMVI und KBA noch durchgehen mag, ist es aber noch immer nicht genehmigungskonform im Sinne der EU-Verordnung 715/2007 und würde spätestens von Brüssel bzw. Luxemburg kassiert.
https://www.zdf.de/assets/vw-122~original?cb=1512764886718

M.E. wird es deshalb auch keine rechtskräftigen Stilllegungen nicht-upgedateter Fahrzeuge geben. Denn dann müssten auch die upgedateten Fahrzeuge, deren Besitzer dem realsatirischen "Volkswagen Verbraucherschutz"-Schreiben, pardon, wie die Lemminge, in die Werkstatt gefolgt sind, auch stillgelegt werden.

Das sehen wohl auch Rechtsexperten wie Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest so, wie von AlphaOmega zitiert und auch Fachanwälte wie in einem SWR-Bericht zu sehen war.

https://www.swr.de/.../index.html

Vielen Dank!

Nur gegen Bezahlung:
https://www.abendblatt.de/.../...-Landkreis-soll-Autos-stilllegen.html

Aber der Drops ist auch m.E. noch lange nicht gelutscht. Ich frage mich, was passiert, wenn z.B. der EuGH alle bereits umgerüsteten Fahrzeuge EU-weit als "illegal" (nicht zulassungsfähig) aburteilt? Dann ist die Ka... aber am dampfen. Gerade daher wird vor allem auch die Deutsche Bundesregierung (egal, in welcher Zusammensetzung) mit allen Mitteln versuchen, das zu verhindern. Ob das klappt?

Die Zeit spielt für Volkswagen und Volkswagen spielt auf Zeit: Bis es soweit ist, dass sich da etwas rührt, sind einige Fahrzeuge schon altersbedingt ausrangiert, für den Rest erwarte ich - meine laienhafte Einschätzung - eine Nachrüst-Verordnung (SCR-Kat) bei einer Laufleistung bis x km, darüber eine neue echte Abwrackprämie. Wer nachtragend ist wie ich, rennt damit dann nicht zu Volkswagen, sondern zu Toyota oder Hyundia ...

Frage: Wann laufen die letzten Fristen zum Software-Update aus? Ende 2019?

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VW spielt eindeutig auf Zeit.. Es wird versucht, dass so viele Ansprüche wie möglich verjähren und erst dann wird VW sich mit den paar verbleibenden Ansprüchen auseinandersetzen... hat sich von euch schon jemand diese Seite angesehen? www.volksklagen.com
ich denke, dass das helfen kann die Ansprüche zu retten..

Es gibt keine Frist die Abläuft für ein Update.. entgegen den gesetzlichen Bestimmungen hat das KBA VW die Durchführung des Update aufgezwungen.. damit muss VW das Update wohl oder übel so lange machen bis sie fertig sind...

Zitat:

@sekPassat schrieb am 9. Dezember 2017 um 15:52:09 Uhr:


[...]

Es gibt keine Frist die Abläuft für ein Update.. entgegen den gesetzlichen Bestimmungen hat das KBA VW die Durchführung des Update aufgezwungen.. damit muss VW das Update wohl oder übel so lange machen bis sie fertig sind...

Ich meinte die 18-Monatsfrist für die Fahrzeughalter. Die letzten Freigaben gab es m.W. 12-2016, Infoschreiben zum Teil erst 07-2017 ... gehen also die letzten Infos über nicht upgedatete Fahrzeuge 12-2018 an die Zulassungsstellen?!

Die Daten zu den Clustern stehen in einer BTD - ich weiß die Nummer momentan nicht, sorry. Leider fehlen darin ein paar Cluster, und man ist sich bezüglich der Errechnung trotzdem nicht ganz sicher. Aber mich interessiert das auch (VW Caddy 1.6 TDI, 75 kW, kurz, BJ 2012).

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 9. Dezember 2017 um 16:27:56 Uhr:


Die Daten zu den Clustern stehen in einer BTD - ich weiß die Nummer momentan nicht, sorry. Leider fehlen darin ein paar Cluster, und man ist sich bezüglich der Errechnung trotzdem nicht ganz sicher. Aber mich interessiert das auch (VW Caddy 1.6 TDI, 75 kW, kurz, BJ 2012).

In der Drucksache 1809975 standen eben noch nicht alle Cluster ...
eine neuere finde ich nicht.

Zitat:

Es scheint, als habe der Münchener Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel einen frommen Wunsch. Mutmaßliche Straftäter sollen sich nicht nur selbst bei der Polizei melden, sondern auch gleich beweisfähige Unterlagen mitbringen. Das Ganze hat allerdings einen Haken: Verzichten die Übeltäter auf die Selbstaufklärung, unternehmen seine Beamten offenbar erst einmal nicht viel. Diese Logik zeigt sich in einer Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung zur Dieselaffäre. Vor allem Volkswagen soll jahrelang Abgaswerte manipuliert haben, auch eine Verwicklung der Konzerntochter Audi wurde kurz nach Enthüllung des Skandals im September 2015 bekannt.
...

Den Rest gibt es gegen Bezahlung zu lesen:
https://www.handelsblatt.com/.../20676448.html

Aber nach diesen ersten Zeilen habe ich eigentlich gar keine Lust mehr auf den widerlichen Rest. 😰

Schon gesehen?

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 9. Dezember 2017 um 21:42:03 Uhr:


https://amp.n-tv.de/.../...-Bulli-T6-Auslieferung-article20174781.html

Volkswagen zieht die Reißleine: Die Wolfsburger nehmen den Multivan T6 mit Dieselmotor aus dem Verkauf. Grund ist ein zu hoher Stickoxid-Wert, heißt es. Der T6 zählt zu den erfolgreichsten Modellen des VW-Konzerns.

Auszug:
Auch die Zulassung des Modells sei zunächst ausgesetzt worden, teilte der Dax-Konzern mit.

90000 VW-Bulli sind in den letzten zwei Jahren verkauft worden. Die werden sich auf das Software Update "freuen"....

...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Dezember 2017 um 21:50:58 Uhr:


Dazu gibt es auch schon einen News-Thread hier bei MT:

https://www.motor-talk.de/.../...die-auslieferung-des-t6-t6212106.html

VW zieht den Bulli T6 aus dem Verkauf wegen Mängeln bei den Emissionen, aber bei den Betrugs-Dieseln der Vergangenheit bleiben die Kunden auf ihren Karren sitzen, teils mit notgedrungenem Murks-Update. 🙁

Ja - das ist hier auch schon Diskussionsthema:

https://www.motor-talk.de/.../...die-auslieferung-des-t6-t6212106.html

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 9. Dezember 2017 um 21:06:34 Uhr:



Zitat:

Es scheint, als habe der Münchener Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel einen frommen Wunsch. Mutmaßliche Straftäter sollen sich nicht nur selbst bei der Polizei melden, sondern auch gleich beweisfähige Unterlagen mitbringen. Das Ganze hat allerdings einen Haken: Verzichten die Übeltäter auf die Selbstaufklärung, unternehmen seine Beamten offenbar erst einmal nicht viel. Diese Logik zeigt sich in einer Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung zur Dieselaffäre. Vor allem Volkswagen soll jahrelang Abgaswerte manipuliert haben, auch eine Verwicklung der Konzerntochter Audi wurde kurz nach Enthüllung des Skandals im September 2015 bekannt.
...

Den Rest gibt es gegen Bezahlung zu lesen:
https://www.handelsblatt.com/.../20676448.html

Aber nach diesen ersten Zeilen habe ich eigentlich gar keine Lust mehr auf den widerlichen Rest. 😰

Und da beginnt er spätestens, der Justiz-Skandal!

ich war heute morgen mit meinem Tiguan beim TÜV. Die 18 Monatsfrist für die Nachrüstung des Updates läuft erst im Januar aus. Ich habe erst 2 oder 3 Schreiben von VW erhalten, das KBA hat mich noch nicht angeschrieben.

AU wurde bestanden. TÜV habe ich keinen erhalten. Dazu habe ich nichts schriftlich bekommen, der Prüfer konnte mir auch nicht sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage er mir den TÜV verweigert hat. Da gäbe es beim TÜV irgendeine interne Anweisung, an die er sich halten würde.

Das Update für meinen Tiguan steht erst seit Ende Juli 2016 zur Verfügung, der 18-Monatszeitraum für die Nachrüstung läuft noch bis Januar '18.

Kennt irgendjemand die rechtliche Grundlage, auf der der _TÜV_ für Fahrzeuge ohne Update bereits zum jetzigen Zeitpunkt verweigert wird?

Zitat:

@4r7ur schrieb am 11. Dez. 2017 um 10:10:39 Uhr:


AU wurde bestanden. TÜV habe ich keinen erhalten. Dazu habe ich nichts schriftlich bekommen, der Prüfer konnte mir auch nicht sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage er mir den TÜV verweigert hat. Da gäbe es beim TÜV irgendeine interne Anweisung, an die er sich halten würde.

Wiebitte? Du hast keinen Wisch bekommen, wo drauf steht: "nicht bestanden - Mängel: ..." oder so ähnlich? Ohne so etwas wäre ich nicht vom Hof gefahren. Sofort schriftlich den Prüfdienst erinnern, Dir die Gründe schriftlich mitzuteilen. Frist 1 Woche. Zumindest würde ich es so machen. Viel Erfolg! Und halte uns bitte auf dem Laufenden, denn das ist wirklich unglaublich. Du kannst Dich auch an Christoph Herrmann, den Online-Redakteur bei test.de wenden, der eventuell darüber berichten würde, z.B. in der "Chronik der Ergebnisse" (lesenswert):

https://www.test.de/.../

Zum Kommentieren muss man sich zwar anmelden, aber vielleicht lohnt es sich für Dich:
https://www.test.de/.../#comments

In welcher Bananen-Republik leben wir eigentlich? Sorry, ich will damit andere Länder nicht diffamieren...

PS:

Siehe auch folgenden Kommentar:
https://www.test.de/.../#comments

Zitat:

test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 04.12.2017 um 17:32 Uhr:

Re: Möglichkeiten gegen nicht erteilte Plakette?

Richtig: Die Erteilung der Prüfplakette ist ein Verwaltungsakt. Wird die Erteilung verweigert, kann der Antragsteller dagegen Widerspruch einlegen. Wird auch der abgelehnt, ist eine Verpflichtungsklage zulässig. Aussicht auf Erfolg hat die nur, soweit der Wagen den Vorschriften entspricht. Dabei sind die Richtlinien des Ministeriums zu beachten und finden eigentlich nur Prüfstandversuche statt, so dass selbst noch nicht nachgerüstete Skandalautos ihn eigentlich bestehen müssten. Zusätzlich wird bei Skandalautos nach Darstellung der Behörden bei Skandalautos aber auch überprüft, ob vom Kraftfahrbundesamt angeordnete Updates auch wirklich aufgespielt wurden und bekommen Autos ohne Update keine Prüfplakette mehr. Ich denke: Die Verwaltungsgerichte würden Klagen auf Erteilung von Prüfplaketten für Skandal-Autos ohne Update abweisen. Sollte tatsächlich auch das Update entgegen der Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes nicht ausreichen, um die EU-Regeln einzuhalten, dann haben sind auch nachgerüsteten Autos die Prüfplaketten zu verweigern.

Falls es noch nicht allen bekannt ist:

Wer sein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nicht mittels Klage aufgrund von Gewährleistungssnsprüchen gegenüber dem Verkäufer/Händler loswerden will oder kann (z.B. weil die Gewährleistungszeit bereits abgelaufen ist) oder aufgrund von deliktischen Handlungen (Betrug) seitens der VW AG (bzw. von dort zu bestimmender Personen), hat evtl. noch eine andere Möglichkeit (gilt auch für nicht vom Abgasskandal betroffene Kfz):

Wer zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs einen mit dem Kaufvertrag verbundenen Kreditvertrag (mit der VW Bank) abgeschlossen hat, sollte prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrungen im Kreditvertrag und Kaufvertrag (sog. verbundene Geschäfte) ggf. fehlerhaft sind. Falls ja, können Kredit- und/oder Kaufvertrag noch jetzt widerrufen werden, weil die Frist zum Widerruf aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung nie begonnen hat zu laufen. Im (Immobilien-)Kreditgeschäft nennt sich diese Möglichkeit "Widerrufsjoker", welcher die Bankenwelt bereits Milliarden gekostet und den Verbrauchern billigere Kredite beschert hat. Wird der Kreditvertrag widerrufen, so wird damit auch der damit verbundene Kaufvertrag hinfällig - so kann man die Karre auch noch heute und m.E. auch noch 2018 loswerden. Aber zur Prüfung des Falls (bzw. der Widerrufsbelehrungen) sollte man fachanwaltlichen Rat einholen. Es gibt Kanzleien, welche eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Namen und Adressen findet man z.B. bei test.de.

Das zuvor Genannte sind meine laienhaften Gedanken und Äußerungen, welche keine Handlungsempfehlungen darstellen und keinesfalls Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit erheben. Fachkundigen juristischen Rat dürfen m.E. nur Anwälte und die Verbraucherzentralen geben.

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