Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Aus dem anderen Thread:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 18. Dez. 2017 um 08:16:47 Uhr:
Video: "Das Diesel-Desaster" - ARD-Sendung vom 29.11.2017
http://www.ardmediathek.de/.../Video?...Ab Minute 32 geht es um Hardwarenachrüstungen. Ein EU5-Ford S-Max, der vorher mit einem NOx-Aussstoß von über 500 mg NOx gemessen wurde, wird auf 126 mg reduziert. Allerdings tritt die twintech-Voraussage, den S-Max unter 80 mg zu bringen, nicht ein. Da bleiben einige Fragen offen, auch ist nach dem dritten Versuch ein Schlauch abgeplatzt; auf der anderen Seite fanden die Messungen bei (leider nicht genau benannten) niedrigen Temperaturen statt (bei denen VW auch nach dem Update die NOx-Reduktion völlig abschaltet).
In der Folge kommen Vertreter von Grünen und FDP zu Wort, die sich pro Hardwarenachrüstungen aussprechen. Die Union hat ein Interview zu dem Thema verwweigert (warum wohl?) und es wird angedeutet, dass möglicherweise Meinungsverschiedenheiten auf diesem Gebiet mit dafür verantwortlich waren, dass die Jamaika-Verhandlungen geplatzt sind. Dass Dobby gegen Hardwarenachrüstungen war, ist ja bekannt.
Ab Minute 44:20 kommt ein Vertreter des VDA zu Wort, der sich vehement gegen Hardwarenachrüstungen ausspricht und stattdessen für die bekannten Softwareupdates plädiert. Als ihn der Reporter darauf hinweist, dass Fahrverbote so nicht zu umgehen sind, wird er im Tonfall heftig und flippt regelrecht aus. Steht mit verschränkten Armen da und behauptet, man müsse "diese unsägliche Debatte über die Fahrverbote beenden". Dadurch würden die Kunden verunsichert und vom Kauf modernster Euro-6-Diesel abgehalten.
Meint er damit die vielen Speicherkatkrücken, die immer noch verramscht werden? Insgesamt ein erschreckender, faktenfreier und arroganter Auftritt des VDA-Mannes, der sachlich in keiner Weise auf der Höhe ist und der Tatsache, dass die Grenzwerte in den Städten nur mit Softwareupdates nicht einzuhalten sind, völlig aus dem Weg geht, ja sogar eine Diskussion darüber ablehnt.
Kennen wir alles von unseren KIT-Spezis, postfaktischer geht es nicht.
Aha!
https://www.motor-talk.de/.../...niert-das-diesel-update-t6219349.html
Die Kommentare dort explodieren. 😁
Das Update hab ich noch nicht machen lassen. Mir wurde von einer Anwältin gesagt, dass dies auch nicht nötig sei.
Zitat von der test.de-Seite: "...Billiger und einfacher ist es, eine staatlich anerkannte Gütestelle einzuschalten. Das stoppt die Verjährung vom Antragszeitpunkt an für mindestens sechs Monate..."
Von der Kfz-Schiedsstelle wurde gesagt, dass die Verbraucherschutzzentrale noch helfen könnte.
Meine RS greift nicht, da ich die erst kurz nach Fahrzeugkauf abgeschlossen habe
Dachte ich es mir doch! Das ist m.E. kein Grund, dass der RS-Versicherer die Deckung verweigern darf. Entsprechende Urteile findest Du bei test.de:
https://www.test.de/.../
Die versuchen sich aber regelmäßig damit herauszureden, dass der RSV-Vertrag vor dem Vertrag zum Fahrzeugkauf bestanden haben muss. Das ist m.E. Unsinn und dient einzig dazu, dass sich die RS-Versicherer schadlos halten. M.E. hat dazu sogar schon der BGH klar geurteilt - wenn auch zu Streitigkeiten zwischen Versicherten und deren RS-Versicherern wegen Deckungsanfragen bei Streitigkeiten mit Banken wegen Kreditwiderrufen ("Widerrufsjoker"😉.
Nach meinem Verständnis gilt:
Der Vertrag mit dem RS-Versicherer muss vor dem sog. schadenauslösenden Ereignis bestanden haben und natürlich noch weiter bestehen.
Was ist das schadenauslösende Ereignis?
Viele RS-Versicherer sehen dies bereits im Abschluss des Kaufvertrags, aber das ist regelmäßig falsch. Genauso fragwürdig erscheint es mir, den Termin der öffentlichen Bekanntmachung des Betrugs (Herbst 2015) als schadenauslösendes Ereignis zu betrachten, denn auch zu dem Zeitpunkt wusste ja noch kein VW-Kunde, ob er sich nicht gütlich (ohne Anwalt, ohne Gericht) mit VW einigen könnte.
Richtig ist, dass z.B. die Ablehnung von VW (Händler oder VW AG), den Kaufvertrag rückabzuwickeln, also das Fahrzeug zurückzunehmen gegen Zug um Zug Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes, ein schadenauslösendes Ereignis darstellt.
Das ist meine laienhafte Meinung, basierend auf 3 Jahren intensiver Beschäftigung mit dem Widerrufsjoker, jedoch ohne Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit. Auch stellt meine Meinung keine Empfehlung dar. Ich selbst würde jedoch die Ablehnung des RS-Versicherers hinterfragen, ggf. dies einem Fachanwalt überlassen.
Aber dafür ist es "5 vor 12"! Viel Erfolg!
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/...4fa0-99dc-14dbad062fff._amp.htmlZitat:
Der Richter der 22. Zivilkammer [Anm.: Stuttgart] hatte die Zuständigkeitsfragen zum Anlass genommen, um die gesamte Dieselthematik umfassend aufzuarbeiten. Dabei hatte er die Aussichten von klagenden Anlegern, die sich durch den Kurssturz der Aktien infolge des Skandals geschädigt sehen, tendenziell günstig beurteilt. Seine Argumentation stützte er vor allem auf die Rolle des früheren VW-Chefs Martin Winterkorn: Dieser sei bereits mehr als ein Jahr vor der offiziellen Bekanntgabe der Motormanipulationen vor dem drohenden Ärger in den USA gewarnt worden, habe aber nicht angemessen darauf reagiert; insbesondere seien die Anleger nicht informiert worden. In seiner vorläufigen Einschätzung verwies der Richter insbesondere auf eine Klageerwiderung von VW, in der bestätigt werde, dass Winterkorn einen Hinweis eines Managers auf die mögliche Entdeckung von Abschalteinrichtungen in den USA erhalten und zumindest angelesen habe.
https://...ht-celle.niedersachsen.de/.../...ise-aufgehoben-159802.html
Weitere Verhandlungstermine in Verfahren wegen abgasmanipulierter PKW teilweise aufgehoben
Celle. Auch der Verhandlungstermin des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts am 30. November 2017 im Verfahren 7 U 108/17 (Vorinstanz Landgericht Verden 2 O 243/16) ist auf Bitte der Parteien aufgehoben worden.
Alle vier mit Pressemitteilung vom 10. November 2017 angekündigten Verhandlungen finden daher nicht statt.
https://...nschweig.niedersachsen.de/.../...atik-entfaellt-159767.html
Mündliche Verhandlung zur Abgas-Thematik entfällt
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 27. November 2017
Der durch die Pressemitteilung Nr. 17/2017 vom 23. November 2017 angekündigte Verhandlungstermin des Oberlandesgerichts Braunschweig am 28. November 2017 (Az.: 7 U 12/17) ist aufgehoben worden. Die Klägerin hat ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 29.12.2016 (Az.: 1 O 2084/15) zurück genommen.
BGH zum Schadenseintritt RSV:
https://www.versicherungsbote.de/.../
@Broesel13:
Danke! Wie lange es wohl noch dauert, bis der Damm bricht?
@Micha112233:
Ebenfalls danke! Der Begriff "Vorvertraglichkeit" wurde viel zu lange missbraucht. Das war eines der BGH-Urteile, welche ich meinte. Bei test.de gibt es m.E. noch weitere Hinweise.
Danke @Micha112233
Da lag @AlphaOmega gar nicht so falsch. Dann werde ich meiner RS mal noch schnell auf die Füße treten. Denn durch deren Aussage sind sicher vier bis fünf Wochen vergangen bis ich mich zur "Sammelklage ohne Kostenrisiko" entschieden habe. -.-
Das Wesentliche erscheint mir die Wahrung der Fristen, anders ausgedrückt: die Verjährung zu hemmen!
Ich bin bisher davon ausgegangen dass für mich als Gebrauchtwagenkäufer im Januar 14 eine Frist bis Ende 17 ohnehin nicht mehr gilt.
Ist das korrekt oder sollte ich hier tätig werden?
Habe mich myright bereits angeschlossen und die RS erst kürzlich abgeschlossen
Vor Anrufung der Schlichtung ist nach meinem Wissen, selbst ein Einigungsversuch durchzuführen. Ob die Aufforderung zur Abgabe des Verjährungsverzichts hierfür schon ausreicht?
http://www.aktiencheck.de/.../...trale_klagt_gegen_VW_Haendler-8294586
19.12.17 05:42 - dpa-AFX
Diesel-Skandal: Verbraucherzentrale klagt gegen VW-Händler
BERLIN (dpa-AFX) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt infolge des Diesel-Skandals gegen einen VW -Händler und will damit generelle Klarheit über Garantiezusagen herbeiführen.
Mit der Klage beim Landgericht Bremen soll für einen Autobesitzer die Rückzahlung des Kaufpreises für seinen Wagen durchgesetzt werden. Ziel sei eine grundsätzliche Klärung, sagte vzbv-Chef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur. Dabei gehe es um die Frage, ob Verbrauchern eine Nachrüstung zuzumuten sei, "wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen".
Hintergrund ist, dass Volkswagen als Konsequenz aus dem Skandal um Abgas-Manipulationen bei 2,5 Millionen Autos in Deutschland eine neue Software aufspielen muss. Im konkreten Fall trat der Fahrzeugbesitzer vom Kaufvertrag zurück, nachdem sein Autohaus ihm laut vzbv nicht garantieren konnte, dass an seinem Wagen keine Folgeschäden durch die von VW angebotene Nachrüstung entstehen. Auch ein Ersatzfahrzeug sei nicht angeboten worden.
Die Klage solle zu Klarheit führen, ab wann Kunden von Kaufverträgen zurücktreten könnten und wo Grenzen einer zumutbaren Nachbesserung lägen, erläuterte der vzbv. Ansprüche auf Vertrags-Rückabwicklung könnten nur beim Händler als Verkäufer geltend gemacht werden und nicht direkt beim Hersteller VW. Die Klage solle aber auch den "Wert" allgemeiner Zusicherungen des Konzerns überprüfen, wonach die Umrüstung nicht zu Beeinträchtigungen des Motors führe.
Für die Klage hat der Autobesitzer seinen Zahlungsanspruch an den vzbv abgetreten, bekommt aber bei Erfolg das Geld./sam/DP/stk
Prima Nachricht, danke! Ich kenne persönlich einen Fall, wo der Kunde seinen Händler zu einer rechtsverbindlichen Zusage aufforderte, dass durch das Update keine negativen Folgen zu besorgen sind. Außerdem forderte er den Händler auf, vor und nach dem Update relevante Parameter zu messen und zu dokumentieren. Beides soll der Händler jedoch abgelehnt haben mit dem Argument, diese Messungen nicht durchführen zu können und mit dem Standard-Hinweis auf die von KBA genehmigte Maßnahme. Nach meinem Kenntnisstand läuft nun eine Klage gegen den Händler (Gewährleistung) und gegen die VW AG (arglistige Täuschung), wobei der Kläger Rückabwicklung und Schadensersatz fordert.
Da sehe ich (nicht überraschend) Parallelen zum Fall vor dem LG Bremen.