Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Was kostet eine reine Feststellungsklage? Da wir der Streitwert m.E. noch um 20% vom Gegenstandswert gekürzt, aber das ist schon eher etwas für fachkundigen Rat, sorry. Was ist mit einer der anderen Kanzleien, die bei test.de erwähnt werden? Anrufen und fragen, aber es ist sehr knapp.

gerade bei myright angerufen. Die nehmen noch Leute an.

Also Gansel in Berlin, über vwverhandlung.de, hat von meiner RS (Huk24) im Mai des Jahres Deckungszusage erhalten, und inzwischen (Anfang/Mitte September) vom Vertragshändler fruchtlos "Neuwagenersatz" mit Vierwochenfrist gefordert, dann von VW selbst, und zusätzlich von Händler mit geicher Frist (Anfang/Mitte November) und vermutlich ebenso fruchtlos (läuft übernächste Woche ab) Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung gefordert. Da der Laden aber leider sehr träge, oder langsam ist, hoffe ich mal sehr, dass zumindest im Falle des Händlers vor 31.12.2017 noch Klage eingereicht wird. Für die Klage gegen VW bleibt ja so wie ich es verstanden habe ein weiteres Jahr, weil die Klage wegen Sittenwidrigkeit/Betrug ja nicht an der Frist zur Einrede der Verjährung bis 31.12.2017 abhängt.

Setz der Kanzlei eine Frist bzgl. der Klage. Wenn die sich nicht/zu spät rührt, könnte das ein Fall für deren Haftpflichtversicherung sein. Man legt sich ungern mit der Kanzlei an, die einen vertritt, aber eventuell ist es nötig. Ich habe einer Kanzlei das Mandat entzogen (Jahre her) und fuhr mit der neuen deutlich besser.

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Danke @AlphaOmega , dass mit Frist setzen wird nächste Woche "zu vor Weihnachten" per Einschreiben/Rückschein geschehen, denn ich habe keinen Bock, dass die mir die Frist vergeigen, weil sie einfach zu viele Fälle angenommen haben, um denen noch Herr zu werden.

Kurz vor Weihnachten könnte schon zu spät sein (m.E.). Wie sollte eine neue Kanzlei dann noch rechtzeitig eine Klage anhängig machen, wenn die jetzige es bis dahin nicht schafft? Es könnte(!) dann zwar ein Fall für die Haftpflicht der alten Kanzlei werden, aber das nützt nur begrenzt, und wenn es für die neue Kanzlei zu spät ist, ist es auch für Dich zu spät. Dann bleiben noch die Ansprüche gegen die VW AG wegen Betrugs. Jedenfalls eilt es nach meinem Verständnis. Viel Erfolg!

Moin,

die großen Kanzleien sind satt...
Gibt es kleinere Kanzleien, die trotzdem Ahnung von dem Thema haben?

Schau mal bei test.de (Gerichtsentscheidungen) rein. Aber ich kann keine Empfehlungen abgeben, sorry.

A propos - anbei noch eine Antwort bei den Kommentaren von test.de-Redakteur Herrmann:

Zitat:

test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 04.12.2017 um 17:32 Uhr:

Re: Möglichkeiten gegen nicht erteilte Plakette?

Richtig: Die Erteilung der Prüfplakette ist ein Verwaltungsakt. Wird die Erteilung verweigert, kann der Antragsteller dagegen Widerspruch einlegen. Wird auch der abgelehnt, ist eine Verpflichtungsklage zulässig. Aussicht auf Erfolg hat die nur, soweit der Wagen den Vorschriften entspricht. Dabei sind die Richtlinien des Ministeriums zu beachten und finden eigentlich nur Prüfstandversuche statt, so dass selbst noch nicht nachgerüstete Skandalautos ihn eigentlich bestehen müssten. Zusätzlich wird bei Skandalautos nach Darstellung der Behörden bei Skandalautos aber auch überprüft, ob vom Kraftfahrbundesamt angeordnete Updates auch wirklich aufgespielt wurden und bekommen Autos ohne Update keine Prüfplakette mehr. Ich denke: Die Verwaltungsgerichte würden Klagen auf Erteilung von Prüfplaketten für Skandal-Autos ohne Update abweisen. Sollte tatsächlich auch das Update entgegen der Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes nicht ausreichen, um die EU-Regeln einzuhalten, dann haben sind auch nachgerüsteten Autos die Prüfplaketten zu verweigern.

Schließlich gab's dort auch ein Update der Chronik.

Und dies hier erscheint mir sehr spannend und vielversprechend zu sein (nicht nur für Aktionäre):

OLG Celle, 23.11.2017 - 9 W 86/17
https://dejure.org/2017,46350 - siehe auch Merkfunktion für die Verfügbarkeit des Volltextes

Kurzinfo einer Kanzlei:
http://www.anwalt.de/.../...ordnete-sonderpruefung-zurueck_121198.html

https://www.ruv.de/.../ruv-diesel-rechtsschutz

Frist läuft ab: Besitzer beanstandeter VW-Diesel­fahr­zeuge sollten schnell ihre Rechts­schutz­versiche­rung kontaktieren

Wiesbaden, 01.12.2017:

R+V-Infocenter. Egal, ob sie ihr Auto zurückgeben wollen oder technische Probleme nach dem Softwareupdate haben: Besitzer beanstandeter Dieselfahrzeuge der Volkswagen AG sollten auf jeden Fall bis Ende 2017 ihren Rechtsschutzversicherer kontaktieren, da sonst die Verjährung der Ansprüche droht, empfiehlt das Infocenter der R+V Versicherung. Wer jetzt nicht reagiert, muss im neuen Jahr möglicherweise sogar mit einer Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen

„Am 31. Dezember verjähren die kauf­rechtlichen Gewähr­leistungs­ansprüche beim betroffenen Motorentyp EA 189. Wer bereits zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs auf seinen Namen über eine Verkehrs­rechts­schutz­versiche­rung verfügt hat und jetzt juristische Schritte erwägt, sollte sich so schnell wie möglich bei seinem Versicherer melden“, betont Petra Schmitt-Weitzmann. Die Rechtsschutzexpertin beim R+V-Infocenter erzählt, dass die Besitzer der beanstandeten Autos ganz unterschiedliche Probleme beschäftigen: „Viele befürchten, dass sich das Softwareupdate und der zusätzliche Einbau eines Strömungsgleichrichters negativ auf die Motorleistung, den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen auswirken. Andere melden sich bei uns, weil sie seit der Nachrüstung Schwierigkeiten mit der DSG-Schaltung haben, der Motor ruckelt oder gar mitunter aussetzt.“

Welche Rechtsschutzversicherer die anfallenden Kosten für welchen Rechtsstreit übernehmen, sei branchenweit sehr unterschiedlich, sagt Schmitt-Weitzmann: „Die R+V Versicherung beispielsweise unterstützt ihre Kunden ohne Einschränkung. Dafür steht den Versicherten eigens ein Team von Spezialisten für alle Fragen zur Verfügung.“

Wenn der Rechtsschutzversicherer dem Betroffenen eine Leistung zugesagt hat, sollte dieser anschließend zügig Kontakt mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei aufnehmen. „Die bei R+V versicherten Kunden unterstützen die Rechtsschutz-Experten auch gerne bei der Suche nach einem Anwalt“, hebt Schmitt-Weitzmann hervor. Sie erhalten unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 533-1111 weitere Informationen.“ Der Anwalt kann dann auch helfen, die Stilllegung des Dieselfahrzeugs durch die Zulassungsstelle zu verhindern.

Danke für den Hinweis - man kann es nicht oft genug betonen.

Aber wieso "Verkehrs­rechts­schutz­"? Reicht dazu nicht der übliche Vertragsrechtsschutz, der m.E. regelmäßig bei den üblichen Policen inbegriffen ist (kann sein, dass ich irre).

http://dieselgate.hms-bg.de/

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Gestern in Marktcheck ( SWR)
VW-Update
Wie geht´s für Diesel-Fahrer weiter?
Chancen für Klagen auf Rückabwicklung steigen.
Auf das Update erstmal zu verzichten ist also kein Fehler. Und für Autobesitzer, die auf Rückabwicklung klagen, werden die Chancen vor Gericht, wie jüngste Urteile zeigen, immer besser.

https://www.swr.de/.../index.html

Aus dem anderen Thread:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 6. Dezember 2017 um 08:12:36 Uhr:


http://www.handelsblatt.com/.../20671324.html

Geschenktes Auto ausgeschlagen

VW-Besitzer kann Fahrzeug zurückgeben
„Widerrufsjoker“ jetzt auch bei Autokrediten?

Frankfurt. Beim Widerruf von Autokrediten fahren die Verbraucher den zweiten Sieg ein. Das Landgericht (LG) Berlin entschied am Dienstag, dass der Autokredit der VW-Bank Formfehler enthält, die einen Widerruf auch Jahre später noch möglich machen (Az. 4 O 150/16). Bereits am 17. November hatte das LG Arnsberg einer ähnlichen Klage stattgegeben (Az. I-2 O 45/17).

...

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 4. Dezember 2017 um 20:19:22 Uhr:


Setz der Kanzlei eine Frist bzgl. der Klage. Wenn die sich nicht/zu spät rührt, könnte das ein Fall für deren Haftpflichtversicherung sein. Man legt sich ungern mit der Kanzlei an, die einen vertritt, aber eventuell ist es nötig. Ich habe einer Kanzlei das Mandat entzogen (Jahre her) und fuhr mit der neuen deutlich besser.

Gestern erst, hatte ich der Kanzlei eine Email mit dem Hinweis auf meine Befürchtung, dass der "Verzicht der Einrede der Verjährung" seitens meines VW AG Vertragshändlers zum 31.12.2017 ohne Klageeinreichung ablaufen würde, und bekam dann heute einen Anruf, ob ich denn die Email von gestern nicht erhalten hätte (wurde mir dann heute "nochmals" übersendet), in der man von mir nochmals zur Vorsicht die angegebenen Daten überprüft haben wollte damit alles passt bei einer Klage, und man mir mitteilen würde, dass man Kostenübernahmezusage von meiner Rechtsschutz für das Klageverfahren angefragt habe. Sobald die Kostenzusage da ist (geht erfahrungsgemäß innerhalb 1 - 2 Tagen) ergeht dann Klage durch die Kanzlei gegen meinen Händler.

Sollte also reichen um die Frist zu wahren, bleibt aber weiter spannend! ;-)

Es gibt m.W. "am Markt" Standard-Klageschriften für alle Fälle, da müssen nur die individuellen Daten ausgefüllt werden - fertig ist die Klageschrift ... ;-)

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