Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Fargrin schrieb am 3. Dezember 2017 um 10:35:11 Uhr:
Heute kam mein Brief vom KBA, März geht die Info an die Zulassungsstelle.Januar 18 habe ich meine mündliche Verhandlung.
Das kannst du dich noch entspannt zurücklehnen.
Hätte denn ein laufendes Verfahren eine aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine angekündigte Stilllegung?
Viel Erfolg, auch bei der Abrechnung einer Nutzungsentschädigung.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 3. Dezember 2017 um 20:05:20 Uhr:
Hätte denn ein laufendes Verfahren eine aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine angekündigte Stilllegung?Viel Erfolg, auch bei der Abrechnung einer Nutzungsentschädigung.
Da wird von den Zulassungsstellen mit Sofortvollzug gearbeitet. Im Fall des Amarok in Euskirchen wurde allerdings erfolgreich dagegen vorgegangen.
https://www.vw-schaden.de/.../...h-den-kreis-euskirchen-rechtsanwaelte
Das Landratsamt in Wittmund hat von sich aus Bedenken (dort ist die Rede von einem Gutachten):
http://www.focus.de/.../...imes-gutachten-zum-rueckruf_id_7914263.html
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Die Probleme nach dem Update sind natürlich alles nur Einzelfälle (ja, was denn sonst?), aber es gibt deutliche Muster. Siehe z.B. dieser Beitrag im geschlossenen Thread, wo man z.Z. nur über eine PN an Polmaster (Moderator) etwas veröffentlichen kann (ist auch gut so):
https://www.motor-talk.de/.../...-dem-softwareupdate-t5567865.html?...
Habe genau dieses Regenerationsverhalten bei mehreren neueren Euro6 VW (Bulli, Polo, Caddy - aus dem Fuhrpark) bemerkt...scheint also bei denen normal zu sein!
@AlphaOmega ich habe Freunde direkt in Wolfsburg.
In der Entwicklung und Fehlerbehebung.
Die Probleme sind längst bekannt. Im Schnitt machen die Fahrzeuge 60.000km bevor Probleme auftauchen.
Aber dann tauchen sie auf.
Das ist mir Muster genug, bis zum März nichts weiter zu unternehmen.
Ich bin auf Januar gespannt. Vermutlich aber nur vergeudete Zeit.
Zitat:
@Fargrin schrieb am 4. Dezember 2017 um 06:19:32 Uhr:
@AlphaOmega ich habe Freunde direkt in Wolfsburg.
In der Entwicklung und Fehlerbehebung.Die Probleme sind längst bekannt. Im Schnitt machen die Fahrzeuge 60.000km bevor Probleme auftauchen.
Aber dann tauchen sie auf.Das ist mir Muster genug, bis zum März nichts weiter zu unternehmen.
Ich bin auf Januar gespannt. Vermutlich aber nur vergeudete Zeit.
Interessant. Dann können deine Freunde sicher bestätigen, was ein anderer User in dem inzwischen geschlossenen Thread beschrieben hat: https://www.motor-talk.de/.../...-dem-softwareupdate-t5567865.html?...
60.000 km werden es allerdings nur im besten Fall bei jüngeren Modellen mit wenig Laufleistung sein. Ausreichend aber für die meisten Fahrzeugbesitzer, um einen Zusammenhang nicht zu erkennen. Stand das so im Lastenheft fürs Software-Update? Raffiniert!
@Fargrin:
Ich nehme an, dass Deine Freunde in Wolfsburg aus Rücksicht auf ihre Jobs keine Aussage für Dich vor Gericht machen werden, aber trotzdem vielen Dank für den Hinweis, der die Befürchtungen so vieler bestätigt.
Wieso "Vermutlich aber nur vergeudete Zeit"? Wahrscheinlich musst Du Dich bis zum OLG gedulden. Dann wird es ein gutes Angebot von VW geben. Auf was klagst Du? Viel Erfolg und Geduld!
Wie sollte auch ein Eingriff in die Motorsteuerung folgenlos bleiben? Da hätte VW die Steuerung ja schon vor Jahren gleich ordentlich machen können - war aber offenbar nicht möglich, oder nur mit mehr (finanziellem) Aufwand. Das ist ein ziemlicher Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Dass es diesbezüglich noch keine verstärkten Untersuchungen gibt?
Nochmal zu den Äußerungen der Freunde in Wolfsburg: Sehen die als Ursache der Probleme die Ruß-NOx-Schere? Wenn man NOx reduziert, steigt Ruß an - und verkokt die AGR etc. Dazu gibt es wenigstens 2 Diplom-Arbeiten. Ob das ein belastbares Argument ist?
Hallo,
die Tage flatterte eine Mail von Gansel RA (VW Verhandlung) ins Haus. Bei denen hatte ich mich Anfang 2017 angemeldet zwecks meinem Seat Boliden.
Die Kanzlei hatte mich zwischendurch auch immer mal kontaktiert und auch erst kürzlich. Demnach bin ich umso mehr verwundert, warum ich jetzt eine sog. Prozesskostenfinanzierungsabsage bekomme.
Noch jemand davon betroffen? Wie soll ich jetzt vorgehen? Neue Kanzlei schnellsmöglich suchen?
Deine Rechtsschutz, nehme ich an, hat Deckungsschutz abgelehnt. Es gibt aber reichlich Urteile, dass die Deckungsschutz geben müssen. Siehe ... https://www.test.de/.../
Edit: Wenn es ohne RS war, werden die das für sich durchkalkuliert haben. Schade, bei der Werbung, die die machen.
Ich fürchte, da bleibt nichts als ein Grundsatzurteil abwarten und das kann sehr lange dauern ... auf eigenes Risiko würde ich es lassen, da du in Vorleistung gehen musst. Verfahrenskosten sind schnell im fünfstelligen Bereich je nach Streitwert.