Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Aber am LG herrscht Anwaltszwang, und Streitigkeiten ab 5000€ müssen m.E. ans LG. Darf man trotzdem eine Klage nach Muster selbst am LG einreichen und erst später einen Anwalt hinzuziehen? Sorry, dass es jetzt ggf. etwas zu speziell wird.

Dieses LG bleibt beharrlich auf der Seite von VW. Die örtliche Nähe spielt dabei selbstredend keine Rolle. 🙄

LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 299/17
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 331/17
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 6. Dezember 2017 um 16:19:01 Uhr:


Aber am LG herrscht Anwaltszwang, und Streitigkeiten ab 5000€ müssen m.E. ans LG. Darf man trotzdem eine Klage nach Muster selbst am LG einreichen und erst später einen Anwalt hinzuziehen? Sorry, dass es jetzt ggf. etwas zu speziell wird.

Sorry, wollte nicht zum Missverständnis beitragen. Klar, LG und Anwaltspflicht, aber der sollte im Jahr drei des Abgasskandals die Professionalität aufbringen, binnen kurzer Zeit mit Mustervorlage eine Klage fristgerecht auf den Weg zu bringen.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 6. Dezember 2017 um 16:27:03 Uhr:


Dieses LG bleibt beharrlich auf der Seite von VW. Die örtliche Nähe spielt dabei selbstredend keine Rolle. 🙄

LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 299/17
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 331/17
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Habs nur überflogen, aber zentral ist wohl für die Klageabweisung die fehlende Fristsetzung zur Nachbesserung und die Bindung an den Verwaltungsakt des KBA, dessen Korrektheit nicht zu überprüfen sei. Clever.

Gleichwohl kann zunehmend aus dem Abgasskandal und der Staatsaffäre auch ein Justizskandal werden.

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Ja, das in clever. Daher lese ich ab und zu auch klageabweisende Urteile. Das hilft, noch besser vorbereitet zu sein. 😉

Die Richter des LG Braunschweig finden immer einen Grund, die Käuferklage abzuweisen, egal ob gegen den Händler oder die V...AG.

Grundtenor: Wir können nicht nachvollziehen, warum "Ihr Kläger" nicht auf das Update warten und es erst einmal ausprobieren wolltet. Wäre doch für "alle" das Beste gewesen. Warum so ein Aufstand für "Nichts", warum denn gleich zu einer Großkanzlei rennen und klagen? Planmäßiges Verbauen verbotener Abschalteinrichtungen in tausenden von Fahrzeugen, okay, aber die Abschalteinrichtungen kann man doch leicht beseitigen und alles ist so, wie es sein soll.

Besonders coole Aussagen "in Braunschweig":
1. nach dem Kaufrecht muss ein Auto im Grunde nur zwei Jahre halten
2. es gibt keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch des Autokäufers auf einen bestimmten Spritverbrauch sowie auf eine bestimmte Haltbarkeit der Bauteile des Abgasrückführungssystems und anderer Bauteile, denn
3. ein Kaufgegenstand muss (nur) bei Gefahrübergang "fehlerfrei" sein
4. vom Kläger befürchtete Mangelfolgeschäden sind rechtlich irrelevant, weil es keine sind, denn
5. durch das Aufspielen des Updates bekommen die Käufer im Grunde genau die Autos, welche ihnen bei Abschluss des Kaufvertrags zustanden, nämlich der EG-Typgenehmigung entsprechende Fahrzeuge mit aktiver Abgasreinigung, höherem Spritverbrauch und geringerer Haltbarkeit
6. wenn die zuständigen Verordnungs- und Gesetzgeber unrealistische Prüfverfahren zulassen oder gar vorgeben, die ungeeignet sind, hehre Ziele des Umweltschutzes zu erreichen, haben dies nicht die Fahrzeughersteller zu verantworten

Man muss allerdings zugeben, dass der Sachvortrag in einigen jüngst erhobenen Klagen nicht mehr ganz zeitgemäß ist. Einige Anwälte setzen die gewonnenen, jedermann zugänglichen Erkenntnisse aus vorangegangenen Klageverfahren und sehr aufschlussreichen Gerichtsentscheidungen wohl auch recht spät um und riskieren damit, dass die Korrektur richterseits als Teilrücknahme gewertet wird. Manchmal wird außerdem übersehen, dass die in Betracht kommenden Ansprüche der Mandanten im konkreten Einzelfall, da kann man sich drehen und wenden wie man will, sehr wohl bereits verjährt sind.

Noch nie sind so viele Fotos von "aktuellen Tachoständen" gemacht worden. 🙂

Eines muss man aber sagen: Die Juristen lernen durch den Abgasskandal viel dazu, frischen ihre Kenntnisse im Schuldrecht AT und BT wieder auf und verdienen mit dem Lernen Geld, statt Seminargebühren zu zahlen. Auch clever!

Danke für Deinen erfrischenden und auf den Punkt gebrachten Kommentar. 🙂

In der Tat waren einige Klagen (an diversen Gerichten) zum Scheitern verurteilt, weil die Falschen angeklagt worden waren, weil nichts/zu wenig vorgetragen wurde, weshalb das Update unzumutbar sei. Ob eine Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels entbehrlich ist oder nicht, ist noch umstritten. Mir als juristischem Laien fällt es schwer, da ein Muster zu erkennen. Vielleicht gibt es aber (noch) keins. Aber man muss auch sagen, dass man nicht jeden Fall in eine bereits bekannte Kategorie packen kann. Ab und zu sind es bestimmte Details, welche einen Fall besonders machen. Mich erinnert das Ganze an den Widerrufsjoker, auch so ein Massenphänomen. Selbst seit den inzwischen gehäuften Entscheidungen des BGH gibt es immer noch Verfahren mit offenem Ausgang. Von dort habe ich mir gemerkt: Der substantiierte Vortrag des Klägers ist immens wichtig. Das schien in einigen VW-Verhandlungen (wie auch beim Widerrufsjoker und den Banken und Versicherungen) hin und wieder zu fehlen. Einem guten Anwalt sollte das nicht passieren, wenn der Kläger mitmacht.

Eine gute Übersicht über mögliche Fallstricke erhält man beim Studium der klageabweisenden Entscheidungen in der Liste des ADAC, welche regelmäßig aktualisiert wird und in diverse Kategorien eingeteilt ist:
https://www.adac.de/.../...ssprechungsuebersicht-ea-motoren_274179.pdf

Auch ist mir noch immer völlig unklar, ab welchem Zeitpunkt die Beklagten (Autohaus und VW AG) dem Kläger Zinsen schulden, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird:

Ab dem Tag der Zahlung des Kaufpreises durch den Kläger an das beklagte Autohaus? In welcher Höhe? 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz? Oder iHv 4%? Oder ab dem Tag der Rechtshängigkeit? Welcher Zinssatz gilt dann? Ich habe schon so viele Urteile gegen VW gelesen, verstehe aber diesen Punkt nicht mangels Fachwissen.

Oder was bedeutet es, wenn Autohaus und VW AG gesamtschuldnerisch verurteilt werden gegenüber einer getrennten Verurteilung? Und was meinen Gerichte, wenn sie die VW AG zum Schadensersatz verurteilen und das Autohaus zur Rückzahlung des Kaufpreises (gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs)? Welchen Schaden soll die AG dann noch zusätzlich zum zu erstattenden Kaufpreis ersetzen? Jedenfalls wird beim Schadensersatz im Tenor der Urteile m.E. nie ein Betrag genannt, wohl aber bei dem Punkt des zu erstattenden Kaufpreises vom verurteilen Autohaus an den Kläger. Das ist verwirrend.

Falls mit bitte jemand einen Tipp geben kann, würde ich mich sehr freuen. Dankeschön.

Interessant ist die Geltendmachung von sonstigen Aufwendungen zum Fahrzeug:

LG Bayreuth, Urteil vom 12.05.2017, Az.: 23 O 348/16 (rechtskräftig)
VW hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen!

Zitat:

Das Gericht verurteilte den Hersteller als Ver-
käufer zur Rücknahme eines Audi A5 und Er-
stattung des Kaufpreises abzüglich einer auf
Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 250
000 Kilometern errechneten Nutzungsent-
schädigung. Zudem wurde er zum Schaden-
ersatz der Kosten für eine Tieferlegung des
Wagens verurteilt, und ihm die Finanzierungs-
kosten erstatten. Das Urteil ist als eines der
ersten überhaupt rechtskräftig.
Das Fahrzeug weise nicht die Beschaffenheit
auf, welche der Käufer nach der Art der Sa-
che erwarten kann. Ein durchschnittlicher
Käufer könne davon ausgehen, dass ein Pkw
zumindest den für eine Typengenehmigung
erforderlichen Test unter den gesetzlich fest-
gelegten Laborbedingungen ohne Zuhilfen-
ahme einer Abschalteinrichtung zur Reduzie-
rung der Stickoxidwerte erfolgreich absolviert.
Die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte
unter Verwendung einer dafür konzipierten
Software könne diesen Erwartungen nicht ge-
recht werden. Eine Fristsetzung war entbehr-
lich, da eine Nacherfüllung für den Kläger ge-
mäß § 440 Satz 1 3. Alternative BGB unzu-
mutbar aufgrund der beabsichtigten Käufer-
täuschung unzumutbar war.

Quelle: ADAC (aaO)

Da könnte man auch andere Kosten geltend machen, z.B. für Garantieverlängerungen, Inspektionen, Reparaturen, ggf. auch für die HU?

Und immer dran denken, Urteile parat zu haben, wo für das eigene betroffene Modell eine möglichst große Gesamtfahrleistung (300.000 km) geschätzt wurde zur Berechnung der Nutzungsentschädigung (für gefahrene km). 😉

A propos Nutzungsentschädigung:
Müsste iRd Rückabwicklung nicht auch der Händler den Nutzen an den Käufer herausgeben, welchen er aus dem Kaufpreis ziehen konnte? Der Nutzungsersatz sollte m.E. bei einer Rückabwicklung gegenseitig geleistet werden, also seitens des Händlers eben 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Kaufpreis. Was meinen die Experten hier dazu (ganz unverbindlich)?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 6. Dezember 2017 um 21:09:40 Uhr:


Auch ist mir noch immer völlig unklar, ab welchem Zeitpunkt die Beklagten (Autohaus und VW AG) dem Kläger Zinsen schulden, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird:

Ab dem Tag der Zahlung des Kaufpreises durch den Kläger an das beklagte Autohaus? In welcher Höhe? 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz? Oder iHv 4%? Oder ab dem Tag der Rechtshängigkeit? Welcher Zinssatz gilt dann? Ich habe schon so viele Urteile gegen VW gelesen, verstehe aber diesen Punkt nicht mangels Fachwissen.

Oder was bedeutet es, wenn Autohaus und VW AG gesamtschuldnerisch verurteilt werden gegenüber einer getrennten Verurteilung? Und was meinen Gerichte, wenn sie die VW AG zum Schadensersatz verurteilen und das Autohaus zur Rückzahlung des Kaufpreises (gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs)? Welchen Schaden soll die AG dann noch zusätzlich zum zu erstattenden Kaufpreis ersetzen? Jedenfalls wird beim Schadensersatz im Tenor der Urteile m.E. nie ein Betrag genannt, wohl aber bei dem Punkt des zu erstattenden Kaufpreises vom verurteilen Autohaus an den Kläger. Das ist verwirrend.

Falls mit bitte jemand einen Tipp geben kann, würde ich mich sehr freuen. Dankeschön.

Zinsen:
4% mit der Behauptung, dass der Kläger, hätte er den Geldbetrag des Kaufpreises angelegt, statt das streitbetroffene Fahrzeug zu kaufen, diesen Zinsertrag erzielt hätte (ab dem Tag der Zahlung des Kaufpreises)
5% über dem Basiszins - gesetzlicher Verzugszins bei Verbrauchergeschäften, eingefordert ab dem Tag, an dem sich der Schuldner mit der Tilgung einer Geldforderung in Verzug befindet (ab dem Tag nach Ablauf der außergerichtlich für die Rückzahlung des Kaufpreises außergerichtlich gesetzten Frist oder - der Einfachheit halber - ab dem Tag, an dem die Klage dem Gegner zugestellt worden ist, sog. Eintritt der Rechtshängigkeit)

als Gesamtschuldner können zwei natürliche oder juristische Personen verklagt werden, die zu einer Leistung aus "demselben" Rechtsgrund verpflichtet sind (Beispiel: zwei Mieter einer Wohnung schulden die Miete)

getrennt zu verklagen = gleiche Art der Forderung, aber auf Basis verschiedener Anspruchsgrundlagen (Beispiel: zwei natürliche oder juristische Personen schulden dem Gläubiger 6.000 €, der eine wegen einer unerlaubten Handlung, der andere wegen ungerechtfertigter Bereicherung)

über die Rückzahlung des Kaufpreises hinausgehender Schaden:
Hier ist Phantasie gefragt. Zu denken ist z.B. an die An- und Abmeldekosten, Aufwendungen für Zubehörkäufe, TÜV, Wartung und Kfz-Steuer für das zurückgegebene Fahrzeug oder an den Forderungsausfall bei Insolvenz des Autohauses - Ausnahme: Sowiesokosten

EDIT1: Ah, ganz herzlichen Dank! Lese ich mir morgen genauer durch.
EDIT2: Es hältst Du von gegenseitigen Nutzungen?
_____

Auch lohnt ein Blick in die Liste des ADAC (Suche nach "Vorstand"😉 und in die Urteile (zu finden bei dejure.org über die Az.), wo dem VW-Vorstand die Leviten gelesen werden, z.B.:

Landgericht Offenburg, Urteil vom 12.05.2017, Az.: 6 O 119/16
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Genauso kann man auch die lange Liste von test.de durchsuchen und als Basis für weitere Recherchen nutzen - wem's Spaß macht. 😉

Zitat:

@Flaherty schrieb am 06. Dez. 2017 um 22:13:55 Uhr:


US-Gericht: Sieben Jahre für Schmidt

https://www.abendblatt.de/.../...zu-sieben-Jahren-Haft-verurteilt.html

So, Schluss für heute und Euch allen eine geruhsame Nacht! 🙂

http://derstandard.at/.../...orgt-im-VW-Dieselskandal-fuer-Nervositaet

Abgasgutachten sorgt im VW-Dieselskandal für Nervosität

Luise Ungerboeck

7. Dezember 2017, 08:00

Das mit Spannung erwartete Gutachten im Abgasskandal kommt erst Mitte Dezember. Tausende VW-Besitzer hoffen auf den Durchbruch

Wien – Das Jahresende rückt näher und die Nervosität im VW-Abgasskandal steigt. Dafür sorgt nicht nur der Ablauf des Verjährungsverzichts, den Volkswagen (über ihre Tochter Porsche Holding) für VW-Händler abgegeben hat. Insbesondere das für November angekündigte Sachverständigengutachten in einem Zivilverfahren vor dem Landesgericht Linz macht die Beteiligten unrund.

Denn dieses Gutachten nährt Befürchtungen und Hoffnungen gleichermaßen, der vom Fahrzeugtechnikexperten der TU Wien, Werner Tober, im September durchgeführte Vier-Wochen-Dauertest könnte den Nachweis erbringen, dass der mit der Abgasmanipulationssoftware auffällig gewordene VW-Motor EA 189 ohne Abgasschummel höhere Stickoxidwerte (NOx) ausstößt als gemäß Neuem Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) zulässig. Wiewohl sich der österreichische VW-Ableger Porsche Holding selbstbewusst gibt, nicht nur diesen Zivilprozess für sich zu entscheiden: Die sprichwörtliche gmahte Wiesn dürfte es für VW nicht sein.

Gutachten Mitte Dezember

Noch müssen sich die Klagsparteien gedulden, denn der Sachverständige hat laut STANDARD-Infos um Fristerstreckung ersucht. Das Testergebnis soll nun Mitte Dezember bei Gericht einlangen. Dem Ergebnis der Untersuchung könnte weitreichende Bedeutung zukommen – auch für die strafrechtlichen Ermittlungen in Österreich und Deutschland. Denn gelingt es dem Spezialisten für Antriebstechnik auf dem Rollenprüfstand, vereinfacht ausgedrückt, eine Straßenfahrt im "Schmutzmodus" zu simulieren, also quasi die Abgasmanipulationssoftware auszutricksen, dann wären die Schadstoffgrenzwerte nachweisbar überschritten.

Die Folgen wären gravierend: Ohne Schummelsoftware wären die inkriminierten VW-, Skoda-, Seat- und Audi-Modelle beim NEFZ-Test durchgefallen und hätten vom deutschen Kraftfahrtbundesamt nie eine Zulassung bekommen. "Diese Autos hätten nicht verkauft werden können", sagt der auf den VW-Skandal spezialisierte Anwalt des Klägers im Linzer Verfahren, Michael Poduschka. "Meines Erachtens würde damit auch im Strafverfahren der Beweis des versuchten und vollendeten Betruges vorliegen.

"Die Volkswagen AG in Wolfsburg und ihr Österreich-Ableger Porsche Holding in Salzburg (der Generalimporteur) bestreiten die Vorwürfe stets vehement. Es gilt die Unschuldsvermutung.

"Die Saubermacher"

Mit der Abwehr von Klagen – in 54 Ländern wird gegen VW geklagt – befasst ist eine Armada von Rechtsberatern. Weltweit koordiniert wird das dichte Netz von der international tätigen Kanzlei mit Sitz in London, Freshfields Bruckhaus Deringer, wie in der Dezember-Ausgabe der Juristenzeitschrift Juve unter dem Titel "Die Saubermacher" dargelegt. In Österreich vertritt den Weltauto-Konzern und sein Händlernetz bei der Abwehr von Klagen die Salzburger Sozietät Pressl Endl Heinrich Bamberger, während sich Dorda Rechtsanwälte Anlegerklagen widmete. Letztere wurden in Österreich abgewehrt. Der Oberste Gerichtshof verwies Aktionäre an das Landgericht Braunschweig.

Der Aufwand für Rechtsberatung – im dritten Quartal war das VW-Ergebnis aus dem laufenden Geschäft mit rund 2,5 Milliarden Euro belastet – dürfte bei VW weiter steigen. Denn mit Jahresende verjähren zwar vertragliche Ansprüche gegen (die von VW schadlos gehaltenen) VW-Händler, auf Schadenersatz können Autobesitzer den Konzern aber noch bis September 2018 klagen.

Verjährung zu Jahresende

Wie viele Prozesse auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs, Täuschung oder Irrtumsanfechtung in Österreich anhängig sind, war am Mittwoch nicht in Erfahrung zu bringen. Auf "weniger als 200" beziffert Porsche-Holding-Sprecher Richard Mieling die anhängigen Klagen. Es seien gut 600, sagen hingegen informierte Juristen unter Berufung auf VW-/Porsche-Austria-Kreise. Ein Rundruf des STANDARD offenbart zweifellos ein unvollständiges Bild, aber auch eine große Differenz: Allein Pichler Rechtsanwälte in Dornbirn gibt an, rund hundert Verfahren gegen VW-Händler zu führen, weitere fünf kämen nächste Woche dazu. Poduschka gibt die von ihm angestrengten Klagen mit 121 an, der Rechtsberater des Vereins für Konsumenteninformation, Alexander Klauser, spricht von knapp 20. Andrang registriert auch Benedikt Wallner von der gleichnamigen Kanzlei in Wien, täglich kämen drei bis fünf neue Klagen betroffener Konsumenten hinzu. (Luise Ungerboeck, 7.12.2017)

 

- derstandard.at/2000069755588/Abgasgutachten-sorgt-im-VW-Dieselskandal-fuer-Nervositaet

Was ist mit den Polizei-Fahrzeugen in Bayern passiert, welche der dortige Innenminister aufgrund von Bedenken bezüglich negativer folgen und auch wegen der ungeklärten Rechtslage nicht zum Update schicken lassen wollte? Seither hat man nichts mehr darüber gehört. Waren die alle beim Update? Gab es negative Folgen? Oder werden die mangels Update bald stillgelegt? Wer weiß etwas darüber oder hat einen Draht zu Journalisten/Medien in Bayern?
http://www.sueddeutsche.de/.../...vw-nicht-fuer-polizeiautos-1.3386881

Vielleicht weiß die Kontraste-Redaktion mehr zum Thema ihrer Sendung vom April?
https://www.rbb-online.de/.../freistaat-bayern-gegen-vw-konzern.html

Total OT:
Da gab es so ein lustiges Wort im Film "Willkommen bei den Schtis".
Ach, jetzt fällt es mir auch gerade wieder ein: "Braunkack" 😉

Doch nun zu etwas völlig anderem (auch wieder aus einem Film - Wer erinnert sich an Monty Python?):

LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 299/17
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...
http://...sprechung.niedersachsen.de/.../bsndprod.psml?...

LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 331/17
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...
http://...sprechung.niedersachsen.de/.../bsndprod.psml?...

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