Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Es hat schon etwas irgendwie mantrahaft Beschwörendes, wie hier teilweise wieder und wieder und immer wieder persönliches Rechtsempfinden emotional als einzig richtig dargelegt wird. Ich will das auch gar nicht groß verurteilen. Aber Gerichte handeln und entscheiden materiell juristisch, manchmal auch falsch - jedenfalls niemals emotional.
Ich möchte damit ausdrücken, dass Beschwörungsformeln - mögen sie auch noch so beharrlich und eindringlich wiederholt werden - am Ende doch nur Wunsch sein könnten und nicht unbedingt Wirklichkeit werden müssen ...
Ich wünsche jedem, der sich berufen fühlt, gegen VW in den ganz großen Kampf zu ziehen, alles Gute und ich wünsche ihm, dass er sich nicht als Don Quijote wieder findet, eines Tages ...
Ja, so ist das halt in einem Forum welches dazu dient persönliche Meinungen/Erfahrungen auszutauschen und darüber zu diskutieren.
Wohl dem, der jetzt ein paar tausend Euro mitnimmt, weiter ein funktionierendes Auto hat und sich um VW keine Gedanken mehr machen muss. Ich persönlich handhabe das so und spiele lieber mit meinen Kindern als mit VW.
Für mich ist kein Aufwand die Sache auszusitzen und den Anwalt machen zu lassen... Mit meinen Kindern kann ich trotzdem spielen.
Gruß JM
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Zitat:
@Peppi2020 schrieb am 21. April 2020 um 19:06:19 Uhr:
@Bernddasbrot2008Reicht nicht mein fristgerecht übermittelter Widerruf bei LawButler, um dann bis 30.04.2020 das VW-Vergleichsangebot anzunehmen?
Ich bin mir nicht mehr sicher, aber musste nicht bei Antragstellung eine Frage beantwortet werden, ob man Ansprüche abgetreten hat oder eine Klage anderweitig eingereicht wurde? Diese Frage könntest Du dann ggf. nicht mit "Nein" beantworten. Dann wird VW eine Erklärung fordern. Vielleicht können andere noch etwas dazu sagen. Ich habe die Fragen nicht mehr im Kopf.
Doch wenn ich morgen fristgerecht widerrufen würde, könnte ich die Frage doch mit nein beantworten oder nicht? Selbst wenn ich die Bestätigung erst später erhalte, kann ich ja wahrheitsgemäß antworten, dass keine Klage eingereicht wird. Dann könnte ich den Vergleich annehmen und ggf am 5. MAI widerrufen und beim Prozessfinanzierer einen neuen Antrag stellen. Oder zu einfach gedacht?
Zitat:
@Peppi2020 schrieb am 21. April 2020 um 23:43:25 Uhr:
Doch wenn ich morgen fristgerecht widerrufen würde, könnte ich die Frage doch mit nein beantworten oder nicht? Selbst wenn ich die Bestätigung erst später erhalte, kann ich ja wahrheitsgemäß antworten, dass keine Klage eingereicht wird. Dann könnte ich den Vergleich annehmen und ggf am 5. MAI widerrufen und beim Prozessfinanzierer einen neuen Antrag stellen. Oder zu einfach gedacht?
Was machst du, wenn der Prozessfinanzierer nach deinem Widerruf am 5. Mai dich nicht mehr annimmt?
Ich hoffe das die anstehenden BGH-Entscheidungen so eindeutig sind das man auch ohne Prozessfinanzierer/RSV und ohne großes Risiko zu seinem guten Recht kommt. Die Hoffnung stirbt zuletzt ... 🙂
Zitat:
Ich habe noch keine Bestätigung per E-Mail erhalten habe mich recht früh registriert am ersten Tag.
Wenn ich mich einlogge steht "Ihr Vergleichsangebot wurde vorläufig angenommen".@Tiguan_MS
was stand in deiner E-Mail musstest du noch etwas zurück schicken oder unterzeichnen?
Und, hat sich was getan?
Zitat:
@judyclt schrieb am 21. April 2020 um 20:25:47 Uhr:
Wohl dem, der jetzt ein paar tausend Euro mitnimmt, weiter ein funktionierendes Auto hat:
😕😕😕
Bei mir ist das Vergleichsangebot auch noch im Status "vorläufig angenommen", und ich habe noch keine Bestätigungsmail bekommen.
Ist das bei noch mehreren so?
Bei der VW Hotline konnten Sie jedenfalls kein Problem für meinen Fall sehen, was eine Annahme verhindern könnte - alle Voraussetzungen erfüllt...
Bei mir wird es immer skurriler. Erst war meine FIN unberechtigterweise auf einer Negativliste, dann ging mein Zugang nicht mehr. Gestern eine Email morgens, dass die FIN wieder freigeschaltet worden sei und ich mich nach 24 Stunden einloggen könnte. Heute, exakt 26 Stunden später kommt die Meldung, dass die Anmeldeseite nun gesperrt sei wegen Ablauf der Widerrufsfrist und dass sich mein Fall in einer Schlichtung befände und und sich im Postprozess befinde. Was ein Schwachsinn ......