Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Ja, dieser mittlerweile geschlossene Thread hat eine sehr spezielle Note 😮 aber wahrscheinlich ist der hiesige Thread nicht geeignet, um das zu diskutieren. Zumal "lasst VW leben" schon lange zu ist. 😉

Zitat:

Aber wenn ich mir das absurde Possenspiel mit den SW-Updates vom C220 anschaue, welche zu erhöhten NOx-Emissionen geführt haben, geht mir der Glaube an die Seriosität gewisser Behörden und Institutionen abhanden.

Die bei Daimler sind halt lernfähig: Bei VW geht oft 30-40 tkm nach dem Downdate das Theater los.
Da haben die beim Daimler bestimmt wieder auf anständige Verbrennung mit wenig Russ umprogrammiert.

Gruss
Lutz

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 22. Januar 2020 um 18:20:42 Uhr:



Zitat:

Aber wenn ich mir das absurde Possenspiel mit den SW-Updates vom C220 anschaue, welche zu erhöhten NOx-Emissionen geführt haben, geht mir der Glaube an die Seriosität gewisser Behörden und Institutionen abhanden.

Die bei Daimler sind halt lernfähig: Bei VW geht oft 30-40 tkm nach dem Downdate das Theater los.
Da haben die beim Daimler bestimmt wieder auf anständige Verbrennung mit wenig Russ umprogrammiert.

Gruss
Lutz

Im Endeffekt liegt der Hund da begraben, dass die Thematik nur mit Hardwarenachrüstungen zu lösen ist. Die Technik ist bekanntlich vorhanden, aber es mangelt am politischen Willen.

Das KBA hat jüngst einen Bericht zur Wirksamkeit der Softwareupdates veröffentlicht, u.a. auch der diversen EA189-Cluster ...
https://www.kba.de/.../bericht_Wirksamtkeit_SW_Updates.pdf

Gewiss nicht uninteressant für Sachvorträge ... 😉

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Zitat:

@Flaherty schrieb am 23. Januar 2020 um 08:25:26 Uhr:


Das KBA hat jüngst einen Bericht zur Wirksamkeit der Softwareupdates veröffentlicht, u.a. auch der diversen EA189-Cluster ...
https://www.kba.de/.../bericht_Wirksamtkeit_SW_Updates.pdf

Gewiss nicht uninteressant für Sachvorträge ... 😉

Na, wenn diese Reduzierungen stimmen sollten, dann wundert mich,

dass überhaupt noch neue Abgasnormen eingeführt wurden....

https://www.news38.de/.../...ttenwidrig-Diesel-Volkswagen-gericht.html

VW: Tausende Kunden wohl von Skandal betroffen – „Vorsätzlich und sittenwidrig“

24.01.2020, 06:58 UHR

Zitat:
VW geht in Berufung

VW bestreitet, dass eine illegale Einrichtung eingebaut wurde. Der Konzern hält die Software für legal und das Urteil für falsch. Laut VW sei es nicht von Interesse, ob das Fahrzeug auf der Straße die Grenzwerte einhalte oder nicht. Nur das Testergebnis sei relevant. „Nach der für das streitgegenständliche Fahrzeug geltenden Rechtslage existieren keine Emissionsgrenzwerte für den realen Straßenbetrieb.“

Laut Urteil muss VW dem Kläger den Kaufpreis ersetzen. Doch der Konzern hat Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren sollte bereits im November vergangenen Jahres stattfinden, sei aber „aus unbekannten Gründen“ verschoben worden, schreibt die „Tagesschau“.

Würde mich nicht wundern, wenn dabei jetzt wieder ein außergerichtlicher Vergleich mit Verschwiegenheitsklausel raus kommt...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 12:08:45 Uhr:


Würde mich nicht wundern, wenn dabei jetzt wieder ein außergerichtlicher Vergleich mit Verschwiegenheitsklausel raus kommt...

Warum sollte sich jemand, der doch offensichtlich die VW-Leute in Unruhe versetzt hat, schriftliche Vergleichsvereinbarungen
abschliessen oder aufdrängen lassen? Das würde ja einer Selbstaufgabe gleichkommen!

Gruß

Naja, VW wird dann ein entsprechend lukratives Angebot machen, was vermutlich über dem liegt, was man bei einem gerichtlichen Urteil erwarten darf, z.b. Rückkauf zum vollen Kaufpreis + eine Entschädigung.

Da sagt kaum einer nein, erspart es doch auch viel Zeit.

Das ist ja auch bisher die Taktik von VW gewesen, Grundsatzurteile mit allen Mitteln verhindern.

Zitat:

@Stancer schrieb am 27. Januar 2020 um 21:36:45 Uhr:


Naja, VW wird dann ein entsprechend lukratives Angebot machen, was vermutlich über dem liegt, was man bei einem gerichtlichen Urteil erwarten darf, z.b. Rückkauf zum vollen Kaufpreis + eine Entschädigung.

Da sagt kaum einer nein, erspart es doch auch viel Zeit.

Das ist ja auch bisher die Taktik von VW gewesen, Grundsatzurteile mit allen Mitteln verhindern.

Deswegen ist damit noch lange keine Vergleichsvereinbarung verbunden; wenn VW etwas will, dann nur zu Bedingungen dessen, von dem Entgegenkommen erwartet wird.
Ohne Entgegenkommen keine Einigung!

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 27. Januar 2020 um 22:58:30 Uhr:


(...)

Ohne Entgegenkommen keine Einigung!

„Wie Glykol in Wein“:

LG Mönchengladbach spricht im Abgasskandal Schadensersatz zu

"Die (...) Klägerin kann die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Vom Kaufpreis muss sie sich für die gefahrenen Kilometer zwar eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen, dafür sprach das LG Mönchengladbach ihr aber Deliktzinsen in Höhe von 4 Prozent ab Zahlung des Kaufpreises zu. „Durch den Anspruch auf Deliktzinsen wird der Abzug der Nutzungsentschädigung zum Teil wieder aufgefangen. Bisher urteilen die Gerichte in diesem Punkt unterschiedlich. Erfreulich ist, dass die Kammer hier entgegen ihrer bisherigen Rechtsprechung nun zu der Auffassung gekommen ist, dass der Anspruch auf Deliktzinsen ab Kaufpreiszahlung besteht. (...)

Die Abgasmanipulationen seien aus Gewinnstreben auch um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden durchgeführt worden. Dieses Verhalten sei sittenwidrig und lasse sich auch nicht verharmlosend als „Schummelei“, „Kavaliersdelikt“ oder „lässliche Sünde“ bezeichnen. Das Verhalten sei „ebenso verwerflich wie in der Vergangenheit die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne“, fand das Landgericht Mönchengladbach deutliche Worte. (...)"

Stichwort Deliktzinsen: Die werden bei dem einen oder anderen Deal gerne mal vergessen. Obacht geben! Finde es auch bemerkenswert, dass das betreffende LG seine Rechtsprechung zu ändern scheint.

Und der EuGH wird sich wohl auch demnächst mit der Sache befassen ... https://www.motor-talk.de/.../...ge-ueber-den-diesel-t6526332.html?...

Zitat:

@Flaherty schrieb am 28. Januar 2020 um 13:40:52 Uhr:


Und der EuGH wird sich wohl auch demnächst mit der Sache befassen ... https://www.motor-talk.de/.../...ge-ueber-den-diesel-t6526332.html?...

Zitat aus der Quelle:

"(...) Beim EuGH liegen Parallelverfahren gegen drei andere Hersteller. Diese seien wegen der Ähnlichkeit zum VW-Prozess „vorerst ausgesetzt“ worden, so der EuGH. Öffentlich zugängliche Informationen dazu existieren nicht. Während das VW-Verfahren in der Gerichtsdatenbank einsehbar ist, finden sich zu den anderen Fällen keinerlei Dokumente. (...)"

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