Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Dabei benennt der Hersteller die für das streitgegenständliche Fahrzeug geltende Rechtslage noch nicht einmal. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😁
Auf waz.de legt ein Duisburger Richter eine neue Verjährung für VW-Klagen fest.
21.01.2020 - 18:59 Uhr
"Auf Handelsblatt" feilschen die Verbraucherschützer und VW bereits um die Entschädigung für rund 400.000 Kunden. Einige Tausend Euro durchschnittlich sind durchaus realistisch, darauf deuten zahlreiche Individualurteile und -vergleiche hin. In Summe kommt auf VW wohl eine neue Milliardenbelastung zu.
21.01.2020 - 15:08 Uhr
schaut euch mal die heutige Frontal 21 Sendung an ,so ab 7:38 min
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Zitat:
@transarena schrieb am 21. Januar 2020 um 15:22:32 Uhr:
[Man muss nicht alles wiederholen, was auf der vorherigen Seite schon geschrieben wurde.
Inhalt von MOTOR-TALK entfernt]
Entschuldigung.
Bin auf Sal-Rai. Schleppendes Internet.
Kann nicht jede Seite lesen.
War das hier schon drin?
https://www.tagesschau.de/.../volvo-diesel-101.html
Wenn ja, einfach löschen.
Zitat:
@transarena schrieb am 22. Januar 2020 um 10:52:43 Uhr:
https://www.tagesschau.de/.../volvo-diesel-101.html
Aus diesem Artikel:
In Kürze will EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston ihr Gutachten vorgelegen, mit dem sie unter anderem die Frage klären will, wann eine solche Temperatursteuerung zulässig ist, und wie der Begriff Abschalteinrichtung auszulegen ist. Das war eigentlich bereits für morgen geplant, der EuGH hat den Termin kurzfristig verschoben. Die Autoindustrie kann also nochmal durchatmen.
Ich möchte meinen Glauben in die Unabhängigkeit des EuGH nicht verlieren und hoffe daher, dass da nicht gerade "das ganz große Spiel" gespielt wird. Dem EuGH will ich damit gar nichts unterstellen - die Autoindustrie wird aber bestimmt alle Register ziehen um die Klärung dieser Frage in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Beste Grüße vom Sven
Schon lange vor Bekanntwerden der Betrügereien ist die EU-Kommission erwiesenermaßen Hinweisen auf die Abschalteinrichtungen nicht nachgegangen.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 22. Januar 2020 um 13:43:14 Uhr:
Kommission und EuGH liegen aber weit auseinander ... zum Glück ... 😉
Hoffen wir mal das Beste ... 😉
Aber wenn ich mir das absurde Possenspiel mit den SW-Updates vom C220 anschaue, welche zu erhöhten NOx-Emissionen geführt haben, geht mir der Glaube an die Seriosität gewisser Behörden und Institutionen abhanden.
Zitat:
@mo_s_kNo schrieb am 22. Januar 2020 um 13:20:48 Uhr:
Zitat:
@transarena schrieb am 22. Januar 2020 um 10:52:43 Uhr:
https://www.tagesschau.de/.../volvo-diesel-101.htmlAus diesem Artikel:
In Kürze will EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston ihr Gutachten vorgelegen, mit dem sie unter anderem die Frage klären will, wann eine solche Temperatursteuerung zulässig ist, und wie der Begriff Abschalteinrichtung auszulegen ist. Das war eigentlich bereits für morgen geplant, der EuGH hat den Termin kurzfristig verschoben. Die Autoindustrie kann also nochmal durchatmen.Ich möchte meinen Glauben in die Unabhängigkeit des EuGH nicht verlieren und hoffe daher, dass da nicht gerade "das ganz große Spiel" gespielt wird. Dem EuGH will ich damit gar nichts unterstellen - die Autoindustrie wird aber bestimmt alle Register ziehen um die Klärung dieser Frage in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Beste Grüße vom Sven
Jaja, mittlerweile ist nix mehr auszuschließen. Großes Kino 🙂
Zitat:
@Steam24 schrieb am 22. Januar 2020 um 14:30:39 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 22. Januar 2020 um 13:43:14 Uhr:
Kommission und EuGH liegen aber weit auseinander ... zum Glück ... 😉Hoffen wir mal das Beste ... 😉
Aber wenn ich mir das absurde Possenspiel mit den SW-Updates vom C220 anschaue, welche zu erhöhten NOx-Emissionen geführt haben, geht mir der Glaube an die Seriosität gewisser Behörden und Institutionen abhanden.
KBA und BMVI ja, EU-Kommission auch, aber die europäischen Gerichte sind m.E. okay ...
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 21. Januar 2020 um 21:11:04 Uhr:
Auf waz.de legt ein Duisburger Richter eine neue Verjährung für VW-Klagen fest.21.01.2020 - 18:59 Uhr
Der Richter hat als Beginn der Verjährungsfrist den Tag des in der Lanz-Sendung abgegebenen "Geständnisses" des Diess, der im Tv den Betrug eingeräumt und zugegeben hat, festgesetzt.
Diese Vorgehensweise ist prozesstechnisch völlig korrekt, da neu bekannt werdende Erkenntnisse jederzeit in einem lfd. Verfahren Verwendung finden und einbezogen werden müssen.
Also würde die Verjährungsfrist allein aus diesem Grund bis 31.12.23 laufen. Dies unabhängig von der durch den Tatbestand des Betruges ausgelösten Verjährungsfrist von 10 Jahren.
Viel Erfolg
Zitat:
@Flaherty schrieb am 22. Januar 2020 um 14:35:43 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 22. Januar 2020 um 14:30:39 Uhr:
Hoffen wir mal das Beste ... 😉Aber wenn ich mir das absurde Possenspiel mit den SW-Updates vom C220 anschaue, welche zu erhöhten NOx-Emissionen geführt haben, geht mir der Glaube an die Seriosität gewisser Behörden und Institutionen abhanden.
KBA und BMVI ja, EU-Kommission auch, aber die europäischen Gerichte sind m.E. okay ...
Der erste Daumen ist von mir, weil ich hoffe, dass Du recht hast. Mein Glaube steht auf einem anderen Blatt ... 😉
Zitat:
@Steam24 schrieb am 22. Januar 2020 um 14:30:39 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 22. Januar 2020 um 13:43:14 Uhr:
Kommission und EuGH liegen aber weit auseinander ... zum Glück ... 😉Hoffen wir mal das Beste ... 😉
Aber wenn ich mir das absurde Possenspiel mit den SW-Updates vom C220 anschaue, welche zu erhöhten NOx-Emissionen geführt haben, geht mir der Glaube an die Seriosität gewisser Behörden und Institutionen abhanden.
Nicht nur Dir. Das Vertrauen ist nachhaltig beschädigt. Kann sich noch jemand an den berühmten Thread „Welcher Schaden ist Euch denn entstanden?“ erinnern? Da bezweifelten einige Zeitgenossen bis zuletzt das überhaupt irgend jemandem ein Schaden durch den Dieselskandal entstanden ist.