Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 29. September 2019 um 12:08:59 Uhr:
https://www.n-tv.de/.../...te-ist-wieder-Beschiss-article21300450.htmlSonntag, 29. September 2019
Chefankläger von VW im Interview "Auch das Update ist wieder Beschiss"
(...)
Zitat daraus:
"(...) Das deutsche Rechtssystem wurde extra reformiert, um diese Musterfeststellungsklage gegen VW zu ermöglichen. Empfinden Sie die Reform als gelungen?
Ich bin überhaupt nicht zufrieden mit der Reform. Aber wie die Verbraucherzentrale sagt: Es ist besser als nichts. Denn ohne dieses Gesetz hätten viele Verbraucher ohne die entsprechenden finanziellen Mittel überhaupt keine Möglichkeit, ihr Recht geltend zu machen. Und es ist auf jeden Fall ein Meilenstein auf dem Weg hin zu einer richtigen Sammelklage. Die wurde ja jetzt viele Jahre von der CDU/CSU verhindert. Aber viele Dinge sind in diesem Gesetz schlecht gelaufen, die deutlich besser hätten laufen können und sollen, wenn man es mit dem Verbraucherschutz ernst meint. Dieses Gesetz bringt mal wieder zum Ausdruck: In Deutschland heißt Verbraucherschutz nicht, den Verbraucher zu schützen, sondern die Industrie vor dem Verbraucher.
Was ist denn so schlecht gelaufen?
Man kann zum Beispiel nicht während des Verfahrens aussteigen. Als normaler Kläger kann man jederzeit raus, wenn man sich nicht gut vertreten fühlt. Das geht hier nicht, wer am 30. September angemeldet ist, dessen Anspruch ist ein für alle Mal in den Händen der Anwälte und des Verbandes. In diesem Fall natürlich in guten Händen, nämlich in unseren.
Aber es herrscht auch keine Waffengleichheit. Auf Konzernseite haben sie Heerscharen von Anwälten, die kosten dürfen, was sie wollen. Und auf der anderen Seite steht ein Verband, der sich am Markt einen Anwalt beschaffen muss. Bei unserem Verfahren ist das kein Problem, weil auf Grund der besonderen Stellung des Verfahrens auf beiden Seiten Vollprofis sitzen. Aber bei künftigen Musterklagen wird das vermutlich anders aussehen. Wir arbeiten jetzt für ein symbolisches Honorar von zusammen 8000 Euro. In den USA hingegen bekommen die Anwälte einer erfolgreichen Sammelklage eine Beteiligung entsprechend der Gewinnsumme, oft mehrere Millionen Euro.
Genau das wollte die Bundesregierung mit ihrem Gesetz ja verhindern, Stichwort Klageindustrie.
Natürlich ist das eine Art Industrie, die da entsteht. Aber ich wüsste nicht, warum das schlecht für die Verbraucher sein sollte. Das wirtschaftliche Interesse der Anwälte ist ein Stück weit das natürliche Regulativ des wirtschaftlichen Interesses der Industrie. In den USA verdienen die Anwälte nur etwas, wenn der Fall gewonnen wird - da überlegt man es sich zweimal, ob man so ein Ding anpackt. Natürlich hat das amerikanische System auch seine Schwächen. Aber zumindest sorgt es für Waffengleichheit. Und was man nicht vergessen darf: Auch wir in Deutschland haben eine Art Klageindustrie. Es gab zum Beispiel Prozesskostenfinanzierer, die Verbrauchern 100 Euro angeboten haben, wenn sie sich von der Musterklage abmelden und stattdessen mit ihnen individuell klagen. (...)"
Hier noch eine Info zu der Frage nach dem "warum":
Die MFK wurde unter anderem von einem Anwalt einer VW-Kanzlei ausgearbeitet, der demnächst Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichtes und damit fünfter Mann im Staat werden soll.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 23. September 2019 um 23:35:04 Uhr:
Das einzige, was ich für eine wirkliche Mogelpackung halte, ist Volkswagen und die Politik und die zuständigen Behörden!!Ein Alptraum, wie die deutschen Bürger, seit 2015 praktisch entmündigt werden. Wir brauchen endlich ein wegweisendes Urteil vom BGH und/oder EuGH. Damit diese Kasperei und "Aufkauferei" von diesem Betrugskonzern endlich ein Ende hat. Dem OLG Braunschweig würde damit dann auch endlich die "Fahrtrichtung" vorgegeben und anschließend würde auch die Musterfeststellungsklage zügig zum Erfolg führen.
Nein, das ist für mich keine Mogelpackung, sondern es ist eine Schande.
Insbesondere, wie sich VW seinen Kunden gegenüber verhält.
VW hat nur eines im Sinn: Profit Profit Profit
Mit allen Mitteln wird versucht, aus dieser Betrugssache mit dem geringstem Aufwand herauszukommen.
Aber die Zeit läuft gegen VW.
https://www.t-online.de/.../...rste-entscheidung-bereits-gefallen.html
Musterklagen für zulässig erklärt
Erste Entscheidung im Prozess gegen VW gefallen
30.09.2019, 12:15 Uhr | dpa
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Warum gibt es denn dann die Fahrzeugauslieferung in der Autostadt Wolfsburg?? 😉 Zack-Zack, am besten irgendein Urteil schon im November, beim nächsten Verhandlungstag und dann sofort ab zum BGH!! Meiner Meinung nach ist das OLG-Braunschweig nur eine weitere Kostenstelle der Volkswagen AG, neben dem KBA...
https://www.sueddeutsche.de/.../...ungsklage-musterverfahren-1.4621964
30. September 2019, 12:40 Uhr
VW-Musterklage - Dämpfer für die Kläger
Zitat:
"Die Menschen kaufen ihre Autos ja nicht direkt bei Volkswagen"
Dann aber gibt der Richter eine erste rechtliche Einschätzung - das ist üblich bei großen Prozessen, beide Seiten können dann abschätzen, wie ihre Chancen so stehen. Mit welchen Argumenten sie punkten können und mit welchen eher nicht.
Die Einschätzung, die Richter Neef abgibt, klingt nicht gut für die Klägerseite. Das Gericht tendiere dazu, keine vertraglichen Ansprüche zu sehen, wenn die Beklagte gar kein Vertragspartner der Klägerin war, sagt er. Übersetzt heißt das: Die Menschen kaufen ihre Autos ja nicht direkt bei Volkswagen, sondern in der Regel bei einem Händler. Die VW AG sei also gar kein Vertragspartner der Kunden, folglich könnten sich daraus auch keine Ansprüche ergeben.
Dennoch könne es natürlich gesetzliche Ansprüche geben. Zahlreiche Oberlandesgerichte hätten ja schon gegen Volkswagen geurteilt und Kunden Schadenersatz zugestanden, referiert Neef. Dennoch habe man Zweifel, ob man der Argumentation dieser Gerichte werde folgen können. In jedem Fall aber tendiere man dazu, die Nutzungsdauer der Fahrzeuge gegen einen möglichen Schadenersatzanspruch aufzurechnen. Und ob ein Schaden entstanden sei, das müsse man überhaupt erst mal feststellen. Ob da wirklich vermögensgefährende Umstände entstanden seien. Ob der Wertverlust der Autos nicht eher darin begründet sei, dass "zu einem deutlich späteren Zeitpunkt" öffentlich eine Diskussion über mögliche Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in Innenstädten aufgekommen sei?
Das aber, sagt der Richter, sei natürlich nur eine erste Einschätzung. "Wir wollten unsere Gedanken mit Ihnen teilen." Man werde über alles noch diskutieren. Dann Mittagspause. Vor allem die Klägerseite wird sie brauchen können.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 30. September 2019 um 12:58:29 Uhr:
Meiner Meinung nach ist das OLG-Braunschweig nur eine weitere Kostenstelle der Volkswagen AG, neben dem KBA...
So ist es.
Die Braunschweiger Gerichtsbarkeit ... uiuiuiuiui ... 🙄
Dass die Dieselmodelle millionenfach gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen haben, liegt eindeutig in der Verantwortung der Volkswagen AG.
Wie kann man das nur mit solchen formaljuristischen Floskeln bestreiten? Die Causalkette ist doch evident.
Edit:
Wie konnten wir noch vor kurzem lesen?
"In Deutschland heißt Verbraucherschutz nicht, den Verbraucher zu schützen, sondern die Industrie vor dem Verbraucher."
Aber so läuft es, wenn der Betrüger Juristen in die Gerichtsbarkeit einschleust. Und wenn der Staat Anteilseigner am Betrüger ist, seine Kontrollfunktion vernachlässigt und aufgrund der Dividende gar kein Interesse an einer Aufklärung hat. Derweil sitzen mehrere Vorstände selbst auf der Anklagebank und die Softwareupdates, oftmals als Teil der Aufarbeitung des Dieselgates gepriesen, stellen ihrerseits einen neuen Betrug dar.
Zitat:
@Steam24 schrieb am 30. September 2019 um 13:18:53 Uhr:
Die Braunschweiger Gerichtsbarkeit ... uiuiuiuiui ... 🙄Dass die Dieselmodelle millionenfach gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen haben, liegt eindeutig in der Verantwortung der Volkswagen AG.
Wie kann man das nur mit solchen formaljuristischen Floskeln bestreiten? Die Causalkette ist doch evident.
Glaubt denn hier echt jemand, das ein Gericht gegen seinen Arbeitgeber (Land Niedersachsen=Anteilseigner VW) vorgeht ?
Zitat:
@transarena schrieb am 30. September 2019 um 13:24:13 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 30. September 2019 um 13:18:53 Uhr:
Die Braunschweiger Gerichtsbarkeit ... uiuiuiuiui ... 🙄Dass die Dieselmodelle millionenfach gegen die Zulassungsvorschriften verstoßen haben, liegt eindeutig in der Verantwortung der Volkswagen AG.
Wie kann man das nur mit solchen formaljuristischen Floskeln bestreiten? Die Causalkette ist doch evident.
Glaubt denn hier echt jemand, das ein Gericht gegen seinen Arbeitgeber (Land Niedersachsen=Anteilseigner VW) vorgeht ?
Die Hoffnung stirbt zuletzt ... 😉
Irgend etwas wird bei dem Prozess schon herauskommen, aber es würde mich wundern, wenn die Gesamtfahrleistung der Fahrzeuge höher als 250k Kilometer angesetzt würde. Der Faktor Zeit spielt ohnehin dem Betrüger in die Hände. 🙄
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 30. September 2019 um 12:58:29 Uhr:
Warum gibt es denn dann die Fahrzeugauslieferung in der Autostadt Wolfsburg?? 😉 Zack-Zack, am besten irgendein Urteil schon im November, beim nächsten Verhandlungstag und dann sofort ab zum BGH!! Meiner Meinung nach ist das OLG-Braunschweig nur eine weitere Kostenstelle der Volkswagen AG, neben dem KBA...https://www.sueddeutsche.de/.../...ungsklage-musterverfahren-1.4621964
Kaum zu glauben ....
Wenn man die Aussagen des Richters liest, könnte man meinen, der Fall sei ganz frisch und nicht schon 4 Jahre alt
und nicht schon selbst beim OLG Braunschweig behandelt worden.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 29. September 2019 um 12:08:59 Uhr:
https://www.n-tv.de/.../...te-ist-wieder-Beschiss-article21300450.htmlSonntag, 29. September 2019
Chefankläger von VW im Interview "Auch das Update ist wieder Beschiss"
VW kommt mit der Hardware, wie sie in den betreffenden Fahrzeugen verbaut wurde, garnicht aus dem Schummel Modus heraus. Es ist einfach technisch unmöglich, mit dieser Hardware die geforderten Euro Normen, bei sonst gleichen Randbedingungen ( Haltbarkeit etc. ), zu erfüllen.
Nur mit Schummel Fenstern und dergleichen konnte sich VW vorerst retten.
Das war die Strategie von VW, aus dieser Situation erst einmal herauszukommen.
Das Problem ist aber, dass dies alles früher oder später aufgearbeitetet werden wird.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vw-diesel-klage-1.4621773
30. September 2019, 13:21 Uhr
Meinung am Mittag: Musterklage
VW hat seine Kunden nicht ernst genommen
Zitat:
Scheinheilig beruft sich der Konzern auf unterschiedliche gesetzliche Regelungen, weshalb man in den USA einen Betrug im strafrechtlichen Sinne einräumt, für Deutschland aber darauf beharrt, sich gesetzeskonform verhalten zu haben - alles nur eine Frage der Auslegung. Es ist armselig, wie sich ein deutsches Traditionsunternehmen hinter dem komplizierten deutschen Zulassungsrecht verschanzt. Auch im weiteren Verlauf hat VW alles getan, nur nicht seine Kunden ernst genommen. So hat man versucht, sie mit einem zweifelhaften Softwareupdate abzuspeisen, das Internet ist voll von Beschwerden verärgerter Autobesitzer.
Zitat:
@Multec schrieb am 30. September 2019 um 14:54:28 Uhr:
VW kommt mit der Hardware, wie sie in den betreffenden Fahrzeugen verbaut wurde, garnicht aus dem Schummel Modus heraus. Es ist einfach technisch unmöglich, mit dieser Hardware die geforderten Euro Normen, bei sonst gleichen Randbedingungen ( Haltbarkeit etc. ), zu erfüllen.
Nur mit Schummel Fenstern und derglichen konnte sich VW vorerst retten.
Das war die Strategie von VW, aus dieser Situation erst einmal herauszukommen.
Eben. Thermofenster 15 bis 33 Grad, Prüfzyklus bei 20 bis 30 Grad. Was für ein Zufall...
https://www.deutschlandfunk.de/...ert-vw-zu-vergleich.2932.de.html?...
Musterfeststellungsklage - 30. September 2019
Richter ermuntert VW zu Vergleich mit Klägern
Zitat:
Im Musterfeststellungsverfahren gegen den Volkswagen-Konzern hat das Oberlandesgericht Braunschweig erste Einschätzungen zum weiteren Verhandlungsverlauf abgegeben.
Der Vorwurf einer sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung von Diesel-Käufern werde dabei sehr ernsthaft in Betracht zu ziehen sein, erklärte der Vorsitzende Richter Neef. Dabei verwies er auf die bisherige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte. Zugleich brachte er einen Vergleich zwischen den Parteien ins Gespräch. Dieser sei sehr schwer, aber möglich.
Die Verbraucherzentralen haben sich zufrieden mit dem Start des Verfahrens gezeigt. Man sei durchaus positiv gestimmt, erklärt die zuständige Juristin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Fast 470.000 Käufer von Dieselfahrzeugen verschiedener Marken des VW-Konzerns haben sich der Klage angeschlossen. Sollte die Musterfeststellungsklage Erfolg haben, müssen die Geschädigten jedoch noch einzeln für ihren persönlichen Schadenersatz vor Gericht streiten.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 28. September 2019 um 17:16:11 Uhr:
https://www.noz.de/.../vw-ist-ein-vorsatz-taeterInterview zu Sammelklage gegen VW - 28.09.2019, 10:00 Uhr
"VW ist ein Vorsatz-Täter"Berlin. Der Regensburger Jura-Professor Michael Heese hat sich intensiv mit der Massenklage des Verbraucherschutz-Bundesverbandes (vzbv) gegen VW beschäftigt. Im Interview mit unserer Redaktion fordert der Jurist "mehr Mut" der Gerichte, um den "betrogenen" Käufern zu Schadensersatz zu verhelfen und Volkswagen zu bestrafen.
Das Schadensrecht untersage VW eine Verzögerungstaktik auf Kosten der Verbraucher, sagt Heese.
Zitat:
Halten Sie es für möglich, dass die Anträge des vzbv gleich zu Beginn komplett abgeschmettert werden?Derzeit ist zu erwarten, dass das Oberlandesgericht Braunschweig – wie schon in einem Einzelverfahren Anfang 2019 – in der Sache gegen die Käufer entscheiden wird. Deshalb wird man letztlich ohnehin nur vor dem Bundesgerichtshof weiterkommen. Der BGH dürfte wegen der dort anhängigen Revisionen aber wohl schon Anfang 2020 zur causa VW entscheiden. Bis dahin ist in Braunschweig noch nichts passiert. Wenn der BGH dann der herrschenden Ansicht folgt und VW verurteilt, wäre durchaus zu erwarten, dass sich das Oberlandesgericht Braunschweig dem BGH anschließt und seine bisher verfehlte Gegenansicht aufgibt.
Nur mal so, ganz unverfänglich gefragt: Wann tritt denn der Herr Harbarth seinen neuen Posten beim BGH an?