Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Für diesen simplen Zweck kann man auch "Spritmonitor" heranziehen. Mache ich schon seit vielen Jahren. Tankbelege eine Zeit lang aufbewahren und gut.

Stimmt, eine App hilft da ganz gut. Danke!

Hier eine Übersicht zum Thema RSV beim Abgas-Skandal:
https://www.test.de/.../

Und hier ein interessanter Artikel zur DUH:
http://www.faz.net/.../...hilfe-kaempft-fuer-fahrverbote-15117944.html

Auszug 1.Absatz des FAZ-Artikels (werden die Abgaswerte durch das Update verbessert?!):
Der Umwelthilfe ist es seit Jahrzehnten egal, was ihre Forderungen für Arbeitsplätze oder die Weiterentwicklung einer Technologie bedeuten; sie führt einen regelrechten Kreuzzug gegen den Diesel-Motor. Wenn VW die Abgaswerte seiner Diesel-Motoren mit einem Software-Update endlich verbessert, klagt der Verein gegen die KfZ-Zulassungsstellen, weil ihrer Auffassung nach die Typzulassung damit unzulässig wird.

Ja, das sticht ins Auge - autsch. Allerdings hätte sich ohne die DUH wohl weniger bewegt. Die schießen halt aus allen Rohren - und oft auch über das Ziel hinaus. Das erinnert mich an die Anfänge der "Grünen Bewegung". 😉

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Zitat:

Das erinnert mich an die Anfänge der "Grünen Bewegung". 😉

Und was ist aus denen geworden?
Wenn ich mir unseren Kretschmann ansehe denke ich immer, das ist ein Parteikollege von Dobrindt.

Ja, leider!

Diese "Firma" kannte ich gar nicht:
http://www.abgaszentrum.de/firmenprofil.html

Dort ist zu lesen:

Zitat:

Zielsetzung

Zweck der Gesellschaft ist die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abgasnachbehandlung von Personenkraftwagen mit Otto- und Dieselmotor.

Ist das die Keimzelle des Kartells?

Ja.

LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

- Auszug (köstlich):

Zitat:

Vorliegend war die Nachbesserung der Klägerin schon deshalb unzumutbar, weil sie die begründete Befürchtung hegen durfte, dass das beabsichtigte Software-Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde. Die zum Zeitpunkt des Rücktritts, auf den allein abzustellen ist (BGH, Urteil v. 15.06.2011 - VIII ZR 139/09), bestehenden Bedenken, dass die Beseitigung der Manipulations-Software negative Auswirkungen auf die übrigen Emissionswerte, den Kraftstoffverbrauch und die Motorleistung haben würde, haben sich bis heute zunehmend bestätigt. Derartige Befürchtungen wurden gerichtsbekannt auch von Fachleuten mehrfach öffentlich geäußert und beruhen auf der naheliegenden Überlegung, warum der Hersteller VW nicht schon bei der Entwicklung der Motoren zur Erstellung einer entsprechenden Software in der Lage gewesen sei bzw. warum VW nicht schon viel früher, nämlich schon weit vor Bekanntwerden des Abgasskandals, die Entwicklung der jetzt in Aussicht gestellten Software in Angriff genommen habe. Sie beruhen weiter auf dem bekannten Zielkonflikt zwischen günstigen Stickoxidwerten und günstigen Kohlendioxidwerten. Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Softwareupdate den NOx-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt (https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom v. 07.06.2017 mit Test). Ferner hat die Klägerin schlüssig die Befürchtung vorgetragen, dass die Motoren hierdurch eine deutlich eingeschränkte Laufleistung haben könnten. Soweit hiernach davon auszugehen ist, dass der Motor während der Verwendung der Abschalteinrichtung im Prüfmodus einem erhöhten Verschleiß unterliegt und einer höheren Schadensanfälligkeit ausgesetzt ist, reicht dieser berechtigte Mangelverdacht aus, um der Klägerin die Nachbesserung unzumutbar zu machen. Es genügt nämlich nicht, einen Mangel abzustellen, wenn dafür ein anderer Mangel entsteht (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 75. Aufl., § 440 Rdn. 7). Dass dies geschehen wird, muss die Klägerin nicht beweisen oder auch nur als sicher eintretend behaupten. Dies würde sie als Käuferin überfordern. Ihre Interessen sind vielmehr schon hinreichend beeinträchtigt, wenn sie aus Sicht eines verständigen Kunden konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die Möglichkeit anderer Mängel hat. Das ist für sog. Montagsautos anerkannt (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013 - VIII ZR 140/12 Rdn. 24) und beruht dort auf der Überlegung, dass ein Auto, das schon einige Mängel zeigte, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (aber nicht mit Sicherheit), weitere Mängel aufweisen wird. Ähnlich ist es vorliegend. Der Mangelverdacht ergibt sich aus plausiblen Überlegungen, die auf tatsächlichen Annahmen beruhen und die die Beklagte nicht hinreichend widerlegt hat.

OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2017 - 28 U 182/16:
https://dejure.org/2017,25975

Laut folgender Presse-Infos des OLG Hamm hat die Beklagte während des Berufungsverfahrens (Vorinstanz: LG Bochum, 11.08.2016 - 2 O 423/15, I-2 O 423/15) die Zahlungsansprüche des Klägers erfüllt (Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von ca. 26.220 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs).

OLG Hamm, Presse-Info vom 18.07.2017:
http://www.justiz.nrw.de/.../index.php

OLG Hamm, Presse-Info vom 20.07.2017:
http://www.justiz.nrw.de/.../index.php

Zwar hat das OLG in seinem Urteil offenbar die Feststellungsanträge des Klägers nach Erledigung abgewiesen, aber seine ursprüngliche Forderung konnte er ja wohl doch durchsetzen. Ob das im Rahmen eines Vergleichs stattfand, ist mir nicht klar, aber ich gehe davon aus, da er ja vor dem LG Bochum in erster Instanz zunächst unterlegen war. Auch bleibt mir unklar, weshalb es danach überhaupt noch diese Feststellungsanträge gab, statt dass der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde. Entweder hat es etwas mit Prozesstaktik zu tun, es gab Interesse der Anwälte an Gebühren, oder es wurde schlichtweg etwas übersehen? Als juristischer Laie will ich mich hierzu aber nicht weiter äußern/aus dem Fenster lehnen.

Mal lesen..........Zwei drittel haben Probleme mit dem Update.

http://m.aktiencheck.de/.../...t_massiven_Problemen_Aktiennews-8029319

Sehr interessant, aber ich denke, dass der Brief den Präses des KBA nicht im geringsten kratzt! (Er darf nicht verbraucherfreundlich reagieren, nach Weisung durch die sein Gehalt zahlenden Regierung.)

"Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)" - da passt auch folgendes Video zum Thema mit einem Hinweis auf 2 Möglichkeiten, sich per Eilantrag gegen die angekündigte Stilllegung zu wehren:
http://www.focus.de/.../...-muessen-sie-sofort-handeln_id_7402341.html

Ob man für einen solchen Eilantrag einen Anwalt benötigt oder das auch sicher und korrekt in Eigenregie machen darf, weiß ich nicht. Nur so viel: Vor Landgerichten und höheren Instanzen besteht m.E. Anwaltspflicht. Und das Landgericht ist ab einem Streitwert (oder Gegenstandswert?) von 5.000€ zuständig. Wie hoch dieser bei einem Eilantrag in dieser Sache ist, weiß ich auch nicht, aber das kann ja jeder Interessierte einmal für sich näher eruieren.

Da inzwischen ein Eilantrag eines Amarok-Besitzers gegen die Übermittlung seiner Daten vom KBA an die für ihn zuständige lokale Zulassungsstelle beim VG Freiburg eingegangen ist, dürfte mit einer baldigen Publizierung der Entscheidung zu rechnen sein:

http://vgfreiburg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Pressemitteilungen

http://www.vd-bw-neu.de/.../hitlist.jsf?...*

Ich habe gerade persönlich mit dem TÜV-Prüfer, der täglich bei uns in der Werkstatt ist, gesprochen.
Der TÜV Nord hat NOCH keinerlei offizielle Anweisungen, eine Plakette zu verweigern. Bei keinem Konzernfahrzeug und auch über den 28.08. hinaus nicht.
Stehe mit ihm im Kontakt und wenn es dort Neuigkeiten gibt, gebe ich es hier weiter.

Es ist passiert:
Deutsche Umwelthilfe gewinnt Prozess um Fahrverbot in Stuttgart

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 28. Juli 2017 um 11:09:10 Uhr:


Es ist passiert:
Deutsche Umwelthilfe gewinnt Prozess um Fahrverbot in Stuttgart

Leider steht da auch....
"Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich."

Das werden die Lobyisten der Autobetrüger zu nutzen wissen.

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