Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Offenbar erstes rechtskräftiges Urteil auf Nacherfüllung durch Neulieferung!
https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...
Vorsicht, keine BGH Entscheidung, da der Händler das Rechtsmittel vor Entscheidung zurück genommen hatte!
Aber offenbar rechtskräftig.
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Zitat:
@Micha112233 schrieb am 18. September 2018 um 09:07:47 Uhr:
Vorsicht, keine BGH Entscheidung, da der Händler das Rechtsmittel vor Entscheidung zurück genommen hatte!
... vermutlich auf Ansage von VW um eine BGH-ENTSCHEIDUNG zu vermeiden. aber immerhin rechtskräftig.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 18. September 2018 um 09:17:51 Uhr:
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 18. September 2018 um 09:07:47 Uhr:
Vorsicht, keine BGH Entscheidung, da der Händler das Rechtsmittel vor Entscheidung zurück genommen hatte!... vermutlich auf Ansage von VW um eine BGH-ENTSCHEIDUNG zu vermeiden. aber immerhin rechtskräftig.
Zitat: aus Sammelthread Seite 925 von heute
@touranfaq schrieb am 18. September 2018 um 08:45:54 Uhr:
Die Sache ist insofern schade, dass der Verkäufer am Ende einen Rückzieher gemacht hat. Trotzdem gibt es jetzt eine rechtskräftige LG-Entscheidung auf Neulieferung, das ist schon sensationell weil keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss.
___________________________________________
@udoh_2 schrieb am 18. SEPTEMBER
Nicht ganz richtig; es handelt sich um eine OLG - Entscheidung mit der die Berufung des Händlers verworfen wurde und die nun rechtskräftig ist, da die Beschwerde beim BGH zurückgezogen wurde.
Die Konsequenz, das OLG hat die Entscheidung des LG bestätigt.
Damit besteht eine OLG-Entscheidung.
Wir nähern uns offensichtlich unaufhaltsam einer höchstrichterlichen Entscheidung.
Wer hat uns das ermöglicht? Wir selbst und die Deppen von VW. Wenn diese nicht so gierig wären, konnte die ganze Geschichte schon erledigt sein
Ärgerlich ist nur, dass wir Steuerzahler einen grossen Teil der überflüssigen Kosten mitbezahlen, da die Verfahrens- und Anwaltskosten von VW garantiert von dem zu versteuernden Gewinn abgezogen werden.
Vermutlich ebenso die "Strafzahlung" von 1 Mrd. €
Womit einmal mehr bewiesen ist:
wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
Nicht einknicken, weitermachen!
Passt hier auch gut herein
Danke, das sehe ich auch so ! 🙂
.
3. Verhandlungstag im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 17. September 2018
...
http://...unschweig.niedersachsen.de/.../...t-braunschweig-168875.html
VW Musterfeststellungsklage Pressekonferenz VZBV und ADAC
Am 18.09.2018 veröffentlicht
https://www.youtube.com/watch?v=37t-0sojvLY
Das Pressekonferenz ist durchaus informativ!
Weitere Infos dort (Plural):
https://www.musterfeststellungsklagen.de
.
Nicht verwechseln mit (Singular):
www.musterfeststellungsklage.de
(ein Trittbrettfahrer?)
Zitat:
- Der vzbv reicht in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein.
- Verbraucher können sich kurz danach kostenlos in ein Register des Bundesamtes für Justiz eintragen.
- Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.
Nach meinem laienhaften Verständnis verjähren die Ansprüche gegen VW Ende 2018. Wenn das korrekt ist, bleiben denjenigen, die teilnehmen wollen, nur wenige Wochen, um sich dort anzumelden. Korrekt?
Gibt's irgendwelche Nachteile, sich dort zu registrieren und sich zu beteiligen?
Und hier noch der Link zum Bundesanzeiger, wo diverse Klageregister aufzufinden sind:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 18. September 2018 um 15:46:15 Uhr:
Zitat:
- Der vzbv reicht in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein.
- Verbraucher können sich kurz danach kostenlos in ein Register des Bundesamtes für Justiz eintragen.
- Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.
Nach meinem laienhaften Verständnis verjähren die Ansprüche gegen VW Ende 2018. Wenn das korrekt ist, bleiben denjenigen, die teilnehmen wollen, nur wenige Wochen, um sich dort anzumelden. Korrekt?
Gibt's irgendwelche Nachteile, sich dort zu registrieren und sich zu beteiligen?
Zur Zeit sehe ich persönlich, keine. Wer, aus welchen Gründen auch immer, bis jetzt keine Klage gegen VW für sein EA189 Betrugsfahrzeug eingereicht hat, kann nun, ohne Kostenrisiko den ersten Schritt wagen. Egal, ob das Fahrzeug noch im Besitz ist, oder schon veräußert wurde.
Man weiß ja nicht, welche Dimensionen das Klageregister annimmt. Aber falls es einige 10000de von Kläger gibt, die sich eintragen und es kommt zu einem Vergleich, haben eben diese, ihre Entschädigung schon in der Tasche. Wenn im Schnitt, der Neupreis für ein VW-Produkt bei 30000 € liegt und die Parteien einigen sich auf 15% Entschädigung vom Neupreis, wäre das doch legitim.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 18. September 2018 um 16:31:44 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 18. September 2018 um 15:46:15 Uhr:
Zitat:
- Der vzbv reicht in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein.
- Verbraucher können sich kurz danach kostenlos in ein Register des Bundesamtes für Justiz eintragen.
- Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.
Nach meinem laienhaften Verständnis verjähren die Ansprüche gegen VW Ende 2018. Wenn das korrekt ist, bleiben denjenigen, die teilnehmen wollen, nur wenige Wochen, um sich dort anzumelden. Korrekt?
Gibt's irgendwelche Nachteile, sich dort zu registrieren und sich zu beteiligen?
Zur Zeit sehe ich persönlich, keine. Wer, aus welchen Gründen auch immer, bis jetzt keine Klage gegen VW für sein EA189 Betrugsfahrzeug eingereicht hat, kann nun, ohne Kostenrisiko den ersten Schritt wagen. Egal, ob das Fahrzeug noch im Besitz ist, oder schon veräußert wurde.Man weiß ja nicht, welche Dimensionen das Klageregister annimmt. Aber falls es einige 10000de von Kläger gibt, die sich eintragen und es kommt zu einem Vergleich, haben eben diese, ihre Entschädigung schon in der Tasche. Wenn im Schnitt, der Neupreis für ein VW-Produkt bei 30000 € liegt und die Parteien einigen sich auf 15% Entschädigung vom Neupreis, wäre das doch legitim.
Zunächst ist der Weg entscheidend, der zum Ziel führen soll.
Ganz so einfach wird das wohl nicht. Es muss die Musterfestste?lungsklage erst einmal positiv für die "Kläger" ausgehen.
Erst dann kann jeder Kläger allein gegenüber VW seine Ansprüche einklagen, wenn er denn in der Klägerliste aufgeführt ist.
Das wird dann mit Sicherheit nicht ruck zuck gehen., sondern wird mit Sicherheit der Verschleppungstaktik von VW unterliegen.
Bin gespannt wieviel Geschädigte sich eintragen.
Auf jeden Fall allen Betroffenen viel Glück und ein ungebrochenes Durchhaltevermögen.
Allem noch ein paar schöne Sonnentage
Was passiert in Bezug auf die Verjährung, wenn die Musterfestellungsklage abgewiesen wird?
Sind dann sofort alle Ansprüche gegen VW verjährt oder wird es dann noch eine Anschluss-Frist geben, innerhalb derer Klagewillige es dann doch noch auf eigene Faust versuchen können, wenn diese zuvor an der Musterfestellungsklage teilgenommen haben?
Eine Beteiligung ist für die Verbraucher kostenlos, ihnen droht kein Prozesskostenrisiko und sie wirkt verjährungshemmend.
Es stellt sich also eher die Frage: warum sollte man sich nicht anschließen? Man trägt sich ein und wartet ab, wie es verläuft. Bei negativem Ausgang passiert nichts, bei positiver Entscheidung kann man immer noch entscheiden, ob man individuell klagt oder nicht.
Ich fragte aber explizit, damit klar ist, ob man sich damit sicher fühlen kann oder eine Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die Musterfeststellungsklage abgewiesen wird und dann - wegen Verjährung (tritt die dann sofort ein?) - eine eigene Klage eben nicht mehr möglich und der Zug komplett abgefahren ist.
Wenn das jedem Klagewilligen von vorne herein klar ist, kann er sich besser entscheiden. Oder?