Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Hier mal ein paar ganz frische Eindrücke, wie die mündliche Verhandlung ablaufen kann:
Ich hatte heute eine mündliche Verhandlung (Klage gegen Händler auf Rückerstattung des Kaufpreises). Neben dem Anwalt des Händlers war noch ein zweiter Anwalt einer großen Kanzlei auf seiten des Beklagten (wohl von VW abgeordnet).
Den Termin kann man nicht wirklich mündliche Verhandlung nennen, die ganze Sache hat 20 (!) Minuten gedauert. Angeboten wurde mir, einen Wagen zu günstigen Konditionen (what ever that means) zu kaufen und den alten in Zahlung zu geben (wobei den Wert des alten Wagens der Händler nach Begutachtung festlegen wollte).
Das Angebot habe ich abgelehnt. Dann war es auch schon rum, Anträge stellen, der Richter hat das ganze Prozedere ziemlich fließbandmäßig abgearbeitet, keinerlei Diskussion zu den tatsächlichen/rechtlichen Punkte (steht laut Richter ja alles in Schriftsätzen). Bei allem Verständnis dafür, dass die Richter in Sachen Abgasbetrug viele gleiche/ähnliche Fälle auf dem Tisch haben, fühlt man sich als Kläger nicht wirklich ernst genommen. Verkündungstermin in einigen Wochen....
Zitat:
@Konrad1234 schrieb am 17. September 2018 um 12:20:31 Uhr:
Hier mal ein paar ganz frische Eindrücke, wie die mündliche Verhandlung ablaufen kann:Ich hatte heute eine mündliche Verhandlung (Klage gegen Händler auf Rückerstattung des Kaufpreises). Neben dem Anwalt des Händlers war noch ein zweiter Anwalt einer großen Kanzlei auf seiten des Beklagten (wohl von VW abgeordnet).
Den Termin kann man nicht wirklich mündliche Verhandlung nennen, die ganze Sache hat 20 (!) Minuten gedauert. Angeboten wurde mir, einen Wagen zu günstigen Konditionen (what ever that means) zu kaufen und den alten in Zahlung zu geben (wobei den Wert des alten Wagens der Händler nach Begutachtung festlegen wollte).
Das Angebot habe ich abgelehnt. Dann war es auch schon rum, Anträge stellen, der Richter hat das ganze Prozedere ziemlich fließbandmäßig abgearbeitet, keinerlei Diskussion zu den tatsächlichen/rechtlichen Punkte (steht laut Richter ja alles in Schriftsätzen). Bei allem Verständnis dafür, dass die Richter in Sachen Abgasbetrug viele gleiche/ähnliche Fälle auf dem Tisch haben, fühlt man sich als Kläger nicht wirklich ernst genommen. Verkündungstermin in einigen Wochen....
Wow das sind ja richtig konkrete Angebote... Wer geht den bitte auch auf solche Glücksradangebote ein... xD
Solche Angebote kann man bereits selbst erreichen, ohne Anwalt, aber wer will das schon?
Man kann aber seinen Anwalt bitten, dem Gericht und der Gegenseite gleich mitteilen, dass z.B. nur die Rückabwicklung für den Kläger in Betracht komme. Evtl. vermeidet das Vergeudung von Zeit?
Zitat:
@s4ty schrieb am 17. September 2018 um 12:32:53 Uhr:
Zitat:
@Konrad1234 schrieb am 17. September 2018 um 12:20:31 Uhr:
Hier mal ein paar ganz frische Eindrücke, wie die mündliche Verhandlung ablaufen kann:Ich hatte heute eine mündliche Verhandlung (Klage gegen Händler auf Rückerstattung des Kaufpreises). Neben dem Anwalt des Händlers war noch ein zweiter Anwalt einer großen Kanzlei auf seiten des Beklagten (wohl von VW abgeordnet).
Den Termin kann man nicht wirklich mündliche Verhandlung nennen, die ganze Sache hat 20 (!) Minuten gedauert. Angeboten wurde mir, einen Wagen zu günstigen Konditionen (what ever that means) zu kaufen und den alten in Zahlung zu geben (wobei den Wert des alten Wagens der Händler nach Begutachtung festlegen wollte).
Das Angebot habe ich abgelehnt. Dann war es auch schon rum, Anträge stellen, der Richter hat das ganze Prozedere ziemlich fließbandmäßig abgearbeitet, keinerlei Diskussion zu den tatsächlichen/rechtlichen Punkte (steht laut Richter ja alles in Schriftsätzen). Bei allem Verständnis dafür, dass die Richter in Sachen Abgasbetrug viele gleiche/ähnliche Fälle auf dem Tisch haben, fühlt man sich als Kläger nicht wirklich ernst genommen. Verkündungstermin in einigen Wochen....
Wow das sind ja richtig konkrete Angebote... Wer geht den bitte auch auf solche Glücksradangebote ein... xD
Niemand, der klar denken kann, geht auf diese Angebote ein, die lediglich der Verzögerung des Verfahrens dienen. Weitermachen bis es konkreter wird!
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Die Bewertung des Fahrzeugs durch TÜV, DEKRA o.ä. öffnet Tür und Tor für völlig ungewisse Abwertungen. Das Ganze wird für den Kläger damit wirtschaftlich u.U. zum Verlust.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 17. September 2018 um 13:00:58 Uhr:
Solche Angebote kann man bereits selbst erreichen, ohne Anwalt, aber wer will das schon?Man kann aber seinen Anwalt bitten, dem Gericht und der Gegenseite gleich mitteilen, dass z.B. nur die Rückabwicklung für den Kläger in Betracht komme. Evtl. vermeidet das Vergeudung von Zeit?
Man kann aber auch seinen Anwalt darauf hinweisen, dass die Gegenseite das Verfahren mit der Absicht verschleppt um dem Kläger zu schaden und bei dieser Gelegenheit sowohl den Richter der ja den Vorgang auch vom Tisch haben will, "weich zu klopfen"! Wenn diese Vorgehensweise auch aus dem Schriftwechsel zu erkennen ist, umso besser.
Meine Frage würde dazu noch lauten ob einer der Anwälte zum Abschluss einer Vereinbarung überhaupt berechtigt ist. Dann kann sich die Anwaltschaft nicht darauf zurückziehen, dass die Vereinbarung erst noch besprochen werden muss. Tut er dies trotzdem, hat dies nichts mehr mit einer Bevollmächtigung auch zum Abschluss der Angelegenheit zu tun. Dann notfalls den Termin mit Einwilligung des Richters ablehnen und ein Versäumnisurteil vorschlagen.
Das wäre meine Strategie, zusätzlich zu einigen anderen Nettigkeiten.
Gruss
Die Unterbevollmächtigten sind m.W. nicht berechtigt, Vereinbarungen abzuschließen. Sie "vermitteln" das lediglich ...
Zitat:
@Flaherty schrieb am 17. September 2018 um 13:24:39 Uhr:
Die Unterbevollmächtigten sind m.W. nicht berechtigt, Vereinbarungen abzuschließen. Sie "vermitteln" das lediglich ...
Soweit mir bekannt steht in der Terminsladung ausdrücklich, dass Vertreter berechtigt sein müssen Vergleiche abzuschliessen. siehe (§ 141 (3) ZPO)
Wenn das nicht der Fall ist, fehlt meines Erachtens die erforderliche Vollmacht um den Prozess/Klage durchführen zu könnnen und kann ein Versäumnisurteil nach sich ziehen. Auch dürfte ein Unterbevollmächtigter ebensowenig ohne die cpl. Bevollmächtigung in den Prozess eingreifen.
Gruss
Die Kläger, welche bei sehr großen Kanzleien sind, sollten dort nachfragen, ob der Anwalt, welcher nachher vor Gericht für sie sein wird, über die vollständige Vollmacht verfügt. 😉
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 17. September 2018 um 13:53:11 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 17. September 2018 um 13:24:39 Uhr:
Die Unterbevollmächtigten sind m.W. nicht berechtigt, Vereinbarungen abzuschließen. Sie "vermitteln" das lediglich ...Soweit mir bekannt steht in der Terminsladung ausdrücklich, dass Vertreter berechtigt sein müssen Vergleiche abzuschliessen. siehe (§ 141 (3) ZPO)
Wenn das nicht der Fall ist, fehlt meines Erachtens die erforderliche Vollmacht um den Prozess/Klage durchführen zu könnnen und kann ein Versäumnisurteil nach sich ziehen. Auch dürfte ein Unterbevollmächtigter ebensowenig ohne die cpl. Bevollmächtigung in den Prozess eingreifen.Gruss
Ich meinte die Unterbevollmächtigten der Beklagtenseite. Die haben ihre Vorgaben und verweisen, wenn es konkret werden soll in der Verhandlung, auf die hauptbevollmächtigte Beklagten-Kanzlei. Ist so.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 17. September 2018 um 14:08:53 Uhr:
Die Kläger, welche bei sehr großen Kanzleien sind, sollten dort nachfragen, ob der Anwalt, welcher nachher vor Gericht für sie sein wird, über die vollständige Vollmacht verfügt. 😉
Die Klagevollmacht, die theoretisch jeder unterzeichnet hat, sollte diese Informationen beinhalten.
Eher ist es wichtig für evtl. Regressansprüche die aus Fehlern des Anwaltes herrühren können, die Berufshaftpflichtversicherung des Anwaltes und die Vers.-Schein-Nr. dazu zu kennen.
Das würde im Falle eines Falles die Abwicklung deutlich beschleunigen.
Gruss
Aber welcher Mandant fragt seinen gerade erst beauftragten Anwalt nach dessen Berufshaftpflicht-Versicherung? Das ist m.E. realitätsfern. 😉
Die Aufmerksamkeit hier sollte vor allem VW und seinen Gehilfen gelten. 😉
Zitat:
@Flaherty schrieb am 17. September 2018 um 14:24:11 Uhr:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 17. September 2018 um 13:53:11 Uhr:
Soweit mir bekannt steht in der Terminsladung ausdrücklich, dass Vertreter berechtigt sein müssen Vergleiche abzuschliessen. siehe (§ 141 (3) ZPO)
Wenn das nicht der Fall ist, fehlt meines Erachtens die erforderliche Vollmacht um den Prozess/Klage durchführen zu könnnen und kann ein Versäumnisurteil nach sich ziehen. Auch dürfte ein Unterbevollmächtigter ebensowenig ohne die cpl. Bevollmächtigung in den Prozess eingreifen.Gruss
Ich meinte die Unterbevollmächtigten der Beklagtenseite. Die haben ihre Vorgaben und verweisen, wenn es konkret werden soll in der Verhandlung, auf die hauptbevollmächtigte Beklagten-Kanzlei. Ist so.
Meines Wissens ist der Unterbevollmächtigte lediglich als Aufpasser für den Hauptbevollmächtigten anwesend um Eigenmächtigkeiten zu verhindern und das Verzögerungsspiel zu betreiben. Genau hier muss die rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise benannt werden.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 17. September 2018 um 14:42:52 Uhr:
Aber welcher Mandant fragt seinen gerade erst beauftragten Anwalt nach dessen Berufshaftpflicht-Versicherung? Das ist m.E. realitätsfern. 😉Die Aufmerksamkeit hier sollte vor allem VW und seinen Gehilfen gelten. 😉
Nur weil es vielleicht ungewöjnlich ist, ist es dennoch sehr dicht an der Realität.
Es geht hier um das ureigenste Interesse der Klagenden.
Das "Vorgehen" von VW ist mit allen damit verbundenen Betrügereien, Unwahrheiten und Verdrehungen immer wieder deutlich zu machen, damit nicht über Nebenkriegsschauplätze die eigentliche Tat aus dem Focus gerät!
Dies gilt insbesondere gegenüber dem Gericht.
17.09.2018
Am dritten Tag flogen die Fetzen im VW-Prozess
http://m.manager-magazin.de/.../...ovember-unterbrochen-a-1228577.html
Zitat:
Richter Christian Jäde hat nun die mündliche Verhandlung bis Ende November unterbrochen.
Wozu dann die ganzen Termine im Oktober?