Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 15. September 2018 um 14:12:02 Uhr:
...Und wie kommt man eigentlich darauf das das Update den ursprünglichen Mangel nicht behebt? Der Mangel ist die Abschaltvorrichtung, bzw das Umschalten zwischen zwei Softwareversionen. Diese Umschaltlösung muss VW entfernen und das machen Sie per Update. Wenn der beanstandete Softwarebestandteil entfernt ist hat VW den Mangel beseitigt.
...
und ohne Abschaltvorrichtung hätten die Motoren die Euro5 Typgenehmigung erhalten?
Dann gab es die Abschaltvorrichtung also nur, damit eine andere EG Verordnung eingehalten wird. Abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten.
Zitat:
@morpheus82 schrieb am 16. September 2018 um 09:15:22 Uhr:
Zitat:
...
und ohne Abschaltvorrichtung hätten die Motoren die Euro5 Typgenehmigung erhalten?
Dann gab es die Abschaltvorrichtung also nur, damit eine andere EG Verordnung eingehalten wird. Abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten.
Bitte um Quellenangabe für "Abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten."
Besten Dank hierfür und noch schönen Sonntag
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 16. September 2018 um 10:10:37 Uhr:
Zitat:
@morpheus82 schrieb am 16. September 2018 um 09:15:22 Uhr:
und ohne Abschaltvorrichtung hätten die Motoren die Euro5 Typgenehmigung erhalten?
Dann gab es die Abschaltvorrichtung also nur, damit eine andere EG Verordnung eingehalten wird. Abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten.Bitte um Quellenangabe für "Abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten."
Besten Dank hierfür und noch schönen Sonntag
KAPITEL II
PFLICHTEN DES HERSTELLERS FÜR DIE TYPGENEHMIGUNG
Artikel 4
Pflichten des Herstellers
In: VO (EG) 715/2007
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0715
Zitat:
@Flaherty schrieb am 16. September 2018 um 10:37:19 Uhr:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 16. September 2018 um 10:10:37 Uhr:
Bitte um Quellenangabe für "Abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten."
Besten Dank hierfür und noch schönen Sonntag
KAPITEL II
PFLICHTEN DES HERSTELLERS FÜR DIE TYPGENEHMIGUNG
Artikel 4
Pflichten des Herstellers
In: VO (EG) 715/2007
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0715
Um auf die rechtlichen Fragestellungen zurück zu kommen. Ggü. der Zulassungsstelle sollte dieser Nachweis der Haltbarkeit über das KBA eingefordert werden, um die Zumutbarkeit des Verwaltungsaktes der Zwangsstilllegung beurteilen zu können.
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Sorry, ich kann Dir nicht folgen. Was genau könnte man damit bezwecken? Danke und allen Mitstreitern gegen VW einen schönen Sonntag. 🙂
Zitat:
@Flaherty schrieb am 16. September 2018 um 10:37:19 Uhr:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 16. September 2018 um 10:10:37 Uhr:
Bitte um Quellenangabe für "Abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten."Besten Dank hierfür und noch schönen Sonntag
KAPITEL II
PFLICHTEN DES HERSTELLERS FÜR DIE TYPGENEHMIGUNG
Artikel 4
Pflichten des Herstellers
In: VO (EG) 715/2007
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0715
Danke @ Flaherty für den Link. 🙂
Die Aussage "abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten" finde ich in der Quelle nicht wortwörtlich, sondern diesen Passus (Seite 6):
"Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden. Daher ist die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren oder 100 000 km zu kontrollieren; es gilt der Wert, der zuerst erreicht wird. Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller die Möglichkeit haben, Alterungsprüfungen auf dem Prüfstand durchzuführen, die den in Absatz 4 genannten Durchführungsmaßnahmen unterliegen."
Oder habe ich da etwas übersehen? Fall jemand einen Hinweis dazu haben sollte, wäre ich für eine Angabe der Seite dankbar. 🙂
Meine Frage dazu: Welche Pflichten resultieren daraus für die Hersteller? Lässt sich aus dieser Formulierung ein Anspruch der Kunden ableiten, dass die entsprechenden Bauteile auch mit Softwareupdate die entsprechende Zeit bzw. Laufleistung halten müssen und der Hersteller bei Schäden (auch nach Ablauf der vertrauensbildenden Maßnahmen) dafür geradestehen muss?
Nicht dass ich blauäugige Ansichten verbreiten wollte, aber die Frage dürfte hier von Interesse sein. 😉
Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller die Möglichkeit haben, Alterungsprüfungen auf dem Prüfstand durchzuführen, die den in Absatz 4 genannten Durchführungsmaßnahmen unterliegen.
Man könnte von VW eine Bestätigung verlangen dass das tatsächlich so ist. Eigentlich müsste das KBA das getan haben.
Zitat:
@Steam24 schrieb am 16. September 2018 um 11:21:01 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 16. September 2018 um 10:37:19 Uhr:
KAPITEL II
PFLICHTEN DES HERSTELLERS FÜR DIE TYPGENEHMIGUNG
Artikel 4
Pflichten des Herstellers
In: VO (EG) 715/2007
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0715Danke @ Flaherty für den Link. 🙂
Die Aussage "abgasrelevante Bauteile müssen 5 Jahre oder 160.000 km halten" finde ich in der Quelle nicht wortwörtlich, sondern diesen Passus (Seite 6):
"Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden. Daher ist die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren oder 100 000 km zu kontrollieren; es gilt der Wert, der zuerst erreicht wird. Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller die Möglichkeit haben, Alterungsprüfungen auf dem Prüfstand durchzuführen, die den in Absatz 4 genannten Durchführungsmaßnahmen unterliegen."
Oder habe ich da etwas übersehen? Fall jemand einen Hinweis dazu haben sollte, wäre ich für eine Angabe der Seite dankbar. 🙂
Meine Frage dazu: Welche Pflichten resultieren daraus für die Hersteller? Lässt sich aus dieser Formulierung ein Anspruch der Kunden ableiten, dass die entsprechenden Bauteile auch mit Softwareupdate die entsprechende Zeit bzw. Laufleistung halten müssen und der Hersteller bei Schäden (auch nach Ablauf der vertrauensbildenden Maßnahmen) dafür geradestehen muss?
Nicht dass ich blauäugige Ansichten verbreiten wollte, aber die Frage dürfte hier von Interesse sein. 😉
Ich bin mir sicher, auch hier wird wachsweich ausgelegt wie bei den Temperaturfenstern.
Meiner Kenntnis nach, wurden nur Tests auf dem Prüfstand (NEFZ) und vereinzelnt RDE- Messungen durchgeführt. Darüberhinaus noch Test von 2 x 2 Wochen auf Prüfständen. Eine 160.000 km Simulation ist in dieser Kürze nicht machbar. Daher sollte von der Zulassungsstelle der Nachweis eingefordert werden um in Verwaltungsverfahren die Ermessensentscheidung der Zulassungsstelle anfechten zu können. Sollte die Zulassungsstelle die geforderten Unterlagen beim KBA anfordern, sollte es ohnehin mehrere Wochen dauern.
Ich denke, den meisten Zulassungsstellen ist die Problematik ohnehin nicht im Detail bekannt. Einfaches Verweigern führt dann zu Reaktion wie der Stilllegung, besser ist im Rahmen der Anhörung zu versuchen, dass Verfahren durch die Anforderung von Nachweisen und Akteneinsicht (Hinzuziehung der Akten des KBA) in die Länge zu ziehen und es zu verkomplizieren (Dauerhaltbarkeit, Thermofenster, Europarechtliche Fragestellungen, Treu- und Glauben in Typgenehmigung KBA und Zulassung, ...). Je Komplexer das Verfahren um so länger und schwieriger werden die Entscheidungen.
@Micha112233 Oh, ja, das kann man. Wenn ich eines von Volkswagen gelernt habe, dann aussitzen und in die Länge ziehen.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 16. Sep. 2018 um 11:39:32 Uhr:
Je Komplexer das Verfahren um so länger und schwieriger werden die Entscheidungen.
Man sollte m.E. eine RSV haben, welche auch beim Verwaltungsrecht Deckung gibt und eine Klage vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof zahlt.
Zitat:
@Steam24 schrieb am 16. September 2018 um 11:21:01 Uhr:
Meine Frage dazu: Welche Pflichten resultieren daraus für die Hersteller? Lässt sich aus dieser Formulierung ein Anspruch der Kunden ableiten, dass die entsprechenden Bauteile auch mit Softwareupdate die entsprechende Zeit bzw. Laufleistung halten müssen und der Hersteller bei Schäden (auch nach Ablauf der vertrauensbildenden Maßnahmen) dafür geradestehen muss?
Nicht dass ich blauäugige Ansichten verbreiten wollte, aber die Frage dürfte hier von Interesse sein. 😉
Dann kommt aber sicher auch die Frage auf ob Du als Halter nicht durch Fehlbedienung die Lebensdauer der Bauteile verkürzt hast, zb Falschbetankung oder mal minderwertigen Sprit getankt usw.
Letztlich dürfte es dann kaum nachweisbar sein das der Hersteller die Vorschriften nicht eingehalten hat.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 16. September 2018 um 15:00:39 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 16. September 2018 um 11:21:01 Uhr:
Meine Frage dazu: Welche Pflichten resultieren daraus für die Hersteller? Lässt sich aus dieser Formulierung ein Anspruch der Kunden ableiten, dass die entsprechenden Bauteile auch mit Softwareupdate die entsprechende Zeit bzw. Laufleistung halten müssen und der Hersteller bei Schäden (auch nach Ablauf der vertrauensbildenden Maßnahmen) dafür geradestehen muss?
Nicht dass ich blauäugige Ansichten verbreiten wollte, aber die Frage dürfte hier von Interesse sein. 😉
Dann kommt aber sicher auch die Frage auf ob Du als Halter nicht durch Fehlbedienung die Lebensdauer der Bauteile verkürzt hast, zb Falschbetankung oder mal minderwertigen Sprit getankt usw.
Letztlich dürfte es dann kaum nachweisbar sein das der Hersteller die Vorschriften nicht eingehalten hat.
Jaja, da hast du Recht. Wenn ich da an die abgefackelten VW-Tiguan denke, die das Software Update bekommen haben. Dazu hat sich ja VW auch geäußert.
Die Fahrzeugführer waren ja alle nicht in der Lage, den richtigen Kraftstoff zu tanken an ihren VW Tiguan TDI...
Wobei sich die Frage nach Fehlbetankungen durchaus stellen kann, kommen ja bis Heute gar nicht so selten vor. Ausser bei Herstellern die das fast Idiotensicher geregelt haben.