Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Ich überlege auch, mich bei der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern für alle meine EA189 einzutragen. Laut Punkt 22. der FAQs, spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug/die Fahrzeuge schon verkauft sind.

Bekommt man dann den Kaufpreis erstattet abzüglich eines Nutzungsersatzes für km, welche das Fahrzeug zurückgelegt hat, während es in seinem Besitz war und abzüglich des Erlöses aus dem Verkauf des Fahrzeugs an einen Dritten?

Und müsste man seine Rechte auf Forderung von Schadensersatz durch VW nicht an diesen Dritten abtreten, damit dieser dann seine Rechte ggü. VW durchsetzen kann?

Dürfen überhaupt mehrere (ehemalige) Besitzer des streitgegenständlichen Fahrzeugs Rechte ggü. VW geltend machen? Oder eben nur Derjenige, der seine Rechte eben nicht an einen Dritten abgetreten hat?

Welcher Dritte kauft ein solches mangelhaftes Fahrzeug, ohne diese Rechte übertragen zu bekommen? Was ist bei Fahrzeugen, welche das Update bereits erhalten haben?

Mir sind die Folgen des Weiterverkaufs völlig unklar. Ob die Anwälte da durchblicken?

Das dürfte dann ein weiteres spannendes Betätigungsfeld für Anwälte sein. 😉

Am Ende klagen private Dritte gegen ihre privaten Verkäufer, weil ggü. VW keine Ansprüche mehr durchzusetzen sind?

Die FAQs bei test.de oder finanztip.de enthalten evtl. Infos zu diesem gesamten Themenkomplex.

Hier gibt es auch allerhand Antworten auf sicherlich viele Fragen:

https://www.adac.de/.../

Musterfeststellungsklage: Fragen und Antworten - 12.9.2018

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Volkswagen AG, der ADAC unterstützt die Klage als Kooperationspartner. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zur Klage.

Zitat:

@AutoFank schrieb am 14. September 2018 um 08:31:50 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 13. September 2018 um 17:25:17 Uhr:


Indes nützt diese Argumentation (so ich sie denn richtig wiedergegeben habe?) einem vermutlich erst, wenn man vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhebt gegen die Stilllegung. Ob diese Klage dann aufschiebende Wirkung hat, weiß ich nicht. Aber wie ich oben bereits schrieb, hat Dein Anwalt hoffentlich die Zeit für Dich, Dir diese Punkte zu erläutern und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Es gab vor kurzer Zeit ja bereits mehrere erfolglose Klagen gegen Stilllegungen an VG/OVG. Damit wird es wohl sehr schwer um das Update herum zu kommen. Eventuell kann man selbst auch noch einmal klagen; viel Aussicht auf Erfolg scheint es aber nicht zu geben. Ich würde den Anwalt fragen ob eine solche Klage aber vielleicht eine aufschiebende Wirkung hat.

Ich selbst habe das Update schließlich gegen meinen Willen durchgeführt. Der Werkstatt hab ich vorher klar gemacht das ich das Update lediglich zur Abwendung der drohenden Stillegung mache da ich dieses weder als technische noch als rechtliche Lösung anerkenne. Und das dieses keinesfalls einen Verzicht auf etwaige Ansprüche darstellt. Das Ganze habe ich mir vor Ausführung des Updates schriftlich geben lassen. Meine Kanzlei hat das dann zu den Akten genommen.

die Werkstatt hat also ein vorgefertigtes Schreiben unterschrieben! Auf welcher Basis bzw. rechtlichen Grundlage hat die Werkstatt das Formular akzeptiert und unterschrieben? Die hätten doch auch verweigern können ?

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Ich werde am Montag beim Update auch ein Schreiben vom Anwalt mitnehmen.
Außerdem habe ich einen neutralen Zeigen dabei, der bei Verweigerung der Unterschrift dieses eidesstattlich bezeugen wird.

Zitat:

@oliw_de schrieb am 14. September 2018 um 19:37:16 Uhr:


die Werkstatt hat also ein vorgefertigtes Schreiben unterschrieben! Auf welcher Basis bzw. rechtlichen Grundlage hat die Werkstatt das Formular akzeptiert und unterschrieben?

Weil (und dieses kleine aber feine Detail wird gern vergessen) das KBA VW zum Rückruf verpflichtet hat, und nicht die Halter. Also hat VW dafür zu sorgen, dass alle Fahrzeuge teilnehmen.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 14. September 2018 um 19:43:21 Uhr:



Weil (und dieses kleine aber feine Detail wird gern vergessen) das KBA VW zum Rückruf verpflichtet hat, und nicht die Halter. Also hat VW dafür zu sorgen, dass alle Fahrzeuge teilnehmen.

Das wichtigste Detail hast du aber vergessen. Eigentum verpflichtet. So ist der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Und laut KBA ist das Update notwendig für den ordnungsmäßen Zustand. Deshalb verpflichtender Rückruf mit Anschreiben aller Halter und ggf. Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle.

Dicke Luft und Wertverlust: Musterklagen gegen VW
https://www.finanztip.de/finanztip-email/kw201837/#teaser3

Häufige Fragen: Diesel-Abgasskandal, Umweltprämie und Fahrverbote
https://www.finanztip.de/blog/faq-diesel-abgasskandal-und-fahrverbote/

Schadensersatzanspruch nach VW-Skandal -
Diese Rechte haben Sie, wenn Sie einen Diesel gekauft haben
https://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/

Zitat:

@CanteA schrieb am 14. September 2018 um 20:04:28 Uhr:



Zitat:

@touranfaq schrieb am 14. September 2018 um 19:43:21 Uhr:



Weil (und dieses kleine aber feine Detail wird gern vergessen) das KBA VW zum Rückruf verpflichtet hat, und nicht die Halter. Also hat VW dafür zu sorgen, dass alle Fahrzeuge teilnehmen.

Das wichtigste Detail hast du aber vergessen. Eigentum verpflichtet. So ist der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Und laut KBA ist das Update notwendig für den ordnungsmäßen Zustand. Deshalb verpflichtender Rückruf mit Anschreiben aller Halter und ggf. Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle.

Es ist schon ein Unterschied ob ein Tankdeckel, Airbag, Zündschloss oder ähnliches im Rahmen eines verbindlichen Rückrufs ausgetauscht wird oder wenn so massiv durch Software eingegriffen wird, dass Schäden wahrscheinlich sind!
Hier beim Abgasskandal handelt es sich um eines Mißbrauch einer Regelung zu Lasten Dritter, der Fahrzeugbesitzer um größeren Schäden von den Herstellern abzuwenden und die Fahrzeugbesitzer zu belasten. Daher ist der Verwaltungsakt des KBA rechtsmißbräuchlich.

Zitat:

@CanteA schrieb am 14. September 2018 um 20:04:28 Uhr:



Das wichtigste Detail hast du aber vergessen. Eigentum verpflichtet.

*BlaBlubb* der Rückruf ergeht trotzdem an den Hersteller, und der hat bei angeordneten Rückrufen für 100% Erfüllung zu sorgen.

Und wie Micha korrekt angemerkt hat, reden wir hier über ein Problem, das der Hersteller dadurch löst indem man alle Nachteile auf den Kunden abwältzt. Daher ist es dessen gutes Recht, sich das Update nur aufspielen zu lassen unter der Maßgabe, dass er damit keine rechtlichen Zugeständnisse eingeht, da das Update den Mangel aus Kundensicht nicht behebt.

Bringt die schriftliche Bestätigung seitens VW dem Kunden und Kläger nachher Vorteile, wenn er zeigen kann, dass er ohne Anerkennung von Rechtspflichten (oder so ähnlich) das Update machen ließ?

Da könnte man auch noch dazu schreiben, dass die Werkstatt Messungen vor und nach dem Update machen und dokumentieren soll.

Klar, dass die das ablehnen wird, aber dann könnte man vor Gericht vielleicht noch eindeutiger belegen, dass man kein "Querulant" ist.

Andererseits habe ich inzwischen den Eindruck, dass - bis auf ganz wenige Gerichte wie in Braunschweig - die Gerichte nun regelmäßig urteilen, dass seitens des VW Konzerns eine sittenwidrige Täuschung vorliegt, was nach meinem Verständnis dann auch regelmäßig zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führt, richtig? Da spielt es m.E. auch keine Rolle mehr, ob der Kunde zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt und abgewartet hat, richtig?

Es bleiben einige Fälle übrig, wo der "Falsche" angeklagt wurde, z B. ein Autohaus, welches aber nicht nachweislich an der Täuschung beteiligt war, und die Gewährleistung war bereits abgelaufen, die Ansprüche also verjährt. Das sind doch aber sicherlich eher wenige Fälle, oder?

Wo seht Ihr denn jetzt noch Knackpunkte, welche vor Gericht regelmäßig noch völlig unklar sind? (Aliud-Frage bei Forderung der Nachlieferung eines Neufahrzeuge z.B.?)

ich denke mal, urteile sind in solchen städten "verbraucherunfreundlich" wo gerade die große autoindustrie ansässig ist.
braunschweig - höhle des löwen.
letztens in zwickau - mosel vw!

überall dort wird gegen den kläger entschieden, ist mir so nach und nach aufgefallenn...

Man kann tatsächlich beobachten, dass sich die Entscheidungen in Richtung sittenwidrige Täuschung einpendeln. Das dürfte im wesentlichen daran liegen, dass dieser Anspruch als deliktischer Anspruch völlig losgelöst vom Kaufvertrag besteht und sich direkt gegen den Hersteller (als Schädigenden) richtet. Das spart schon mal lange Diskussionen über den Kaufvertrag, Zurechnung von Handlungen und was da sonst noch alles so anfällt. Man könnte also sagen, dass das eine bequeme Lösung ist.

Aber sie führt nicht zur Rückabwicklung, jedenfalls nicht unmittelbar. Die Rechtsfolge ist Schadensersatz - und (sehr verkürzt) besteht dieser Schaden halt darin, was am sonst aus dem Kaufvertrag hätte erreichen können. Und regelmäßig wäre das eine Rückabwicklung gewesen. Neulieferung ist wirklich die Ausnahme.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. September 2018 um 08:26:50 Uhr:



Zitat:

@CanteA schrieb am 14. September 2018 um 20:04:28 Uhr:



Das wichtigste Detail hast du aber vergessen. Eigentum verpflichtet.

*BlaBlubb* der Rückruf ergeht trotzdem an den Hersteller, und der hat bei angeordneten Rückrufen für 100% Erfüllung zu sorgen.

Richtig, und deswegen kann das KBA auch die Stilllegung der Fahrzeuge die dem Rückruf nicht folgen anordnen.
Aber was die Nachteile für den Kunden angeht. Was kaum bekannt ist ist das die Hersteller die Kosten eines Rückrufes auch dem Kunden in Rechnung stellen könnten. Im Gesetz steht das Sie unter bestimmten Bedingungen zurückrufen müssen, aber nirgends steht das die Hersteller das zahlen müssen.
Ergo könnte VW auch die Software updaten, das AGR und andere Bauteile tauschen lassen und die Werkstatt schreibt dafür dem Kunden eine fette Rechnung.
So gesehen haben wir das Glück das sich das (noch?) kein Hersteller traut.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 15. September 2018 um 11:59:24 Uhr:



Zitat:

@touranfaq schrieb am 15. September 2018 um 08:26:50 Uhr:


*BlaBlubb* der Rückruf ergeht trotzdem an den Hersteller, und der hat bei angeordneten Rückrufen für 100% Erfüllung zu sorgen.

Richtig, und deswegen kann das KBA auch die Stilllegung der Fahrzeuge die dem Rückruf nicht folgen anordnen.
Aber was die Nachteile für den Kunden angeht. Was kaum bekannt ist ist das die Hersteller die Kosten eines Rückrufes auch dem Kunden in Rechnung stellen könnten. Im Gesetz steht das Sie unter bestimmten Bedingungen zurückrufen müssen, aber nirgends steht das die Hersteller das zahlen müssen.
Ergo könnte VW auch die Software updaten, das AGR und andere Bauteile tauschen lassen und die Werkstatt schreibt dafür dem Kunden eine fette Rechnung.
So gesehen haben wir das Glück das sich das (noch?) kein Hersteller traut.

Mit einer Rechnung (egal in welcher Höhe, auch 1€ geht) hat der Hersteller dann aber auch die Pflicht einer Gewährleistung für die Tätigkeit. Daher wird es wohl seinen Grund haben, das Update kostenfrei (oder ist es umsonst?!) durchzuführen.

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