Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
zu my right....
die haben einen längeren atem als mach kleine kanzlei.
aussage von denen, dass sie sich bis vors europäische gericht durchklagen wollen!
was und wie das jeder beurteilt ist zweitrangig.
aber ggf. ist in erster bzw. zweiter instanz bei einem anwalt ende..
ich glaube mr sind schon in oder kurz vor zweiter instanz.... hab zumindest den ganzen schriftverkehr hier...
im nachinein ist man immer schlauer..
tja, mal sehen was kommt.
irgendwie machen wohl jetzt auch mehrere städte gegen dieselfahrer alarm.
bekannter meinte nur, frankfurt ist im kommen, weiß aber noch nix genaues...
kopf hoch, alles wird gut - vertraut in deutsche gründlichkeit :-)
Zur RSV:
Wann ist denn der Schaden eingetreten? Macht Euch doch bitte wenigstens die Mühe und lest Euch 2-3 Urteile gegen RS-Versicherer in Sachen VW durch, zu finden in der Liste von test.de und dann über das Aktenzeichen bei dejure.org.
Etliche Versicherer argumentieren, der Schaden sei bereits mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags entstanden, aber das haben etliche Gerichte kassiert, auch der BGH. Als schadenauslösendes Ereignis - aus Sicht der Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen (ARB) - ist nach meinem Verständnis dieser Urteile vielmehr z.B. die Ablehnung von VW, die Rückabwicklung des Kaufvertrags vorzunehmen. Wer also bereits die vom RS-Versicherer laut RS-Vertrag und Bedingungen vorgeschriebene Wartezeit abgewartet hat und erst dann ggü. VW den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt - mit Frist zur Rückabwicklung von sagen wir z.B. 8 Tagen - und VW innerhalb dieser Frist nicht antwortet oder ablehnt, hat m.E. ein schadenauslösendes Ereignis.
Das ist meine laienhafte Ansicht ohne Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit; keine Beratung, keine Empfehlung.
Und ob es moralisch ok ist, noch kurz vorher einen RS-Vertrag abzuschließen (abgesehen davon, dass unklar ist, ob es wirklich hilft), muss jeder selbst entscheiden. Es gibt Wartezeiten bei den RS-Versicherungen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 14. September 2018 um 09:19:41 Uhr:
Zur RSV:
Es gibt Wartezeiten bei den RS-Versicherungen.
In der Regel 3 Monate...
Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen.
Es gibt auch Versicherungen die keine Wartezeit haben.... meistens ist diese Wartezeit im Mietbereich.
Wann könnte gegebenenfalls zur Verjährungshemmung der Musterfeststellungsklage beitreten und dann später eine Einzelklage
In Gang bringen.
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Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 14. September 2018 um 09:51:40 Uhr:
Es gibt auch Versicherungen die keine Wartezeit haben.... meistens ist diese Wartezeit im Mietbereich.Wann könnte gegebenenfalls zur Verjährungshemmung der Musterfeststellungsklage beitreten und dann später eine Einzelklage
In Gang bringen.
Musst du ja sowiso, daß mit der Einzelklage, auch wenn du bei der Musterfeststellungsklage Recht bekommst.
Zitat:
Bei der Musterfeststellungsklage hingegen ist nicht die Zahlung das Ziel, sondern die reine Feststellung eines bestimmten Sachverhalts, der als Grundlage für eine spätere, individuelle Einzelklage dient.
Zitat:
@transarena schrieb am 14. September 2018 um 09:47:31 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 14. September 2018 um 09:19:41 Uhr:
Zur RSV:
Es gibt Wartezeiten bei den RS-Versicherungen.In der Regel 3 Monate...
Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen.
Korrektur: es sollte heissen Beginn einer Streitigkeit
Anbahnen bedeutet für mich provozieren, dann wäre auch bei bestehender RSV ggf. wegen Mutwilligkeit keine Deckung zu erlangen.
Keine Kritik, nur Richtigstellung, damit nicht irgendwann das böse Erwachen erfolgt.
Gruss
Zitat:
@transarena schrieb am 14. Sep. 2018 um 09:47:31 Uhr:
Anbahnen einer Streitigkeit
Wer bereits vor Abschluss eines RS-Vertrags VW ggü. kommuniziert hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten, Nachbesserung gefordert oder sonstiges geäußert hat, das zum "Anbahnen einer Streitigkeit" zuzurechnen ist, hat Pech.
Es soll aber Leute geben, die sich noch gar nicht kritisch gerührt haben und sogar das Update machen ließen. Ich bin kein Jurist, aber nach meinem laienhaften Verständnis haben diese Leute zumindest noch die theoretische Möglichkeit, gerade noch rechtzeitig zu einem RS-Vertrag zu kommen. Aber das ist nur meine laienhafte Meinung; keine Beratung, keine Empfehlung.
Da magst Du natürlich grundsätzlich recht haben aber der Rechtsschutzversicherer hat ja keinen Einblick in die Kommunikation seitens VW. Wenn man jetzt den Anwalt wechselt weil eben die prozesskostenübernahme durch die erste Anwaltskanzlei nicht mehr gegeben ist,sollte ein neuer Anwalt ganz frech behaupten können, dass er Erstkontakt mit Volkswagen im Namen seiner Mandanten hat. Ist natürlich moralisch nicht unbedingt einwandfrei das will ich auch gar nicht behaupten.
Ich hatte aber noch nie eine Rechtsschutzversicherung weil es sich bisher für mich nie gelohnt hat. Auch im Verkehrsrecht eher nicht.
Ganz simpel: solange die Gegenseite die Nacherfüllung nicht ablehnt, besteht kein Streit.
Erst mit der Ablehnung oder der Überschreitung der gesetzten Nacherfüllungsfrist ist der Zeitpunkt des Streitbeginns gesetzt.
Wer ein sehr gutes Gedächtnis hat, kann sich vielleicht an seinen eigenen moralischen Grundsätzen orientieren.
Wer das nicht hat, kann sehr schnell in seinen eigenen Moralvorstellungen untergehen. Das wäre nicht nur bitter, es endet notfalls sogar in einem Strafverfahren gegen sich selbst.
Jeder hat eben seine eigenen Moralvorstellungen. Ob es sinnvoll ist diese öffentlich kund zu tun ?????
Keine Kritik, nur ein gut gemeinter Hinweis !!
Zitat:
Alphaomega schrieb:
.
An die Teilnehmer bei MR:Würdet Ihr nach Euren bisherigen Erfahrungen dort noch einmal teilnehmen?
Nein, da mitlerweile mehr als zwei Jahre seit meiner Registrierung dort vergangen sind und bis auf Textbaustein-Newsletter die Kommunikation schleppend bis gar nicht verläuft. Ich war in der ersten eingereichten Klage dabei, erhielt im Februar die Aufforderung, weitere Dokumente hochzuladen, damit VW mich eindeutig meinem Fahrzeug zuordnen kann (oder so etwas), auf Nachfrage im Juli, was denn nun sei, bekam ich die Antwort, die auch Transarena hier schon gepostet hat.
Ich bin mir sicher, dass man bei Teilnahme an der "Sammelklage" von Myright keine tieferen Einblicke bekommt, z.B. durch eine Kopie der Klageschrift oder eine Einsicht in die eigene Klage mitsamt Gerichtsanhängigkeit. Das können die nicht leisten, da offenbar Überforderung herrscht und man nur eine Nummer ist. Diese Nummer von Myright habe ich immerhin :-)
Es müssten sich ja dann die Myright-Juristen individuell mit mir beschäftigen, ... und das tun sie wohl nur, wenn ich auch individuell klage.
Übrigens konnte man damals noch wählen, ob Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrages, es wurde zugesichert, dass keine Nutzungspauschale bezahlt werden müsse und 30% des eingeklagten Erlöses an Myright gingen. Erst später wurde transparenter mit der Zahlung an Myright umgegangen, die nciht zu zahlende Nutzung änderte sich in "für unsere Mandanten wirtschaftlich sinnvoll" und ich glaube auf Schadensersatz klagen kann man gar nicht mehr.
Ich sehe mich schon vor Gericht mit Myright 🙁
Leider bin ich im Sommer 2016 nicht gegen meine RSV vorgegangen, da mir diese damals mitteilte, dass der Vertrag beim Kauf des Fahrzeugs 2011 bereits bestanden hätte haben müssen, was nicht der Fall war. Ich wollte das Risiko nicht tragen, und gemessen an der Chronologie wäre wohl die Wahrscheinlichkeit einer Niederlage 2016 höher gewesen als heute. Bevor ich also Myright beauftragte, versuchte ich noch einen Vermittlungsbesuch beim Autohaus, ob sie von sich aus ein Angebot machen würden, ich mein Fahrzeug in Zahlung gebe usw. Das war ein Schuss in den Ofen, da aus meiner Sicht aber das Autohaus nicht schuld am Betrug hatte, sondern diese bei VW zu finden ist, schloss ich mich letztlich Myright an, da diese nur VW betrifft und nicht, wie die Anwaltskanzleien, mit denen ich kommunizierte, auch das Autohaus.
Hätte ich damals gewusst, dass ich noch fast 1,5 Jahre warten musste, ehe überhaupt Klage eingereicht wurde, wäre ich wahrscheinlich heute beim Musterfeststellungsverfahren dabei und danach erneut im innigen Gespräch mit meiner RSV.
Hätte hätte, Fahrradkette ...
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 14. Sep. 2018 um 10:50:40 Uhr:
Jeder hat eben seine eigenen Moralvorstellungen. Ob es sinnvoll ist diese öffentlich kund zu tun ?????
Ich habe hier nichts bzgl. meiner Moralvorstellungen kundgetan.
M.E. (mein laienhaftes Verständnis!) muss es auch nicht gesetzeswidrig sein, "noch eben schnell" einen RS-Vertrag abzuschließen. Solange man seinen Verpflichtungen aus diesem vollständig nachkommt und keinen Versicherungsbetrug begeht, sollte das in Ordnung sein. Just my 2ct.
Am Ende muss das jeder für sich selbst entscheiden.
Zitat:
@Hochinquisitor schrieb am 14. September 2018 um 11:01:54 Uhr:
Zitat:
Alphaomega schrieb:
.
An die Teilnehmer bei MR:Würdet Ihr nach Euren bisherigen Erfahrungen dort noch einmal teilnehmen?
Nein, da mitlerweile mehr als zwei Jahre seit meiner Registrierung dort vergangen sind und bis auf Textbaustein-Newsletter die Kommunikation schleppend bis gar nicht verläuft. Ich war in der ersten eingereichten Klage dabei, erhielt im Februar die Aufforderung, weitere Dokumente hochzuladen, damit VW mich eindeutig meinem Fahrzeug zuordnen kann (oder so etwas), auf Nachfrage im Juli, was denn nun sei, bekam ich die Antwort, die auch Transarena hier schon gepostet hat.
Ich bin mir sicher, dass man bei Teilnahme an der "Sammelklage" von Myright keine tieferen Einblicke bekommt, z.B. durch eine Kopie der Klageschrift oder eine Einsicht in die eigene Klage mitsamt Gerichtsanhängigkeit. ..........Diese Nummer von Myright habe ich immerhin :-).............
Hätte ich damals gewusst, dass ich noch fast 1,5 Jahre warten musste, ehe überhaupt Klage eingereicht wurde, wäre ich wahrscheinlich heute beim Musterfeststellungsverfahren dabei und danach erneut im innigen Gespräch mit meiner RSV.
Hätte hätte, Fahrradkette ...
Geht mir genau so.
Die Nummer habe ich auch.
Ich hatte ja auch schonmal geschrieben, wenn man 2015/2016 das alles schon gewusst hätte, wäre es sinnvoller gewesen selber mit Anwalt gegen VW vorzugehen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 14. September 2018 um 11:03:07 Uhr:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 14. Sep. 2018 um 10:50:40 Uhr:
Jeder hat eben seine eigenen Moralvorstellungen. Ob es sinnvoll ist diese öffentlich kund zu tun ?????
Ich habe hier nichts bzgl. meiner Moralvorstellungen kundgetan.M.E. (mein laienhaftes Verständnis!) muss es auch nicht gesetzeswidrig sein, "noch eben schnell" einen RS-Vertrag abzuschließen. Solange man seinen Verpflichtungen aus diesem vollständig nachkommt und keinen Versicherungsbetrug begeht, sollte das in Ordnung sein. Just my 2ct.
Am Ende muss das jeder für sich selbst entscheiden.
Habe ich auch nicht geschrieben. Es war ein Hinweis weil die moralische Komponente angesprochen wurde!
Unabhängig davon, offensichtlich hast Du eine RS, die jedoch die Deckungszusage mit falschen Angaben verweigert hat.
Das sollte für Dich der Aufhänger für einen ganz massiven Anlauf gegen Deine RSV sein. Das von mir genannte BGH-Urteil stammt ja aus 2015, also vor Deinem Antrag auf RS. Damit hat die RS, die ohne Zweifel dieses Urteil kannte, einen Vorteil durch falsche Angaben/Irreführung erlangt. Dies ist ggf. als Betrug, zumindest versuchten Betrug anzusehen, Sieh Dir mal den § 263 StGB an.
Damit dürftest Du bei der RS wohl ein entsprechendes "Entgegenkommen" und eine Deckungszusage erreichen.
Mein Anwalt war seinerzeit auch der Meinung, dass keine Deckungszusage rechtens sei und hat die Ablehnung zur Kenntnis genommmen.
Habe meinen Versicherungsmenschen (der lebt ja u.a. von mir) kontaktiert und ihn gebeten seine Innendiensttruppe auf Ihre fehlerhafte Entscheidung aufmerksam zu machen. Anschliessend ein Schreiben an die Zentrale der RSV; was zunächst ablehnend beantwortet wurde und dann mit dem BGH Urteil und dem § 263 mit sehr deutlichen Worten die Deckungszusage eingefordert. Siehe da, die Deckungszusage kam innerhalb von einer Woche.
Diese Vorgehen führt natürlich hin und wieder dazu, dass man als unbequem und querulatorisch angesehen wird; letztendlich wäre die Angelegenheit jedoch nicht so für mich ausgegangen wenn ich mich still in mein Kämmerlein zurückgezogen hätte, weil ich es versäumt habe mich richtig zu informieren.
Mein Versicherungsmensch war baff und sagte dazu, dass er es gut fände und er seine Kundschift sicherlich jetzt noch besser beraten kann.
So ist das Leben.
Die BGH Urteile beziehen sich übrigends nicht auf den VW-Skandal, sondern auf die Praktiken der RSV
Näheres ggf. per PN
Gruss
Bevor ein falscher Eindruck entsteht:
Mein RS-Versicherer ist mit im Boot, und wir gemeinsam gegen VW bereits in der 2. Instanz. Mehr werde ich hierzu nicht schreiben. 😉