Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Außerdem ist m.E. das Update ohne Zustimmung des Besitzers bzw. Halters(?) des Fahrzeugs eine unerlaubte Handlung (der Werkstatt), oder etwa nicht?

Was sagen die Experten oder anderen Wissenden hierzu?

Und der Hinweis von @Flaherty ist natürlich wichtig. Es war das LG Hamburg.

PS:
LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
https://dejure.org/2018,5448

Zitat:

Der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, das bereits einem Softwareupdate unterzogen wurde, trägt für seine Behauptung, das Update wirke sich nachteilig insbesondere auf den Kraftstoffverbrauch, die Motorleistung und die CO2-Emissionen des Fahrzeugs aus, nur dann die Beweislast, wenn er die Installation des Updates als Erfüllung seines Nachbesserungsanspruchs (§§ 437 Nr. 1, 439 I Fall 2 BGB) angenommen hat. Daran fehlt es, wenn der Käufer das Softwareupdate – für den Verkäufer erkennbar – nur hat installieren lassen, um die Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht zu gefährden.

https://autokaufrecht.info/.../

.
Diesen Artikel kennen Neueinsteiger vielleicht noch nicht:
http://automobilrevue.eu/.../

@Flaherty
@AlphaOmega

Theoretisch habt ihr wahrscheinlich recht, aber das ist halt schwer durchzusetzen. Die Kanzlei die mich vertritt schreibt sinngemäß das es nach dem Update wenig Sinn macht. Außerdem hat sich die Rechtschutz ohnehin schon bei dem eher klareren Fall lange geziert bis die Deckungszusage kam. Bei einer zweiten Klage wären die vermutlich ausgestiegen. Nebenbei sollte man immer den Spruch bedenken den ich mir von Liebling Kreuzberg gemerkt habe: "Unterschätzen sie nicht wie viel Nerven ein Rechtstreit kostet."
Ich bin jedenfalls froh wenn ich irgendwann den Mist den VW verursacht hat, als Unbeteiligter betrachten kann. Übrigens glaube ich das der VW-Konzern die aktuelle Lage und die Zukunft deutlich besser darstellt als sie ist und später einmal die Quittung dafür bekommt das sie mit den deutschen Kunden so schlecht umgegangen ist.

Volle Zustimmung!

heute auf ntv gelesen, dass vw 8000 parkplätze/parkhaus am ber gemietet hat, weil sie die zulassungen nicht einhalten und auch so nicht schaffen.
wenn die kisten dann noch lange dort auf halde stehen, werden diese wieder durch die gebühren am ber teurer...

es ist zum heulen, wenn es nicht zum lachen wäre...

https://www.n-tv.de/.../...gen-parkt-jetzt-am-BER-article20568067.html

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was kostet in B ein tagesticket am flughafen????
für vw noch bissi mengenrabatt!

na kein wunder wenn die schmedden von vw dann wieder 3000,- mehr kosten!!!

Parkhaus P3 BER (gilt wohl für SFX)

Ein Stellplatz im Parkhaus P3 kann ab 29 Euro/Woche gebucht werden. Bitte nutzen Sie dafür die Buchungsmaske http://parken.berlin-airport.de. Ohne Vorausbuchung gelten die hier aufgeführten Tarife.

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bis 10 Tage 79,00 €
bis 15 Tage 89,00 €
jede weitere Woche 25,00 €

Lesenswert:
http://www.anstageslicht.de/.../

Whistleblower Holger SPRENGER und VW
Wie der Volkswagenkonzern mit engagierten Mitarbeitern umgeht

Die Geschichte eines Whistleblowers. Und ein unternehmerisches Sittengemälde des Autokonzerns.

Was meinen die Experten hierzu?

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. August 2018 um 09:12:03 Uhr:


Und weil diese Fahrzeuge EG-Übereinstimmungsbescheinigungen erhalten haben, welche auf falschen Angaben der Hersteller beruhen, dürfen sie m.E. in der EU gar nicht verkauft werden*.

Die Kaufverträge dürften demnach alle nichtig sein und die Käufer sich im Rahmen der Rückabwicklung von Millionen von solchen Fahrzeugen trennen. Das ist zumindest meine laienhafte Erkenntnis.

*Die Grundlagen kann man u.a. dort nachlesen:

LG Augsburg, 29.01.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,21956

LG Augsburg, 07.05.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,14459

Zitat:

Leitsätze:

1. § 27 Abs. 1 EG-FGV ist ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB. (redaktioneller Leitsatz)

2. Auch wenn § 27 Abs. 1 EG-FGV dem Wortlaut nach auf „neue“ Fahrzeuge abstellt, greift die Regelung auch bei der Veräußerung eines gebrauchten Fahrzeugs. Das Wort „neu“ ist so zu verstehen, dass es sich auf solche Fahrzeuge bezieht, die nach Inkrafttreten der EG-FGV und damit der Verpflichtung zur Ausstellung einer Übereinstimmungsbescheinigung hergestellt werden und dass Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten der Regelung hergestellt wurden, hiervon nicht erfasst sind. (Rn. 62) (redaktioneller Leitsatz)

3. Es fehlt an einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung, wenn das Fahrzeug, für das sie ausgestellt ist, tatsächlich nicht dem genehmigten Typ entspricht. (Rn. 65) (redaktioneller Leitsatz)

4. Der Verstoß gegen das § 27 Abs. 1 EG-FGV führt zur Nichtigkeit der auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärungen. (Rn. 92) (redaktioneller Leitsatz)

5. Selbst wenn es nur auf die formelle Gültigkeit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ankäme, läge in der Erteilung einer materiell unrichtigen EG-Übereinstimmungsbescheinigung jedenfalls ein ebenfalls nach § 134 BGB verbotenes Umgehungsgeschäft. Das Umgehungsgeschäft würde aufgrund der oben genannten Erwägungen ebenfalls zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. (Rn. 115) (redaktioneller Leitsatz)

6. § 6 Abs. 1 S. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. (Rn. 122 – 124) (redaktioneller Leitsatz)

Quelle:

http://www.gesetze-bayern.de/.../Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-16307

Wenn die Gerichte Unionsrecht korrekt auslegen, muss man genau zu dem Schluss kommen. Genauso wie zur fehlenden unionsrechtlichen Zulässigkeit des sogenannten Software-Updates!

Ich bin gespannt, ob/wie es in dem Verfahren vor dem LG Augsburg weitergeht. VW dürfte sicherlich in Berufung gegangen sein und dann mit einer "dicken Abfindung" den Kläger zur Rücknahme der Klage überreden, damit kein rechtskräftiges Urteil entsteht. Wobei das Urteil des LG Augsburg samt seiner Argumentation mit Hinweisen auf Unionsrecht etc. nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist. Wie auch immer - es bleibt spannend.

Wenn es sich wirtschaftlich rentiert, kann man sich ruhig auch juristisch gegen VW wehren, finde ich.

Schönen Sonntag! 🙂

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 8. August 2018 um 23:51:04 Uhr:


PS,: Mache zur Zeit der Zulassungsstelle Stress; verlange nach IFG Kopie der Dienstanweisung für die Ausfertigung der Betriebsuntersagung. Die Sachbearbeiterin hat ja nur auf Grund der Dienstanweisung gehandelt, obwohl nach dem Grundgesetz jeder Bürger die Ausführung rechtswidriger Anweisungen verweigern darf.
Die mir zugegangene Betriebsuntersagung ist in mehreren Punkten rechtswidrig, auch weil der Eindruck erweckt wird, dass es keinerlei rechtliche Möglichkeiten dagegen gäbe.
Werde mich hierzu hierzu wieder melden, wenn es neue Erkenntnisse gibt.

Das klingt interessant, denn genau das habe ich auch vor.
Auf welchem Weg hast du die Dienstanweisung verlangt? Hast du eine Frist gesetzt, wenn ja welche?
Bin für Tipps dankbar...

Meine Zulassungsstelle hat derzeit noch nicht so den richtigen Durchblick, so liest sich die Anhörung bei mir...

@Udoh_2: Was ist eine IFG Kopie?

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 12. August 2018 um 21:00:46 Uhr:


@Udoh_2: Was ist eine IFG Kopie?

"Verlange nach IFG Kopie Dienstanweisung..." soll heißen:

"Verlange nach dem IFG eine Kopie der Dienstanweisung..."

IFG = Informationsfreiheitsgesetz
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz

Siehe z.B. dort:

https://fragdenstaat.de/.../

Zitat:

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ob das nun übertragbar ist, weiß ich nicht, aber vielleicht hilft es oder ist es zumindest ein Einstieg. Ansonsten schreibt

@Udoh_2

noch etwas dazu. 😉

Zur Vermeidung von Wiederholungen aus dem anderen Thread zur Übereinstimmungsbescheinigung und den Ausführungen der LGs Kleve, Offenburg und Augsburg* weise ich auf meinen eigenen Beitrag dort hin:
https://www.motor-talk.de/.../...um-den-abgasskandal-t5444904.html?...

Im Wesentlichen geht es um den Verstoß gegen das Verbot von Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung in § 27 Abs. 1

EG-FGV

:

Zitat:

(1) Neue Fahrzeuge, selbstständige technische Einheiten oder Bauteile, für die eine Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG, nach Anhang IV der Richtlinie 2002/24/EG oder nach Anhang III der Richtlinie 2003/37/EG vorgeschrieben ist, dürfen im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 2003/37/EG.

Kommentare dazu gerne hier. 😉 Danke.

*
LG Augsburg, 29.01.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,21956
LG Augsburg, 07.05.2018 - 082 O 4497/16
https://dejure.org/2018,14459
(Wieso gibt's zu diesem Az. 2 Urteile?)

LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16
https://dejure.org/2017,8757

LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16
https://dejure.org/2017,15544

Zitat:

@Flaherty schrieb am 10. August 2018 um 19:41:23 Uhr:


Klagen sind auch mit dem so genannten Software-Update, das den Mangel ja nicht beseitigen kann, noch möglich. Da gibt es ein Urteil zu.

Ja - das kann ich bestätigen. Eine erfolgreiche Klage gegen VW vor dem LG wird durch ein aufgespieltes Zwangsupdate nicht unmöglich gemacht.

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