Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Khriz Tof schrieb am 12. August 2018 um 20:47:50 Uhr:
Zitat:
Das klingt interessant, denn genau das habe ich auch vor.
Auf welchem Weg hast du die Dienstanweisung verlangt? Hast du eine Frist gesetzt, wenn ja welche?
Bin für Tipps dankbar...Meine Zulassungsstelle hat derzeit noch nicht so den richtigen Durchblick, so liest sich die Anhörung bei mir...
Nachdem ich meinen RA zur Aktion veranlasst habe, habe ich zunächst mit der Sachbearbeiterin versucht die Ungereimtheiten mir erläutern zu lassen. Tenor: bin selbst betroffen und kann nichts dagegen machen. Betrachte ich als Ausrede, um nicht zu sagen vorsätzliche Falschinfo.
3 Tage später telefonisch die Frage nach der Dienstanweisung gestellt. Kommentar: darf ich nicht.
Auf Hinweis nach dem Informations-Freiheits-Gesetz begann das grosse Stottern. Nach dem Veranlasser der Dienstanweisung gefragt: kam die zögerliche Antwort "mein Vorgesetzte/r" Habe mir den Namen geben lassen.
Sobald ich weiss, dass die RA-Aktion funktioniert, werde ich der Vorgesetzten auf meine Art einige wunderschöne Tage, evtl. auch Wochen bereiten.
Bei mir wurde über einen Termin zur Erledigung in der Betriebsuntersagung geschrieben, ein fixes Datum wurde jedoch nicht genannt. Sie enthielt auch eine Rechtsmittelbelehrung Richtung Verwaltungsgericht. Was ja genau das Gegenteil der schriftlichen Ausssage "es gibt keine Möglichkeit der Betriebuntersagung zu entgehen" darstellt.
Sobald mir die Bestätigung des/der RA-Schreiben vorliegt werde ich mich auf die Verantwortliche Vorgesetzte parallel zu dem lfd. Verfahren konzentrieren.Dazu werde ich allerdings Näheres wohl nur über PN mitteilen.
Viel glück
Wenigstens scheinen einige Gerichte noch zu funktionieren.....
https://www.derwesten.de/.../...ntrag-auf-freilassung-id215077031.html
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 13. August 2018 um 20:56:16 Uhr:
https://www.hms-bg.de/.../LG Ellwangen: VW verstößt gegen Gute Sitten
10. August 2018|Abgasskandal, News
LG Ellwangen verurteilt VW zu Schadensersatzzahlung
VG Hamburg, 07.08.2018 - 7 K 3876/18
https://dejure.org/2018,23554
Es geht wohl beim OVG weiter.
.
Ich meine, dass folgendes hier schon einmal kurz erwähnt wurde, aber ein kurzer Hinweis schadet sicherlich nicht:
Der BGH hat in Sachen VW eine durchaus wissenswerte Entscheidung getroffen.
BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18
https://dejure.org/2018,14981
Es geht um einen gemeinsamen Gerichtsstand, wenn sowohl Händler als auch Hersteller ("Streitgenossenschaft"😉 angeklagt werden.
So auch:
OLG Hamm, 14.06.2018 - 32 SA 14/18
https://dejure.org/2018,21823
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Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 14. August 2018 um 06:32:36 Uhr:
Der BGH hat in Sachen VW eine durchaus wissenswerte Entscheidung getroffen.BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18
https://dejure.org/2018,14981Es geht um einen gemeinsamen Gerichtsstand, wenn sowohl Händler als auch Hersteller ("Streitgenossenschaft"😉 angeklagt werden.
Dabei geht es nur vordergründig um den Gerichtsstand. Im Kern hat der BGH bestätigt, dass Händler und VW Streitgenossen sind, der Kläger also nur einen Prozess führen muss. Das ist nicht zwar wirklich überraschend, wurde von VW aber immer wieder gerne (und manchmal sogar erfolgreich) bestritten!
Das meinte ich mit "gemeinsamen Gerichtsstand", und ich finde es gut, dass der BGH hier Rechtssicherheit geschaffen hat.
Es heißt nach meinem laienhaften Verständnis, dass man eine Klage gegen den Händler und gegen den Hersteller an einem Gericht einreichen kann und nicht gezwungen ist, die Klage aufzuteilen und beide jeweils getrennt einzureichen an den jeweiligen für den Händler bzw. Hersteller zuständigen Gerichten. Aber das sollte Dein Anwalt wissen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 14. Aug. 2018 um 06:32:36 Uhr:
BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18
https://dejure.org/2018,14981
Aus der Entscheidung fällt mir folgendes auf:
Zitat:
Maßgeblicher Anknüpfungspunkt des Klagevorbringens gegen beide Beklagte sind der Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch des verkauften Fahrzeugs, darauf bezogene werbende Äußerungen der Beklagten zu 2 und deren Einfluss auf die Kaufentscheidung der Klägerin.
Wollte der BGH hiermit "durch die Blume" verallgemeinerbar ausdrücken, dass werbende Äußerungen der Händler die Käufer zu einer Entscheidung führten, welche diese in Kenntnis der Manipulationen niemals getroffen hätten?
Oder interpretiere ich hier zu viel rein?
Zumindest würde sich das mit etlichen LG-Urteilen decken sowie mit einigen Entscheidungen und Äußerungen einiger OLGs.
Für alle, alte Hasen und neu Dazugestoßenen, denen von Volkswagen "Vergleichsbereitschaft" signalisiert wird, hier (nochmal) ein Erfahrensbericht, wie so etwas dann in der Realität abläuft:
https://www.sueddeutsche.de/.../...-kaempft-gegen-volkswagen-1.4083208
Was will man da noch sagen ... Wer einmal lügt, dem glaube nie wieder!
Edit: Die behaupten ohne rot zu werden, sie seien vergleichsbereit, hätten aber keine Einigung erzielt, ohne jedoch jemals ein konkretes Angebot vorgelegt zu haben, über das man sich hätte einigen können. Das erfüllt m.E. schon §138 ZPO i.V.m. §263 StGB.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 14. August 2018 um 13:41:42 Uhr:
Wollte der BGH hiermit "durch die Blume" verallgemeinerbar ausdrücken, dass werbende Äußerungen der Händler die Käufer zu einer Entscheidung führten, welche diese in Kenntnis der Manipulationen niemals getroffen hätten?
Nö, weil nämlich die Beklagte zu 2. die Volkswagen AG ist ;-)
Hier wird auch nochmal auf die Vergleichsstratgie von VW eingegangen:
"Allerdings geschah dann das, was zurzeit viele VW-Kunden erleben, die in erster Instanz erfolgreich waren: Bevor das Oberlandesgericht zur Verhandlung schritt, wurde den beiden ein Vergleichsangebot unterbreitet. „Das ging gar nicht", erzählt Christian Blank. Die Salzkottener, so die Vorstellung von VW, sollten den Marktwert des Tiguans von Vertragshändlern schätzen lassen, für diesen Preis abgeben, sodann einen neuen Wagen des Konzerns erwerben – und zudem eine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben.
Dass die beiden künftig öffentlich kein Wörtchen über die Angelegenheit verlieren sollten, war VW aber keinen einzigen Cent wert, wie ihr Anwalt Jan Mattenklodt erklärt."
https://www.nw.de/.../...gewinnen-vor-dem-Paderborner-Landgericht.html
Enthalten diese Vergleichsangebote auch eine Begutachtung des streitgegenständlichen Fahrzeugs durch TÜV, DEKRA o.ä.? Zumindest las ich einmal davon in einem Zeitungsartikel und wunderte mich, weshalb ein Kläger über diese Masche von VW am Ende noch auf einen Teil der vereinbarten Summe verzichten sollte.
Was ist bei ein paar Kratzern? Gleich nochmal 500 Euro weniger?
Was hat das dann mit einer Rückabwicklung zu tun? Gäbe es bei der auch ein Gutachten?
Gibt es auch Vergleiche ohne Gutachten?
PS: Sorry, die gruseligen Schreibfehler habe ich jetzt korrigiert. 😉
Aber das passiert doch nicht bei einer Rückabwicklung, oder doch?
Wieso sollte sich ein Kläger auf so einen Vergleich einlassen? Strafe bei Verstöße gegen die Verschwiegenheit und Abzüge durch irgendwelche Schäden... Was wäre bei üblichen Gebrauchsspuren?
.
4% Zinsen schuldet VW (Hersteller) dem Kläger auf den Kaufpreis seit Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Autohauses. Da kommt einiges zusammen.
LG Hamburg, 24.11.2017 - 306 O 318/16
https://dejure.org/2017,62857