Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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warum wird denn immer um den heissen Brei herum geredet, sind Stillschweigeverpflichtungen so heftig dass sich keiner traut was zu sagen. Wie sieht denn so ein Vergleich in etwa aus, wieviel kann man da raus holen.
Meine Einzelklage ist vor Gericht eingegeben aber noch kein Termin, sie umfasst 110 Seiten.

Es gab Zeitungsartikel in welchem Vergleichsangebote (welche abgelehnt würden) genannt wurden. Wenn ich mich Recht erinnere war der eine über eine Psychologin aus Berlin.

VW scheint im ersten Termin im Gütetermin erstmal zu v ersuchen Zeit zu gewinnen und hat wie zu lesen war, eher unverbindlich gefragt, welches andere Auto sich der Kläger vorstellen könnte um ein entsprechendes Vergleichsangebot dann (teilweise) Wochen später zu übersenden. Die Beklagtenvertreterin sollen häufig nur Terminvertreter ohne Bevollmächtigung zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches zu sein.

Mit der Zeit sollen die Angebote immer besser werden, insb. wenn das Gericht zu erkennen gibt, dass es gedenkt sich der Auffassung des Klägers anzuschließen. In Einzelfällen soll VW einfach die gesamte Förderung überwiesen haben um eine (OLG-) Entscheidung zu vermeiden.

Genau, das war der Fall der Berlinerin, der die Angebote jedoch nicht genügten. Ich nehme an, dass Angebote in den weiteren Instanzen besser werden, wenn die Gerichte jeweils zu erkennen geben, die Forderungen der Kläger (weitestgehend) zu bestätigen.

http://automobilrevue.eu/.../

@turisport
110 Seiten Klageschrift ist schon ziemlich umfangreich. Hoffentlich hat das Gericht überhaupt die Kapazität, das alles richtig zu würdigen. 😉 Viel Erfolg!

Hallo Zusammen,

wie ein Vergleich aussehen kann, das kann man auch an dem irgendwo weiter oben verlinkten Artikel zum 'Meister Eder' ungefähr erkennen. Der sollte für einen relativ geringen Eigenanteil (circa 3.000€) einen neuen Tiguan von VW bekommen. Bevor mich einer korrigiert: Bitte den Artikel lesen, dann habt ihr die korrekten Daten.

Die Summe ist für mich aber nicht das wichtigste Kriterium. Ich kann mir persönlich nicht mehr vorstellen das mein nächster Wagen aus dem VW-Konzern kommt. Sollte ich daher mit meiner Einzelklage irgendwann in ferner Zukunft einmal einen Schritt weiterkommen, so würde ich keinen Vergleich akzeptieren der auf einem VAG-Neuwagen basiert. Mir ist klar dass das dann eine zusätzliche Komplikation bedeutet. Vermutlich wird VW die Vergleichsangebote nur mit einem Neuwagenkauf verbinden. Auch ich sage nicht 'nie', aber derzeit kann ich mir nicht vorstellen noch mal einen VW oder ein anderes Auto des Konzerns zu kaufen. Okay, bei einem geschenkten 911er würde ich ne Ausnahme machen. :-) Aber ohne Quatsch: Ich habe seit rund 35 Jahren regelmäßig neue VW gekauft. Seit rund 20 Jahren fahren wir sogar immer zwei VW. Fast alle Reparaturen und Services in der VW-Werkstatt gemacht. Dann parallel mit zwei Autos betrogen worden und dazu das schäbige Verhalten von VW. Eine Garantie für das Update wäre das Mindeste gewesen.

Den Touran hätte ich schon abgestoßen wenn die Klage nicht wäre. Nebenbei hat VW ja dafür gesorgt dass das Auto trotz des guten Zustandes nur noch wenig wert ist. Ich hoffe nur, dass das Verfahren nicht so lange läuft bis der Touran auseinander fällt. Stand heute würde ich den Touran durch einen BMW Grand Tourer ersetzen, der erstaunlicherweise gar nicht so viel teurer ist.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW auf einem Vergleich beharren kann, nach dem der Kläger wieder ein Fahrzeug aus dem Konzern kaufen soll, denn VW will ja hauptsächlich rechtskräftige Urteile vermeiden. Und wenn der Kläger hart bleibt, dürfte er auch eine Summe X bekommen (statt wieder ein Fahrzeug vom VAG-Konzern), oder etwa nicht?

Für mich kommt ein Fahrzeug von diesem Konzern nie mehr in Betracht.

Hier nochmal der Link zum Artikel:
http://automobilrevue.eu/.../

@touri1958
Hast Du Dir ausgerechnet, ob ein Vorziehen des Kaufs eines anderen Fahrzeugs (jetzt statt in ein paar Jahren) evtl. wirtschaftlich günstiger ist trotz evtl. nötiger Finanzierung? Aufgrund des damit nicht weiter anwachsenden Nutzungsersatzes könnte es evtl. Sinn machen.

Bei 14 Ct/km wären das immerhin 1.400 € mehr nach weiteren 10.000 km. Die 12 Ct/km habe ich errechnet aus einem (wohl zu geringen) Kaufpreis iHv. 35.000 € und einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km (konservativ geschätzt; es gibt inzwischen auch Urteile mit 300.000 km und sogar mehr, was für Kläger günstiger ist).

Wenn für einen aktuellen Autokredit mit einer vollständigen Rückzahlung nach sagen wir 2 Jahren Zinsen in der o.g. Höhe (z.B. eben 1.400 €) anfielen, würde es sich dann nicht gelohnt haben, jetzt mittels Finanzierung zu kaufen? Das streitgegenständliche Fahrzeug könnte abgemeldet werden. Nur so eine Idee...

Man kann das über einen Vergleich erhaltene Fahrzeug aus dem VW-konzern ja aber auch verkaufen und sich etwas anderes holen. Da wäre ich echt flexibel!

Klar, aber mir wäre es zu zeitintensiv, mich hinstellen zu müssen, um einen Käufer eines VW-Fahrzeugs mit ordentlichem Preis zu finden. Abgesehen davon, dass ich diesem Konzern keinen Ct mehr gönne.

PS:
Außerdem wird man wohl von VW wieder mit einen Diesel bekommen, oder? Und bei der jetzigen Debatte erscheint es mir schwierig, einen Diesel zu verkaufen, selbst wenn er neu ist. Also wie gesagt, mit wäre das zu kompliziert. Lieber eine Rückabwicklung, meinetwegen auch mittels Vergleich, wenn der Betrag stimmt.

mein Anwalt klagt auf Erstattung des Kaufpreises ohne Anrechnung einer Nutzungspauschale, wenn das durchgeht dann geh ich wieder in die Kirche (zumindest einmal jährlich, aach war ich lange nicht dort...)
Ich denke jetzt darüber nach nochmal neuen Tüv zu machen, (hab noch ein Jahr) in zwei Jahren sollte dann alles abgeschlossen sein.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 10. August 2018 um 10:28:12 Uhr:



Außerdem wird man wohl von VW wieder mit einen Diesel bekommen, oder? Und bei der jetzigen Debatte erscheint es mir schwierig, einen Diesel zu verkaufen, selbst wenn er neu ist. Also wie gesagt, mit wäre das zu kompliziert. Lieber eine Rückabwicklung, meinetwegen auch mittels Vergleich, wenn der Betrag stimmt.

Ich würd mich maximal auf einen 1:1 Tausch gegen einen neuen S3 einlassen. Die Schleuder ließe sich zumindest verkaufen. Der Neupreis vom S3 und TDI quattro waren fast identisch.

Zitat:

@turisport schrieb am 10. Aug. 2018 um 10:55:41 Uhr:


ohne Anrechnung einer Nutzungspauschale

Darf ich fragen, ob er die Nutzungspauschale einfach nur weggelassen oder diese explizit ausgeschlossen hat, und falls Letzteres, mit welcher Begründung?

Wenn Du dazu nichts schreiben möchtest, verstehe ich das gut - also kein Stress. 😉

Ehrlich gesagt rechne ich nicht so centgenau nach welche Option am besten wäre.
Klingt zwar blöd, ist aber so: Wir brauchen den Touran, bzw. ein zweites Auto nicht mehr unbedingt.
Das kam daher, weil sich meine Lebens- und Arbeitsumstände außerplanmäßig geändert haben. Unter normal Umständen hätte ich ein Auto auch verkauft und eines gegen einen neuen und mittelgroßen in Zahlung gegeben. Da es sich aber um zwei VW-Diesel handelt, lohnt das nicht. Den Touran halte ich jetzt erst mal wegen der laufenden Klage und hoffe das dieser nicht unwirtschaftlich wird. Den Polo fahren wir solange, bis der Wertverlust beim Verkauf nicht mehr so weh tut. Solange es geht fahren wir beide Autos dann abwechselnd. Der Touran hat durch den oben angesprochenen Umstand auch nach 6,5 Jahren erst 61.000km auf dem Tacho. Nachdem was man so über die Laufzeiten der Klagen lesen kann, ist er dann bei einem Urteil oder Vergleich vielleicht 7,5 oder 8,5 Jahre alt. :-)
Falls es mal einen Vergleich gibt, wäre es für mich natürlich günstig wenn VW diesen nicht ausschließlich mit einem Neuwagen verbinden will. Ansonsten wäre ich gezwungen für meine Überzeugung länger zu klagen und ein weiteres Risiko einzugehen. Das was einige hier vorgeschlagen haben, also Neuwagen von VW weiterverkaufen, wäre für mich keine Option.

@Alphaomega Vergiss den Wertverlust des neuen Fahrzeuges nicht. Ich denke die Nutzungsentschädigung ist bei niedriger bis normaler Fahrleistung günstiger.

Danke für Deinen wertvollen Hinweis. Das ist sicherlich richtig und Entstehens zu berücksichtigen. Man kann sich ja (best/worst case) ausrechnen, es eher zutrifft.

@touri1958
Ok, verständlich. Vielen Dank auch Dir. Aber würde es nicht Sinn machen, den Touran fast gar nicht mehr zu bewegen und stattdessen mehr mit dem Polo zu fahren? Den würde ich an Deiner Stelle auch erst behalten, bis mehr Klarheit besteht, was das Verfahren zum Touran betrifft. Ich nehme an, bzgl. des Polo klagst Du nicht - sonst wäre es wohl fast egal, wievielt Ihr mit welchem Fahrzeug Fahrt (außer, wenn bei einem der km-Preis deutlich höher ausfällt).

@AlphaOmega

Du hast natürlich Recht, normalerweise sollte man den Touran stehen lassen. Sozusagen als Kapitalanlage. :-)

Wir sind auch eine Zeit kaum damit gefahren, aber man glaubt gar nicht wie schnell dann 'untenrum' alles rostet und quietscht. Wenn man dann losgefahren ist, hörten sich die Bremsen an als wären sie aus Granit. Dann waren die Radlager defekt... Also fahren wir jetzt wieder abwechselnd mit beiden Autos.

Bei dem Polo hat mich die VW-Werkstatt reingelegt. Naiverweise haben wir einen Servicetermin machen lassen und vorher gesagt das kein Softwareupdate gemacht werden soll. Als wir den Wagen abholten, war dieser aber durchgeführt und die haben sich dumm gestellt. (Mussten wir machen. Ist doch besser für sie. usw.). Damit war der Beweis vernichtet und eine zweite Klage nicht mehr sinnvoll.Ich war damals noch nicht so sicher das ich klagen würde, sonst wäre ich bestimmt vorsichtiger gewesen. Bei Touran habe ich dann besser aufgepasst, dafür aber einige schlechte Erfahrungen mit einer freien Werkstatt gemacht.

Klagen sind auch mit dem so genannten Software-Update, das den Mangel ja nicht beseitigen kann, noch möglich. Da gibt es ein Urteil zu.

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