Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
kommen noch 🙂
Das betreffende Urteil ist schon etwas her.
Der Besitzer durfte sein Wagen zurückgeben.
Begründet wurde das u.a. damit, dass die Wirksamkeit des Updates nicht gegeben ist.
Es gab weitere Urteile....
und Tests
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 20. März 2018 um 21:46:43 Uhr:
Kommen noch konkretere Hinweise auf Gutachten?.
Nur gegen Cash:
https://www.badische-zeitung.de/.../...-ueber-probleme-nach-dem-updateFrei - und krass:
https://www.wiwo.de/.../14631024-3.html
Zitat:
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 21:18:55 Uhr:
Das Ganze ist auf sehr dünnem Eis gebaut. Die können nicht Zigtausende Autos stilllegen. Es ist ein Drohkulisse mit abschreckenden Beispielen, die auch schön publiziert werden.
Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Das Einzige, das hier die Behörden bremsen kann, ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die behördlich angeordnete Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte (rechtmäßige) Ziel auf die schnellste und einfachste Weise zu erreichen. Für die Typgenehmigung müssen nur die realitätsfremden Grenzwerte des NEFZ eingehalten werden, das vergessen viele Betroffene.
Was will man dem Update entgegenhalten? Wäre es denn besser, wenn das KBA - als alternative Maßnahme - die Typgenehmigungen für alle Skandalfahrzeuge allesamt zurücknehmen würde, z.B. weil die Halter das Update verweigern und sich damit die Rückrufaktion als ungeeignet erweist, den rechtmäßigen Zustand herzustellen?
Wer eine gute Idee hat, dem gebe ich ein alkholfreies Bier aus. 😁
Gäbe es denn Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge, wenn diese die Norm einhalten würden ?
Gäbe es denn rechtskräftige Urteile zugunsten der Diesel Besitzer wegen Betruges, wenn mit dem Update
das Problem tatsächlich behoben werden könnte ?
Wäre der Dieselbetrug überhaupt aufgeflogen, wenn die Emissionen im Betrieb auf der Straße nicht
viel höher gewesen wären, als auf dem Prüfstand ?
Das war doch der Aufhänger und jetzt ist man bei der Beurteilung schon wieder auf diesem Prüfstand.
Und auf der Straße werden immer noch viel höhere Emissionen gemessen.
Und in Wahrheit hat man die Abschalteinrichtung doch nur durch andere ersetzt ( Stichwort Temp-Fenster )
Voller Widersprüche und verrückt das Ganze.
Wir werden total verarscht.
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 20. März 2018 um 21:58:22 Uhr:
Zitat:
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 21:18:55 Uhr:
Das Ganze ist auf sehr dünnem Eis gebaut. Die können nicht Zigtausende Autos stilllegen. Es ist ein Drohkulisse mit abschreckenden Beispielen, die auch schön publiziert werden.Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Das Einzige, das hier die Behörden bremsen kann, ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die behördlich angeordnete Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte (rechtmäßige) Ziel auf die schnellste und einfachste Weise zu erreichen. Für die Typgenehmigung müssen nur die Werte des NEFZ eingehalten werden, das vergessen viele Betroffene.
Was will man denn dem Update entgegenhalten? Was wäre denn besser, wenn das KBA - als alternative Maßnahme - die Typgenehmigungen für alle Skandalfahrzeuge allesamt zurücknehmen würde, z.B. weil die Halter das Update verweigern und sich damit die Rückrufaktion als ungeeignet erweist, den rechtmäßigen Zustand herzustellen?
Wer eine gute Idee hat, dem gebe ich ein alkholfreies Bier aus. 😁
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Zu Beispiel :
Duisburg ...
Zitat:
@never_ever schrieb am 20. März 2018 um 21:59:10 Uhr:
@AlphaOmegaDer Herr (Multec) ziert sich wohl etwas oder will's spannend machen... 🙄 🙂
Kennst Du das hier ?
https://www.kostenlose-urteile.de/...hne-Software-Update.news25602.htm
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 20. März 2018 um 21:58:22 Uhr:
Zitat:
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 21:18:55 Uhr:
Das Ganze ist auf sehr dünnem Eis gebaut. Die können nicht Zigtausende Autos stilllegen. Es ist ein Drohkulisse mit abschreckenden Beispielen, die auch schön publiziert werden.Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Das Einzige, das hier die Behörden bremsen kann, ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die behördlich angeordnete Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte (rechtmäßige) Ziel auf die schnellste und einfachste Weise zu erreichen. Für die Typgenehmigung müssen nur die realitätsfremden Grenzwerte des NEFZ eingehalten werden, das vergessen viele Betroffene.
Was will man dem Update entgegenhalten? Wäre es denn besser, wenn das KBA - als alternative Maßnahme - die Typgenehmigungen für alle Skandalfahrzeuge allesamt zurücknehmen würde, z.B. weil die Halter das Update verweigern und sich damit die Rückrufaktion als ungeeignet erweist, den rechtmäßigen Zustand herzustellen?
Wer eine gute Idee hat, dem gebe ich ein alkholfreies Bier aus. 😁
Der einzig richtige Weg wäre der Einbau der Hardware Lösung, sodass die Autos tatsächlich die Euro 5 Grenzwerte, auch und insbesondere auf der Straße einhalten würden.
Zitat:
Was will man dem Update entgegenhalten? Wäre es denn besser, wenn das KBA - als alternative Maßnahme - die Typgenehmigungen für alle Skandalfahrzeuge allesamt zurücknehmen würde, z.B. weil die Halter das Update verweigern und sich damit die Rückrufaktion als ungeeignet erweist, den rechtmäßigen Zustand herzustellen?
Wer eine gute Idee hat, dem gebe ich ein alkholfreies Bier aus. 😁
Zitat:
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 21:52:25 Uhr:
kommen noch 🙂Das betreffende Urteil ist schon etwas her.
Der Besitzer durfte sein Wagen zurückgeben.
Begründet wurde das u.a. damit, dass die Wirksamkeit des Updates nicht gegeben ist.Es gab weitere Urteile....
und Tests
Das ist aber nichts Konkretes...
Zitat:
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 22:12:59 Uhr:
Zu Beispiel :Duisburg ...
Meinst Du das hier?
Landgericht Duisburg, Urteil vom 30.01.2018 - 1 O 231/17
Kennst Du das Gutachten konkret?
Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich glaube ja gerne, wenn Du Einblicke hast, die wir nicht haben, aber das nützt uns leider nicht viel. 😉
Ich habe keinen Zugriff auf dieses Gutachten.
Der ausführliche Text der Urteilsbegründung sollte aber auch zu beschaffen sein.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 20. März 2018 um 22:42:52 Uhr:
Zitat:
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 21:52:25 Uhr:
kommen noch 🙂Das betreffende Urteil ist schon etwas her.
Der Besitzer durfte sein Wagen zurückgeben.
Begründet wurde das u.a. damit, dass die Wirksamkeit des Updates nicht gegeben ist.Es gab weitere Urteile....
und Tests
Das ist aber nichts Konkretes...
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 20. März 2018 um 22:42:52 Uhr:
Zitat:
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 22:12:59 Uhr:
Zu Beispiel :Duisburg ...
Meinst Du das hier?
Landgericht Duisburg, Urteil vom 30.01.2018 - 1 O 231/17
Kennst Du das Gutachten konkret?Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich glaube ja gerne, wenn Du Einblicke hast, die wir nicht haben, aber das nützt uns leider nicht viel. 😉
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 22:10:37 Uhr:
Gäbe es denn Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge, wenn diese die Norm einhalten würden ?
-? ja, die Euro 5 - Norm und die NOx- und Feunstaubwerte sind unterschiedlich große Schuhe
Gäbe es denn rechtskräftige Urteile zugunsten der Diesel Besitzer wegen Betruges, wenn mit dem Update das Problem tatsächlich behoben werden könnte?
-? ja, der Schaden bleibt, wäre allenfalls nicht so hoch
Wäre der Dieselbetrug überhaupt aufgeflogen, wenn die Emissionen im Betrieb auf der Straße nicht
viel höher gewesen wären, als auf dem Prüfstand?
-? ja, es flog die verbotene Abschalteinrichtung auf
Und auf der Straße werden immer noch viel höhere Emissionen gemessen.
-? ja, aber das berührt nicht das alte Prüfverfahren nach den NESFZ
Und in Wahrheit hat man die Abschalteinrichtung doch nur durch andere ersetzt (Stichwort Temp-Fenster)
-? nein, so mogeln die anderen, teilweise unter - nicht verbotener Ausnutzung - einer Regelungslücke
Voller Widersprüche
-? nein
und verrückt das Ganze.
-? in gewisser Weise schon, ja
Wir werden total verarscht.
-? das ja, aber mit der Erlaubnis der Chef-Lobbiisten in Berlin, unter Verletzung von EU-Recht 😉
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 20. März 2018 um 22:57:23 Uhr:
@Multec schrieb am 20. März 2018 um 22:10:37 Uhr:Gäbe es denn Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge, wenn diese die Norm einhalten würden ?
-? ja -> die realen Emissionen liegt deutlich über Euro 5.Gäbe es denn rechtskräftige Urteile zugunsten der Diesel Besitzer wegen Betruges, wenn mit dem Update
das Problem tatsächlich behoben werden könnte?
-? ja -> Dem Hersteller / Verkäufer steht das Recht zu, einen Mangel zu beseitigen.
Offensichtlich wird die Beseitigung mit dem Update nicht als Beseitigung des Mangels anerkannt.Wäre der Dieselbetrug überhaupt aufgeflogen, wenn die Emissionen im Betrieb auf der Straße nicht
viel höher gewesen wären, als auf dem Prüfstand?
-? ja -> Genau das war doch der Ausgangspunkt ( Messungen in den USA )Und auf der Straße werden immer noch viel höhere Emissionen gemessen.
-? ja, aber das berührt nicht das Prüfverfahren nach den NESFZ
-> das Prüfverfahren hat sich als nicht praxistauglich erwiesen und wird dennoch weiterhin verwendet.
Man reduziert die Korrektur den Abgasbetruges auf die Konformität genau des Prüfverfahrens, das
die Manipulation erst ermöglicht hat.
Und in Wahrheit hat man die Abschalteinrichtung doch nur durch andere ersetzt (Stichwort Temp-Fenster)
-? nein, so mogeln die anderen, teilweise unter nicht verbotener Ausnutzung einer Regelungslücke
-> Das macht VW auch. Auch das Update ist getrimmt auf den Prüfstand.Voller Widersprüche
-? nein -> die Zulassungsprüfung ist nicht praxistauglich, man erfüllt lediglich die Zulassungsbedingungen,
die initial den Betrug erst ermöglicht haben.und verrückt das Ganze.
-? in gewisser Weise schon, ja -> Absurdistan !Wir werden total verarscht.
-? das ja, aber mit der Erlaubnis der Chef-Lobbiisten in Berlin
-> ein perfides System, bei dem es ums Tricksen und Irreführen geht.
http://winfuture.de/news,97990.html
Und deswegen müssen wir gegen VW klagen.
Es führt kein Wege daran vorbei, sonst gehen wir leer aus.
Und beim Verwaltungsgericht klagen wir gegen die Zulassungsstelle, falls mit der Stilllegung gedroht wird.
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 20. März 2018 um 21:57:23 Uhr:
Wir werden total verarscht.
-? das ja, aber mit der Erlaubnis der Chef-Lobbiisten in Berlin, unter Verletzung von EU-Recht ??
Die Verletzung von EU-Recht ist doch aber ein weiterer Hebel vor deutschen Gerichten. Klar, wenn man beim Richter wenig Gehör bekommt, wird das auch wenig nutzen, aber die EU-Verordnung gehört m.E. in jeder Klage gegen VW erwähnt.
.
@Multec
Kannst Du Dir bitte die korrekte Verwendung von Zitaten angewöhnen? Ansonsten könnte es passieren, dass Deine Meinungen nicht mehr zur Kenntnis genommen werden (weil man nicht erkennen kann, was von jemand anderem und was von Dir ist). Danke.
Schade, dass Du keinen Einblick in ein Gutachten hast - aber vielleicht gibt's auch keine.
Wobei es zumindest in Österreich 2 geben muss, und zwar vom Landesgericht Linz (gegen die Porsche Holding als dortiger "Importeur" von VW-Fahrzeugen). Wie dort der Stand ist, weiss ich nicht. Die anfängliche Euphorie bzgl. der Gutachten ist jedenfalls weg.
Jetzt google hat ein bisschen ....
http://www.vw-abgasskandal-bayern.de/presse-faq/
"Berechnungen des Bundesumweltamts zufolge reichen Softwareupdates allerdings nicht aus, um die EU-Vorgaben bei der Luftqualität einzuhalten."
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 21. März 2018 um 07:42:36 Uhr:
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 20. März 2018 um 21:57:23 Uhr:
Wir werden total verarscht.
-? das ja, aber mit der Erlaubnis der Chef-Lobbiisten in Berlin, unter Verletzung von EU-Recht ??
Die Verletzung von EU-Recht ist doch aber ein weiterer Hebel vor deutschen Gerichten. Klar, wenn man beim Richter wenig Gehör bekommt, wird das auch wenig nutzen, aber die EU-Verordnung gehört m.E. in jeder Klage gegen VW erwähnt..
@Multec
Kannst Du Dir bitte die korrekte Verwendung von Zitaten angewöhnen? Ansonsten könnte es passieren, dass Deine Meinungen nicht mehr zur Kenntnis genommen werden (weil man nicht erkennen kann, was von jemand anderem und was von Dir ist). Danke.Schade, dass Du keinen Einblick in ein Gutachten hast - aber vielleicht gibt's auch keine.
Wobei es zumindest in Österreich 2 geben muss, und zwar vom Landesgericht Linz (gegen die Porsche Holding als dortiger "Importeur" von VW-Fahrzeugen). Wie dort der Stand ist, weiss ich nicht. Die anfängliche Euphorie bzgl. der Gutachten ist jedenfalls weg.
Zitat:
Die Verletzung von EU-Recht ist doch aber ein weiterer Hebel vor deutschen Gerichten. Klar, wenn man beim Richter wenig Gehör bekommt, wird das auch wenig nutzen, aber die EU-Verordnung gehört m.E. in jeder Klage gegen VW erwähnt.
Aber es geht doch gerade um die Einhaltung der EU Abgasnorm Euro 5.
Es gibt keine deutsche Norm.
https://www.umweltbundesamt.de/.../uba-aktuell-nr-52017
"Ein Euro-5-Diesel-Pkw stößt heute im Schnitt 906 Milligramm Stickoxide pro Kilometer aus und läge nach einem Software-Update mit 25 Prozent Minderung bei etwa 680 Milligramm – und damit auf dem Niveau eines Euro-4-Diesel-Pkw und immer noch fast viermal über dem Euro-5-Grenzwert."