Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 weitere Antworten
15474 Antworten

Hier der Link zu einer Liste mit allen VW-Update Software-Ständen:

https://docs.google.com/.../htmlview#

Beim Golf 6 und Golf Plus gibt es schon das 5. Update (zuletzt #9982) - so ein Murks!

Legt die Tabelle dem Richter in Eurem Verfahren für Euer Fahrzeugmodell vor und zeigt, dass die mehrfachen Updates die Zweifel bestätigen und das Update unzumutbar machen. Viel Erfolg!

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 22. Januar 2018 um 22:05:31 Uhr:


Hier der Link zu einer Liste mit allen VW-Update Software-Ständen:

https://docs.google.com/.../htmlview#

Beim Golf 6 und Golf Plus gibt es schon das 5. Update (zuletzt #9982) - so ein Murks!

Legt die Tabelle dem Richter in Eurem Verfahren für Euer Fahrzeugmodell vor und zeigt, dass die mehrfachen Updates die Zweifel bestätigen und das Update unzumutbar machen. Viel Erfolg!

Der Link funktioniert bei mir nicht. - Siehe Foto

Zwischenablage01

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 22. Januar 2018 um 22:05:31 Uhr:


Hier der Link zu einer Liste mit allen VW-Update Software-Ständen:

https://docs.google.com/.../htmlview#

Beim Golf 6 und Golf Plus gibt es schon das 5. Update (zuletzt #9982) - so ein Murks!

Legt die Tabelle dem Richter in Eurem Verfahren für Euer Fahrzeugmodell vor und zeigt, dass die mehrfachen Updates die Zweifel bestätigen und das Update unzumutbar machen. Viel Erfolg!

Gibt es die Tabelle auch für Skoda? In meinem Fall für Superb Kombi 2,0 TDI EZ 01.11!

Zu Deiner vorangegangenen Nachricht kann ich nur sagen, dass Moral immer eine Sache des Standpunktes ist; im Wirtschaftsleben hat sie jedenfalls keinen Platz. Wer das ignoriert lebt einfach in einer falschen Realität.. So bitter das auch ist.
Den Kläger kann ich nur beglückwünschen, haben sich doch seine Erwartungen offensichtlich erfüllt. Evtl. wird er jetzt sogar davon überzeugt sein, dass VW sich ihm gegenüber höchst moralisch verhalten hat.
So ist das Leben....

Bei mir funktioniert der Link.

Ähnliche Themen

Bei mir funktioniert der Link leider auch nicht. Ich kann gar nicht erst darauf klicken (bzw. klicken geht schon, aber ohne Reaktion), sehe lediglich einen ausgegrauten Link, und wenn ich mit dem Mauszeiger darüber gehe, wird ein Fragezeichen angezeigt.

Da blockiert wohl der AntiVirus oder der falsche Browser Google Docs.

Bei mir funktioniert es.

Hab es mal als PDF hinzugefügt.
(Ich betone, das ist nicht mein Werk)

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 22. Januar 2018 um 22:05:31 Uhr:


Hier der Link zu einer Liste mit allen VW-Update Software-Ständen:

https://docs.google.com/.../htmlview#

Beim Golf 6 und Golf Plus gibt es schon das 5. Update (zuletzt #9982) - so ein Murks!

Legt die Tabelle dem Richter in Eurem Verfahren für Euer Fahrzeugmodell vor und zeigt, dass die mehrfachen Updates die Zweifel bestätigen und das Update unzumutbar machen. Viel Erfolg!

Bei so vielen Updates des Updates muss man schon befürchten, fast wieder den (illegalen) ursprünglichen Zustand zu bekommen.

Müsste das KBA nicht auch alle folgenden Versionen freigeben?

Da dieser Hersteller bereits wiederholt mutmaßlich (ich schreibe das bewusst so) betrogen hat, dürfte das KBA kein Vertrauen haben, dass alle diese Updates des Updates noch konform sind mit dem, was das KBA damals für die Rückruf-Aktion gefordert hatte.

Ist das ggf. ein Angriffspunkt?

Wir sollten froh sein, wenn die Software sich wieder ihrem Urzustand nährt. Die Folgen bezahlen wir ja schließlich aus unserer Tasche!

Merkwürdig finde ich ja, dass beinahe jedes Modell eine neuere Version hat.
Mein 170PS Golf jedoch noch die aller erste.

Das macht mir etwas sorgen.

Zitat:

@Fargrin schrieb am 23. Januar 2018 um 08:22:31 Uhr:


Merkwürdig finde ich ja, dass beinahe jedes Modell eine neuere Version hat.
Mein 170PS Golf jedoch noch die aller erste.

Das macht mir etwas sorgen.

Das dürfte VW doch egal sein. - Solange der betrogene Kunde nicht meckert bleibt die alte SW-Version drauf.

Zitat:

@transarena schrieb am 23. Januar 2018 um 08:29:00 Uhr:



Zitat:

@Fargrin schrieb am 23. Januar 2018 um 08:22:31 Uhr:


Merkwürdig finde ich ja, dass beinahe jedes Modell eine neuere Version hat.
Mein 170PS Golf jedoch noch die aller erste.

Das macht mir etwas sorgen.

Das dürfte VW doch egal sein. - Solange der betrogene Kunde nicht meckert bleibt die alte SW-Version drauf.

Und genau das ist der Punkt, was nicht sein dürfte!

Zitat:

@Flaherty schrieb am 23. Januar 2018 um 08:51:06 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 23. Januar 2018 um 08:29:00 Uhr:


Das dürfte VW doch egal sein. - Solange der betrogene Kunde nicht meckert bleibt die alte SW-Version drauf.

Und genau das ist der Punkt, was nicht sein dürfte!

Alles vom KBA abgesegnet.....

Ich frage mich, ob man vom KBA eine befriedigende Antwort bekäme, wenn man fragte, ob jede neue Version vom KBA kontrolliert und abgesegnet wird.

Meine Bitte ans KBA, mir die Freigabe zum Update meines Fahrzeugs (bzw. des entsprechenden Clusters) zuzuschicken, wurde übrigens abgewiesen mit dem Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft die Weitergabe dieser Information an Dritte (hier an mich) mit Verweis auf strafrechtliche Ermittlungen gegen VW untersagt habe. Schön, oder?

In 1 oder 2 Urteilen las ich zitieren Text aus so einer KBA-Freigabe (muss wohl das Cluster mit dem Amarok gewesen sein). Mein Interesse daran ist, dass daraus schön deutlich hervorging, dass das Fahrzeug ohne dass Update einen erheblichen(!) Mangel habe - eine Steilvorlage gegen VW und vielleicht auch ein Grund, weshalb das KBA diese Freigabe-Schreiben (KBA an VW) nicht (mehr) an Dritte herausgeben will (der Hinweis auf die Staatsanwaltschaft ist evtl. frei erfunden).

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 23. Januar 2018 um 13:11:43 Uhr:


Ich frage mich, ob man vom KBA eine befriedigende Antwort bekäme, wenn man fragte, ob jede neue Version vom KBA kontrolliert und abgesegnet wird.

Meine Bitte ans KBA, mir die Freigabe zum Update meines Fahrzeugs (bzw. des entsprechenden Clusters) zuzuschicken, wurde übrigens abgewiesen mit dem Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft die Weitergabe dieser Information an Dritte (hier an mich) mit Verweis auf strafrechtliche Ermittlungen gegen VW untersagt habe. Schön, oder?

In 1 oder 2 Urteilen las ich zitieren Text aus so einer KBA-Freigabe (muss wohl das Cluster mit dem Amarok gewesen sein). Mein Interesse daran ist, dass daraus schön deutlich hervorging, dass das Fahrzeug ohne dass Update einen erheblichen(!) Mangel habe - eine Steilvorlage gegen VW und vielleicht auch ein Grund, weshalb das KBA diese Freigabe-Schreiben (KBA an VW) nicht (mehr) an Dritte herausgeben will (der Hinweis auf die Staatsanwaltschaft ist evtl. frei erfunden).

Es verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass wir es hier mit erheblicher krimineller Enegie zu tun haben, die bewusst Gesetzesverstösse in Kauf nimmt. Die Tatsache des Betruges ist ja schon mehrfach von den Gerichten festgetellt und bejaht worden.
Die Staatsanwaltschaft kann das gar nicht untersagen; sie ist zur Ermittlung verpflichtet, nicht jedoch zur Verschleierung!! Hier wäre das entsprechende Gericht zu informieren und wohl eine entsprechende richterliche Anordnung erforderlich, da Staatsanwälte ja nur weisungsgebundene Mitglieder unseres Rechtssystems sind. Sie nimmt Ermittlungen nur auf Antrag (Anzeige) auf und wenn ein "BERECHTIGTES" öffentliches Interesse besteht.
Es gäbe jedoch eine andere Möglichkeit: Stichwort IFG! Das Interesse der Geschädigten überwiegt und daher wäre das KBA nach dem InformationsFreiheitsGesetz, auf das man sich allerdings auch berufen muss, zur Herausgabe der Daten verpflichtet.

Ein Mosaiksteinchen zum Anderen und es wird ein immer klareres Bild entstehen.

Gruss

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 23. Januar 2018 um 13:41:10 Uhr:



Es verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass wir es hier mit erheblicher krimineller Enegie zu tun haben, die bewusst Gesetzesverstösse in Kauf nimmt. Die Tatsache des Betruges ist ja schon mehrfach von den Gerichten festgetellt und bejaht worden.
Die Staatsanwaltschaft kann das gar nicht untersagen; sie ist zur Ermittlung verpflichtet, nicht jedoch zur Verschleierung!! Hier wäre das entsprechende Gericht zu informieren und wohl eine entsprechende richterliche Anordnung erforderlich, da Staatsanwälte ja nur weisungsgebundene Mitglieder unseres Rechtssystems sind. Sie nimmt Ermittlungen nur auf Antrag (Anzeige) auf und wenn ein "BERECHTIGTES" öffentliches Interesse besteht.
Es gäbe jedoch eine andere Möglichkeit: Stichwort IFG! Das Interesse der Geschädigten überwiegt und daher wäre das KBA nach dem InformationsFreiheitsGesetz, auf das man sich allerdings auch berufen muss, zur Herausgabe der Daten verpflichtet.

Ein Mosaiksteinchen zum Anderen und es wird ein immer klareres Bild entstehen.

Gruss

Wir müssen diese beiden Sachverhalte sauber voneinander unterscheiden:

Der von einigen Gerichten bejahte Betrug bezieht sich auf das Geschehen bis zum Bekanntwerden der Dieselgate-Affäre in der Öffentlichkeit.

Einen anderen Sachverhalt betreffen die - danach - von Seiten der Volkswagen AG gegenüber dem KBA abgegebenen Erklärungen,

1. die für die einzelnen Fahrzeugtypen abgestimmten Software-Updates enthalten nicht mehr die typgenehmigungsrechtlich untersagte Abschalteinrichtung und

2. die Typen der mit den Updates nachgerüsteten Fahrzeuge halten die EU-rechtlich festgelegten Emissionsgrenzwerte im NEFZ (!) ein.

Über die Frage, ob es zutrifft, dass die Updates von den Entscheidungsträgern des KBA wider besseres Wissen (nach-) genehmigt wurden, wird viel spekuliert. Die Medien und sonstige Berichterstatter tragen nicht dazu bei, dass Außenstehende Fakten an die Hand bekommen, anhand derer sie entscheiden können, ob die Updates nicht hätten genehmigt werden dürfen bzw. ob die Genehmigung der Updates gegen geltendes Recht verstößt.

Die Tatsache, dass einige Updates nachgebessert wurden, eignet sich nicht als objektiver Beweis für die Wahrheit der Behauptung, dass auf Seiten des KBA (erneut) rechtswidrig gehandelt wurde. Die neuen Updates mögen der Schere zwischen der Erfüllung der zwingenden emissionsschutzrechtlichen Vorgaben einerseits und dem Anspruch des Käufers auf ein mangelfreies Fahrzeug andererseits geschuldet sein. Auch Letzteres kann den Hersteller zwingen, weitere Updates zu entwickeln und neue Rückrufaktionen einzuleiten.

ICH meine, auf diesem sehr weiten Feld gibt es - nach aktuellem Stand - noch immer sehr viel Spekulatius. Und so wird es wohl auch bleiben. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen