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Rechtliche Frage: Winterreifen im Sommer und Fahrlässigkeit

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 8. Juli 2022 um 11:18

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand vielleicht juristisch etwas aus?

Ich fahre momentan einen Audi Leihwagen wegen Lieferterminüberschreitung.

Der hat noch Winterreifen drauf (keine Ganzjahresreifen).

Soweit ich weiß ist das Fahren von Winterreifen im Sommer nicht verboten, aber bei Temperaturen um 30° gefährlich und im Falle eines Unfalls fahrlässig mit den entsprechenden Folgen.

Der bestellte Wagen ist ein Dienstwagen und ich muss jetzt mit dem mit Winterreifen bereiften Wagen meinen Job im Außendienst machen. Den Wagen einfach stehen lassen geht also nicht.

Ich reagiere da ein wenig empfindlich, weil ich schon mal an einem schweren Unfall mit Personenschaden beteiligt war inklusive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mich.

Glücklicherweise hat ein von der Statsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachen, das ganz klar ausgesagt hat, dass ich keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu verhindern am Ende dazu geführt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.

Das hat aber fast ein Jahr gedauert. So was belastet sehr. Brauche ich nicht noch mal!!!

Und die Erinnerung daran fährt jetzt ständig im Hinterkopf mit.

Wie ist denn hier die rechtliche Lage? Muss mir mein Arbeitgeber aufgrund der Führsorgepgflicht ein Fahrzeug mit Sommerreifen zur Verfügung stellen und verhalte ich mich möglicherwerise persönlich fahrlässig wenn ich im Auftrag meines Arbeitgebers im Sommer mit Winterreifen fahre?

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43 Antworten

Rechtssicherheit kann dir hier, denke ich, keiner geben und für Rechtsberatung, geht man zum Anwalt. Das wird dann wahrscheinlich von Fall zu Fall betrachtet. Deine Sorge kann ich verstehen.

 

Gute Beschreibung: https://vergoelst.de/winterreifen-im-sommer.html

 

Lies mal bei Haftung unten, Versicherung kann Zahlung verweigern. Ob du da jetzt gegenüber deinem AG was ableiten kannst oder ihn verpflichten kannst Sommerreifen zu montieren… Das wird dir keiner sagen können.

Themenstarteram 8. Juli 2022 um 12:33

Zitat:

@Bisey schrieb am 8. Juli 2022 um 13:39:25 Uhr:

Rechtssicherheit kann dir hier, denke ich, keiner geben

Es geht nicht um Rechtssicherheit, sondern um eine ganz allgemeine Frage.

Ich bin ja sicher nicht der erste mit so einem Problem.

Kann ja sein, dass hier jemand Anwalt ist und sich damit schon mal befasst hat.

@Black Memories Alles gut, die bzw. eine Antwort findest du im verlinkten Beitrag.

Themenstarteram 8. Juli 2022 um 12:41

Was da steht wusste ich schon und privat würde ich niemals bei 30° mit Winterreifen fahren.

Das Problem ist, wie ich persönlich haftbar wäre, wenn ich im Auftrag meines Arbeitgebers unterwegs bin.

Ich habe gegenüber des Fuhrparks schon meine Bedenken geäußert. Die sind da aber sehr entspannt, weil es nicht expliztit verboten ist.

Ich hab doch geschrieben, du musst unten lesen:

 

Haftung bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer:

 

Wenn ein Autofahrer im Sommer mit Winterreifen einen Unfall baut, kann es sein, dass die Versicherung sich weigert, für den Schaden aufzukommen. Sie kann dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Das ist der Fall, wenn sie behauptet, dass zur Jahreszeit unpassende Reifen zu dem Unfall geführt haben. Auch wenn der Fahrer sich auf das bestehende Gesetz beruft, kostet es viel Zeit und Nerven, es mit der Versicherung zu klären.

 

Im Normalfall hast du in deinem Laden auch irgendwelche Bestimmungen unterschrieben, dass du vor Fahrtantritt dein KFZ überprüfst etc. Diese Bestimmungen kennt hier keiner. Deswegen ist mir noch nicht klar, was du dir jetzt außer dem was du schon weißt noch erhoffst. Wenn das dein AG mit der Versicherung klärt bzw. den Schaden evtl. auch entstehender Personenschaden übernimmt, dann ist ja eigentlich alles gesagt. Ob das im Ernstfall so ist, hätte ich bedenken, aber das ist ne Sache die du mit deinem AG klären musst.

Themenstarteram 8. Juli 2022 um 12:49

Also noch mal die Frage:

Bin ich persönlich bei einem Unfall wegen Fahrlässigkeit haftbar, wenn ich im Auftrag meines Arbeitgebers im Sommer mit Winterreifen fahre?

Das hat nichts mit dem Versicherungsthema zu tun.

Der Fahrer ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges welches er fährt verantwortlich. Wenn du das mit den Winterreifen nicht verantworten kannst und willst, musst du die Karre eben stehen lassen.

@Schumifan Danke, evtl. hab ich mich zu geschwollen ausgedrückt. Kurz und knapp auf den Punkt.

Ich würde dem betreffenden Fuhrparksleiter aber noch eine gewisse Unfähigkeit attestieren.

Themenstarteram 8. Juli 2022 um 13:16

Zitat:

@Schumifan schrieb am 8. Juli 2022 um 14:58:53 Uhr:

Der Fahrer ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges welches er fährt verantwortlich.

Das ist die Schwierigkeit an der Sache. Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßem Zustand. Winterreifen im Sommer sind ja nicht verboten.

Den Wagen einfach stehen zu lassen wäre für mich zwar auch eine logische Reaktion aber evtl. Arbeitsverweigerung.

Ich denke ganz so einfach ist es leider nicht.

Du sollst ja nicht die Arbeit verweigern, sondern nur das Fahrzeug stehen lassen............

Nimmst halt einen Anderes :D (Ironie Ende)

Spaß bei Seite: was in deinen Fuhrparkbedingungen zum Thema Winterreifen steht, kann hier niemand wissen.

Bei uns muss gewechselt werden. Die Kosten übernimmt der AG, Werkstatttermin muss der AN selbst machen.

Mein Tipp: schriftlich den AG auf den Zustand und deine Bedenken hinweisen und die Antwort gut aufheben, dann solltest Du aus dem Schneider sein. Alles weitere beim Anwalt für Arbeitsrecht.

Es gibt sogar Leute, die im Außendienst sind und von Ihrem Arbeitgeber kein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen und ihr privates Fahrzeug einzusetzen haben. Alles ne Frage des Arbeitsvertrages. Wenn Du mit den Winterreifen nicht gerade auf der „letzten Rille“ fährst, wird es im Falle eines Unfalls auch nicht auf die Reifen ankommen (bspw. wenn Dir an der Ampel hinten Jemand drauffährt). Aufgrund Deiner Vorgeschichte kann ich Deine Vorsicht und Dein Unbehagen aber verstehen.

@TE Bei deiner Frage zur Fahrlässigkeit muss man zwischen straf- bzw verkehrsrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten unterscheiden. Bei einem Unfall könnte im Sinne des Straf-/Verkehrsrecht gefragt werden, ob dir die negativen Auswirkungen der im Sommer gefahrenen Reifen bewusst war/bewusst hätte sein müssen und du somit folglich deinen Fahrstil daran anpassen hättest können. Tut man das nicht, könnte ein gewisses fahrlässiges Verhalten unterstellt werden. Dafür wird man nur dich heranziehen. Selbst wenn dem AG zu unterstellen wäre, hier seine Verantwortung dir gegenüber nicht gerecht worden zu sein, hast du es in der Hand, das Risiko durch vorsichtiges Fahren zu minimieren. Zivilrechtlich könnte natürlich im Schadensfall der AG mit verantwortlich gemacht werden. Wie aber andere schon schrieben, geh zum Anwalt und lass dich beraten.

Die Frage ist, warum hat der Wagen keine Sommerreifen? Der Hersteller liefert die ja mit Sommerreifen aus.

 

Wenn wirklich keine dabei sind, soll der AG einfach welche bestellen und montieren lassen. Fertig wäre die Geschichte.

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