Rechtliche Frage: Winterreifen im Sommer und Fahrlässigkeit

Audi A4 B9/8W

Hallo zusammen,

kennt sich hier jemand vielleicht juristisch etwas aus?
Ich fahre momentan einen Audi Leihwagen wegen Lieferterminüberschreitung.
Der hat noch Winterreifen drauf (keine Ganzjahresreifen).

Soweit ich weiß ist das Fahren von Winterreifen im Sommer nicht verboten, aber bei Temperaturen um 30° gefährlich und im Falle eines Unfalls fahrlässig mit den entsprechenden Folgen.

Der bestellte Wagen ist ein Dienstwagen und ich muss jetzt mit dem mit Winterreifen bereiften Wagen meinen Job im Außendienst machen. Den Wagen einfach stehen lassen geht also nicht.

Ich reagiere da ein wenig empfindlich, weil ich schon mal an einem schweren Unfall mit Personenschaden beteiligt war inklusive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen mich.
Glücklicherweise hat ein von der Statsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachen, das ganz klar ausgesagt hat, dass ich keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu verhindern am Ende dazu geführt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.
Das hat aber fast ein Jahr gedauert. So was belastet sehr. Brauche ich nicht noch mal!!!
Und die Erinnerung daran fährt jetzt ständig im Hinterkopf mit.

Wie ist denn hier die rechtliche Lage? Muss mir mein Arbeitgeber aufgrund der Führsorgepgflicht ein Fahrzeug mit Sommerreifen zur Verfügung stellen und verhalte ich mich möglicherwerise persönlich fahrlässig wenn ich im Auftrag meines Arbeitgebers im Sommer mit Winterreifen fahre?

43 Antworten

Wenn das Fahren mit WR im Sommer Fahrlässigkeit bedeutet, müßte die Fahrt mit GJR es ebenfalls sein, weil auch sie vom Gesetzgeber als Winterreifen eingestuft werden.

Moin,
da du ja (verständlicherweise) erhebliche Bedenken mit deiner Situation hast, wäre doch der logischste Weg erst einmal deinem Arbeitgeber diese Bedenken mitzuteilen und ihn zu bitten im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Halter des Fahrzeugs für Abhilfe zu sorgen.
Das kann man als erstes mal in einem Gespräch machen um einvernehmlich eine Lösung zu finden.

Stößt du da auf „taube Ohren“ wäre dann ein offizielles Schreiben mit deinen Bedenken an ihn oder den/die Verantwortlichen die nächste Maßnahme um ein wenig mehr Druck zu erzeugen.
Stichwort hier wäre die durch den AG durchzuführende Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsmittel seiner Angestellten.

Auf Winterreifen im Hochsommer aus dienstlichen Gründen unterwegs zu sein, sehe ich persönlich als unnötige Erhöhung der Gefährdung während der dienstlichen Tätigkeiten an.

Wenn’s denn gar nicht anders geht müsste eine Mietwagenlösung für dich her, auf jeden Fall ist der AG spätestens nach dem er Kenntnis von der Situation bekommt MIT in der Verantwortung und wäre für doch wenigstens für die rechtliche Überprüfung dieser Frage verantwortlich.

Damit wärst du zwar erst mal nicht sicherer Unterwegs, aber wenigstens im Fall der Fälle so weit wie möglich abgesichert.

Sehe ich auch so... bereits eine email, die den Sachverhalt und deine Bedenken schildert nimmt die Verantwortlichen in deiner Firma mit ins Boot. Da kann dann niemand hinterher sagen, er hätte von nichts gewusst und du hättest ja nur was sagen brauchen... usw usw.

Das Fahrzeug ist mit Winterreifen auch im Sommer vorschriftsmäßig.

Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, seine Fahrweise (insbesondere die Geschwindigkeit) an die Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen.

Tut er das nicht und verursacht dafür einen Unfall, ist er natürlich auch dafür verantwortlich.

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Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 8. Juli 2022 um 20:17:42 Uhr:


Wenn das Fahren mit WR im Sommer Fahrlässigkeit bedeutet, müßte die Fahrt mit GJR es ebenfalls sein, weil auch sie vom Gesetzgeber als Winterreifen eingestuft werden.

Nein, das sehe ich nicht so. Ganzjahresreifen tragen zwar meist das Schneeflockensymbol, weil sie eben auch ausdrücklich die Mindestanforderungen an Winterreifen erfüllen, doch das Reifenprofil ist eine Mischung aus beidem. Auch werden sie ganz klar mit dem Aspekt vermarktet, dass sie eben die Bedingungen aller Jahreszeiten bewältigen können. Natürlich können sie nicht alles perfekt, aber dass kann ein reiner Winter- oder Sommerreifen ja auch nicht. Mal ist er gut auf Schnee/Eis, aber nicht so gut bei trockener Fahrbahn, ein anderer ist super bei Nässe, etc.

Ein Ganzjahresreifen ist somit der Kompromiss aus Sommer- und Winterreifen, die wiederum für sich auf ihren Gebieten auch schon ein paar Kompromisse eingehen müssen. Da es kein offizielles Sommersymbol gibt, kann er halt nur das Wintersymbol tragen.

Ein Ganzjahresreifen wird aber haftungstechnisch (egal ob straf-, zivil- oder sonstwie) wohl kaum gegen den Nutzer ausgelegt, wenn der Zustand als solches (Profiltiefe, Druck, Lastindex, Geschwindigkeitsfreigabe, etc.) in Ordnung ist (außer vielleicht im hochalpinen Bereich, wo es dem Nutzer sich geradezu aufdrängen müsste, dass nur ein „echter“ Winterreifen geeignet ist.

Da du allerdings das Wort „müßte“ bzw. „müsste“ gebrauchst, gehe ich davon aus, dass das von dir auch keine tatsächliche Behauptung oder gesicherte Feststellung sein sollte, oder?

Wenn man mit Ganzjahresreifen im Winter einen Unfall verursacht der mit Winterreifen nicht passiert wäre, dann muss man natürlich auch die Verantwortung dafür übernehmen.

Nicht weil man mit Ganzjahresreifen gefahren ist, sondern weil man den Unfall verursacht hat...

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Juli 2022 um 23:25:48 Uhr:


Wenn man mit Ganzjahresreifen im Winter einen Unfall verursacht der mit Winterreifen nicht passiert wäre, dann muss man natürlich auch die Verantwortung dafür übernehmen.

Nicht weil man mit Ganzjahresreifen gefahren ist, sondern weil man den Unfall verursacht hat...

Das würde mir auch etwas weit hergeholt erscheinen, sofern es keine extrem winterlichen, geradezu hochalpinen Bedingungen waren. Aber in solchen Fällen sind dann ja auch oft Schneeketten vorgeschrieben. Andernfalls müsste man ja bei jeder Unfallkonstellation nach dem besten Reifen in der jeweiligen Disziplin fragen, die gerade gebraucht worden wäre:

Oh, Reifen x hätte laut Durchschnittsberechnung von 5 Testergebnissen auf trockener Fahrbahn einen um 1,7 Meter kürzeren Bremsweg gehabt als Ihrer hier. - Schuldig!
Morgen habe ich dann sogar Reifen x montiert, habe aber einen Unfall bei Nässe: Tja, Reifen y hätte aber bei Nässe diesmal durchschnittlich 1,4 Meter besser gebremst. Tja, wieder schuldig!

(Oder beim Bremsen auf Schnee, auf Eis, Ausweichverhalten, Kurvenfahrt, Aufschwimmen bei Aquaplaning, …)

nein, es ist viel einfacher:

Wenn man einen Unfall verursacht, muss man dafür die Verantwortung tragen. Ob man Winterreifen hat und für die zu schnell war oder Ganzjahresreifen und für die zu schnell war spielt dabei keine Rolle. Das "zu schnell" fängt halt nur an einer anderen Stelle an.

Ganz so einfach ist es auch wieder nicht, denn Unfälle geschehen nicht nur durch unangepasste Geschwindigkeit. Die Kasko könnte einem ja versuchen Schwierigkeiten zu machen und irgendwas von nicht idealer Fahrzeugausrüstung zu erzählen, Obliegenheitsverletzungen oder so. Oder ein Unfallgegner zeigt auf einmal auf dich: „Der da ist aber mit Winterreifen unterwegs gewesen…“ Dann geht es nicht mehr einfach um die persönliche Verantwortung, ob du angepasst genug gefahren bist, sondern es steht vielleicht eine erhöhte Teilschuld im Raum, weil jemand den Reifentyp gegen dich verwenden will.

Was ich beim TE noch nicht ganz verstehe: Er möchte keine Rechtsberatung (die er hier auch nicht bekommen kann), drängt aber darauf, dass ihm doch bitte jemand relativ verbindlich sagt, ob man ihm nun was kann oder nicht. Ja was denn nun? Eine konkrete, verlässliche Einschätzung grenzt ja schon nahe an eine Rechtsberatung (Vermischung aus arbeitsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Fragen). Oder wir reden einfach mal drüber - aber darauf kann man sich halt im Schadenfall nicht wirklich verlassen.

Also vielleicht im Internet recherchieren, was dazu bisher veröffentlicht wurde oder sich in Foren erkundigen, deren Schwerpunkt eher im juristischen Bereich liegt (also vielleicht nicht gerade „GuteFrage.net“ oder so.).

Zitat:

@ackerpower schrieb am 9. Juli 2022 um 00:07:25 Uhr:


Ganz so einfach ist es auch wieder nicht, denn Unfälle geschehen nicht nur durch unangepasste Geschwindigkeit.

Die Geschwindigkeit ist aber der wesentliche Punkt, an dem der Fahrer seine Fahrweise an die Eigenschaften des Fahrzeugs anpassen muss. Abstand könnte ein weiterer sein.

Zitat:

Die Kasko könnte einem ja versuchen Schwierigkeiten zu machen und irgendwas von nicht idealer Fahrzeugausrüstung zu erzählen, Obliegenheitsverletzungen oder so.

Das wäre dann ein Problem des Halters, nicht des Fahrers.

Allerdings würde es mich wundern, wenn eine "ideale Fahrzeugausrüstung" vertraglich als Obliegenheit vereinbart würde.

Zitat:

Oder ein Unfallgegner zeigt auf einmal auf dich: „Der da ist aber mit Winterreifen unterwegs gewesen…“ Dann geht es nicht mehr einfach um die persönliche Verantwortung, ob du angepasst genug gefahren bist, sondern es steht vielleicht eine erhöhte Teilschuld im Raum, weil jemand den Reifentyp gegen dich verwenden will.

Auch wenn die Bereifung zum Unfall beigetragen hat (das könnte auch bei einem Sommerreifen mit 2 mm Profil bei Regen oder bei einem 10 Jahre alten Sommerreifen so sein): so lange der Fahrer mit einem vorschriftsmäßigen Fahrzeug unterwegs war, hat er bezüglich der Ausrüstung nicht schuldhaft gehandelt. Also keine Teilschuld, keine Haftung aus Verschulden. Wenn dann die Gegenseite mit erhöhter Betriebsgefahr argumentieren will, kann sie das gerne mit dem Halter bzw. dessen Versicherung diskutieren.

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Juli 2022 um 23:42:11 Uhr:


nein, es ist viel einfacher:

Wenn man einen Unfall verursacht, muss man dafür die Verantwortung tragen. Ob man Winterreifen hat und für die zu schnell war oder Ganzjahresreifen und für die zu schnell war spielt dabei keine Rolle. Das "zu schnell" fängt halt nur an einer anderen Stelle an.

Genau, es gibt ja keinerlei rechtliche Grundlage welche die Nutzung von GJR (= Winterreifen), in der warmen Jahreszeit untersagt.

Zitat:

@ackerpower schrieb am 8. Juli 2022 um 23:24:04 Uhr:



Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 8. Juli 2022 um 20:17:42 Uhr:


Wenn das Fahren mit WR im Sommer Fahrlässigkeit bedeutet, müßte die Fahrt mit GJR es ebenfalls sein, weil auch sie vom Gesetzgeber als Winterreifen eingestuft werden.

Nein, das sehe ich nicht so. Ganzjahresreifen tragen zwar meist das Schneeflockensymbol, weil sie eben auch ausdrücklich die Mindestanforderungen an Winterreifen erfüllen, doch das Reifenprofil ist eine Mischung aus beidem. Auch werden sie ganz klar mit dem Aspekt vermarktet, dass sie eben die Bedingungen aller Jahreszeiten bewältigen können. Natürlich können sie nicht alles perfekt, aber dass kann ein reiner Winter- oder Sommerreifen ja auch nicht. Mal ist er gut auf Schnee/Eis, aber nicht so gut bei trockener Fahrbahn, ein anderer ist super bei Nässe, etc.

Ein Ganzjahresreifen ist somit der Kompromiss aus Sommer- und Winterreifen, die wiederum für sich auf ihren Gebieten auch schon ein paar Kompromisse eingehen müssen. Da es kein offizielles Sommersymbol gibt, kann er halt nur das Wintersymbol tragen.

Ein Ganzjahresreifen wird aber haftungstechnisch (egal ob straf-, zivil- oder sonstwie) wohl kaum gegen den Nutzer ausgelegt, wenn der Zustand als solches (Profiltiefe, Druck, Lastindex, Geschwindigkeitsfreigabe, etc.) in Ordnung ist (außer vielleicht im hochalpinen Bereich, wo es dem Nutzer sich geradezu aufdrängen müsste, dass nur ein „echter“ Winterreifen geeignet ist.

Da du allerdings das Wort „müßte“ bzw. „müsste“ gebrauchst, gehe ich davon aus, dass das von dir auch keine tatsächliche Behauptung oder gesicherte Feststellung sein sollte, oder?

Es gibt rechtlich nur 2 Arten von Reifen: Winterreifen (mit dem entsprechenden Symbol) und alle anderen.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 8. Juli 2022 um 21:26:08 Uhr:


Auf Winterreifen im Hochsommer aus dienstlichen Gründen unterwegs zu sein, sehe ich persönlich als unnötige Erhöhung der Gefährdung während der dienstlichen Tätigkeiten an.

Interessant. Auch der von mir gefahrene Schulbus rollt aktuell auf Winterspezialisten (Yokohama 902 W bzw. 901 ZS).

Niemals

käme ich auf die Idee, die Bereifung könnte sich auf hochsommerlich "glühendem" Asphalt zu einem Risiko für meine zwischen sechs und zehn Jahre jungen Fahrgäste entwickeln, bsp. während einer Gefahrenbremsung.

Zitat:

@Rigero schrieb am 9. Juli 2022 um 10:29:23 Uhr:


Niemals käme ich auf die Idee, die Bereifung könnte sich auf hochsommerlich "glühendem" Asphalt zu einem Risiko für meine zwischen sechs und zehn Jahre jungen Fahrgäste entwickeln, bsp. während einer Gefahrenbremsung.

Für die zwischen sechs und zehn Jahre jungen Fahrgäste ist das keine Gefährdung aber für eine zwischen sechs und zehn Jahre jungen Radfahrer, der aus einer Grundstückausfahrt dir direkt vor den Bus fährt, hingegen schon, wenn du mit den Winterreifen nicht mehr rechtzeitig bremsen kannst, dies mit Sommerreifen aber gerade noch möglich gewesen wäre.

Ich möchte das jetzt nicht bewerten, mir fällt aber immer wieder auf, dass sich als sehr verantwortungsvoll hingestellt wird und das mit seiner Familie oder Schutzbefohlenen begründet, aber alle anderen werden außer Acht gelassen. Nur deshalb habe ich das Beispiel erweitert.

Gruß

Uwe

Falls der TE beim ADAC ist, könnte er auch dort mal anfragen. Für Mitglieder gibts eine kostenlose Rechtsberatung vom Anwalt. Ob andere Automobilclubs das auch anbieten, weiß ich leider nicht.

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