Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit

Audi Q7 2 (4M)

Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.

Beste Antwort im Thema

Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"😉. Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.

Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.

Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.

Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).

An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations 😁) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.

Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.

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Hat jemand bereits eine Messung des Fahrzeugs bei der DUH durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Ich leider nicht,

Aber danke für den Tipp.
Habe soeben bei DuH nachgesehen.
Mein Q7 Bj. 01/17 wurde quasi getestet,
Bei DuH finde ich einen mit Bj. 03/17, welcher ein 3.0 Liter mit 200kW ist und
Sage und schreibe einen NOx Wert von 26 mg/km aufweist, siehe Anlage.
Damit sinken meine Chancen Vorbericht deutlichst.
Der „gleiche“ Motor mit bj. 02/16 hat dagegen 373 mg/km als Ausstoß.
Wie ist dies möglich, vor allem dieser extreme Unterschied?

Gruß peterQ7-2017

Fec7b1ac-070b-4b0f-844c-e8d98839fc15

@ Raabie: Die DUH hat den Q7 3.0 TDI (200 kW, MKB CRTC, EZ 06/2015) meiner Mutter im August 2021 gemessen. Die Messungen haben im Wesentlichen die Ergebnisse des anderen von der DUH gemessenen Q7 3.0 TDI (200 kW, MBK CRTC, EZ 02/2016), veröffentlicht im August 2019, bestätigt: Bei allen Fahrten lagen die NOx-Emissionen über dem gesetzlichen Grenzwert. Bei Messungen im Sportmodus waren sie um ein Vielfaches erhöht.

@peterQ7-2017: Die Vermutung liegt nahe, dass Audi irgendwann zwischen 02/2016 und 03/2017 heimlich, still und leise die Produktion umgestellt hat (oder - schlimmer noch - in Absprache mit dem KBA). Die Technik für saubere Diesel ist ja schon lange vorhanden. Solange es nicht notwendig war, hat Audi die billigeren Komponenten verbaut und die Software mit Abschalteinrichtungen verwendet, um den AdBlue-Verbrauch niedrig zu halten. Für dich stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt diese Umstellung erfolgt ist. Wenn Du den Rückruf wegen der "Konformitätsabweichung" erhalten hast, würde ich vermuten, dass die Umstellung nach der EZ Deines Fahrzeugs erfolgt ist - Gewissheit bekommst Du nur nach einer Messung. Denn der Rückruf wegen der Konformitätsabweichung dient in meinen Augen zumindest auch dazu, die Software so zu ändern, dass auch im normalen Fahrbetrieb mehr AdBlue eingespritzt wird. Wissen tue ich das noch nicht, aber ich dokumentiere derzeit den AdBlue-Verbrauch und die DUH wird den Wagen meiner Mutter nach dem Software-Update wegen der Konformitätsabweichung nochmal messen. Und dann werden wir sehen, ob und wie sich die NOx-Werte und der AdBlue-Verbrauch ändern.

Im Übrigen glaube ich nach wie vor, dass früher oder später die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Die DUH hat wie schon beim EA 189 auch für den EA 897 einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz beim KBA gestellt. Beim EA 189 ging dieser Anspruch durch zwei Instanzen und selbst als das Oberverwaltungsgericht dem Antrag stattgab, mussten dem KBA erst Zwangsmaßnahmen angedroht werden, bevor die DUH Einsicht in ungeschwärzte Akten bekam. Ein unglaublicher Vorgang - eine Behörde, die sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlt, sondern agiert, als ob sie über dem Gesetz steht.

@23X6 Danke für Deine Rückmeldung. Haben denn die Aktenlagen vom KBA der DUH irgendetwas gebracht? Immerhin wurden beim KBA die meisten Entscheidungen auf Aktenlage getroffen. Und da gilt das Motto wie bei den Statistiken…. traue keiner Statistik die man nicht selbst erstellt hat.

Ich lasse mich aber gerne überraschen.

Wie sieht es denn mit dem Update und der Nachmessung aus? Gibt es dazu bereits einen Termin?

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@Raabie Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe. Wenn Du nach dem Ergebnis der Akteneinsicht fragst, kannst Du die Erkenntnisse für den EA 189 auf der Webseite der DUH nachlesen. Die DUH hat am 23.4.21 eine entsprechende Pressemeldung herausgegeben, siehe https://www.duh.de/.../. Die Entscheidung über die Akteneinsicht beim EA 897 steht noch aus. Wenn man aber bedenkt, dass es beim EA 189 mehr als 5 Jahre gedauert hat, bis die Akteneinsicht gewährt wurde, glaube ich nicht an ein schnelles Verfahren.

Es gibt noch keinen Termin für die 2. Messung, da wir auf Anraten unseres Anwalts das Update nur aufspielen werden, wenn es gar nicht mehr anders geht. Seit unserem Widerspruch gegen die Datenübermittlung auf das Schreiben vom 10.12.2020 hat sich das KBA diesbezüglich nicht wieder gemeldet.

@23X6 ich habe Dir noch eine direkte Nachricht gesendet. Hast Du die bekommen?

Zitat:

@23X6 schrieb am 13. Januar 2022 um 19:15:45 Uhr:


@ Raabie: Die DUH hat den Q7 3.0 TDI (200 kW, MKB CRTC, EZ 06/2015) meiner Mutter im August 2021 gemessen. Die Messungen haben im Wesentlichen die Ergebnisse des anderen von der DUH gemessenen Q7 3.0 TDI (200 kW, MBK CRTC, EZ 02/2016), veröffentlicht im August 2019, bestätigt: Bei allen Fahrten lagen die NOx-Emissionen über dem gesetzlichen Grenzwert. Bei Messungen im Sportmodus waren sie um ein Vielfaches erhöht.

@peterQ7-2017: Die Vermutung liegt nahe, dass Audi irgendwann zwischen 02/2016 und 03/2017 heimlich, still und leise die Produktion umgestellt hat (oder - schlimmer noch - in Absprache mit dem KBA). Die Technik für saubere Diesel ist ja schon lange vorhanden. Solange es nicht notwendig war, hat Audi die billigeren Komponenten verbaut und die Software mit Abschalteinrichtungen verwendet, um den AdBlue-Verbrauch niedrig zu halten. Für dich stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt diese Umstellung erfolgt ist. Wenn Du den Rückruf wegen der "Konformitätsabweichung" erhalten hast, würde ich vermuten, dass die Umstellung nach der EZ Deines Fahrzeugs erfolgt ist - Gewissheit bekommst Du nur nach einer Messung. Denn der Rückruf wegen der Konformitätsabweichung dient in meinen Augen zumindest auch dazu, die Software so zu ändern, dass auch im normalen Fahrbetrieb mehr AdBlue eingespritzt wird. Wissen tue ich das noch nicht, aber ich dokumentiere derzeit den AdBlue-Verbrauch und die DUH wird den Wagen meiner Mutter nach dem Software-Update wegen der Konformitätsabweichung nochmal messen. Und dann werden wir sehen, ob und wie sich die NOx-Werte und der AdBlue-Verbrauch ändern.

Im Übrigen glaube ich nach wie vor, dass früher oder später die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Die DUH hat wie schon beim EA 189 auch für den EA 897 einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz beim KBA gestellt. Beim EA 189 ging dieser Anspruch durch zwei Instanzen und selbst als das Oberverwaltungsgericht dem Antrag stattgab, mussten dem KBA erst Zwangsmaßnahmen angedroht werden, bevor die DUH Einsicht in ungeschwärzte Akten bekam. Ein unglaublicher Vorgang - eine Behörde, die sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlt, sondern agiert, als ob sie über dem Gesetz steht.

Klingt erstmal logisch mit der Umstellung in der Produktion ab Modelljahr 2017. Aber warum hat Audi das dann nicht auch bei A6 und Co. umgestellt. Die waren doch bis 2018 betroffen.....
War deine Messung bei der duh auch im Sportmodus i.O.?

Sorry, die Frage bezüglich Sportmodus ziehe ich zurück. War gedanklich bei einem anderen Baujahr

"Klingt erstmal logisch mit der Umstellung in der Produktion ab Modelljahr 2017. Aber warum hat Audi das dann nicht auch bei A6 und Co. umgestellt. Die waren doch bis 2018 betroffen..... "

Das ist eine berechtigte Frage, auf die ich leider keine zufriedenstellende Antwort habe. Das wissen nur Audi-Insider, die sich hier sicherlich nicht äußern werden...

.
....

Zitat:

@puedo schrieb am 19. Juni 2021 um 16:56:36 Uhr:


Das Gericht hat drei Fallgestaltungen:
1.Audi bestreitet nicht hinreichend substantiiert , dann wäre eine unzulässige Abschalteinrichtung zugrunde zu legen . Dann muss Audi bei sekundärer Darlegungslast die Gründe dafür offen legen damit der Kläger Beweis für die Sittenwidrigkeit und den Vorsatz anbieten kann ( dann kein Gutachten ).
2.Gelingt Audi der Nachweis , daß für das konktete Fahrzeug kein verpflichtender Rückruf wegen einer unzulässigen abschalteinrichtung vorliegt dannmuss der Kläger den Beweis führen : Gutachten erforderlich/ Kosten Kläger .
3.Bei verpflichtenden Rückruf durch das KBA und Audi bestreitet hinreichend substantiiert , daß tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliege dann ist auch ein Sachverständigengutachten erforderlich . Die Beweislast und somit auch die Kosten sind dann aber von Audi zu tragen , der bereits bezahlte Vorschuss von 40000 Euro müsste dann von Audi an meine RSV ausgekehrt werden ( Juristendeutsch )
Das Gericht fordert die Vorlage des Rückrufbescheids des KBA an Audi . Diesen will Audi dem Gericht nicht - wie gefordert- vorlegen , sondern bietet nur eine Auskunft des KBA an .
Ich erwarte in der nächsten Zeit eine weitere Äusserung des Gerichts oder vielleicht ein Urteil ( s.o. Fall 1 )???

Mich hätte ja wirklich interessiert, ob Audi es zur Erstellung eines Gutachtens hätte kommen lassen. Denn wenn erstmal eines zu Gunsten des Klägers vorliegt....

Hallo,
es geht nichts weiter . Das KBA mauert anscheinend , die Anfrage des Gerichts an das KBA vom 7.7.2021 ist bis heute nicht beantwortet !
Das Gericht hat den am 28.10.2020 beauftragten Gutachter gebeten , zunächst mit der Begutachtung noch abzuwarten ....
Mein Anwalt sieht , daß wenig varangeht : Leider kann er das Gericht nicht beschleunigen und vor allem nicht das KBA . Die Gerichte sind überlastet . Er wird nochmal versuchen , Druck aufzubauen ( 23.11.2021 ) ................
Soviel zu unserer Gerichtsbarkeit , die Klage läuft jetzt seit 3 ( drei ) Jahren !!
Gruß Püdo

Hallo,
hier eine neue Antwort meines Anwalts auf meine Anfrage warum nichts weiter geht :
"wir haben auch keine neuen Informationen und Nachfragen an das Gericht bringen nichts, da auch diese Nachfragen das ganze weiter verzögern. Das Gericht ist völlig überlastet. Man hat das Gefühl dass wir einen kompletten Stillstand der Rechtspflege haben. Wir werden es aber nochmals versuchen."
Soviel zu unserem Rechtsstaat ....
Gruß Püdo

Hallo Leute,

ich habe mit meiner Kuh demnächst einen Termin vor dem OLG Frankfurt/Oder und bin schon recht gespannt, was dabei rauskommt. Q7 4M hier, und in Ingolstadt streitet man natürlich jede Existenz jedweder Manipulation u.A. mit etlichen Screenshots der KBA-Website munter ab. Ich habe allerdings gerade bei der Stiftung Warentest in deren Chronologie zum Dieselgate etwas durchaus Interessantes gefunden:

https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

Erste Meldung vom 03.03.2022. Mich dünkt, das könnte alles noch etwas länger dauern.

Dann wünsche ich Dir viel Erfolg beim OLG ! Halte uns bitte auf dem Laufenden ...
Gruß Püdo

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