Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit
Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.
Beste Antwort im Thema
Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"😉. Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.
Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.
Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.
Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).
An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations 😁) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.
Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.
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@23X6 schrieb am 26. Mai 2021 um 09:20:46 Uhr:
Und da ich gerade herausgefunden habe, wie ich eine Datei anfüge, poste ich noch den Prüfbericht der DUH über den Q7, 3.0 TDI mit MKB CRTC.In wie weit ist das Dokument offiziell? Weiß jmd ob das vor Gericht bestand hätte?
Wie bereits erwähnt ist das Dokument kein Beweis für eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem untersuchten Fahrzeug. Es ist Indiz, dass etwas nicht stimmt - nicht mehr, nicht weniger. Dein Richter muss über Dein Fahrzeug urteilen, deswegen kann der Prüfbericht den Richter bestenfalls dazu bewegen, weitere Untersuchungen an Deinem Fahrzeug zu verfügen. Es kann aber sicherlich nicht schaden, diesen Prüfbericht in das Verfahren einzuführen, verbunden mit dem Beweisangebot, Dein Fahrzeug gutachterlich zu untersuchen. Falls Dein Anwalt das ebenso sieht, füge ich noch den Fahrzeugschein des untersuchten Fahrzeugs bei, aus dem hervorgeht, dass es sich um einen Q 7 3.0 TDI, 200 kW mit MKB CRTC handelt.
Dass die Untersuchungen der DUH methodisch sauber durchgeführt werden, hat vor Kurzem ein Fachmann in einem Spiegel Online Interview bestätigt: https://www.spiegel.de/.../...h-a-08e3d30d-3198-4864-80cc-fb599d396e6d
Woher stammt denn das Foto vom Fahrzeugschein?
Diesen habe ich gemeinsam mit dem Prüfbericht von der DUH bekommen.
Weiß jemand von Euch wo ich die VIN auf Audi.de prüfen kann, ob Service Aktionen anstehen? Die alten Microsites laufen bei mir nicht mehr.
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Ein neues Urteil zum Runterladen :
Zitat:
Ein neues Urteil zum Runterladen :
Danke für die Info! Weißt Du, ob das Urteil rechtskräftig ist bzw. ob Audi Berufung eingelegt hat?
@ puedo, hat sich bei Dir was getan? Hat Audi den KBA-Bescheid vorgelegt? Vielen Dank für ein Update!
@ alle, weiß jemand, wieso ich manchmal eine Mail mit dem Hinweis bekomme, dass in diesem Thread etwas Neues gepostet wurde und manchmal nicht?
Zitat:
@puedo schrieb am 13. April 2021 um 11:40:16 Uhr:
Also in mein Verfahren ist wieder Bewegung gekommen .
Ein neuer Beschluss des Gerichts fordert Audi auf , binnen 4 Wochen den Bescheid des KBA , der dem Rückruf ( 23X6 ) für das Fahrzeug des Klägers zugrunde liegt und auf den sich das Schreiben des KBA vom 10.12.2020 bezieht ,vorzulegen .
Mit der Begutachtung soll zunächst abgewartet werden .
Es gibt laut Gericht 3 Möglichkeiten :
1.Wenn Audi die unzulässige Abschalteinrichtung nicht hinreichend bestreiten kann muss Audi die Gründe für die Verwendung darlegen ( Sekundäre Darlegungslast ), damit der Kläger als Sachferner Beweis für die behauptete Sittenwidrigkeit / Vorsatz anbieten kann . Sachverständigengutachten dann nicht erforderlich.
2.Wenn Audi darlegen kann , daß - entgegen dem Schreiben vom10.12.2020 - für das konkrete Fahrzeug des Klägers kein verpflichtender Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt ,dann muss der Kläger Beweis führen : Gutachten bleibt .
3.Wenn der verpflichtende Rückruf durch das KBA aber sich ergibt und Audi hinreichend substantiiert bestreitet ,daß eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliege , dann ist auch ein Sachverständigengutachten erforderlich . Da dann die Beweislast Audi träfe müsste auch Audi den Sachverständigenvorschuss ( 40000 EURO ) tragen und an den Kläger ( RSV ) den von ihm eingezahlten Vorschuss "auskehren " .
Der Beschluss ist vom 18.3.2020 , die 4 Wochenfrist läuft also bald ab .
Laut KBA droht ab 12.4.2020 die Meldung an die Zulassungsbehörde mit ev. Stillegung .
Es geht also weiter .....
Gemeint war sicher der 18.3.21 oder?
Gibt es hierzu etwas Neues?
Mein RA hat die Aussetzung der Stilllegung zum 9.6.2021 beim KVR beantragt . Aber es wurde nur eine Verlängerung bis Ende Juni gewährt ! Dann soll der Q7 stillgelegt werden wenn das Update nicht aufgespielt wird . Dieses Update dient laut Audi NUR dazu , daß eine Falschbetankung des Adbluetanks mit z,B. Wasser ( aus Kostengründen -hahaha ) besser erkannt wird . Wer kann das kontrollieren ?
Ausserdem hoffe ich , daß das Gericht neu entscheidet zu meinen Gunsten , das angeforderte Gutachten hat das Gericht vorerst auf Eis gelegt und von Audi die Vorlage des KBA Bescheides verlangt . Das haben die RAe von Audi abgelehnt .Ich lasse das Update nicht machen .
Mal sehen ....
Das ist ja interessant. Um welchen Bescheid des KBA's geht es denn? Gibt es weitere Informationen, die in dem Schreiben, welches wir erhalten haben, nicht enthalten sind?
Das Gericht hat drei Fallgestaltungen:
1.Audi bestreitet nicht hinreichend substantiiert , dann wäre eine unzulässige Abschalteinrichtung zugrunde zu legen . Dann muss Audi bei sekundärer Darlegungslast die Gründe dafür offen legen damit der Kläger Beweis für die Sittenwidrigkeit und den Vorsatz anbieten kann ( dann kein Gutachten ).
2.Gelingt Audi der Nachweis , daß für das konktete Fahrzeug kein verpflichtender Rückruf wegen einer unzulässigen abschalteinrichtung vorliegt dannmuss der Kläger den Beweis führen : Gutachten erforderlich/ Kosten Kläger .
3.Bei verpflichtenden Rückruf durch das KBA und Audi bestreitet hinreichend substantiiert , daß tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliege dann ist auch ein Sachverständigengutachten erforderlich . Die Beweislast und somit auch die Kosten sind dann aber von Audi zu tragen , der bereits bezahlte Vorschuss von 40000 Euro müsste dann von Audi an meine RSV ausgekehrt werden ( Juristendeutsch )
Das Gericht fordert die Vorlage des Rückrufbescheids des KBA an Audi . Diesen will Audi dem Gericht nicht - wie gefordert- vorlegen , sondern bietet nur eine Auskunft des KBA an .
Ich erwarte in der nächsten Zeit eine weitere Äusserung des Gerichts oder vielleicht ein Urteil ( s.o. Fall 1 )???
Püdo, gibt es in der Sache schon etwas Neues?
Püdo, ja das würde mich auch interessieren. Ich bin Ende Oktober dran mit dem ersten Termin vor Gericht für einen Versuch der gütlichen Einigung.
Ich hatte jetzt die mündliche Verhandlung beim LG Hamburg.
Die Gegenseite beruft sich auf die Schreiben vom KBA, dass es sich hierbei um Fehler seitens des KBA handelt. Die Schreiben wären einfach falsch gedruckt.
Der Q7 4m sei gar nicht vom Abgasskandal betroffen, jetzt liegt die Beweislast bei mir.
Bin gespannt wie es weitergeht.
Ich kann mich erinnern, dass es mal hieß Audi hat einen Fehler gemacht und beim Audi A4 musste dann der Rückruf von Fehlbetankung AdBlue zu Beseitigung von Manipulation des Abgasstrangs… Audi macht Fehler und es sind immer andere Schuld.
Es ist schade wie Audi sich verhält.
Weiterhin wünsche ich viel Kraft für diese langwierigen Verfahren.
Huhu an alle,
ich melde mich auch mal wieder zu Wort.
Wir haben den Q7 verkauft. Somit ist das Thema Klage für mich/uns hiermit beendet. Ich bleibe euch hier trotzdem erhalten und würde mit euch das Thema dennoch weiter verfolgen und euch mit meinem erhaschten wissen zur Seite stehen.
Ich wünsche euch allen den besten Erfolg für eure Klagen.