Hallo zusammen,
nachdem ich im April eine Güteverhandlung beim LG Stuttgart hatte (Q7 EA897evo, 01/2017),
hat im Anschluß der Richter entschieden, dass das KBA Ihm schriftlich antworten muss ob für mein Fahrzeug ein verpflichtender Rückruf nach 23X6 vorliegt.
Mal sehen was das KBA antweorten wird und vor allem WANN?
Mittlerweile habe ich bereits einen Posatzustellungsauftrag des KBA erhalten, welcher eindeutig die Übermittelung meiner Halterdaten zwecks Stilllegung meines Fahrzeuges an das zuständige Ordnungsamt beinhaltet.
Ich halte Euch auf dem Laufenden...
und werde weiterhin frei nach dem Motto verfahren
"Wer nicht kämpft, hat schon längst verloren."
PeterQ7-2017