Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit
Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.
Beste Antwort im Thema
Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"😉. Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.
Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.
Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.
Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).
An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations 😁) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.
Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.
647 Antworten
@Puedo: wäre dies nicht auch für deinen Prozess interessant?
@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 10:10:24 Uhr:
Hallo Q-sieben,
nein, die diesbezüglichen KBA-Auskünfte vom 22.02.2021 habe ich bisher nicht eingestellt, findest Du aber hier im Anhang zur weiteren Verwendung.
Laut der letzte Nacht geposteten KBA-Übersicht wurden alle A6 und A7 mit den MBK "?CRT???" zurückgerufen. Laut Wikipedia sind dies beim A6 CRTD und CRTE. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abgasreinigung des Motors in der CRTC Ausführung anders gesteuert wird. Wenn jemand weiß, was der 4. Buchstabe für eine Aussagekraft hat, lerne ich gerne dazu.
Zitat:
@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 10:10:24 Uhr:
Zitat:
@Q-sieben schrieb am 30. November 2021 um 08:55:18 Uhr:
Hallo 23X6,genau, die Info vom KBA ging direkt an das Gericht.
Sehe das ähnlich wie du, allerdings sind im Q7, A4 und A5 Motore mit den Kennbuchstaben CRTC verbaut und diese sind nicht zurück gerufen worden.
Hattest du das von dir erwähnte Schreiben vom KBA hier eingestellt? Das wäre doch "Futter" für unsere Anwälte! Insbesondere der Hinweis auf die nicht durchgeführte Prüfung hinsichtlich evtl. reduzierter Einspritzmengen (adblue)....
Ich werde die KBA Auskünfte meinem Anwalt mitteilen , interessant .
Mein Motor hat den Kennbuchstaben CRTE , von 10/2015 .
Leider warte ich immer noch auf die Auskunft des KBA nach den Anfragen des Gerichts vom Juli / September 2021 (siehe frühere Beiträge ) !
Mein Anwalt hat vor 3 Wochen reklamiert ....
Zitat:
@Q-sieben schrieb am 9. Dezember 2021 um 06:53:13 Uhr:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abgasreinigung des Motors in der CRTC Ausführung anders gesteuert wird. Wenn jemand weiß, was der 4. Buchstabe für eine Aussagekraft hat, lerne ich gerne dazu.
Ich meine des der letzte Buchstabe für des jeweilige Getriebe steht bzw leichte Leistungsabweichung/Softwere. Der Anfang ist allerdings immer der Grundmotor
Nach meinem Verständnis helfen die Antworten puedo nur bedingt weiter, weil es bei seiner Klage um einen Q7, 3.0 TDI ultra mit 160 kW geht. Dieses Modell wurde laut der beigefügten Liste vom KBA noch gar nicht geprüft. Das könnte auch der Grund sein, weshalb die Antwort des KBA so lange auf sich warten läßt.
Was die Motorkennbuchstaben angeht, listet Wikipedia für dieses Fahrzeug die Buchstaben CZZA und CZZB. Und auch in der Rückrufdatenbank des KBA sind für "unseren" Rückruf die MBK CRTC, CZZA und CZZB gelistet (siehe Foto).
@Puedo: sicher, dass Dein Fahrzeug die MKB CRTE hat?
Zitat:
@Q-sieben schrieb am 9. Dezember 2021 um 06:53:13 Uhr:
@Puedo: wäre dies nicht auch für deinen Prozess interessant?@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 10:10:24 Uhr:
Hallo Q-sieben,nein, die diesbezüglichen KBA-Auskünfte vom 22.02.2021 habe ich bisher nicht eingestellt, findest Du aber hier im Anhang zur weiteren Verwendung.
Laut der letzte Nacht geposteten KBA-Übersicht wurden alle A6 und A7 mit den MBK "?CRT???" zurückgerufen. Laut Wikipedia sind dies beim A6 CRTD und CRTE. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abgasreinigung des Motors in der CRTC Ausführung anders gesteuert wird. Wenn jemand weiß, was der 4. Buchstabe für eine Aussagekraft hat, lerne ich gerne dazu.
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Hm, jetzt hat der Editor nur die Excel-Tabelle veröffentlicht und das Foto weggelassen. Daher ein weiterer Versuch, das Foto zu posten.
Zitat:
@23X6 schrieb am 13. Dezember 2021 um 14:26:27 Uhr:
Nach meinem Verständnis helfen die Antworten puedo nur bedingt weiter, weil es bei seiner Klage um einen Q7, 3.0 TDI ultra mit 160 kW geht. Dieses Modell wurde laut der beigefügten Liste vom KBA noch gar nicht geprüft. Das könnte auch der Grund sein, weshalb die Antwort des KBA so lange auf sich warten läßt.Was die Motorkennbuchstaben angeht, listet Wikipedia für dieses Fahrzeug die Buchstaben CZZA und CZZB. Und auch in der Rückrufdatenbank des KBA sind für "unseren" Rückruf die MBK CRTC, CZZA und CZZB gelistet (siehe Foto).
@Puedo: sicher, dass Dein Fahrzeug die MKB CRTE hat?
Zitat:
@23X6 schrieb am 13. Dezember 2021 um 14:26:27 Uhr:
Zitat:
@Q-sieben schrieb am 9. Dezember 2021 um 06:53:13 Uhr:
@Puedo: wäre dies nicht auch für deinen Prozess interessant?@23X6 schrieb am 30. November 2021 um 10:10:24 Uhr:
Hallo Q-sieben,nein, die diesbezüglichen KBA-Auskünfte vom 22.02.2021 habe ich bisher nicht eingestellt, findest Du aber hier im Anhang zur weiteren Verwendung.
Laut der letzte Nacht geposteten KBA-Übersicht wurden alle A6 und A7 mit den MBK "?CRT???" zurückgerufen. Laut Wikipedia sind dies beim A6 CRTD und CRTE. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abgasreinigung des Motors in der CRTC Ausführung anders gesteuert wird. Wenn jemand weiß, was der 4. Buchstabe für eine Aussagekraft hat, lerne ich gerne dazu.
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Jetzt habe ich nochmals versucht mich durch die vielen Zahlen durchzukämpfen ( beabsichtigte Unübersichtlichkeit ?? ) .
Laut Wikipedia müsste mein Q7 Ultra 10/2015 160 KW die Motorkennbuchstaben CRTE haben .
Im Brief steht : Baumusterbezeichnung gemäss Kennzeichnung am Motor CZZ ....
Wer weiss wo am Motor diese Kennzichnung zu finden ist ?
Hi Puedo, exakt den selben Rückruf habe ich auch erhalten. Wie schon gesagt, vor dem Landgericht bin ich mit der Klage gescheitert, da der Rückruf sich offiziell um die Falschbefüllung des AdBlue Tanks dreht. So sah es auch der Richter. Ich habe jetzt entschieden keinen Widerspruch einzulegen und lasse die Sache auf sich beruhen. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, ist mir das Kostenrisiko zu hoch.... Die Klage vor dem Landgericht hat mich insgesamt 9k€ gekostet. Daher sollte sich jeder ohne Rechtschutzversicherung bzw. Deckungszusage gut überlegen ob er klagen möchte wegen dem Rückruf mit der Konformitätsabweichung. Wer den Rückruf erhalten hat, wo drin steht "Wegen illegaler Abschalteinrichtung" der hat gute Chancen.
Zitat:
@puedo schrieb am 14. Dezember 2021 um 11:46:21 Uhr:
Jetzt habe ich nochmals versucht mich durch die vielen Zahlen durchzukämpfen ( beabsichtigte Unübersichtlichkeit ?? ) .Laut Wikipedia müsste mein Q7 Ultra 10/2015 160 KW die Motorkennbuchstaben CRTE haben .
Im Brief steht : Baumusterbezeichnung gemäss Kennzeichnung am Motor CZZ ....
Wer weiss wo am Motor diese Kennzichnung zu finden ist ?
Hallo puedo,
Im Fahrzeugschein “Zulassungsbescheinigung Teil1” unter D.2 Typ/Variante/Version steht die Bezeichnung.
Gruß
Raabi
Hallo Raabi ,
also da steht in meinem Schein :
4L
XCZZAQ2
QA8D.................
Was dann das CRTE bei Wikipedia bedeuten soll weiss ich nicht .
Gruß puedo
Der MKB steht auch im Serviceheft oder im Kofferraum auf dem Ausstattungsaufkleber. Meines Wissens nach ist das in der ZLB kein MKB.
Zitat:
@Mo786 schrieb am 14. Dezember 2021 um 11:47:15 Uhr:
Hi Puedo, exakt den selben Rückruf habe ich auch erhalten. Wie schon gesagt, vor dem Landgericht bin ich mit der Klage gescheitert, da der Rückruf sich offiziell um die Falschbefüllung des AdBlue Tanks dreht. So sah es auch der Richter. Ich habe jetzt entschieden keinen Widerspruch einzulegen und lasse die Sache auf sich beruhen. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, ist mir das Kostenrisiko zu hoch.... Die Klage vor dem Landgericht hat mich insgesamt 9k€ gekostet. Daher sollte sich jeder ohne Rechtschutzversicherung bzw. Deckungszusage gut überlegen ob er klagen möchte wegen dem Rückruf mit der Konformitätsabweichung. Wer den Rückruf erhalten hat, wo drin steht "Wegen illegaler Abschalteinrichtung" der hat gute Chancen.
In diesem Zusammenhang sollte der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung, die mit der Klage nicht warten wollen, bis ein vergleichbarer Fall von einem OLG bzw. ggf. vom BGH final entschieden ist (z. B. Vielfahrer), prüfen können, ob eventuell ein Prozessfinanzierer das Prozessrisiko übernimmt. Ich hatte vor ein paar Monaten mal eine entsprechende Abfrage gemacht. Die Erfolgsprovision lag damals zwischen 19,9 und 25 %, je nach Anbieter.
Zitat:
@puedo schrieb am 14. Dezember 2021 um 12:41:55 Uhr:
Hallo Raabi ,also da steht in meinem Schein :
4L
XCZZAQ2
QA8D.................Was dann das CRTE bei Wikipedia bedeuten soll weiss ich nicht .
Gruß puedo
Hallo puedo,
das passt mit CZZA. Dieser Motortyp hat auch den Rückruf erhalten. Das sollte auch im Serviceheft zu finden sein. Auf Wiki würde ich mich nicht verlassen.
Gruß
Hallo Püdo,
ich kann mich noch daran erinnern, dass das Gericht für deinen Fall ein Gutachten einholen wollte.
Warum wurde diese Entscheidung zurück genommen?
@puedo schrieb am 14. Dezember 2021 um 12:41:55 Uhr:
Hallo Raabi ,
also da steht in meinem Schein :
4L
XCZZAQ2
QA8D.................
Was dann das CRTE bei Wikipedia bedeuten soll weiss ich nicht .
Gruß puedo
Hallo Q-sieben ,
lies bitte meinen Beitrag vom 13.April 2021 , da habe ich es erklärt ....
Gruß puedo