Probleme nach Getriebeüberholung

VW Golf 2 (19E)

Hallo Leute,
ich war schon länger nicht mehr hier, der Golf hat jetzt auch ziemlich lange gestanden. Aber jetzt habe ich nochmal eine Frage.

Ich habe mein AUG-Getriebe überholen lassen bei der Firma CKR-Fahrzeugtechnik. Über die hört man ja nur gutes und nach ein paar Telefonaten glaube ich auch, dass die wirklich wissen was sie tun.
Trotzdem bin ich mit dem Schaltverhalten vom Getriebe nicht wirklich zufrieden. Der erste Gang geht teilweise nur sehr schwer rein. Beim 2. und 3. spüre ich auch Widerstand, manchmal kratzt es sogar beim Gang einlegen. Der 4., 5. und Rückwärtsgang schalten eigentlich gut. Im 5. höre ich aber bei niedriger Drehzahl ein leichtes Heulen. Das war vor der Überholung auch schon da.
Wenn ich die Rechnung richtig lese, wurde beim 2. und 3. Gang neue Synchronringe verbaut, bei den anderen gute gebrauchte. Und natürlich kamen diverse Dichtungen, Lager und Kleinteile neu.
Die Kupplung ist neu, das Seil richtig eingestellt und das Schaltgestänge ist auch ok. Ich hab zwar ne Schaltwegverkürzung drin, die das Schalten nicht gerade geschmeidiger macht, die war aber vorher auch schon verbaut und wird solche Probleme nicht verursachen.

Ich habe noch nicht mit der Firma gesprochen, weil ich mir hier erst ein paar Infos holen wollte von Leuten, die schon Erfahrungen mit überholten Getrieben gemacht haben, evtl. sogar von der gleichen Firma. Vielleicht ist das schwere Schalten am Anfang auch normal und bessert sicht mit der Zeit? Aber kratzen oder heulen darf es doch trotzdem nicht, oder? Am liebsten würde ich bei denen einfach mal vorbei fahren, damit die sich selbst ein Bild machen können. Leider ist das einmal quer durch Deutschland also nicht mal eben schnell zu machen.
Also wer kennt sich aus mit renovierten Getrieben? Was kann das Problem sein? Wie gehe ich am besten vor?

Danke schon mal für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Nach 6 Monaten hast du aber als Kunde die Beweispflicht. Das ist aber quasi unmöglich. Also lieber jetzt tätig werden...

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Zitat:

@Snack-Attack schrieb am 6. November 2019 um 00:02:50 Uhr:


Ja, das ist tatsächlich ein Problem. Der Firmeninhaber scheint zwar sehr kulant, aber könnte trotzdem schwierig werden.
...

Ich hatte nach Deiner Antwort auf meinen Hinweis gedacht, Dir wäre das klar mit der Beweislastumkehr und Du hättest evtl. volle 12 Monate.

Der Firmeninhaber ist Geschäftsmann und wird Dir einen Tag nach den 6 Monaten immer noch freundlich, aber bestimmt sagen, dass Du keine Rechtsposition mehr hast. Mach´ lieber bisschen voran....

Zitat:

@Snack-Attack schrieb am 6. November 2019 um 00:02:50 Uhr:


Darf ich überhaupt mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison zum Tüv fahren?

Minimum brauchst du eine Versicherungsbestätigung, ausserhalb der Saison hast du keinen normalen Versicherungsschutz, weil das Fahrzeug nicht auf der Straße bewegt werden darf. Ob du dann damit fahren darfst kann ich dir nicht sagen, müsste dir die Zulassungsstelle beantworten.

Allerdings wirst du auch keine Kurzzeitkennzeichen bekommen, weil das Auto schon zugelassen ist. Zwei verschiedene Kennzeichen für ein Fahrzeug geht nicht.

Hm, das ist ja alles gar nicht mal so gut. Dann wird das wohl erstmal nichts mit dem hinfahren.
Oder ich müsste einen Hänger + Zugfahrzeug organisieren. Oder komplett ummelden auf ganzjährig, inkl. Stress mit der Versicherung, Tüv machen und dann hinfahren. Ist jetzt alles nicht so toll.
Ich werde wohl die Firma nochmal anschreiben und um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass ich auch nach den 6 Monaten noch auf Kulanz geholfen bekomme. Denke schon, dass das klappt. Die Probleme habe ich ja auch schon per Mail und am Telefon gemeldet. Vielleicht reicht ja auch schon der Ölwechsel den ich noch machen werde.
Jedenfalls danke schon mal an euch, ich werde berichten wie es weiter geht.

Zitat:

@Snack-Attack schrieb am 12. November 2019 um 19:44:35 Uhr:


...
Ich werde wohl die Firma nochmal anschreiben und um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass ich auch nach den 6 Monaten noch auf Kulanz geholfen bekomme sie mir die volle Gewährleistung von 12 Monaten ohne Beweislastumkehr zubilligen, da mein Auto ja ein Saisonfahrzeug ist. Denke schon, dass das klappt. Außerdem fällt mir gerade ein, dass KULANZ ein böses Wort ist, weil ja eine freiwillige Leistung des Vertragspartners. Das würde ja bedeuten, dass ich meine Rechtsposition einfach mal so wegwerfe.

Die Probleme habe ich ja auch schon per Mail und am Telefon gemeldet.

Vielleicht reicht ja auch schon der Ölwechsel den ich noch machen werde. Einen Ölwechsel werde ich dagegen garantiert nicht machen, sondern das Getriebe unverändert lassen. Der Ölwechsel wäre ja auch nicht allzu sinnvoll, da der Wagen nicht betriebsbereit ist.
Jedenfalls danke schon mal an euch, ich werde berichten wie es weiter geht.

😎

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😁
Nach dem Ölwechsel stell ich das Auto auf 2 Böcke. Dann sind die Vorderräder frei und ich kann ein bißchen auf der Stelle fahren. Ist zwar kein echter Trst mit Last und so, aber besser als nix.

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