Probleme nach Farbfehler im Armaturenbrett
Ich habe ein großes Problem mit meinem Auto.
Ich hatte ein Farbfehler in meinem Armaturenbrett (direkt am Radio). Das Armaturenbrett wurde vor vier Wochen komplett getauscht. Seit dem habe ich mit meinem Auto nur noch Probleme.
Erst musste ich feststellen dass sie beim Umbau so gut wie alles zerkratzt hatten viele Teile mussten ersetzt werden nach dem Umbau. Dieses ist noch nicht abgeschlossen.
Weiter habe ich andauernd Fehlermeldungen wie Seitenairbag rechte Seite defekt, ESP, ABS, Servolenkung fallen immer aus (Kontrolllampen sind an) Parksensoren ausgefallen, es geht bei mir kein Standlicht mehr an (wenn ich den Lichtschalter auf Standlicht schalte geht immer das Abblendlicht an). Weiter habe ich jetzt laute Klappergeräusche im Armaturenbrett.
Ich habe mein Auto am Samstag zum dritten Mal zum freundlichen gebracht wegen dem Airbag Fehler sowie Fehler ESP, ABS, Servolenkung.
Nun meine Frage, wie lange muss ich mir das noch antun, mein Auto immer in die Werkstatt zubringen. Wann habe ich die Möglichkeit zuwandeln. Und wie stelle ich das an.
Besten Dank
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corrado-HH
Von welchem Preis? Liste oder Hauspreis (= Listenpreis - Rabatt etc.) ... kann ja ein Unteschied sein ...
Es ist der Preis entscheidend, der im Kaufvertrag, also in der Rechnung, steht. Dabei sind Versand-, Fracht- und Überführungskosten (auch Autostadt) nicht zu rechnen.
D.h. die 0,67 % pro 1000 km sind vom reinen gezahlten Fahrzeugpreis abzurechnen. Bei einer Finanzierung muss die Bank die gezahlten Raten zurückerstatten und die Abnutzung wird mit der Anzahlung verrechnet.
Die 0,67% sind nicht fest, bewegt sich wohl irgendwo zwischen 0,5 bis 1,0%.
Bei höherpreisigen Fahrzeugen wird da eher Richtung 0,5% gegangen...
So, ich hoffe ich habe nichts vergessen. Das hat mir damals zumindest mein Anwalt beim meinem Rücktritt vom Kaufvertrag erzählt. Das war allerdings ein KFZ für knapp 14000 Euro und da wurden auch 0,67% gerechnet.
Für einen Wagen über 25000 Euro finde ich 0,67 % recht teuer und würde mit einem Anwalt eher 0,5% durchsetzen wollen.
Aber das muss jeder selbst wissen....
Ausserdem hat VW damit nichts zu tun. Dein Vertragspartner ist der Händler und nur der hat mit dem Rücktritt etwas zu tun... demgegenüber muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden.
Zitat:
Original geschrieben von bmwfan258
Frage: Wenn man wandelt, in meinen Fall auch einen GTI, und man bestellt einen neuen GTI (genau den selben) erhält man die gleichen Konditionen wie beim ersten Kauf ? Kann man darauf bestehen ?
Gruß Peter
Nein, ist ein ganz neuer Vertrag. Im Zweifel wird der Händler aber wohl seinen Kunden behalten... wollen
Zitat:
Original geschrieben von bmwfan258
Frage: Wenn man wandelt, in meinen Fall auch einen GTI, und man bestellt einen neuen GTI (genau den selben) erhält man die gleichen Konditionen wie beim ersten Kauf ? Kann man darauf bestehen ?
Gruß Peter
Man wird wohl keine schlechteren Konditionen als beim ersten Kauf bekommen, allerdings ist der Vertrag ein vollkommen eigenständiger und von dem alten unabhängig.
Du wärest also vom guten Willen des Händlers abhängig.
Gruss