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Golf V GT 1.4 Tsi gekauft nun Probleme mit Getriebe - Bitte um Hilfe

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 21. Juli 2014 um 19:17

Hallo,

ich bin eigentlich seit 5 Tage stolzer Besitzer einen Golf V Gt 1.4 Tsi mit einer Laufleistung

von 129tkm Scheckheft gepflegt Tüv Neu am Tag der Übergabe.

Ich habe den Wagen Privat gekauft mit der Klausel Gekauft wie gesehen.

Da der Wagen top gepflegt ist,dachte ich nichts falsch machen zukönnen,

Steuerkette wurde 06-2012 erneuert. Auf dem Weg nach Hause viel mir ein Knacken

beim Schalten vom 1 iin den 2 Gang auf,zuhause bemerkte ich noch ein rattern im

Motorraum. Heute war ich bei Vw und in einer freien Werkstatt,mit dem Ergebnis das Getriebe

muss getauscht werden :-( Nun bin ich sauer und enttäuscht,ich habe das Auto gerade mal 5 Tage...

Auf der Suche im Web habe ich einige Infos gefunden,das auch Privatkäufer ein recht auf Gewährleistung haben und sich die Klausel (gekauft wie gesehen) nur auf den äusseren Zustand des Autos beziehen...

Habt ihr eine Idee was ich nun machen kann? Oder hab ich schlicht die AKarte als Privatkäufer?

Viele grüsse Sabrina

Beste Antwort im Thema
am 21. Juli 2014 um 19:23

Such dir einen guten Anwalt.

24 weitere Antworten
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24 Antworten
am 21. Juli 2014 um 19:23

Such dir einen guten Anwalt.

Arglistig verschwiegene Mängel wären ein Ansatzpunkt. Gab es einen schriftlichen Kaufvertrag?

Falls du ADAC-Mitglied bist: Kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

http://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/

Auch andere Automobilclubs bieten solche Anlaufstellen für ihre Mitglieder.

Grüße, Martin

Nee, wirst wohl nichts machen können. "Arglistig" wär's nur, wenn der Mangel auf einer Probefahrt nicht ersichtlich gewesen wäre; war er aber. Oder im Vertrag ausdrücklich "mängelfrei" als zugesicherte Eigenschaft aufgenommen ist. Gekauft wie besehen kann aber alles sein.

Wenn man nicht wirklich den technischen Zustand einschätzen kann, empfiehlt es sich jemand zum Anschauen mitzunehmen oder eben teurer beim Händler mit Garantie zu kaufen.

Zu allererst könnte man bei VW in die Historie sehen lassen, vielleicht ist der/ ein Getriebeschaden schon vor dem Autoverkauf diagnostiziert worden.

Dann hätte man es schon sehr viel leichter, schließlich hat der Mangel dann seitens des Verkäufers wissentlich, zum Verkaufszeitpunkt schon bestanden. Der Mangel wurde dann bewusst verschwiegen.

Wenn in der VW Historie nix steht bzw. der Mitarbeiter keine Auskunft geben will oder kann (aber man kann ja mal nett nachfragen, ob beim Fahrzeug mit der FIN wwwzzz?????? schon einmal Getriebeprobleme vorhanden waren), hat man es schon schwerer.

Evtl beim TÜV Prüfer nachfragen, ob rasselnde Geräusche am Tag der Prüfung schon auffällig waren. (Dennoch sollte man wissen, dass TÜV Prüfer sicherlich am Tag über 10 Fahrzeuge prüfen und an einen bestimmten Golf wird er sich sicherlich nach einer Woche nicht mehr erinnern... aber nachfragen kostet ja nichts. (und wenn die Geräusche wirklich extrem sind, besteht ja zumindest die Möglichkeit, einen Zeugen zu gewinnen.)

Aber auch hier läuft die Zeit gegen Dich!

 

Dennoch muss man nun schnellstmöglich, den Mangel beim Verkäufer anzeigen. D.h. Setze HEUTE den Verkäufer vom Mangel in Kenntnis und setze eine angemessene FRIST zur Nachbesserung. (per Einschreiben schicken und den Beleg aufheben!!!)

AUCH BEI PRIVATVERKÄUFEN ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, den Kaufgegenstand MÄNGELFREI zu übergeben.

Wenn dir der Mangel schon auf der Heimfahrt aufgefallen ist, hast du jetzt also 5 Tage einfach gepennt, bzw. eine ganze Woche verschenkt.

 

Generell solltest du einen Juristen beauftragen, deine Ansprüche durchzusetzen. Die Frist, die du HEUTE dem Verkäufer zur Nacherfüllung setzen solltest (14 Tage), braucht dann dein Rechtsanwalt nicht noch einmal setzen, weil der Verkäufer sich nach dieser Frist bereits im Verzug befindet.

Deshalb ist es wichtig, den Nachweis per Einschreiben zu haben. (normales Einwurf-Einschreiben reicht, Einschreiben mit Rückschein ist aber auch nicht verkehrt. Den Nachweis kannst du dann mit zum Anwalt nehmen (sowie eine Kopie vom Kaufvertrag, und eine Kopie deines Schreibens an den Verkäufer)

 

Verschwiegene Mängel und Arglist fallen dem privaten Verkäufer auch mit Gewährleistungsausschluss auf die Füße.

Noch ein wichtiger Tip: Lass das Auto stehen!!! Fahre keine zusätzlichen Kilometer auf den Tacho. Im Falle einer Rückabwicklung des KV könnte der Verkäufer jeden Kilometer, den du gefahren bist, in Rechnung stellen, bzw. vom Kaufpreis abziehen.

Außerdem wäre es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung leichter für deinen Anwalt, wenn dein Fahrzeug seit der Übergabe nur 200 km runter hat, nachzuweisen, dass der Mangel schon bestanden hat und vom Verkäufer bewusst verschwiegen wurde, als wenn du mittlerweile 2000 km abgespult hast.

Ich sehe deine Chancen nicht sooo schlecht, wenn man jetzt schnell und richtig handelt.

Zitat:

Original geschrieben von mgor

Zu allererst könnte man bei VW in die Historie sehen lassen, vielleicht ist der/ ein Getriebeschaden schon vor dem Autoverkauf diagnostiziert worden.

Dann hätte man es schon sehr viel leichter, schließlich hat der Mangel dann seitens des Verkäufers wissentlich, zum Verkaufszeitpunkt schon bestanden. Der Mangel wurde dann bewusst verschwiegen.

Wenn in der VW Historie nix steht bzw. der Mitarbeiter keine Auskunft geben will oder kann (aber man kann ja mal nett nachfragen, ob beim Fahrzeug mit der FIN wwwzzz?????? schon einmal Getriebeprobleme vorhanden waren), hat man es schon schwerer.

....

Genau das sollte der erste Weg sein.

Geh zum VW-Händler, der den Schaden heute festgestellt hat und er soll doch bitte mal nachsehen, ob bei dem Fahrzeug schon vorher man ein Werkstatt-Auftrag oder sogar ne Reparatur vermerkt ist.

Wenn nicht: Anwalt konsultieren.

Privatverkauf ist immer etwas schwierig.

am 25. Juli 2014 um 7:15

Sind die Synchrinringe. VW gibt da einen gewissen Anteil an Kulanz, da der Mangel ein bekanntes Problem ist

Jetzt weißt Du auc h, warum der wagen privat verkauft wurde , dürfte ein wenig Lehrgeld zu bezahlen sein und der nächste wagen beim Händler mit Garantie kaufen. Aus Sicht des Verkäufers dürfte das wasserdicht sein , ich würde auch selber NIE mehr ein Wagen privat verkaufen, wenn der Käufer mir später noch ans Bein pinkeln könnte , gekauft wie gesehen und probe gefahren, das reicht .

War das knacken bei der Probefahrt nicht?

Evtl. wirklich nur Pech gehabt, oder nicht genau hingehört vor dem Kauf?

am 25. Juli 2014 um 17:27

naja die sagen immer schnell getriebe schaden. ggf. nur das ausruecklager / kupplung / zws.

am 26. Juli 2014 um 6:46

Zitat:

... naja die sagen immer schnell getriebe schaden. ggf. nur das ausruecklager / kupplung / zws. ...

Richtig. Hier ist eine zweite Meinung angebracht.

Die Werkstätten sind immer sehr schnell mit dem Todesurteil. Ist auch das bequemste und einträglichste Vorgehen ein neues Getriebe einzubauen.

Auch risikolos für die Reparierer.

Reparieren ist sowieso "out" weil es immer weniger qualifizierte Leute gibt.

Aus meiner Sicht kann ein Getriebe wie das DSG nicht innerhalb einer Woche von " gut" auf " nicht gut " wechseln.

Diese Erfahrung habe ich bei meinen DSG?s gemacht.

Das kündigt sich immer vorher langsam an. Setzt aber eine gewisse ( technische ) Aufmerksamkeit vorraus die nicht alle besitzen.

Bei meinem ersten Getriebe ( Bj.2008 wie Fahrzeug selbst ) begann es auch mit einem Knacken.

Es waren defekte Lager. Allerdings schon bei 25 000 km damals.

Im übrigen würde ich auch die Ratschläge der anderen hier befolgen.

In diesem Falle sähe ich persönlich gute Chancen für den Käufer.

Daß einem bei einer relativ kurzen Probefahrt solche Dinge nicht auffallen ist doch normal.

Zumal man mit den Eigenheiten des Fahrzeuges nicht vertraut ist.

Naja Ugolf: Wenn ich privat ein Auto kaufe, fällt die Probefahrt nicht ganz so kurz aus, gerade weil ich keine Gewährleistungsanprüche nach dem Kauf habe.

Ein Freund hat vor 2 Jahren seinen 170 PS TSI auch privat verkauft. Der Käufer kam damit an die 200 km -dann war der Turbo im Eimer. Davor war nix zu hören, der Wagen fuhr normal.

Aber bei mechanischen Dingen, wie z.B. hier das Getriebe oder Motorgeräusche, etc. lausche ich immer genau, wenn das Radio aus ist.

Bringt dem TE nix, ich weiss, aber evtl. beim nächsten Auto.

Ich sehe den TE hier nicht durch, sofern der Mangel absichtlich verschwiegen wurde und dieses nachzuweisen ist.

Hol dir einen ADAC-Rat, wenn möglich, oder von anderer Stelle einen kompetenden Rechts-Rat.

Auch privat ist nicht alles hinnembar, nur weil "wie gesehen" drinsteht.

Meines Wissens gibt es Urteile die das " wie gesehen " relativieren.

Solche Fälle gibt es immer wieder bei denen sich kurz hinterher Mängel zeigen.

Genau, nicht alles kann man "sehen" ! Es gibt auch hier Dinge die sind nicht zu sehen.

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