Probleme mit der Automatik

Opel Insignia B

Hallo, ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage, die ich bis dato hier im Forum nicht gefunden habe.
Ich habe ein großes Problem mit der Automatik.
Egal ob bei längerer Fahrt oder Kurzstrecke, aber nach der Fahrt, wenn ich den Wahlhebel auf P stelle, rastet die Sperrklinke spürbar ein aber sobald ich dann auf den Start/Stopp-Knopf drücke geht zwar der Motor aus, es erscheint aber die Meldung, dass das System nicht auf P steht und man das doch bitte tun solle. Auch ein Druck gegen den Wahlhebel bringt keine Änderung. Teilweise piept es 2 bis 3 mal und dann öffnet das Auto und hat offensichtlich verstanden, dass das System auf P steht. Öfters jedoch passiert dies nicht und man muss den Motor erneut starten, den Wahlhebel nochmal auf R oder D stellen und und den Motor erneut ausschalten. Dann funktioniert das meistens. Bitte um Hilfe.

Beste Antwort im Thema

@Dennis260487

Was schreibst Du da ?

Wie soll der TE denn beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestand ?

Ansonsten, schau mal hier .... die haben es gut erklärt.

Lieber nix kritzeln 🙁

YT

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Tja, so ist das leider

Ich habe bisher noch kein Auto ohne Garantie vom Händler gekauft. Wurde immer mit angeboten, oder war Gegenstand der Verhandlung.

@TE
Wie lange hast du den Insignia schon?

EDIT: Hab es gerade gesehen..

Dennoch sollte das ja unter die Gewährleistung fallen die nunmal gesetzlich vorgeschrieben ist. Hast du bei nem Opel Händler gekauft?

Zitat:

@Dennis260487 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:31:18 Uhr:


Dennoch sollte das ja unter die Gewährleistung fallen die nunmal gesetzlich vorgeschrieben ist. Hast du bei nem Opel Händler gekauft?

Und wie lange wäre die deiner Rechnung nach?

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Ab zeitpunkt des kaufes maximal 2 Jahre

Zitat:

@Dennis260487 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:31:18 Uhr:


Dennoch sollte das ja unter die Gewährleistung fallen die nunmal gesetzlich vorgeschrieben ist. Hast du bei nem Opel Händler gekauft?

Ja, direkt beim Händler. Vorbesitzer war auch der Händler.

Zitat:

@Dennis260487 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:34:15 Uhr:


Ab zeitpunkt des kaufes maximal 2 Jahre

Tageszulassung 09. 2017 plus zwei Jahre ist?

Zitat:

@-Pitt schrieb am 11. Januar 2020 um 21:35:55 Uhr:


Tageszulassung 02. 2017 plus zwei Jahre ist?

September 17

Nein natürlich ab kaufdatum.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 11. Januar 2020 um 21:35:55 Uhr:



Zitat:

@Dennis260487 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:34:15 Uhr:


Ab zeitpunkt des kaufes maximal 2 Jahre

Tageszulassung 02. 2017 plus zwei Jahre ist?

Was hat das mit der Gewährleistung zu tun?

Zitat:

@Dennis260487 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:36:45 Uhr:


Nein natürlich ab kaufdatum.

Das ist 09.2017

Das es ein Mangel am fahrzeug ist mit dem er zum händler kann

Zitat:

@Dennis260487 schrieb am 11. Januar 2020 um 21:37:54 Uhr:


Das es ein Mangel am fahrzeug ist mit dem er zum händler kann

Wie nachweisen?

Ja aber Gewährleistung ist im BGB sehr deutlich definiert. Somit wird das eher dünn

Ich wuerde es probieren an deiner stelle

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