Probleme bei Bestellung - Liefertermin

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

ich hab am 01.07. einen VW Golf IV 1,4 Tsi bestellt. Als unverbindliches Lieferdatum wurde in der Bestellung der 20.08. 2012 aufgeführt.
Der Verkäufer wusste auch, dass ich mein Fahrzeug zum 15.08. verkauft habe. Eine Woche kann ich ohne PKW überbrücken.
Nun kam heute die Auftragsbestätigung. In dieser ist als unverbindlicher Liefertermin der 17.09.2012 genannt.

Was kann ich tun?

Ich kann unmöglich 5 Wochen ohne Auto überbrücken.

In den Verkaufsbedingen (Anlage der Bestellung) steht in I.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 3 Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Verkaufsgegenstandes innerhalb der jeweiligen Fristen schiftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

Heißt das, dass ich innerhalb von 3 Wochen von der Bestellung zurücktreten kann?

Unter IV. Lieferung und Lieferverzug heißt es unter 2. "Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug."

6 Wochen ab Datum des Liefertermins aus der Bestellung oder des Termins aus der Auftragsbestätigung????

Welche Rechte hab ich?

Kann ich einen Leihwagen verlangen????

Ich bin echt sauer.

Beste Antwort im Thema

Moin!

Zitat:

ich hab am 01.07. einen VW Golf IV 1,4 Tsi bestellt.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Golf VI (=6) handelt und nicht um einen (gebrauchten) Golf IV (=4) 😎

Zitat:

Als unverbindliches Lieferdatum wurde in der Bestellung der 20.08. 2012 aufgeführt.

Der Verkäufer kann da wenig dran ändern, da der Liefertermin halt vom Werk festgelegt wird, deshalb heißt es ja auch "unverbindlicher Liefertermin". Und unverbindlich heißt eben, dass Du ihn nicht drauf festnageln kannst.

Zitat:

Der Verkäufer wusste auch, dass ich mein Fahrzeug zum 15.08. verkauft habe. Eine Woche kann ich ohne PKW überbrücken.

Jetzt aber mal ehrlich: das Auto ist zum 15.08. verkauft und Du bestellst am 01.07. erst den Ersatz? Das ist dann aber auch schon schwer blauäugig, um nicht zu sagen fahrlässig, das zeitlich so dermaßen auf Kante zu nähen. Selbst die jetzt genannte Lieferzeit von 2,5 Monaten zum 17.09. kann man ja schon als schnell bezeichnen, da gibt es durchaus auch ganz andere Lieferfristen im Bereich der doppelten Zeit oder mehr. Von daher wirst Du Dir da auch immer ein gewisses Eigenverschulden anrechnen müssen, weil Du a) Dein Auto schon verkaufst, ohne Ersatz zu haben, und Dich dann b) einfach zu spät um Ersatz kümmerst.

VG
Stefan

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Zitat:

Original geschrieben von schildkraut


Das Thema wurde vor ein paar Wochen erst in WISO behandelt. Sobald du die Unterschrift unter die "verbindliche Bestellung" geleistet hast, ist das Thema durch. Basta.
Der TE hätte vorher genau durchlesen müssen, was er da unterschreibt.

Jain ! Für den Käufer ist nach der Unterschrift das Thema durch!

Es klingt komisch, ist aber dennoch so:
der gültige Kaufvertrag kommt von Seiten des Verkäufers erst zustande, wenn die Auftragsbestätung erstellt ist !

Zitat:

Original geschrieben von schildkraut


Das Thema wurde vor ein paar Wochen erst in WISO behandelt. Sobald du die Unterschrift unter die "verbindliche Bestellung" geleistet hast, ist das Thema durch. Basta.
Der TE hätte vorher genau durchlesen müssen, was er da unterschreibt.

Thema verfehlt.

Der Termin in der Verbindlichen Bestellung wa ja o.k. für den Te. Das Problem ist, dass der Händler den Termin in der AB abgeändert hat. Wie soll der Te das verhindern, wenn er die Verbindliche Bestellung genau durchliest?.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von schildkraut


Das Thema wurde vor ein paar Wochen erst in WISO behandelt. Sobald du die Unterschrift unter die "verbindliche Bestellung" geleistet hast, ist das Thema durch. Basta.
Der TE hätte vorher genau durchlesen müssen, was er da unterschreibt.
Thema verfehlt.

Der Termin in der Verbindlichen Bestellung wa ja o.k. für den Te. Das Problem ist, dass der Händler den Termin in der AB abgeändert hat. Wie soll der Te das verhindern, wenn er die Verbindliche Bestellung genau durchliest?.

O.

Du solltest besser schreiben:

Der unverbindliche Termin in der Verbindlichen Bestellung wa ja o.k. für den Te. 😉

PS: ......und darin liegt der Hund begraben: es handelt sich um einen unverbindlichen Termin in einer verbindlichen Bestellung !!

Zitat:

Original geschrieben von gonzo26



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Thema verfehlt.

Der Termin in der Verbindlichen Bestellung wa ja o.k. für den Te. Das Problem ist, dass der Händler den Termin in der AB abgeändert hat. Wie soll der Te das verhindern, wenn er die Verbindliche Bestellung genau durchliest?.

O.

Du solltest besser schreiben:

Der unverbindliche Termin in der Verbindlichen Bestellung wa ja o.k. für den Te. 😉

PS: ......und darin liegt der Hund begraben: es handelt sich um einen unverbindlichen Termin in einer verbindlichen Bestellung !!

Danke! So ist es klarer ausgedrückt.

O.

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Habe jetzt meinen Vertrag vom Jan. nochmal durchgelesen. "Verbindliche Bestellung" bla bla Liefertermin 04.12 (unverbindlich). Das heißt, die Bestellung ist verbindlich und der Liefertermin liegt irgendwo im jenseits. Der TE hätte einen "festen" Liefertermin vereinbaren müssen, dann hätte er eine angemessene Frist setzen können und vom KV zurücktreten. Was er und wahrscheinlich fast jeder Neuwagenkäufer unterschreibt, ist ein Freibrief für den Händler.

PS: Was sich der Verkäufer da geleistet hat ist natürlich nicht in Ordnung, so geht man mit Kunden nicht um. Würde ich ihm auch so sagen.

Das ist doch völlig normal diese vorgehensweise!

Der Käufer unterschreibt einen verbindlichen Vertrag in dem ein unverbindlicher Liefertermin genannt wird. und fertig!

Erst mit der AB kommt der Vertrag rechtskräftig zustande. Der Verkäufer und oder der Händler haben damit überhaupt nichts zu tun.
Die AB kommt auch nicht vom Verkäufer sondern immer von VW.
Der Verkäufer kann nur ungefähre Werte sagen und einen verbindlichen Liefertermin würde sowieso nicht akzeptiert werden.

Du kannst bei erhalt der AB noch schriftlich was machen. Meldest du dich nicht ist dein Schweigen automatisch die Zustimmung zur dieser AB.

Jetzt kannst du noch einmal 6 Wochen auf den Termin rechnen. Ist das Auto bis dahin noch nicht da kannst du ihm schriftlich eine Frist setzen. Passiert dann immer noch nichts.... nimmste dir einen Anwalt und trittst vom Vertrag zurück oder etc. etc.

Aber mal erhlich... 8 Wochen für einen neuen Golf... das haben die noch nie hinbekommen es sei denn er stand schon irgendwo auf Halde. Ich habe fast 6 Monate gewartet, auch ohne Auto und es ging trotzdem.

Zitat:

Original geschrieben von gtiPfeiffer



Erst mit der AB kommt der Vertrag rechtskräftig zustande. Der Verkäufer und oder der Händler haben damit überhaupt nichts zu tun.
Die AB kommt auch nicht vom Verkäufer sondern immer von VW.

Meine Auftragsbestätigung kam nicht von VW, sondern vom Händler!

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