Probleme bei Bestellung - Liefertermin
Hallo,
ich hab am 01.07. einen VW Golf IV 1,4 Tsi bestellt. Als unverbindliches Lieferdatum wurde in der Bestellung der 20.08. 2012 aufgeführt.
Der Verkäufer wusste auch, dass ich mein Fahrzeug zum 15.08. verkauft habe. Eine Woche kann ich ohne PKW überbrücken.
Nun kam heute die Auftragsbestätigung. In dieser ist als unverbindlicher Liefertermin der 17.09.2012 genannt.
Was kann ich tun?
Ich kann unmöglich 5 Wochen ohne Auto überbrücken.
In den Verkaufsbedingen (Anlage der Bestellung) steht in I.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 3 Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Verkaufsgegenstandes innerhalb der jeweiligen Fristen schiftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Heißt das, dass ich innerhalb von 3 Wochen von der Bestellung zurücktreten kann?
Unter IV. Lieferung und Lieferverzug heißt es unter 2. "Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug."
6 Wochen ab Datum des Liefertermins aus der Bestellung oder des Termins aus der Auftragsbestätigung????
Welche Rechte hab ich?
Kann ich einen Leihwagen verlangen????
Ich bin echt sauer.
Beste Antwort im Thema
Moin!
Zitat:
ich hab am 01.07. einen VW Golf IV 1,4 Tsi bestellt.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Golf VI (=6) handelt und nicht um einen (gebrauchten) Golf IV (=4) 😎
Zitat:
Als unverbindliches Lieferdatum wurde in der Bestellung der 20.08. 2012 aufgeführt.
Der Verkäufer kann da wenig dran ändern, da der Liefertermin halt vom Werk festgelegt wird, deshalb heißt es ja auch "unverbindlicher Liefertermin". Und unverbindlich heißt eben, dass Du ihn nicht drauf festnageln kannst.
Zitat:
Der Verkäufer wusste auch, dass ich mein Fahrzeug zum 15.08. verkauft habe. Eine Woche kann ich ohne PKW überbrücken.
Jetzt aber mal ehrlich: das Auto ist zum 15.08. verkauft und Du bestellst am 01.07. erst den Ersatz? Das ist dann aber auch schon schwer blauäugig, um nicht zu sagen fahrlässig, das zeitlich so dermaßen auf Kante zu nähen. Selbst die jetzt genannte Lieferzeit von 2,5 Monaten zum 17.09. kann man ja schon als schnell bezeichnen, da gibt es durchaus auch ganz andere Lieferfristen im Bereich der doppelten Zeit oder mehr. Von daher wirst Du Dir da auch immer ein gewisses Eigenverschulden anrechnen müssen, weil Du a) Dein Auto schon verkaufst, ohne Ersatz zu haben, und Dich dann b) einfach zu spät um Ersatz kümmerst.
VG
Stefan
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nö.Zitat:
Original geschrieben von djmk7000
Die Auftragsbestätigung ist hier das Einzige was zählt. Denn erst damit wird der Kaufvertrag bestätigt.In der Regel geht es zwei Wochen schneller...
Mit der Auftragsbestätigung wird die verbindliche Bestellung bestätigt. Damit kommt es zu einem Kaufvertrag.Wenn ein weißes Fahrzeug bestellt wurde, wird ja nicht die Bestellung eines schwarrzen Fahrzeuges verbindlich, wenn die Autofarbe in der Auftragsbestätigung abgeändert wurde.
O.
Doch, wenn Du der Auftragsbestätigung nicht widersprichst, erhältst Du das schwarze Auto ! Insofern wird die Bestellung verbindlich ! 😉
Daher ist es ja besonders wichtig, die Auftragsbestätigung genau zu kontrollieren, da man dort erst sehen kann, ob der Verkäufer alles richtig bestellt hat.
@TE:
Sollte der Wagen wirklich so spät kommen, würde ich den Verkäufer in die Pflicht nehmen, dass er Dir einen Leihwagen günstig zur Verfügung stellt. Anders kommst Du aus der Sache leider nicht raus !!
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Nö.Zitat:
Original geschrieben von djmk7000
Die Auftragsbestätigung ist hier das Einzige was zählt. Denn erst damit wird der Kaufvertrag bestätigt.In der Regel geht es zwei Wochen schneller...
Mit der Auftragsbestätigung wird die verbindliche Bestellung bestätigt. Damit kommt es zu einem Kaufvertrag.Wenn ein weißes Fahrzeug bestellt wurde, wird ja nicht die Bestellung eines schwarrzen Fahrzeuges verbindlich, wenn die Autofarbe in der Auftragsbestätigung abgeändert wurde.
O.
Doch natürlich! In diesem Falle hast Du ein schwarzes Fahrzeug bestellt. Wo da im Endeffekt der Fehler liegt ist egal. Die Auftragsbestätigung beschreibt ein schwarzes Auto, also wird (ok, wahrscheinlich 😉 ) ein schwarzes geliefert.
Genau für so etwas ist die Auftragsbestätigung doch "auch" da. Um noch mal einen endgültigen Überblick zu haben.
Daher stimmt meine Aussage: "Die Auftragsbestätigung ist das Einzige was zählt." zu 100%.
Danke @ gonzo26.
"Mit der Auftragsbestätigung wird die verbindliche Bestellung bestätigt. Damit kommt es zu einem Kaufvertrag."
Genau das was ich vorher gepostet habe, nur mit anderen Worten. Die AB ist das Einzige was zählt.
Wenn sich da vorher ein Fehler eingeschlichen hat, ist es egal. Der Inhalt der AB zählt!
Vor ein paar Wochen gab es hier noch einen Thread wo jemand einen 4-Türer bestellt und einen 2-Türer bekommen hat. Auch da hätte ein Blick in die Auftragsbestätigung den Fehler (des Verkäufers) offenbart.
Klar ist sowas ärgerlich, egal worum es letztenendes geht, aber man muss lesen was geschrieben steht.
Und bei meinem R hab ich die AB noch und nöcher gegengelesen 😉, aus Kontrolle was übersehen zu haben und vor lauter Vorfreude. 😉
Und was dieses Thema hier nun genau angeht, kurze neuerliche Erfahrung:
Mein Bruder wollte auch ein Neues Auto kaufen. Es sollte ein Seat Leon werden, hiesige Vertragshändler sagten von Anfang an MINDESTENS drei Monate Lieferzeit, ein großer Händler in Köln sagte (O-Ton): "in 12 Wochen steht er hier". Also bestellte mein Bruder (am 11.02.) dort. Der unverbindliche Liefertermin in der Bestellung wurde auf 04/2012 datiert, die AB beinhaltete 06/2012, und wann kam der Wagen? Genau, Erstzulassung am 06.07.2012. ~6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin.
Aber ich weiß von meiner Bestellung noch, dass dieser letztliche unverbindliche Liefertermin (welcher in AB steht) erst ausgegeben wird, wenn wirklich eine verbindliche Bestellung im VW System ist.
Von daher wird dem TE wohl nichts anderes bleiben als wie schon gesagt mit dem Verkäufer eine Übergangslösung auszuhandeln.
Wenn in der Bestellung ein "weißes" Auto steht und in der Auftragsbestätigung ein "schwarzes", ist die Bestellung hinfällig, da was anderes geliefert wird, als bestellt. Natürlich muss ich der Auftragsbestätigung zeitnah schriftlich widersprechen und nicht erst drei Wochen später.
Ich n ehme an, dass ist hier auch Konsens. Man kann nach Deinen Ausführung allerdings auch annehmen, dass eine Auftragsbestätigung verbindlich ist und ich den Kauf nicht mehr rückkgängig machen, sonst könnte ja jeder Händler eine Bestellung nach seinen Vorstellungen abändern und ich als Käufer hätte das Nachsehen.
Ich weiß jetzt nicht, wie lange Du die Auftragsbestätigung schon hast, aber der Händler hat den vereinbarten "unverbindlichen" Liefertermin geändert, also hast Du ein Rücktrittsrecht.
Nochmals:
Wenn in der Verbindlichen Bestellung ein weißes Auto bestellt oder ein bestimmter unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, in der Auftragsbestätigung (AB) jedoch ein schwarzes Auto bestätigt oder ein abweichender unverbindlicher Liefertermin genannt werden, kommt ein Vertrag nicht zustande. Diese Bestätigung mit den geänderten Angaben ist als ein neues Angebot des Händlers zu werten.
Der Käufer kann es ablehnen oder annehmen. Nimmt er es an, kommt ein Vertrag zu den in der AB genannten Bedingungen zustande.
Wenn der Käufer diese neue Angebot erhalten hat und sich nicht rührt, kommt auch kein Vertrag zustande. Denn im Geschäftsverkehr mit Privatkunden gibt es keine stillschweigende Zustimmung.
Da es aber auch Zustimmung durch konkludentes Handeln gibt (z.B. Käufer unterhält sich weiterhin mit Verkäufer und erweckt den Anschein, das er die neue Farbe/den neuen Liefertermin akzeptiert), ist es, um klare Verhältnisse zu schaffen, dringend ratsam, dem Verkäufer die Ablehnung des neuen Angebotes mitzuteilen.
O.
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Aus dem Vertrag kommst du nicht mehr raus. Einziges Schlupfloch wäre gewesen, wenn du über die VW-Bank finanziert hättest, dann kannst du den Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen, womit auch die Bestellung hinfällig ist. Du zahlst ja aber bar. Kleiner Trost, mein Match kam auch vier Wochen früher, als der unverb. Liefertermin. Ich würde in aller Ruhe mit dem Verkäufer sprechen, da gibt es doch sicherlich eine Lösung. Vergünstigter Leih- oder Vorführwagen etc.
Zitat:
Original geschrieben von schildkraut
Aus dem Vertrag kommst du nicht mehr raus.
absoluter Blödsinn, natürlich hat go-4-golf Recht. Die Bestellung war ja erst am 1. 7., die AB kann ja nur ein paar Tage alt sein. Da der unverbindliche Liefertermin geändert wurde, ist der Vertrag hinfällig, es ist eine Änderung gegenüber der Bestellung. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Händler einfach die Bestellung nach seinen Gutdünken ändern könnte, egal welche Position, und ich als Kunde das zu akzeptieren hätte.
eine ganz andere Frage ist es, ob der Themenersteller klug gehandelt hat, auf den unverbindlichen Termin hin in der Bestellung schon sein Auto zu verkaufen, dass ist einfach, vorsichtig ausgedrückt, Leichtgläubigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von diddi4
absoluter Blödsinn, natürlich hat go-4-golf Recht. Die Bestellung war ja erst am 1. 7., die AB kann ja nur ein paar Tage alt sein. Da der unverbindliche Liefertermin geändert wurde, ist der Vertrag hinfällig, es ist eine Änderung gegenüber der Bestellung. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Händler einfach die Bestellung nach seinen Gutdünken ändern könnte, egal welcher Position, und ich als Kunde das zu akzeptieren hätte.Zitat:
Original geschrieben von schildkraut
Aus dem Vertrag kommst du nicht mehr raus.
Es kommt hinzu, dass ein für den Käufer entscheidender Vertragspunkt geändert wurde.
Der vom Händler genannte Liefertermin war nämlich ausschlasggebend dafür, dass er sich einen Neuwagen und nicht einen Gebrauchtwagen gekauft hatte.
Hätte der Verkäufer gleich reinen Wein eingeschänkt, hätte der Te entweder den Gebrauchtwagen gekauft oder einen Neuwagen bei einem anderen Händler bestellt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von diddi4
absoluter Blödsinn, natürlich hat go-4-golf Recht. Die Bestellung war ja erst am 1. 7., die AB kann ja nur ein paar Tage alt sein. Da der unverbindliche Liefertermin geändert wurde, ist der Vertrag hinfällig, es ist eine Änderung gegenüber der Bestellung. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Händler einfach die Bestellung nach seinen Gutdünken ändern könnte, egal welche Position, und ich als Kunde das zu akzeptieren hätte.
Da der neue Liefertermin innerhalb der 6 Wochen Frist liegt, welche der Käufer dem Verkäufer einräumen muss, gillt dies nicht als Änderung des Vertrages und somit ist die AB gültig.
Zitat:
Da der neue Liefertermin innerhalb der 6 Wochen Frist liegt, welche der Käufer dem Verkäufer einräumen muss, gillt dies nicht als Änderung des Vertrages und somit ist die AB gültig.
Das stimmt so nicht, dann die sechs Wochenfrist hat sich um zwei Wochen nach hinten verschoben und damit ist das eine Änderung. Ist auch ganz unerheblich, ob das noch in der sechs Wochenfrist liegt, da die AB in diesem Punkt von meiner Bestellung abweicht und damit ohne Zustimmung des Käufers geändert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von ollir0009
Da der neue Liefertermin innerhalb der 6 Wochen Frist liegt, welche der Käufer dem Verkäufer einräumen muss, gillt dies nicht als Änderung des Vertrages und somit ist die AB gültig.
Offensichtlich hast Du das Wesen eines unverbindlichen Liefertermines nicht verstanden.
Nur soviel:
Mit dem neuen Liefertermin 17.09. verschiebt sich auch die Sechs-Wochenfrist, woraus sich folgender Zeitablauf ergibt:
Händler muss nicht vor Ende Oktober liefern ( 17.9 plus 6 Wochen).
Hat Händler nicht geliefert, muss Nachfrist gesetzt werden (2 Wochen).
Hat Händler dann bis Mitte November nicht geliefert, ist er in Verzug und wird schadenersatzpflichtig.
Also Te hat bis Mitte November kein Druckmittel, da Händler sich vertragsgemäß verhält.
O.
Wenn dem so wäre, wären alle Auftragsbestätigungen von VW Auto Neukäufen Nichtig.
Zitat:
Original geschrieben von ollir0009
Wenn dem so wäre, wären alle Auftragsbestätigungen von VW Auto Neukäufen Nichtig.
Sofern sie von der Bestellung abweichen ist das im Rechtsstreit so, sofern man "sofort" reagiert!
Warum riskiert der Händler dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen geänderterter AB bzw eine ungültige AB? Er hätte doch den selben Liefertermin nennen können, denn er kann ja innerhalb der 6 Wochen Liefern+ die fristen des Kunden (im vorliegenden Fall)?
Das mit dem Liefertermin kenne ich auch. Das hängt aber mit der Bestellung vom Händler bei VW ab. Als ich dort war und mir den Golf zusammenstellte, wurde auch ein Termin X unverbindlich angezeigt. Als ich dann die AB bekam, stand dort auch ein ganz anderer Termin nach hinten raus drauf. Da mein Händler zu einer Kette gehört, wurde die Bestellung erst in die Zentrale geschickt und dort wurden dann die ganzen Bestellungen bei VW ausgelöst und somit verschiebt sich das ganze dann nach hinten. Da reicht manchmal schon ein Tag um in WOB eine ganze Woche nach hinten zu rutschen.
Das Thema wurde vor ein paar Wochen erst in WISO behandelt. Sobald du die Unterschrift unter die "verbindliche Bestellung" geleistet hast, ist das Thema durch. Basta.
Der TE hätte vorher genau durchlesen müssen, was er da unterschreibt.