Problem mit unbekanntem Vorschaden
Hallo in die Runde, habe da mal eine Frage und vielleicht kann mir da der eine oder andere eventuell weiterhelfen. Ich habe ja einen 11/2007er MK4 Titanium. Nun hatte ich vor drei Tagen einen leichten Unfall bei dem ich einem sinnlos bremsenden leicht auffuhr. Ca. 10-15km/h.Fahrzeug kam in die Werkstatt und wird auch schon dank Vollkasko repariert. Schaden ca. 3500€.Am nächsten Tag jedenfalls musste ich nochmal in die Werkstatt weil ich etwas im Auto vergessen hatte. Als ich kam war schon die Stossstange vorne demontiert und der Mechaniker hielt mir mir spaßenshalber ein Stück blaumetallicfarbenen Lack hin und meinte so... Na war es ein Blauer? Ich total gestutzt... Nee der war silbern der Renault. Nun zum Punkt, ich habe nochmal im Verkaufsgutachten nachgelesen da stand nur etwas von einem leichten schlecht lackierten Heckschaden. Nicht aber von einem Frontschaden! Der Meister erklärte mir das die Stossstange vorne sowie der obere und untere verschraubte Querträger erneuert wurden. Das ist daran erkennbar das die Teileaufkleber auf den Teilen sind. Bei den "Originalteilen" ab Werk ist das nicht der Fall. Auf jeden Fall muss es ein derber Schaden gewesen sein. Das Auto hab ich jetzt seit knapp 3 Jahren. Der Meister meinte nur ich sollte mir deswegen einen Anwalt nehmen und gegen den Verkäufer (gewerblich) klagen auf Preisnachlass oder Rückabwicklung. Hatte jemand solch eine Situation eventuell schon mal erlebt und kann da evtl ein paar Tipps geben.... Danke
46 Antworten
Wird sehr sehr sehr schwierig nach drei Jahren.
Verkäufer kann auch behaupten,was alles in den drei Jahren passieren kann,könnte usw :-)
Lass den reparieren und fahr einfach weiter würde ich sagen.
Wenn das bei Ford gemacht wurde und registriert ist,kannst schon was erreichen.
Was ich wiederrum nicht glaube.
Das Fahrzeug war ein Leasingwagen. Bei mir hat bzw hat er Vollkasko und ich geh davon aus das die Vorbesitzer ihn auch vollkaskoversichern liessen.. War eine Firma aus Sachsen... Ich werde das die Tage mal bei einem Anwalt vorbringen und kann dann ja mal schreiben was er dazu meint....
Hallo Rückabwicklung, würde ich lassen da zahlst du drauf. Den der Verkäufer hat das Recht, Nutzungsausfall geltend zumachen. Und auf Grund des alters (deine 3 Jahre) und den gefahrenden km. Und wenn er das durchbekommt hat er evtl. das Auto und du nichts, oder wenn du nicht drauf eingehst, haste auch nichts ausser dein Auto mit der gleichen Ergkenntnis wie vor dem Streit. Also erstmal mit Anwalt beraten, evtl Vorbesitzer befragen, oder da schauen wo das Auto vorher in der Werkstatt war. Mal alles rundherum abklopfen....... oder überlegen ob du mit dem wissen leben kannst, dann lass es wie es ist.
Berichte mal weiter. mfg
Mal ehrlich, nach drei Jahren und bei einem fachmännisch reparierten Vorschaden ( rosten tut doch nix ?? ) würde ich garnichts machen.
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Hallo Rudi2302,
schau mal hier:
Unfallschaden
und hier
Unfallschaden
So etwas geht gar nicht und ich würde auch nach drei Jahren auf Klärung bestehen.
Wichtig ist ein guter Anwalt und den hatte ich.
Bei einer Klage gegen einen gewerbl. Verkäufer ist dann zu klären, ob dem Verkäufer der Schaden bekannt war. Nur dann haftet er dafür.
Wenn Dir das gelingt, Du also den Vorbesitzer als Zeuge gewinnen kannst, dass er den Händler vor 3 Jahren über den Schaden informiert hat, dann kann eine Klage Erfolg haben.
Ohne eine solche Zeugenaussage wird die Sache höchst wahrscheinlich nichts bringen.
Also Vorbesitzer mal anrufen und befragen.
Was noch zu erwähnen ist bzw wäre, es liegt wie gesagt ein Gebrauchtwagengutachten des TÜV Nord vor in dem dieser Schaden nicht aufgeführt ist! Wie geht das.? Müssten nicht eigentlich Gutachter so etwas sofort erkennen, alleine zum Beispiel dem Aspekt geschuldet das zum Beispiel an den Querträgern Spuren zu sehen waren woraufhin der Meister ja sofort sagte das das nicht die Auslieferungsteile sondern erneuerte Teile sind und auch ich hab kein Problem mit der Wahrheit aber ich hasse es verarscht zu werden. Es ist in meinen Augen ein Unterschied ob ich einen kleinen schlecht ausgebesserten Parkrempler habe oder ich eine voll instandgesetzte Fahrzeugfront vorfinde..... Ich bin auch nicht auf eine Rückabwicklung aus sondern um eine Minderung des Kaufpreises um den Wert des Schadens bzw der daraus resultierenden Wertminderung meines Autos.
In meinem Fall war es so, dass unabhängig voneinander drei „Gutachter“ (2x ADAC und einer von meiner Rechtschutzversicherung) schriftlich bestätigt haben, dass der Schaden von einen Fachmann ohne Probleme hätte erkannt werden MÜSSEN.
Obwohl ich keine Aussage vom Vorbesitzer brauchte, hatte ich ihn angerufen.
Da er keinen Unfall hatte, wurde ihm bereits das Fahrzeug mit Schaden verkauft.
Ob er an seinen Verkäufer gegangen ist, kann ich nicht sagen.
Schön dass man Händlern trauen kann.
Und solchen Händlern gehört das Verkaufen generell verboten!
Ich habe vorhin mit der anwaltlichen Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Dieser meinte nur zu nem Rechtsanwalt, Schadensnummer holen und den Händler auf Rückabwicklung verklagen. Kommen halt Abzüge wegen der gefahrenen Kilometer heraus aber sie haben ja auch schon genügend abgezahlt. Man kann sich auch auf Wertminderung einigen. Aber ich glaub ich lasse das rückabwickeln... Na schaun wir mal. Ich halt euch auf dem laufenden...
Vor einer Rückabwicklung würde ich den Gutachter Deiner Rechtsschutzversicherung fragen, ob der Wagen "schlecht" ist. Wenn sonst keine Nachteile entstehen, würde ich auf Wertminderung gehen.
Ich habe es nicht bereut meinen zu behalten.
Und die 3.300 Euro, die ich zurück bekommen habe, sind für mich in Ordnung gewesen.
Der betrügerische Verkäufer meines Mondeo hatte mir sogar angeboten, den Wagen ohne Wertminderung zurück zu nehmen.
Gibt es bei sowas keine Verjährung ?
Finde erstaunlich dass man bei einem Auto nach drei Jahren noch Ansprüche haben soll.........
Ich denke, wenn eine Rechtsschutzversicherung eine Schadensnummer vergibt, wird es noch Ansprüche gegeben, oder?
Anwalt bei der Rechtsberatung meinte das das nicht verjährt. Ich hab ihn mit 67000km gekauft und jetzt 98000km...also normale Fahrleistung...
Die Rechtsschutzversicherung vergibt vorerst nur eine Dossier-Nummer und sammelt unter dieser die relevanten Unterlagen, bevor es zu einer ersten rechtlichen Vor-Prüfung kommt.
Rückabwicklung? Wie wäre sowas möglich, wenn ein Fahrzeug nicht mehr in seinem damaligen, ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden kann. Das gibt doch nur Knatsch mit dem Stellen und Abwehren von gegenseitigen Ansprüchen. Mir scheint in diesem Fall eine Vergütung für Wertminderung erfolgversprechender zu sein.