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Problem mit Distanzscheiben - TÜV-Eintragung!

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 13:35

Hi!

Ich bekomme meine Spurverbreiterungen leider nicht eingetragen.

Die Felgen sind 8x18, ET30.

Auf die VA sollen 10mm/Rad, auf die HA 15mm/Rad.

Habe leider noch kein Gutachten gesehen, das mir die Eintragung dieser Kombination ermöglicht.

Kennt Ihr einen Anbieter mit dessen Gutachten ich die Teile eingetragen bekomme?

Ich hab meine Spurverbreiterungen jetzt noch drauf (war letzte Woche erfolglos beim TÜV). Wollte sie aber gleich abmontieren.

Was passiert eigentlich wenn ich:

a) Mit den nicht eingetragenen Verbreiterungen kontrlliert werde?

b) Mit den nicht eingetragenen Verbreiterungen einen Unfall habe?

Hatte mir nämlich überlegt, bis ich die passenden Verbreiterungen gefunden habe, die jetzigen drauf zu lassen. Oder ist das Risiko zu hoch?

Auf jeden Fall schraube ich sie gleich erstmal ab, mal sehen wie es ohne aussieht.

Danke.

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41 Antworten
am 27. Juli 2004 um 14:03

:-(

 

Hy,

erstmal schade, dass du sie nciht eingetragen bekommst.

Warst du schonmal bei der DEKRA ? ;-)

Welche Distanzscheiben dürftest du denn drauf machen?

Ohne TÜV bzw. ohne die Genehmigung/Abnahme würde ich nicht herum fahren.

Es erlischt nämlich die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz dieses KFZ's!!!

Mach sie am Besten gleich wieder runter, wenn du nicht damit zum TÜV fährst.

...so long...

am 27. Juli 2004 um 14:04

Mmm, das ist echt ärgerlich... Aber hier sind doch soviele, die es so haben wie du... Vielleicht solltest mal zu nem anderen TüV fahren...

Das blöde ist nämlich, wenn du sie nicht einträgst, erlischt deine betriebserlaubnis und bei nem Unfall mit Personenschaden wirst du wohl bis an dein Lebensende blechen dürfen :( (Auf_Holz_klopf_das_so_etwas_nicht_passiert)

Also versuch einfach das du sie wo anders eingetragen bekommst oder vielleicht hat ja jemand n Gutachten für dich, dann bist du wenigstens auf der sicheren Seite ;)

Hmmmm. Mir fällt da nur www.spurverbreiterung.de ein. Die habe eingentlich alles da und mit Sicherheit können die ein Vergleichsgutachten besorgen. Wird nur bestimmt locker 40€ kosten.

Zu Deinen Fragen:

a) Wenn es auffällt kannst Du entweder ne Mängelkarte bekommen und musst erneut beim Tüv vorbei und den Ordnungsgemässen Zustand Deines Wagens vorführen oder wenn es hart auf hart kommt, dann schicken die Dich direkt zum Tüv und Du darfst noch ein paar € mehr abdrücken. Denke aber das die Mängelkarte (wenn es überhaupt auffällt) wahrscheinlicher ist.

b) Im schlimmsten Fall zahlt Deine Versicherung nicht. Müsste aber schon so sein, dass Du in keinem Fall abnahmefähige Teile montiert hast die das Fahrverhalten Deines PKW massiv einschränken oder nicht mehr ermöglichen. Ansonsten wird das sicherlich ein Fall für den Anwalt der Dir vielleicht beistehen kann.

Alles in allem:

Nicht mit Teilen rumfahren die entweder keine ABE haben oder für den Wagen nicht zugelassen sind.

Wird das berücksichtigt, dann gibts auch keine Probleme. Auch die Versicherung immer über etwaige Änderungen am Fahrzeug unterrichtet halten.

Gruss

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 14:30

Kann mir mal einer die Sache mit der ET erklären?

Ich hab Felgen 8x18, ET30.

Wen ich da jetzt 10mm-Distanzen dranschraube habe ich ET20, oder?

Hab mal einen Screenshot vom Gutachten gemacht.

Auflage FV2 sagt dann, das ich durch nacharbeiten der Radhausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit herstellen muss.

Und das hat mir der Prüfer auch gesagt: Ich MUSS die Kanten nachbearbeiten, so oder so, auch wenn es passt.

Ich bräuchte ein Gutachten, in dem steht, das ich die Kanten "bei Bedarf" nachbearbeiten muss.

Also das Fahrwerk eintragen war nicht so komplizert wie die Verbreiterungen... :(

einfach von einem prüfer der von der materie ahnung hat eintragen lassen!!!!

ich kenne 8x18 zoll mit ET 0 auf nem tt coupé. sprich: du könntest auch 30er platten pro seite verbauen.

eintragbar ist so gut wie alles. meine kombination wurde von keskin und h&r auch nicht freigegeben, aber mit den passenden vergleichsgutachten und dem richtigem tüv prüfer steht jetzt auch im schein: "9,5x18 keskin kt4 in verbindung mit h&r spurverbreiterung..."

am 27. Juli 2004 um 16:44

Nach meinem Teilegutachten von H&R werden nur Felgen in folgendem Format für Distanzscheiben (5, 8, 10, 12 und 15mm) freigegeben:

8x18 ET35

ich hatte dir doch mal mein H&R Gutachten für 8x18 ET35 bis 15mm Platten gesendet. Warum haste dir keine H&R-Platten gekauft.

Bei mir wurde alles anstandslos eingetragen, und das, obwohl ich vorne keine Platten drauf hatte und das Rad mit dem LLK kollidierte. Wurde nur darum gebeten, vorne Platten draufzupacken und wiederzukommen. Reine Vertrauenssache. TÜVPrüfer ist aber auch echt in Ordnung. Die 20er Platten hinten waren laut Gutachten nicht OK, per Sichtprüfung klappte es aber trotzdem. haben auch erst einmal bei voller Beladung und einem tiefen Gullideckel gekratzt.

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 17:52

@i need nos:

In dem Gutachten von Dir steht bei Distanzringbreite 10mm folgenes:

225/40R18 - 8x18 - ET Rad +35mm - ET Gesamt + 23mm

Da ich ET30-Felgen habe zuzüglich 10mm-Platten komme ich auf ET20.

Passt also laut Gutachten nicht.

Und was laut Gutachten nicht geht trägt er mir auch nicht ein. Auch nicht wenn es nach seiner Prüfung passt. Er beruft sich auf das Gutachten, und wenn da steht es geht nicht dann gehts nicht. Das ist ja mein Problem. Er hat mir schon bestätigt das meine Kombination möglich ist, er kann es nur nicht eintragen da es laut Gutachten eben NICHT möglich ist.

P.S. Meine jetzigen Platten hatte ich schon bevor Du mir das Gutachten geschickt hast. Ich hab mir die H&R nur nicht bestellt, weil ich damit das selbe Problem hab wie mit meinen virhandenen Platten.

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 17:55

Mein TT ist jetzt auf jeden Fall erstmal wieder legal unterwegs, hab die Verbreiterungen wieder runtergebaut. Sieht halt nur nicht mehr so toll aus. :(

Und den "illegalen" US-Bremslichtumbau hab ich auch wieder rückgängig gemacht. Wenn schon legal, dann richtig. ;)

im endeffekt brauchst du nur irgendein gutachten von irgendeinem hersteller von distanzscheiben der dir die kombination freigibt. dann hast du mittels "vergleichsgutachten" kein problem!

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von wolfi702

im endeffekt brauchst du nur irgendein gutachten von irgendeinem hersteller von distanzscheiben der dir die kombination freigibt. dann hast du mittels "vergleichsgutachten" kein problem!

So sieht's aus. Muss nur erstmal eins haben. :rolleyes:

was für ein kleinkarierter und unflexibler TÜVMensch ist denn das? Das ist ja schrecklich. Wenn ich sowas schon höre: "Ja, also passen tut´s, aber im Gutachten steht, dass es nicht passt. Dann traue ich wohl lieber meinen eigenen Augen nicht und höre auf den Papierscheiss." Würg.

Themenstarteram 27. Juli 2004 um 18:19

Das war ein GTÜ-Mensch!

Der hat für die Eintragung des Fahrwerks ca. 2 Std. gebraucht!

mein Fahrwerk plus Räder und Scheiben max. 30 Minuten und Eintragung über Nacht. Konnte ich mir am nächsten Tag abholen

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