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Privatkauf und Domlager Defekt am nächsten Tag

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 6. September 2017 um 17:55

Hallo,

das Auto hab ich von einem privaten Verkäufer gekauft mit Kaufvertrag und Ausschluss der Gewährleistung.

Ich frage mich aber ob der Verkäufer mir den Defekt nicht böswillig verschwiegen hat. Der Golf knackt beim Lenken im Stand und ab und an Straßenschwellen.

Komischerweise hab ich bei der 15 minütigen Probefahrt nix gehört. Wie kann das sein?

Gibt es eine Möglichkeit dass der Verkäufer die Reparaturkosten übernehmen muss.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich:

"MIMIMIIIII" !

Deshalb verkauft man lieber Autos an den Ali von nebenan. Der heult nicht gleich herum weil ich einen abgefahrenen Reifen vorne links verschwiegen habe, und den kleinen Kratzer an dem Heckstoßfänger.

Du hast ein gebrauchtes Auto gekauft. Was erwartest du?

Ein Domlager inklusive Axialrillenlager kostet keine 16 EUR. Das ist ein normales Verschleißteil. Nach 17 Jahren sind die sowieso fertig.

 

Sorry, das musste ich mal los werden.

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... oder einfach jemandem das Auto zeigen (vor dem Kauf!) der Ahnung davon hat. Wenn man sicher gehen will, TÜV/Dekra u.a. Gebrauchtwagensiegel. Aber die paar Euro wollen die meisten dann auch noch sparen.

Ach Leute,

auch der Keilrippenriemen ist Pille Palle. Der kostet von GATES komplett mit Spannrolle ca. 50,- EUR. Der ist in 15 Minuten gewechselt.

Einzige Problem könnte der Rost werden. Wo ist denn Rost, und wieviel?

Bestimmt vorn unten am Schweller, richtig?

Ich weiß nicht was deine Erwartungen an einen privaten Autoverkauf sind, aber da bist du als Käufer derjenige der das Auto beurteilen muss welche Schwachstellen/Defekte der Wagen hat.

Man kann von einer Privatperson nicht erwarten, dass der Zustand des Wagens 100% bekannt ist.

Du hast dich vermutlich bei der Besichtigung mehr mit dem Zustand des Wagens beschäftigt wie der Vorbesitzer (oder hättest es tun solln) und obwohl du nach Fehlern gesucht hast (oder es hättest tun sollen) sind dir diese Fehler augenscheinlich nicht aufgefallen. Dennoch erwartest du dass ein privater Verkäufer genau das gesehen hat/weiß?

Etwas Rost, durchgelutschte Gummis und Ölende Dämpfer sind doch mehr als normal bei einem 13+ alten Auto. Außerdem sollte genau sowas zu den Dingen gehören die bei einem Kauf begutachtet werden sollten. Ansonsten darf man sich nciht beschweren wenn das ein oder andere Teil ausgetauscht werden sollte.

Da wird dich niemand beim Kauf beschissen haben (außer es wurde behauptet diese DInge wären neu). Du hast nur scheinbar die Erwartungen eines Neuwagens an einen 13+ Jahre alten Wagen gehabt der scheinbar direkt vor dem Kauf keine professionelle Beurteilung erhalten hat.

Privatkauf 1300 € wovon knappe 1000 € Pickerl/TÜV relevant sind, privat von Händler seiner Frau gekauft welche ebenfalls Händlerin ist ?? egal 500 hab ich schon, 400 werden noch eingeklagt. Scheiss auf solche Arschgeigen

Zitat:

@Ser1ous1 schrieb am 8. September 2017 um 22:59:30 Uhr:

Privatkauf 1300 € wovon knappe 1000 € Pickerl/TÜV relevant sind, privat von Händler seiner Frau gekauft welche ebenfalls Händlerin ist ?? egal 500 hab ich schon, 400 werden noch eingeklagt. Scheiss auf solche Arschgeigen

Are you serious? :)

 

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Wow...

da kriegt man ja richtig Bammel sein Wagen zu verkaufen...

 

Bei Privatkauf galt zumindest bei mir Bzw. für mich immer "gekauft wie gesehen"

 

Entpuppt sich das gekaufte als großer Mist dann war meine Begutachtung auch großer Mist.

 

Ins

Zitat:

@das-markus schrieb am 9. September 2017 um 09:32:03 Uhr:

Zitat:

@Ser1ous1 schrieb am 8. September 2017 um 22:59:30 Uhr:

Privatkauf 1300 € wovon knappe 1000 € Pickerl/TÜV relevant sind, privat von Händler seiner Frau gekauft welche ebenfalls Händlerin ist ?? egal 500 hab ich schon, 400 werden noch eingeklagt. Scheiss auf solche Arschgeigen

Are you serious? :)

 

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Indeed

Zitat:

@DerNico97 schrieb am 9. September 2017 um 09:39:50 Uhr:

Wow...

da kriegt man ja richtig Bammel sein Wagen zu verkaufen...

Bei Privatkauf galt zumindest bei mir Bzw. für mich immer "gekauft wie gesehen"

Entpuppt sich das gekaufte als großer Mist dann war meine Begutachtung auch großer Mist.

Sicherste Beschreibung:

Bastlerfahrzeug, Unfallwagen, nichts kann ausgeschlossen werden. Nicht fahrbar.

Privatverkauf, verkauft wie gesehen und gefahren, Kaufüberprüfung wurde angeboten, keine - Gewährleistung, Garantie, und Rücknahme. Hiermit bestätige ich, dass ich nicht aus der KFZ Branche komme oder jemanden kenne der sich dir beschäftigt. Im Namen des Vaters des Sohnes und des Hl. Geistes. Amen

Themenstarteram 9. September 2017 um 9:42

Zitat:

@DerNico97 schrieb am 9. September 2017 um 09:39:50 Uhr:

Wow...

da kriegt man ja richtig Bammel sein Wagen zu verkaufen...

Bei Privatkauf galt zumindest bei mir Bzw. für mich immer "gekauft wie gesehen"

Entpuppt sich das gekaufte als großer Mist dann war meine Begutachtung auch großer Mist.

der Verkäufer hat in der Anzeige geschrieben dass der wagen "ständig gewartet" wurde was offensichtlich nicht der Fall ist. Wenn der gewartet worden ist. Warum hat der Werkstattmann z.B. nicht gesagt dass der Zahriehmen bereits 10 Jahre alt ist und getauscht werden müssen? Das der Keilriehmen porös ist. Endschalldämpfer verrostet (es stand in der Anzeige dass der Wagen KEINEN Rost hat) und eben noch die vorgenannten Dinge. Hierbei handelt es sich doch um eine falsche Zusicherung vom Verkäufer.

 

gekauft wie gesehen heißt rechtilich gesehen, dass was ein Laie (normaler Käufer) und kein Fachmann an Fehler finden kann, welche schon vor Kauf bestanden, können nicht im nachhinein bemängelt werden.

Ich weiß gerade nicht was ich davon halten soll, was hier geäußert wird.

Zusammengefasst bleibt zu sagen, daß, wenn man ein mängelfreies Auto fahren möchte, am Besten zum Neu- oder Jahreswagenhändler um die Ecke gehen sollte. Und selbst da kann man sich nicht sicher sein.

Wenn ich mir allerdings ein 15- 20 Jahre altes Auto der Preisklasse bis max. 3k€ kaufe, muss ich immer mit allem rechnen.

Zitat:

@Turok210 schrieb am 9. September 2017 um 11:42:57 Uhr:

der Verkäufer hat in der Anzeige geschrieben dass der wagen "ständig gewartet" wurde was offensichtlich nicht der Fall ist.

Hast du dir Service-Heft/Rechnungen zeigen lassen? Wenn ja, hast du ja gesehen, wie und wo er gewartet wurde. Wenn nein, warum nicht?

Zitat:

@Turok210 schrieb am 9. September 2017 um 11:42:57 Uhr:

Wenn der gewartet worden ist. Warum hat der Werkstattmann z.B. nicht gesagt dass der Zahriehmen bereits 10 Jahre alt ist und getauscht werden müssen?

Ich wüsste von keinem zeitabhängigen Intervall für Zahnriemen beim Golf 4, bei den Dieseln gehts nach Kilometern, bei den Benziner wird er beim Service kontrolliert.

Zitat:

@Turok210 schrieb am 9. September 2017 um 11:42:57 Uhr:

Das der Keilriehmen porös ist.

Je nachdem, wann die letzte Wartung war, muss das da noch nicht so gewesen sein, dass er gewechselt werden muss. "ständig gewartet" wird kaum "täglich" oder "wöchentlich", sondern eher "nach Herstellervorgaben" auszulegen sein.

Zitat:

@Turok210 schrieb am 9. September 2017 um 11:42:57 Uhr:

Endschalldämpfer verrostet (es stand in der Anzeige dass der Wagen KEINEN Rost hat) und eben noch die vorgenannten Dinge. Hierbei handelt es sich doch um eine falsche Zusicherung vom Verkäufer.

Ich denke, dass das im Zweifel so ausgelegt werden kann, dass da bestimmt der Rost an optischen (Blech, lackiert, von außen sichtbar) und tragenden Teilen gemeint sein muss, da Rost an Teilen wie dem Auspuff eigentlich immer vorhanden ist. Kommt dann wohl darauf an, wie stark der ESD verrostet ist…

Zitat:

@Turok210 schrieb am 9. September 2017 um 11:42:57 Uhr:

gekauft wie gesehen heißt rechtilich gesehen, dass was ein Laie (normaler Käufer) und kein Fachmann an Fehler finden kann, welche schon vor Kauf bestanden, können nicht im nachhinein bemängelt werden.

Nein, solange der Verkäufer nicht vom Fach ist, bleiben nur 2 Dinge:

  • Der Verkäufer hat den (versteckten) Fehler gekannt bzw musste ihn kennen und hat ihn (absichtlich) verschwiegen, offensichtliche Fehler muss er dabei nicht explizit erwähnen, er darf sie nur nicht verschleiern
  • Der Verkäufer hat dir etwas falsches explizit zugesichert

Wenn ich ein Auto von privat kaufe, weiß ich, dass sich auch der Verkäufer nicht explizit damit auskennen muss, das muss man halt mit einkalkulieren. Aber die niedrigeren Preise für einen Kauf von Privat in Anspruch nehmen wollen, dann aber Beschreibung und Zustand wie vom Fachmann erwarten und das einklagen wollen?! In meinen Augen schon eine ziemlich dreiste Art, an die Sache heran zu gehen

@kaindl: doch, beim 1.8T ist der Intervall z.B. 180TKM oder alle 10 Jahre.

Ok, interessant, in meinem Service Heft steht da kein einziger drin und das ist nicht speziell für den Diesel :D Wieder was gelernt :)

Dann ist da eventuell erst recht interessant, ob er sich Service Heft/Rechnung zeigen/mitgeben hat lassen und wann der ZR bei dem Motor tatsächlich fällig wäre…

Es macht sicher Sinn den Zahnriemen nach 10 Jahren zu wechseln allerdings steht selbst im Reparatur Leitfaden bei mir nichts von Zeitintervallen bei allen Golf 4 Motoren.

Zu den anderen Themen kann ich im Grunde kaindl nur zustimmen.

Mein Endtopf rostet auch seit Jahren und weder der TÜV noch eine Werkstatt hat es jemals auch nur erwähnt. Der Auspuff ist dicht und es droht nichts abzufallen. Darauf kommt's an.

Ebenso ging bei mir der Golf mal mit leicht porösen Keilriemen in die Werkstatt und da wurde auch nichts gemacht oder gesagt. Kann sein das es übersehen wurde oder man hatte gedacht beim nächsten mal reicht es auch noch.

Außerdem, wenn mir einer ein Auto als rostfrei verkauft, dann fange ich sicher nicht an am Auspuff Rost zu suchen. Wichtig ist das die Karosserie und Achsteile weitestgehend rostfrei sind. Andernfalls könnte man sonst argumentieren das selbst jeder Neuwagen Rostet und wenn es nur die Bremsscheiben sind.

Wer Mängel sucht, der findet auch welche.

Man muss nur lange genug suchen ;)

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