PLEASE HEEELP!!! Brauche rechtlichen Rat!!
PLEASE HEEELP!!! Brauche rechtlichen Rat!! (unfall)
Hallo Leute,
heute hats schonwieder gekracht bei mir. ICh dachte, ich spinne 🙁(.
Brauche einen Todsicheret Tipp von euch, wie ich nun zu verfahren habe.
Ich bin meiner Meinung nach nicht schuld.
Der Unfall ist auf diese Weise entstanden:
Ich bin mit meiner Nachbarin in den Kindergarten gefharen um ihr Kind abzuholen, weil ich eh in die gleiche Richtung unterwegs war. Fahre in die 30er Zone rein und halte auf der Linken Fahrbahnseite, halb auf dem Bürgersteig an, damit die Frau auf gestreute Seite der Fahrbahn aussteigen kann und nicht auf dem Eis ausrutscht.
Der Motor ist nichtmal aus, ich möchte grad losfahren, und plötzlich ein Schlag von Links hinten. Ich steige aus und sehe wie eine Frau wieder vorwärtz in die Parklücke, aus der sie rückwärts rausschos, wieder reinfährt.
War so ein alter FIat Panda gewesen :/
Jedenfalls ist die Stoßstange geplatzt, laut BMW ein Schaden von 1000 Euro + MwSt. (so Grob geschätzt vom Meister)
Ich muss jetzt aber genau wissen, ob die Frau im Falle eines Streites Recht bekommen kann, weil ich auf der falschen Straßenseite gehalten habe.
Bitte um euer Rat !!
ALs Hilfe dient die Skizze !!!
Gruß,
Roman
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jekyll66
Hinweise auf Rechtsvorschriften stellen noch keine Rechtsberatung dar. Ansonsten würde eine reine Veröffentlichung von Gesetztestexten bereits die verbotene Rechtsberatung darstellen.
Wie gesagt, es handelt sich hier um reine Hinweise auf bestehende materielle Gesetzgebung! Ob sie im im (vorliegfenden) Einzelfall anzuwenden sind, bleibt Erörterungsgegenstand einer Rechtsberatung durch die entsprechende Berufsvertretung.
ganz genau!
Und was meint der Rest von den Mitgliedern im Motortalk!??
Achja, war alles vor einem Kindergarten, also 30-er Zone.
Gruß,
Roman
Die Grenzen sind fließend und die Rechtssprechung deutlich. Bereits der Hinweis auf Paragraphen, Argumentationsgrundlagen oder vorangegangene Urteile können als Rechtsberatung ausgelegt werden. Beratend zur Seite stehen dürfen allerdings lediglich Juristen, die auch ein entsprechendes Entgeld hierfür erhalten.
Das hab ich mir nicht ausgedacht, sondern ist einfach so.
Dazu ist übrigens folgender Text auf jeder M-T Page ganz unten zu finden:
Zitat:
Beiträge bei Motor-Talk stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese, sondern geben stets nur die eigene Auffassung, Meinung oder Erfahrung des Autors wieder
Ich mach euch den Thread ja auch nicht dicht, sondern möchte lediglich darauf hinweisen, alzu tiefgreifende Hinweise nicht öffentlich im Forum zu geben.
Letztendlich wird diese Angelegenheit durch das Rechtsberatungsgesetz geregelt. Dieses ist letztendlich dann tangiert, wenn Rechtbesorgungen geschäftsmäßig vorgenommen werden (ist dort nachzulesen). Eine geschäftsmäßige Rechtsbesorgung ist von einem Hinweis im Rahmen einer öffentlich geführten Diskussion zwischen Privatpersonen (natürliche Personen) m.E. weit entfernt.
Nichts dest trotz erscheint der Hinweis auf verbotene Rechtsbesorgungen stets angebracht! (Damit ich hier nicht falsch verstanden werde).
Zu den Sanktionsmöglichkeiten des Rechtsberatungsgestz:
§ 8 Rechtsbratungsgesetz [Ordnungswidrigkeiten]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen,
2. gegen ein Verbot nach § 7 Satz 2 verstößt oder
3. unbefugt die Berufsbezeichnung „Rechtsbeistand“ oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Gruß Stevie!
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also ich vermute mal, die olle bekommt schuld, denn sie muss sich im vollem umfang vergewissern, ob da was is, selbst wenn du da parkst dürfte das egal sein!!!
sie muss schauen und wenn sie nix sehen kann musse sich einweisen lassen!!
meine meinung!
Hey,
deren alter macht voll Stress.
Ich habe den angerufen und ihm mitgeteilt, es seien mehr als 1000 Euro Schaden drann.
Der geht gleich voll ab und meint, es kann nciht sein, weil am Panda iss garnichts und an mienem Auto 1000 Euro. Ich hätte angeblich den Schaden (solch hohen) schon vorher gehabt. Um alle Zweifel aus der Welt zu schaffen, solle ich doch bitte bei einer WErkstat vorbeifahren, wo ein Ex-BMW-Autohaus mitarbeiter schafft, weil dem Mann vertraut der ältere err voll und ganz, und ich soll es auch noch dort reparieren lassen.
Ich dachte ich Spinne.
Ich habe dem vorgeschlage in eine Andere Werkstatt zu gehen wie BMM, meiner Wahl aber, weil es mir von der ZEit her passt (ist neben meiner Schule, in der ich morgen bis um 5 Unterricht habe und sind auch Qualitativ und Preislich die Besten hier in der UMgebung). Dies ja nur dem Zuliebe, weil der ältere Herr dann nciht mehr so viel blechen muss (wobei er sowieso 30% Versicherung hat, hat er gesagt). ER kennt diese Werkstatt meiner Wahl auch und meint, sie seine OK; aber nich so OK wie diese eine wo sein Kumpel und EX_BMW-Mitarbeiter schafft.
Dann sagte ich dem, er solle doch morgen mitkommen, zur WErkstatt meiner Wahl da, und sich das auch anschauen und auch schauen warum das so teuer wird (Neue Stange+Lacken+Demontage+Montage+Unten drunter Lüftungsgitter+Heckblech hat eine WElle->Richten+Lacken+diverse Befestigungen usw).
Er meinte, er hätte so früh keine Zeit dafür.
Naja, seine Sache. Ich überlege mir jetzt zum Anwalt zu gehen und den alten so richtig auszuquetschen, wenn er so unfreundlich ist. Er meint, ich wäre ein Betrüger usw.
So ein Mist aber auch, nextes Mal rufe ich die Polizei bevor ich mich mit den älteren menschen anlasse.
DEr meint, wenn der Panda einen Schaden von 1000 Euro veruhrsacht, dann muss der mit mindestens 70 km/h aufschalgen. Der lebt wohl ganz realitätsfremd.
Hmm, was mache ich nun :/
Gruß,
Roman
ich vermute mal das du die schuld bekommen wirsr weil du entgegen der fahrtrichtung gehalten hast und dieses ist nicht erlaubt
Geh zum Anwalt. Nur der kann dir wirklich genau sagen, welche reale Chance du hast und das wiederum dann sinngemäß umsetzen.
Zitat:
Original geschrieben von skyline33
ich vermute mal das du die schuld bekommen wirsr weil du entgegen der fahrtrichtung gehalten hast und dieses ist nicht erlaubt
net so negativ...
war die seite wo du stands n parbverbot UND halteverbot???
wenn kein halte verbot is müsstest du nix befürchten
Zitat:
Original geschrieben von MadDStylezz
net so negativ...
war die seite wo du stands n parbverbot UND halteverbot???
wenn kein halte verbot is müsstest du nix befürchten
<Weder noch. Da waren halt Parkplätze (wie in der Skizze).
Gruß,
Roman
lass Dir nicht ans Bein pinckeln, die Alte muss Ihre Augen aufmachen... 😰
Dieses posting stellt keine Rechtsberatung dar 😁
Ich würde mich direkt an die Versicherung des Gegners wenden, und die Schadensregulierung dort einfordern.
Der Versicherer ist wie folgt ermittelbar:
Zentralruf der Kfz-Versicherer
Auszug:
"Der Zentralruf steht Fachleuten aus Werkstätten, Sachverständigenbüros und Anwaltskanzleien ebenso wie jedem Autofahrer zur Verfügung. Die Notrufzentrale ermittelt u.a. die Versicherung des jeweiligen Unfallgegners und leitet Angaben zum Schadenfall an dieses Unternehmen.
Der Informationsaustausch kann per Mail, Fax oder über die Service-Nummer 0180 / 25 0 26 erfolgen.
Ab dem 1.1.2003 fungiert die Notrufzentrale über diesen Zentralruf als nationale Auskunftsstelle zur Vereinfachung der Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten der Europäischen Union."
Nur meine Meinung.....Gruß Stevie😁
Zitat:
Original geschrieben von Jojo_318is
lass Dir nicht ans Bein pinckeln, die Alte muss Ihre Augen aufmachen... 😰
Dieses posting stellt keine Rechtsberatung dar 😁
Sehr sehr grenzwertig...würd ich sagen😉
ob die Frau die alleinige Schuld bekommt wäre ich mir da nicht so sicher.
Ich kann mir es bei ihr so vorstellen:
Vor dem Ausparken hat sie nach hinten und rechts rüber zu ihrer Strassenseite geschaut,es war alles frei,in dem Moment wo sie losfahren wollte,fährst du von deiner Strassenseite auf die Gegenfahrbahn und hältst schräg hinter ihr.Sie könnte zwar dann noch gebremst haben,aber dir trotzdem reingefahren sein.
Ist schon schlecht wenn der Mann von ihr schon Ärger macht und die Sache womöglich vor Gericht landet.
Wenn man rückwärts aus einer Parkbucht rausfährt muss man ja nicht damit rechnen,daß der Gegenverkehr auf den gegenüberliegenden Bürgersteig drauf fährt.Oder war es eine Einbahnstrasse?
naja aber er hat so gegen die STVO verstoßen weil er entgegengetzt der fahrtrichtung gehalten hat!
naja ich lasse mich gerne belehren