PLEASE HEEELP!!! Brauche rechtlichen Rat!!
PLEASE HEEELP!!! Brauche rechtlichen Rat!! (unfall)
Hallo Leute,
heute hats schonwieder gekracht bei mir. ICh dachte, ich spinne 🙁(.
Brauche einen Todsicheret Tipp von euch, wie ich nun zu verfahren habe.
Ich bin meiner Meinung nach nicht schuld.
Der Unfall ist auf diese Weise entstanden:
Ich bin mit meiner Nachbarin in den Kindergarten gefharen um ihr Kind abzuholen, weil ich eh in die gleiche Richtung unterwegs war. Fahre in die 30er Zone rein und halte auf der Linken Fahrbahnseite, halb auf dem Bürgersteig an, damit die Frau auf gestreute Seite der Fahrbahn aussteigen kann und nicht auf dem Eis ausrutscht.
Der Motor ist nichtmal aus, ich möchte grad losfahren, und plötzlich ein Schlag von Links hinten. Ich steige aus und sehe wie eine Frau wieder vorwärtz in die Parklücke, aus der sie rückwärts rausschos, wieder reinfährt.
War so ein alter FIat Panda gewesen :/
Jedenfalls ist die Stoßstange geplatzt, laut BMW ein Schaden von 1000 Euro + MwSt. (so Grob geschätzt vom Meister)
Ich muss jetzt aber genau wissen, ob die Frau im Falle eines Streites Recht bekommen kann, weil ich auf der falschen Straßenseite gehalten habe.
Bitte um euer Rat !!
ALs Hilfe dient die Skizze !!!
Gruß,
Roman
52 Antworten
Ich kenn mich gerade mit so ein bisschen aus wegem meinem Unfall war ja eine ähnliche Situation.
Wer parkt muss beim ausparken auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen."
Ok .. vielleicht kriegst du ne Teilschuld ..aber Tausend EURO würd ich nicht einfach so blechen ..
Ist doch in dem Fall völlig egal ob du auf der falschen Seite standst. Hättest ja genauso gut in die andere Richtung stehen können, dann wär sie dir auch reingefahren.
ich würde sagen sie hat keine Chance, weil
Sie rückwärts gefahren ist...daher sollte Sie
im vollen Umfang haften !
sie muss doch auf die strasse gucken bevor sie nach hinten raus fährt. ganz egal wie man da steht. kannst ja auch selbst dort gestanden haben ohne auto und überrolt worden sein. ausserdem hast du gehalten und nicht geparkt
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Ihr wäre u.U. zur Last zu legen:
Verstöße nach §§ 1, 9 und 10 StVO! Sie hätte sich zur Not einweisen lassen müssen.....
Macht sie denn Probleme?
Nein, sie macht noch keine Problemme, aber wer weis den wie es kommen kann.
Mir wurde empfholen zu einem Gutachter zu gehen anstatt in ein Autohaus.
Gruß,
Roman
Vorsicht Leute, als Privatmann darf man keinerlei Rechtsberatung geben. Sämtliche Tipps sind daher auch nicht als solche zu verstehen.
Lass dir ihre Versicherungsdaten geben, weise sie an, dass sie den Schadenfall meldet und meld dich selbst bei ihrer versicherung. Möglicherweise bestehen die auf einen Gutachter, den sie selbst bestellen!
Wozu sind Versicherungen da?
Zitat:
Original geschrieben von QPhalanx
Vorsicht Leute, als Privatmann darf man keinerlei Rechtsberatung geben. Sämtliche Tipps sind daher auch nicht als solche zu verstehen.
HÖ? Wosn den das für ein Ding.
Wieso darf einer, der sich bissel auskennt, einem nicht mehr oder weniger helfen die richtige Vorgehensweise zu sagen?
Gruß,
Roman
ich kenne es eher so, dass juristen keine tipps geben dürfen, wegen dem nachteil von den juristen die es für ein endgeld machen und der es kostenlos macht.
gruss murat
Zitat:
Original geschrieben von QPhalanx
Vorsicht Leute, als Privatmann darf man keinerlei Rechtsberatung geben. Sämtliche Tipps sind daher auch nicht als solche zu verstehen.
Hinweise auf Rechtsvorschriften stellen noch keine Rechtsberatung dar. Ansonsten würde eine reine Veröffentlichung von Gesetztestexten bereits die verbotene Rechtsberatung darstellen.
Wie gesagt, es handelt sich hier um reine Hinweise auf bestehende materielle Gesetzgebung! Ob sie im im (vorliegfenden) Einzelfall anzuwenden sind, bleibt Erörterungsgegenstand einer Rechtsberatung durch die entsprechende Berufsvertretung.