Parklenkassistent "Park Assist" inkl. ParkPilot
Hallo, was soll das eigentlich genau sein, der Parklenkassistent "Park Assist" inkl. ParkPilot?
Wenn man im Konfigurator auf das "i" klickt, kommt nur ein nichtssagendes Bild von den Funktionstasten in der Mittelkomsole.
Ist das das automatische Einparksystem vom Touran - kann ich mir für 103 € Aufpreis nicht vorstellen.
Vielen Dank für Antworten,
Superdino
Beste Antwort im Thema
Ein Update würde mich ja auch interessieren, doch im Normalfall reichen mir die 1,40 Meter voll und ganz. Mann muss auch dabei bedenken, nicht jeder parkt vorsichtig ein und aus, so mancher Vorder bzw. Hintermann gibt sich da keine große Mühe und macht Dir eine Schramme in Deinen Wagen. Ich halte da lieber ein paar Zentimeter mehr Platz ein und geb anderen und mir eine Chance.
171 Antworten
Anscheinend nicht, denn das stand gerade 😁
Zitat:
Original geschrieben von Golfinator
Nö kann ich nicht bestätigen, gestern ne Lücke ausgesucht die vorn und hinten nach einparken jeweils weniger als 50 cm Platz hatte und das mit einmal Rückwärts und einmal Vorwärts fahren.
2 x 50cm = 1m. Und das halte ich noch für praxistauglich. Ich hatte ja auch geschrieben, dass ich mir eine Reduzierung auf 80/90cm Mindestabstand noch gut vorstellen könnte.
60cm insgesamt sind aber schon arg eng und bräuchten daher schon mehr zwei oder drei Korrekturzüge. Zumal man auch bedenken muss, dass dann vor und hinter dir noch jemand steht, der auch mal ausparken will. Wenn derjenige dann auf seiner anderen Seite zu wenig Platz gelassen hat, wird es eng.
Woran erkennt man eigentlich, ob man nun den 1er oder 2er hat?
Ich finde es interessant, wie viele Leute hier grade mal ins Blaue hinein und wahrscheinlich auf Grund ihres Bauchgefühls das Thema "Haftung" mit 100%-Sicherheit beantwortet haben.
Allerdings verbietet sich da eine pauschale Betrachtung, viel mehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Grds. gilt zunächst, dass man selber gegenüber dem Geschädigten als Halter / Fahrer die Haftung zu übernehmen hat. Allerdings stellt sich (für das wirtschaftliche Ergebnis) die Frage, ob und in welchem Umfang man Regress beim Verkäufer nehmen kann. Und hier ist klar, dass man zunächst mal grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz aus Mängelrecht hat, wenn man einen Unfall auf Grund eines mangelhaften PLA baut. Inwieweit dieser Anspruch dann um ein eigenes Mitverschulden zu kürzen ist, hängt dann wiederum ganz vom Einzelfall ab. Da sind mMn Fälle denkbar, in denen die eigene "Dämlichkeit" derart überwiegt, dass man zu einem anspruchsausschließenden MV kommt, sprich gar nix bekommt. Genauso aber kann man sich auch leicht Fälle ausdenken, wo man voll Regress nehmen kann.
Daher an alle, die hier bisher so pauschal irgendwas als letzte Wahrheit verbreitet haben: muss man wirklich immer seinen Senf dazugeben und den auch noch als gesichertes Wissen darstellen, wenn man eigentlich nichts weiß?
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Hallo!
Mal vorneweg: ich habe auch keine Ahnung, aber einen gesunden Menschenverstand, daher stellt sich mir folgende Frage:
ich bin beim Einparken ja auch mit dem PLA selbst für Gas & Bremse verantwortlich. Wenn ich nun nicht Gas gebe, kann das Auto auch nirgends dagegenfahren (höhere Gewalt mal ausgeschlossen). Der Einparkvorgang vollzieht sich ja in Schrittgeschwindigkeit, d.h. es ist quasi kein Bremsweg vorhanden.
Kann ich es wirklich dem Parklenkassistent in die Schuhe schieben, wenn ich irgendwo dagegen fahre, weil ich nicht rechtzeitig gebremst habe? Selbst wenn der ganz falsch lenkt...
Da wäre für mich irgendwie die Welt nicht mehr in Ordnung, der nächste will dann Schadensersatz weil er auf der Autobahn eingeschlafen ist und trotz Spurhalteassistent und Abstandsregeltempomat einen Unfall baut (gibts im Golf beides nicht, ich weiß)?
Warum muss man denn noch selbst Gas geben? Bei Fahrzeugen mit DSG sollte das technisch annähernd trivial sein das zu automatisieren. Mir fällt eben nur der Haftungsgrund ein, warum VW das noch dem Fahrer überlässt...
Aber ich lasse mich gerne aufklären...
-Johannes
Letzten Endes ist immer der Mensch hinter dem Steuer dran schuld, wenn er den PLA benutzt und an ein anderes Auto fährt. Da ihm das Gas-Geben und Bremsen nicht abgenommen wird. Selbst wenn das so wäre, hat er die Sorgfaltspflicht. Es könnte ja immer noch ein Kind einem Ball hinterherlaufen, der plötzlich hinter dein Auto rollt. Die Schuld auf die Technik zu schieben wird nach hinten losgehen.
@MrXY: du hast recht VW und auch andere Hersteller lassen aus genau diesem Grund der Haftung den Fahrer Gas geben, damit der schuld ist wenn was passiert. Ich glaube mal irgendwo gesehen zu haben das diese Radargestützte Notbremsung erst dann bremst, wenn es schon zu spät ist ein auffahren zu vermeiden, d.h. das system ist nicht schuld wenn es selber noch mehr schaden (z.B. am Hintermann) verursacht....
Gruß
Ist ja alles gut und schön. Ich habe selber den neuen Assi, und bin sehr zufrieden. Was macht eigentlich Jemand, der zwischen 2 neue Golf mit Park Assist gerät. Wie kommt der wieder aus seiner Parklücke raus? wenn ich bis zum Dauerton an den Vorder bzw. Hintermann ranfahre ist da nicht mehr viel Platz.
Naja wer seinen Vordermann mit Hilfe des ParkAssist so einparkt, dass der sich nichtmehr bewegen kann, darf sich nicht wundern, wenn er die Parklücke mit einer fremdverschuldeten Beule wieder verlässt... Ein wenig Rangierluft sollte man halt schon lassen 😉
Ich würde mich z.B. nie bis zum Dauerton an ein parkendes Auto herantasten und dann so stehenbleiben.
Ist genau dasselbe wie mit engen Parklücken und der Tür-Problematik: Ich komme problemlos aus meinem Auto raus, auch wenn die Parklücke mal knapp sein sollte. Aber wenn der Nebenmann ein wenig grobmotorisch ist, ist die Delle in der Tür vorprogrammiert...da lauf ich im Zweifelsfall lieber 50 Meter mehr, stehe aber mit ausreichend Luft da.
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Kann ich es wirklich dem Parklenkassistent in die Schuhe schieben, wenn ich irgendwo dagegen fahre, weil ich nicht rechtzeitig gebremst habe? Selbst wenn der ganz falsch lenkt...
Das kommt darauf an (wie oben gesagt, Umstände des Einzelfalles). Ob das Fahrzeug in dem Fall falsch lenkt oder nicht ist Wurscht, da dieser Mangel (Falschlenken) nicht kausal (ursächlich) für den Unfall ist. Somit stellt sich die Frage, was nun im vorliegenden Fall ursächlich war. Hast du dich korrekt verhalten und nicht gebremst, weil der Sensor dir signalisiert hat, dass noch Platz ist (weil er eben defekt ist) und du hast dich darauf verlassen und dabei dann (in langsamem Tempo!) Kontakt mit dem Hitermann gemacht, welcher nun die Stoßstange lackieren muss, dann ist das Selbstverständlich ein Vorgang, der zu einem SE-Anspruch gegenüber dem Verkäufer wegen dem Defekten Park-Assi (bzgl. Abstandsmessung) führt. Warum kauft man sich sowas denn? Na eben, um sowas zu vermeiden!
Wenn du natürlich einfach unachtsam warst und zu lange aufm Gas warst, obwohl dir das System lange schon signalisiert hat, "bremsen", dann bist du natürlich allein für den Unfall verantwortlich, egal, ob der richtig gelenkt hat oder nicht, weil das dann eben nicht die Unfallursache war.
Lenkt der Park-Assi zu früh ein und kommt es dabei zu einer leichten Berührung, dann gilt auch, dass du nen SEA hast. Und wenn das zu frühe Einlenken eben "marginal" war, so dass du es grade nicht erkennen musstes (eben um "eng" zu parken hat man doch den Assi) wird auch da nix wegen Mitverschulden abgezogen.
Hab jetzt aber auch keine Lust hier noch mehr drauf einzugehen, wers nicht glaubt bzw. anderer Ansicht ist, kann ja gerne im entsprechenden Fall verzichten, den Verkäufer in Regress zu nehmen (wobei das an sich dann Sache der Versicherung ist, die sicherlich nicht so blöd wäre, einen entsprechenden Anspruch gegen den Verkäufer nicht geltend zu machen).
Zitat:
Original geschrieben von Das B
Woran erkennt man eigentlich, ob man nun den 1er oder 2er hat?
?
Danke 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Das B
?Zitat:
Original geschrieben von Das B
Woran erkennt man eigentlich, ob man nun den 1er oder 2er hat?
Danke 🙂
der 1er kann nur in einem zug einparken, der 2er kann öfter 😛, vor und zurück. Bei mir waren es schon einmal 3 züge. Habe es aber noch nicht so oft ausprobiert.
Und wie genau funktioniert das dann? hab is jetzt nur den 1er gesehen.
Beim 2er steht dann im Display "bitte vorfährtsgang einlegen" oder wie ?
Zitat:
Original geschrieben von Das B
Und wie genau funktioniert das dann? hab is jetzt nur den 1er gesehen.
Beim 2er steht dann im Display "bitte vorfährtsgang einlegen" oder wie ?
Moin Das B!
Genau! Obwohl auch wieder nicht, da dies auch schon beim einzügigen PA da steht, wenn man noch einen Korrekturzug nach vorne machen soll. Aber im Prinzip hast Du ja recht. MJ2009 = einzügig, ab MJ2010 = mehrzügig. Bild Einparkvorgang in mehreren Zügen, Handbuch MJ2010 (Quelle: MT-Forum).
VG myinfo
Zum Thema Haftung beim benutzen des Park Assist. Da steht doch kurz vor dem automatischen Lenken etwas im Display. Was steht den da? Denn aus Amerkia weis man ja, dass sollche hinweise wie "Geständige im Spiegel können näher sein als erwartet" schützen die Autoindustrie ja vor solchen klagen.
Also im grunde heißt es also immer Augen auf würde ich sagen. Schäden muss man bei "Lenkfehlern" des Systems wohl beweisen. Aber das System ist ja schon seit einigen Jahren auf dem Markt und bisher habe ich noch nichts gehört das es da zu Unfällen gekommen ist. Ich bin mir auch sicher das VW sich sowas nicht leisten kann. Das System ist mit 100 Eur aufpreis sehr billig und soll auch eher als "Lockangebot" gesehen werden. Denn es hat schon ein Grund warum dieses System nur im Golf 6 und nicht im Octaive oder Leon zum einsatz kommt...
Nachdem die Juristen ja im Moment überall sitzen wird in irgendweier AGB (wo auch immer sie steht) bestimmt was vom Park Assist stehen. Mit der Unterschrift des Kaufvertrages wird diese ja als "verstanden" erklärt.