Original Xenon-Scheinwerfer gekauft... und nun ? :)
hallo,
ich habe eben wie ich finde relativ günstig ein paar xenon-scheinwerfer incl. steuergerät erstanden.
die 2 abgebrochenen halterungen sollten für mich kein problem sein, und wenn, kann ich einfach das gehäuse vom alten H1-Scheinwerfer umbauen ?
hat jemand schon einmal original- xenon nachgerüstet ? ist das viel arbeit, gibts da ne anleitung irgendwo wg. kabel usw... und benötige ich noch andere sachen, leuchtweitenregulierung wird nicht dabei sein oder ?
gruß holger
31 Antworten
nun, also mit der polizei wirst du kaum probleme haben, da xenon ja sehr oft in originalen tt's verbaut sind und das ja auch nicht in den papieren steht.
bliebe nur der tüv.
Hmm ja stimmt schon, aber ich meine TÜV 🙁
Deswegen wollte ich mal die Meinung vom StifflerHB hören, was er meint.
MFg
Sepp
Zitat:
Original geschrieben von holger76
das is alles richtig.. ja bei 99er autos soll das kein problem sein, wie sich das in der realität beim tüv verhält, weiß ich nicht.
na gut, also hat noch keiner das steuergerät und die scheinwerfer verbaut. ich hab gelesen, daß die front ab muß, um die sw zu verbauen. hmmm. wo sitzt denn das steuergerät.. da gibts sicher bei meinem auch schon evtl. löcher oder sowas ? bei den kabeln hätte ich gerne gewußt, wie die verbunden werden =) aber das wird mir keiner sagen können.bei ebay läuft heute noch ein paar tt-xenonscheinwerfer mit steuerg. aus, schlagt euch drum *g*
sind aber öfters welche drin...da macht der tüv nicht mit, habe ich bereits alles hinter mir.
hab ein schweine geld investiert, damit der tüv mir dann sagt ich muss alles wieder raus bauen.ALSO V O R S I C H T ! ! ! ! ! !
Hmm okay gut dass ich nich mitgeboten hab bei Ebay, sind für 191€ rausgegangen
MFG
Sepp
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Nein, ich habe keine Probleme mit Polizei oder TÜV gehabt. TÜV hab ich erst letztens bekommen. Da wurde nichts zu den Xenons gesagt.
Das muß auch jeder selbst wissen, ob er die Dinger einbaut oder nicht. Ich denke , wenn man sie vernünftig einstellt, so dass sie niemanden blenden, sind die Dinger genauso Harmlos wie die normalen H1 auch !
Hi,
wenn der TÜV nichts merkt ist das ja nicht weiter schlimm. Aber wie oben schon gepostet fährt derjenige ohne Betriebserlaubnis. Wenn's dann aber zu nem Unfall mit Personenschaden kommt drehen die Gutachter das Auto auf links. Dann gut Nacht.
Gruß
HardiTT
Man verliert trotzdem nicht den versicherungsschutz solange der unfall nicht explizit auf scheinwerfer zurück zuführen ist. Wenn man mit überhöhter geschwindigkeit durch eine kurve fährt und rausfliegt sind doch nicht die scheinwerfer dafür verantwortlich!!!
@KM-TK-66:
Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren entscheidend geändert.
Die nehmen Dir auch den Lappen ab, wenn Du als Fußgänger besoffen auffällig wirst- was hat das dann mit autofahren zu tun?!
Wenn die Versicherung Morgenluft wittert um nicht zahlen zu müssen nutzen die das aus und oft kriegen die versicherungen recht.
Gruß
HardiTT
grml ich habe mich mit diesem thema schon sehr viel auseinandergesetzt, wie bei solchen fällen die rechtssprechung es vor sieht du kannst gerne auch mal dein anwalt befragen. Ich weiss das dies ein leidiges thema ist wobei in autoforen oftmals fast nie drüber gesprochen wird. Da sieht aus schon wieder anders aus, wenn man noch motorrad fahrer ist und dieses modifiziert. Fast jeder 2te motorradfahrer hat demzufolge keine betriebserlaubnis mehr, denkst du jeder von denen würde dies tun wenn die rechtssprechung gegen sie wäre ich glaube nicht. Ich würde es nicht tun, denn wenn ich nur ein auspuff dranschraube der keine abe hat erlischt die betriebslaubnis, wenn dieser auspuff aber eine abe hat und trotzdem ohne etwas zuverändern lauter als erlaubt ist erlischt abe somit wie du sagst kein versicherungsschutz + keine betriebserlaubnis. Aber dieses stimmt einfach nicht. Man kann sagen für die die es mutwillig machen weil sie wissen das man sie nicht belangen kann, für die ist es eine große gesetzeslücke die sie einfach ausnutzen zu ihren gunsten.
ich sage ja: So lange nix passiert, mit Personenschaden und so kräht kein Hahn danach. Aber wenn ..... !? Dann sind die lustigsten Zeiten erst einmal vorbei.
Gruß
HardiTT
nein das meinte ich damit nicht selbst bei personen schaden, muss die VERSICHERUNG Dir nachweisen ob der unfall durch dieses "teil" verschuldet war oder nicht. wenn du jetzt z.b. an einem sommer tag eine runde mit deinem auto drehst und beim überholen dich verschätzt hast und du ein anderes auto rammst wo ein personen schaden entsteht kann die versicherung nicht sagen sorry tut uns leid ihr hattet fremde xenons verbaut WIR ZAHLEN NIX. das geht einfach nicht! Und ich habe mir das nicht an den haaren herbei gezogen.
aber was ist denn mit den ganzen Golf 2 Umbauten, die Xenon ohne SRA fahren?
markus es ist egal was es für ein teil am auto hast, i ob du ein echtes ofenrohr als auspuff nimmst oder dir die fahrertür abbauts und so rumfährst der versicherungsschutz bleibt solange erhalten solange dir die versicherung nicht nachweisen kann das dieser umbau schuld an den unfall erst trägt. Es ist nätürlich logisch wenn du jetzt xenons verbauts und die total falsch eingestellt sind sodas der entgegenkommende nichts mehr sieht ist klar was nun das schuldige übel ist!
Hi,
ich klink mich hier aus , muß jeder selber wissen.
Gruß
HardiTT
Jedes mal die gleichen Diskusionen.
*kopfschüttel*
Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
• einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes 8)
• einer Scheinwerferreinigungsanlage
• einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Die Scheinwerfer müssen
• für Gasentladungslampen geeignet
• in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
Ist dies nicht der Fall, erlischt die Betriebserlaubnis.
Und ohne Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz. Da kann man nix drehn. Das ist so.
Zum Thema ältere Fahrzeuge brauchen keine ALWR und SWRA:
Es würde wahrscheinlich nur ein "Schlupfloch" geben. Erstzulassung vor 1998. Umrüstung auf Xenon müsste vor dem 01.04.2000 stattgefunden haben.
Und daran liegt das Problem. Kein TÜV Prüfer legt sich soweit aus dem Fenster und bestätigt jemanden das die Umrüstung bereits damals stattgefunden hat. Dann ist er nämlich seinen Job ganz schnell los.
Also kurz und knapp, wenn nachrüsten dann Richtig. Ansonsten mit den Konsequenzen leben.
😉